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Vor alters und bis in die jüngere Zeit war es Brauch im Hessenlande und auch anderswo, daß, wenn ein Fürst und Landesherr gestorben war, ein vom Kopf zum Fuß Geharnischter in schwarzer Rüstung auf schwarzgepanzertem Roß dem Sarg zu allernächst beim Leichenzuge folgen mußte; solchen Ritter nannte man den Trauerritter, und es ging die Sage, daß der, den solches Nachreiten träfe, noch selben Jahres dem Fürsten nachfolge in das Schattenreich, wie er ihm lebend nachgefolgt hinab in die dunkle Gruft. Da nun Kurfürst Wilhelm I. zu Hessen 1821 verstorben war, wurde ein junger Herr von Eschwege dazu bestimmt, als Trauerritter den Sarg zu geleiten.
Herr Ludwig von Eschwege, ein vollkräftiger, stattlicher, blühend schöner Mann, der in den Jahren 1811 bis 1813 in Dreißigacker Forstwissenschaft studiert hatte und seinen Hieber wacker führte, eignete sich vollkommen zu dieser Rolle – aber die Seinen drückte die Sage, sie warnten, sie rieten ab – doch der ritterliche junge Mann konnte und wollte sich nicht dem letzten Ehrendienst entziehen, den er seinem Fürsten und Herrn erweisen sollte. Er folgte im vollen Harnisch zu Roß dem Leichenwagen, er folgte dem Sarge nach in die kühle Gruft. Aber auch an ihm bewährte die Sage ihr Recht – nach wenigen Tagen war Herr Ludwig von Eschwege eine Leiche. Da stellte der Nachfolger des verstorbenen Kurfürsten den alten Hofbrauch ab, und seitdem folgt kein Ritter im schwarzen Harnisch mehr dem Sarge des Landesherrn.
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