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Eisenberg bei Grünstadt.
In grauen Zeiten gerieten zwei Waldbesitzer über die Grenzen ihrer aneinanderstoßenden Wälder in heftigen Streit. Da es aus Mangel an deutlichen Kennzeichen nicht zu beweisen war, wie ursprünglich die Grenze lief, so mußte das Gericht auf die Aussage eines Försters hin entscheiden, der behauptete, die nötige Auskunft geben zu können, und von beiden Parteien als unparteiischer Zeuge anerkannt wurde. Aber der Gewissenlose wurde von demjenigen gewonnen, der seinen Wald auf Kosten des anderen erweitern wollte. Nachdem er geschworen hatte, genau berichten zu wollen, wie vormals die Grenze gezogen war, beschrieb er eine Linie, die demjenigen, der ihn bestochen hatte, ungeheuren Gewinn brachte. Das Gericht urteilte auf seine Angaben hin, und aller Widerspruch dessen, der im Schaden war, half nichts.
Zwar entging der Förster hernach dem menschlichen Richter, aber die Strafe erreichte ihn dennoch. Als er gestorben, ins Grab gesenkt und mit Erde bedeckt war, zerbarsten mit großem Gekrach die Bretter seines Sarges, und wie vom heftigsten Donnerschlag erschreckt, fuhr die Leichenbegleitung zusammen. Aber noch heftiger erschrak diese, als plötzlich der Boden klaffte und die Hand des Toten schnell in die Höhe fuhr. Man drückte sie nun nach der ersten Bestürzung wieder in das Grab zurück, um sie mit Erde zu bedecken, aber umsonst. Da sie sich zu einem falschen Schwur erhoben hatte, so fand sie im Grab, das sie immer wieder ausspie, keine Ruhe.
Da erkannte man das Gericht Gottes an dem Meineidigen und löste die Hand zum ewigen Andenken ab. Unverweslich, wie sie ist, wird sie wohl noch heute in der Kirche zu Eisenberg gezeigt. Der Erzähler wenigstens hat sie mit eigenen Augen gesehen.