Carl von Ossietzky
Sämtliche Schriften 1929 - 1930
Carl von Ossietzky

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Genosse Z. konfisziert

Für das neue Republikschutzgesetz, das demnächst vor den Reichstag kommen wird, gibt es keine üblere Introduktion als die Rede, mit der der preußische Innenminister Grzesinski im Hauptausschuß des Landtags sein Verbot von Umzügen und Versammlungen unter freiem Himmel begründet hat. Herr Grzesinski führte nämlich auf eine Frage, ob ein Verbot der KPD. beabsichtigt sei, aus, daß er eine solche Nachricht bisher weder dementiert noch bestätigt habe, daß aber dies Verbot fällig sein werde, sobald die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorhanden seien. Die gegenwärtigen Gesetze reichten dafür nicht aus, weshalb die Verabschiedung des Republikschutzgesetzes beschleunigt werden müßte. Auch gegen die kommunistische Presse könne er zurzeit nichts außerhalb des ordentlichen Rechtswegs unternehmen; um solche Zeitungen zu verbieten, sei dies Gesetz notwendig. Durch diese unvorsichtige Erläuterung hat Herr Grzesinski verraten, daß er in dem Gesetz nicht etwa ein Instrument gegen Rechts erblickt sondern ausschließlich ein Ausnahmegesetz gegen die Kommunistische Partei. Hier spricht, wie so oft, nicht der Staat sondern ein Parteiminister, für den die in seinen Händen ruhende erhebliche Autorität grade gut genug ist, um als genehme Waffe gegen eine lästige Konkurrenzpartei verwendet zu werden. Ein witziger Kopf hat für das geplante Republikschutzgesetz zunächst den Namen »Gesetz zur Befriedung des politischen Lebens« vorgeschlagen. Diese Idee ist, mit Recht, fallen gelassen worden. Wenn das Gesetz allgemein so aufgefaßt wird, wie es Herr Grzesinski tut, so wird es den Gummiknüppel- und Stuhlbeinkrieg, der augenblicklich unser politisches Leben charakterisiert, nur vergröbern, nicht mildern oder gar beenden. Es wäre unsinnig, einer Regierung ein Gesetz zuzugestehen, dessen Mißbrauch sie schon vor dessen Annahme statuiert. Zur Vergewaltigung von staatsbürgerlichen Rechten langt das bestehende gesatzte Recht vollkommen aus. Es ist ganz unnötig, unternehmungslustigen Polizeibehörden und Staatsanwaltschaften in Benefizium in Form eines Ausnahmegesetzes zu gewähren.

Daß sich auch heute willkürlich genug wirtschaften läßt, hat der Herr Polizeipräsident von Berlin wiederholt erhärtet. Er tat es jetzt aufs Neue durch die vor ein paar Tagen erfolgte Beschlagnahme des kommunistischen Zentralorgans. Die republikanische Presse hat wenig Notiz von dem Vorfall genommen, teils, weil um die ›Rote Fahne‹, nicht ohne deren eigne Schuld, schon lange eine Isolierschicht entstanden ist, teils, weil die linksbürgerlichen Blätter sich um die Vorgänge links von ihnen nicht zu kümmern pflegen. Wer jedoch grade diesen Fall näher betrachtet, wird finden, daß diese papierne Kugel des Herrn Polizeipräsidenten nicht weniger rechtsverletzend ist als die stählernen vom 1. Mai, mit einem Wort, daß Genosse Z. wieder einmal am hellen Tage Dachschützen gesehen hat. Wenn ein Beamter in hoher verantwortlicher Stellung weiße Mäuse zu sehen beginnt, schickt man ihn in den Weißen Hirsch. Wenn er jedoch Dachschützen sieht, so sucht man die unschädlich zu machen und nicht den Beamten, den diese Erscheinungen belästigen. Die Konfiskation der ›Roten Fahne‹ hat zwar kein Blut gekostet, nur ein bißchen Pressefreiheit ist dabei unter den Polizeistiefel geraten, und das verfassungsmäßig verbriefte Recht der freien Meinungsäußerung ist durch einen unqualifizierten tölpelhaften Eingriff verletzt worden. Genosse Z. fehlt es nicht an Strammheit, wohl aber an politischem Verstand, er entspricht so ganz der Schilderung von Immermanns komischem Helden Tulifäntchen, als hätte er vor hundert Jahren dazu Modell gestanden:

Ungeschlacht hieß der
Herr Vater, Tramplagonda die Frau
Mutter, doch er selbst hieß
Schlagododro.

Warum hat Genosse Z. die ›Rote Fahne‹ wieder konfiszieren lassen? Der beanstandete Leitartikel ist nur die Antwort der KPD. auf die eingangs erwähnte Rede des Ministers Grzesinski. Man kann von einer Partei, deren baldiges Verbot ein Polizeiminister ankündigt, keine burgfriedliche Sprache verlangen, aber auch wer oft über die ›Rote Fahne‹ den Kopf geschüttelt hat, wird finden, daß grade dieser Artikel, der den Anlaß zum Verbot abgeben mußte, ganz ohne jene Eigenarten war, die die ›Rote Fahne‹ oft auszeichnen: er war von harter Sachlichkeit, ohne Lärm, ohne agitatorische Kraftworte, die eine Kraft vortäuschen sollen, über die die Arbeiterschaft heute nicht verfügt. Er enthielt lediglich die Versicherung, daß die Anhängerschaft der KPD. den Massenkampf weiter betreiben und sich das Recht auf die Straße nicht nehmen lassen wird. Das Proletariat werde sich nicht von der Bourgeoisie provozieren lassen, die sehnlichst wünsche, es vorzeitig zum Aufstand herauszulocken. Jeder Mensch, der die Dialektik von Parteiblättern etwas kennt, weiß, daß hier zwischen den Zeilen nicht etwa die Aufreizung zum bewaffneten Widerstand liegt sondern die dringende Aufforderung, Disziplin zu halten und sich nicht zu Gewalttaten hinreißen zu lassen, die bei der augenblicklichen Machtverteilung nur zur blutigen Niederlage des Proletariats führen müßten. Fast scheint es, als hätte die ›Rote Fahne‹ in Grzesinskis Rede Unheil gewittert und deshalb eine besonders politische Sprache geführt, um ein Verbot zu vermeiden. Ätsch, wozu ist man Polizeipräsident –?

Es erübrigt sich beinahe zu bemerken, daß der Genosse Z., nachdem er sich einmal zur Forschheit entschlossen hatte, auch in Einzelheiten sich nicht mehr in die Zwirnsfäden des Gesetzes verwickelte. So erfolgte die Beschlagnahme unter Verletzung des Reichspreßgesetzes, indem unter Mißachtung der Bestimmung von § 27 Absatz 1 darauf verzichtet wurde, die Stellen anzuführen, die Veranlassung zum Einschreiten gegeben haben, ebenso sind die verletzten Paragraphen nicht bezeichnet worden. Das ist zwar skandalös, gleichsam vorweggenommenes Republikschutzgesetz, aber durchaus konsequent, denn über der ganzen Aktion steht doch kein hehres unverrückbares Gesetzeswort sondern das alte wilhelminische: »Die janze Richtung paßt mir nicht!« Werden die Rechtsinstanzen, an die das Blatt jetzt appelliert, den Mut finden, den Übergriff des Polizeipräsidenten zu decken?

Und jetzt sehe ich auch schon den ›Vorwärts›: »Natürlich ... Sukkurs für die Kommunisten!« Nein, darum geht es nicht, wohl aber um die Pressefreiheit, die Standarte des demokratischen Staates. Um weniger feierlich zu sprechen: nackter Selbsterhaltungstrieb sollte uns republikanische Blätter ohne Unterschied der Prinzipien oder Nuancen endlich dazu führen, das Recht der freien Meinungsäußerung, das Recht auf freie Presse mit doktrinärer Härte zu verfechten. Was die ›Rote Fahne‹ heute unter dem Genossen Z. erlebt, das kann morgen unter einem Polizeivogt von rechts, der ›Weltbühne‹, den Demoblättern, ja vielleicht sogar dem ›Vorwärts‹ widerfahren – sogar dem ›Vorwärts‹. Daran sollte uns auch der oft recht unglückliche Ton extremer Organe nicht hindern. Es wird zurzeit sehr viel über Hetze geklagt, und es gibt ohne Zweifel sehr viel Hetze in Deutschland. »Wenn Einer Demagoge ist«, sagt der konservative Engländer Chesterton, »muß er deshalb Unrecht haben?« Denn so arg die Hetze sein mag, sie kann niemals so arg sein wie die Zustände, deren Kind sie ist. Es gibt ein leider zu wenig beachtetes Mittel dagegen, das wirksamer ist als alle Ausnahmegesetze, das ist die Wiederherstellung des Glaubens an Recht und Gesetz. Die unwirksamste Maßnahme dagegen aber ist die flagrante Rechtsverletzung, die der berliner Polizeipräsident zu seinem alleinigen Spezifikum erhoben und die der preußische Innenminister in seiner unbedachten Rede als Dauerzustand in Aussicht gestellt hat.

Die Weltbühne, 21. Januar 1930


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