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Anno 1528 reichten sämtliche Mitglieder der Gemeinde Alfalter bei den »ersamen, günstigen, edlen vesten Herrn« zu Nürnberg eine Schrift ein, in der sie darstellten, daß ihnen, als Hersbruck und die Landschaft an Nürnberg gekommen waren, ihre alten Gerechtigkeiten bestätigt worden seien, auch dem Endreß Tucher, als er Kriegsherr in Hersbruck war, eine Schrift gegeben worden sei, daß sie vom Walpurgistag bis Michaelstag, jedoch ohne einen Zeiger auszustecken, Bier und Brot haben dürften. Da ihnen dies nun von dem gegenwärtigen Pfleger zu Hersbruck, Hanns Ebner, wegen dessen Wirtschaft zu Eschenbach verboten worden sei, so stellten sie die Bitte, sie zu belassen, »wie's vom alten Herkommen ist, damit der arme Mann und schwangere Frauen sich freuen können«.
Diese Bitte wurde diesmal und sooft sie später wiederholt wurde, abgeschlagen. Solange Alfalter der Reichsstadt Nürnberg untertan war – und das dauerte dreihundert Jahre –, durfte die Gemeinde kein eigenes Wirtshaus haben. Erst unter königlich bayrischer Regierung erhielt sie die Schenkgerechtigkeit. – Bis dahin bestand der Brauch, daß derjenige, dessen Frau ins Kindbett gekommen war und der einen Taufschmaus auszurichten hatte, so lange Bier in seiner Behausung schenkte, bis wieder eine »Kindschenk« vorfiel. Dieser Brauch mußte natürlich den Kindbetterinnen, wie in der obigen Bitt- und Beschwerdeschrift angedeutet wurde, sehr beschwerlich fallen.