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80. Gott ehre aas bandwerg, dixit lictor ad Juristam

Luther hat dieses Wort noch einmal hinter Nr. 396 gebracht, es dann aber durchstrichen. Die Gedankenverbindung mit dem vorhergehenden Sprw. lag ihm also hier wie dort augenscheinlich nahe. Die Anekdote, welche dem Worte zu Grunde liegt, erzählt Luther Fabel 11 (Neudr. 76 S, 13) und spielt darauf an Tischreden (hg. v. Förstemann und Bindfeil) IV 512. – Lictor ist der gebräuchliche Ausdruck für Schinder und Abdecker, ein Beruf, der vom Verkehr mit ehrlichen Leuten ausschloß. Iurista, der silberne Jurist der Tischreden, ist der in der Fabel und hinter Nr. 396 genannte Dr. Johann Mogenhofer; vermutlich derselbe, der im Album der Wittenberger Universität (hg. v. Förstemann) p. 25 utriusque Iuris doctor, praepositus et in iure pontificio ordinarius Vittembergensis und im Copiar 69 des Kgl. Staatsarchivs zu Magdeburg fol. 222 b im Jahre 1493 als Kanzler des Domkapitels zu Magdeburg erwähnt wird und als Vorgänger Hennings von Göde in der Propstei zu Wittenberg 1510 starb. – In Fabel 11 hat Luther die Anekdote von Mogenhofer an Stelle der Fabel vom Esel und Eber gesetzt (Romulus, hg. Österley I 11, S. 44), in welcher der Esel den Eber mit Salve frater! begrüßt. Luthers Moral: Grobe, unvernunfftige leute soll man verachten und yhn nicht antworten entspricht der bei Romulus: Monet hęc fabula insipientibus parci debere, stultos autem defendere, qui insultare audent melioribus. In den Tischreden IV 512 aber ist von der Räuberei und Plackerei die Rede, dadurch die Leute ausgesogen und die Advocaten gemästet werden. Wir bemerken also in diesen beiden Stellen sowohl, wie in der hdschr. Sammlung die Möglichkeit doppelter Beziehung der Anekdote. Einerseits giebt sie eine scherzhaft-ironische Erläuterung des Sprw. ›Gleich und gleich gesellt sich gerne‹; andrerseits enthält sie einen Hinweis darauf, daß Schinden und Schaben ein Handwerk sei, auf das Juristen sich eben so gut verstehen als die Abdecker.

Wa II 18 Gott 368 läßt den lateinischen Zusatz weg, bringt ihn aber deutsch 369 ... sprach der Schinder zum Richter. Vgl. auch IV 187 Schinden 3 Schinden ist ein altes Handwerk. IV 188. Schinder 8. 10 Schinder und Schaber sind Vettern.

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