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Untilgbare Blutflecken: Nr. 53. 59, 2. 61. 229, 1. 234, 3. 258. 281 u. ö. Vgl. Danm. Folkem. 21, 18.
Bei Borsfleth (in der Nähe von Glückstadt) lebten einmal zwei Brüder in beständiger bitterer Feindschaft miteinander. Endlich brachten die Verwandten und Freunde durch langes Zureden es dahin, daß sie versprachen, in Zukunft Eintracht und Frieden zu halten; zur Bestätigung sollten beide das heilige Abendmahl nehmen. Als sie das Sakrament empfangen hatten und nebeneinander um den Altar herumgingen, um an der andern Seite den Wein zu empfangen, entbrannte plötzlich wieder die alte Flamme des Hasses in ihnen, und da sie sich beide so nahe sahen, zogen sie zugleich ihre langen Messer, wie man sie damals in den Schlippen (den langen Hosentaschen) trug, heraus und durchbohrten einander gegenseitig.
Den großen Fleck des vergossenen Blutes hat man lange nicht von der Stelle wegwaschen können. Die Schädel der beiden Brüder wurden oben an der Ostseite der Kirche in die Mauer gesetzt, und viele Leute haben es beobachtet, wie das eine Jahr der nördliche, das andere Jahr aber der südliche eine dunklere Farbe hat.
Andere sagen, der eine Bruder habe dem andern seine Braut für die Zeit seiner Abwesenheit anvertraut. Als der Verlobte zurückkommt, findet er den Bruder mit ihr vor dem Altare, wie sie eben kopuliert werden. Da stürzt er mit dem Messer auf ihn ein, der andere zieht ebenfalls das seinige und beide fallen durch Doppelmord.
Durch Herrn Dr. H. Schröder aus Krempdorf, jetzt in Altona. – Vgl. das Lied von der Greuelhochzeit bei Erlach II, 342; Wunderhorn I, 117; Thiele I, 320.
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