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7. Der treue Küchenjunge.

1.

Im östlichen Holstein lag einst das feste Schloß Nienslag, das mit dreifachem Wall und Graben umgeben war, und dabei lag ein See. Hier wohnte ein Herr von Ranzau. Als aber einst die Wenden es hart bedrängten und eine Verteidigung nicht länger möglich war, entwich der Graf heimlich, um nur sein Leben zu retten, schwamm über den See und ließ die Burg und seine Leute im Stich und dazu seinen einzigen jungen Sohn. Da unterhandelte die Mannschaft mit dem Feinde, übergab die Burg mit allem, was darauf war, und erhielt freien Abzug, ohne etwas mitnehmen zu dürfen. Nur ein kleiner schwächlicher Junge, der immer mit in der Küche geholfen hatte, erhielt zuletzt auf seine inständige Bitte die Erlaubnis, so viel mitzunehmen, als er tragen könne. Da ging der treue Junge hin, wo er den Sohn seines Herrn versteckt hatte, die beiden waren immer Spielkameraden und gute Freunde gewesen, und nahm ihn auf seine Schultern, trug ihn hinaus und rettete ihn so.

Heinrich Ranzau bei Westphalen I, 98; I, 49. Dankwerth S. 230.

2.

Verkehrte Hufeisen: Nr. 17, 1. 41. Kristensen 4, 154. Jb. f. Ldk. 4, 144 (von den Raubrittern zu Lüttensee). – Rettung im Sack: Nr. 74. Zur Anm. vgl. Nr. 480 A.

Der letzte Besitzer der Burg zu Schönweide, von der noch der Burgplatz mit den Resten der Wälle und Graben zu sehen sind, war ein Ranzau. Er hatte sich den Haß der Dänen zugezogen und ward von ihnen belagert. Von einer Anhöhe auf dem Trestorfer Felde beschoß man die Burg mit Kanonen. Endlich mußte der Besitzer mit seinen Dienern fliehen und um die Feinde zu täuschen, ließ er den Pferden die Hufeisen verkehrt auflegen. Er entkam, und nie hat man etwas wieder von ihm gehört. Ein anderer Teil der Leute rettete sich auf Kähnen über den Trestorfer See.

Der Graf hatte aber seinen verwachsenen Sohn auf der Burg zurückgelassen, und als die andern alle flohen, blieb allein ein treuer Knecht bei ihm zurück; der steckte ihn in einen Sack und verbarg ihn im Keller. Als nun die Belagerer eindrangen, bat er fußfällig um sein Leben und die Erlaubnis, sein bißchen Zeug mitnehmen zu dürfen, und da man ihm gewährte, nahm er den Sack und rettete so den Sohn seines Herrn.

Mündlich durch Herrn Schullehrer Pasche in Wankendorf. – Beide Berichte knüpfen an dieselbe Lokalität: ein Beweis für die zähe Dauer von Sagen.

*

 


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