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Solchen, die mitjagen oder dem Jäger nachäffen, wird ein Pferdeschinken als Belohnung hingeworfen: Nr. 544 (Schluß). 571. 576. Heim. 8, 113 (aus Stapelholm). Urqu. 1, 68 (aus der Lübecker Gegend). Nach Jb. f. Ldk. 4, 161 wird ein Unbeteiligter mit einem Pferdeschinken geworfen, der nachher nicht zu finden ist (aus Lauenburg).
Vor hundert Jahren ging ein Mann aus Bornhöved mit einem andern Nachts zwischen zwölf und eins über Feld. Da hörten sie erst in weiter Ferne, dann immer näher und näher viele Hunde bellen; der wilde Jäger kam endlich auf sie zu. Da war der eine so übermütig und machte das Gebell der Hunde nach und rief beständig: Wau, wau! Der andere aber war so klug zu schweigen und unter das Dach eines Hauses zu flüchten. Da ließ sich der wilde Jäger augenblicklich aus der Luft hernieder und setzte dem andern einen Pferdeschinken vor, indem er ihm befahl, den Hunden diesen verzehren zu helfen, denn weil er mit den Hunden gebellt habe, müsse er auch mit ihnen speisen.
Durch Dr. Klander in Plön und mündlich aus der Rendsburger Gegend. Vgl. Nr. 571. 576. – Kuhn, Märk. Sagen Nr. 23. 63. Wolf, Niederl. Sagen Nr. 259. Harrys, Sagen Niedersachsens II, Nr. 5. Grimm, Deutsche Sagen Nr. 48. 172.
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