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196. Nacht frist, iar frist

Wa III 850 Nachtfrist; mit der Erklärung: »Wer eine Nacht verzieht, verzieht auch wohl ein Jahr«. – Nachtfrist enthält wohl eine Erinnerung daran, daß unsere Vorfahren ihre Termine nach Nächten bestimmten; vgl. Grimm, Rechtsalt. 221. Annus war den Alten volkstümliche Hyperbel für lange Zeit; vgl. Otto, S. 27. In diesem Sinne ist hier Jahrfrist zu verstehen.

DeW II 679 Pericula causae protractae arbitror satis colligi ex dictis, usu et exemplis. Dicta sunt: Nocuit differre paratis et periculum est in mora; Nachtfrist, Jahrfrist; Qui non est hodie, cras minus aptus erit; ubi consulueris, maturato facto opus est. III 320 Indesz wird viel Wassers verlaufen und wird aus Nachtfrist Jahrfrist werden, ob Gott will. Vgl. als sinnverwandte Ra: DeW III 527 Indesz verläuft viel Wassers, und wird Gott wohl Rath finden, dasz nicht so gehen wird, wie sie gedenken. De W V 460 So kommet Tag, kommet auch Rath. EA 40, 318 Es ist aber damit noch nicht aller Tage Abend. 41, 147 Gott bescheert über Nacht, spricht man.

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