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44. Mag sachte was ein man zieret

Luthers hierunter gemachter Zusatz perversa cum pediculo (= verkehrt ist die Geschichte mit der Laus), wird verständlich aus EA 32, 29 f. (= Wa V 1549 Leicht 29) (gegen Kardinal Albrecht in dem Schönitzschen Handel) Sie bezeugen damit wider sich selbs, dasz sie ein verlorne, unrechte Sache haben, weil sie solche faule, zurissen und stinkende Lumpen fürbringen sich zu schmücken, daran beide Teufel und Menschen billig ihren Hintern wischen. Doch mag leicht, was einen Mann schmückt, wie jener sagt, und setzet eine Laus auf den Ärmel: also ist der Gänseprediger auch keins bessern Schmucks wert, denn dasz er sich mit solchen lausigten Lumpen und stinkenden Haddeln an den Tag gebe. Man muß auf Luthers heftige Erregung beim Abfassen dieser Schrift schließen, wenn er hier sich über seine eigene Mißbilligung des Sprw. hinwegsetzt. Hierzu vgl. bei Agricola 370 (= Wa III 614 Mensch 521) Es mag leycht das ein menschen zieret, ein rotz auff einem ermel ... Wenn nun eyn weib oder etwas widerferet oder was newes aufbringet, vnd wir spotten sein, sagen wir, es mag leycht das ein menschen zieret, ia eyn rotz vff einem ermel. Unflat schmuckt nicht. Vgl. hierzu EA 48, 222 sie sind Junker Unflath und Rotz aufm Aermel, ja der Dreck sind sie.

Der Nachweis des obigen Sprw. aus Luthers Ms. fehlt Wa.

Was Luthers Zusatz Ex quo constat aliquando magna res (= Woraus manchmal eine große Sache besteht) hier oder bei dem vorhergehenden Sprw. besagen wolle, ist mir nicht ganz klar. Will er sagen: Das Nicht ist ein kleines Ding und besteht doch daraus ein Großes, die Sehkraft des Auges. Oder: Der Schmuck eines Mannes oder Weibes ist ein kleines Ding und hängt doch ein Großes davon ab, nämlich ihr Ansehen bei den Leuten. Sonst freilich heißt es bei Luther De W VI 280 Wenn der Mann wohl stehet, so stehet das Kleid auch wohl.

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