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100. Der vierundzwanzigste Februar.

Zs. f. Vk. 15, 332. 470 (aus Ostholstein).

In Dithmarschen kannte man vor wenigen Iahren noch ein Lied dieses Inhalts:

Ein junger Mann war lange in der Fremde gewesen. Eines Abends kam er, heimkehrend, wieder vor das Haus seiner Eltern und bat um Herberge für die Nacht, ohne sich ihnen zu entdecken. Nur seine Schwester erfuhr, wer er sei. Es waren arme Leute; aber der Sohn hatte sich viel Geld erspart. Da gingen die Alten in der Nacht hin und erschlugen ihn, ohne daß sie ihn erkannten. Durch das Geräusch aber erwachte die Schwester und (dies Gesetz allein kennt man noch):

Se neem êhr Licht wol in de Hand,
Se leep wol êhr Slaapkamer enlank:
»Ach Gott, mien eenzigste Broder mien,
Mien hartallerlevste Broder mien!«

Das hörten die Eltern, und wie die Tochter kam und sie den Toten sahen, erkannten sie ihn und stürzten tot vor Schrecken nieder.

Aus Marne. – Das Lied wich also bedeutend ab von den bei Erlach IV, S. 117, 119 mitgeteilten. Es wußte jedenfalls einen poetischer Schluß zu treffen, als Zacharias Werner in seiner Tragödie, deren Titel wir voranstellten.

*

 


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