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Wa V 994 Bier 136. Vgl. I 377 Bier 66 u. 72 Dem Biere sind die Hefen gegeben worden mit der Anmerkung: »Wird gesagt, wenn eine Sache gut eingeleitet oder ein Anmaßender, Unverschämter gehörig abgeführt wird.«
Bei Luther wird die Ra von Dietz I 302 Bier einmal nachgewiesen (= EA 25, 32) O, dem bier ist recht gegeben, darumb giehrt vnd scheumet es so wol (wie Judas sagt) alle Schande und Laster heraus. – EA 31, 242 [Herzog Georg] zwingt dazu die Leute mit einem Eide dahin, dasz sie solche Lästerer sollen helfen schützen, die Lehre, so wieder solche Aufrührer und Lästerer streit, verfolgen. Dem Bier ist recht gegeben, wäre Schade, dasz ers besser haben sollt, weil ers so haben will.
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