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2. Friedrich siegreich in Sizilien. Bonifatius VIII. ruft Karl von Valois nach Italien. Das Reich. Adolf und Albrecht. Toskana. Die Weißen und die Schwarzen. Dante im Vatikan. Unglückliches Auftreten Karls von Valois. Friede von Caltabellota. Streit zwischen Bonifatius VIII. und Philipp dem Schönen. Bulle »Clericis laicos.« Eine Bulle öffentlich in Paris verbrannt. Ganz Frankreich wider den Papst. Novemberkonzil in Rom. Das französische Parlament appelliert an ein Generalkonzil. Der Papst anerkennt Albrecht von Österreich. Herabwürdigung des Reichs.
Seit dem Beginne des XIV. Jahrhunderts wandte sich das Glück von Bonifatius. König Friedrich, in welchem ein neuer Manfred erstanden war, behauptete Sizilien durch eigene Kraft und die Aufopferung des Volks gegen eine halbe Welt von Gegnern. Nun wollte der Papst noch eine große Anstrengung machen, die Hoheit der Kirche auf der Insel herzustellen. Von Jakob von Aragon verlassen und unwillig über die Schwäche Karls II., dem er Befehle vorschrieb, als wäre er selbst der Gebieter Neapels, rief er einen zweiten Anjou zu Hilfe, den Bruder Philipps von Frankreich. Ein Papst forderte noch einmal einen französischen Fürsten auf, sich in die Angelegenheiten Italiens einzumischen; das zornige Urteil Dantes über Bonifatius VIII. nahm daher mit Grund seine Veranlassung von dem Auftreten jenes Fremden in seinem Vaterlande. Karl von Valois, Grafen von Anjou, lockten große Versprechungen; zum Lohne seiner künftigen Taten, der Unterwerfung Siziliens und der italienischen Ghibellinen, sollte er Senator Roms werden und mit der Hand Katharinas von Courtenay, welche einst den jungen Friedrich verschmäht hatte, die Ansprüche ihres Hauses auf Byzanz erben. Der Graf kam mit Söldnern und Glücksrittern und eilte zum Papst nach Anagni, wo sich auch Karl II. mit seinen Söhnen einfand. Man verabredete den Feldzug, und Bonifatius ernannte Valois (am 3. September 1301) zum Generalkapitän des Kirchenstaats, auch zum Friedensfürsten in Toskana, so daß sich die Zeiten des ersten Anjou in der Tat wiederholten.
Die Statthalterschaft in Toskana, welches der Papst jetzt zur Kirche zu ziehen gedachte, übertrug er ihm infolge der Vakanz des in tiefer Ohnmacht liegenden Reichs. Dies waren in kurzem dessen Verhältnisse: als Rudolf gestorben war, hatte man die Krone Deutschlands dem machtlosen, aber ritterlichen Grafen Adolf von Nassau gegeben; sein Nebenbuhler Albrecht von Österreich, Rudolfs Sohn, brauchte einige Jahre, um die Deutschen zum Abfall von seinem Gegner zu bewegen, welcher nach seiner Absetzung durch die Reichsstände am 2. Juli 1298 in der Schlacht bei Göllheim Krone und Leben verlor. Albrecht bestieg den Thron am 24. August desselben Jahrs; jedoch Bonifatius, dessen Einwilligung nicht nachgesucht worden war, weigerte ihm die Anerkennung um so mehr, als Albrecht ein Bündnis mit Philipp von Frankreich schloß. Er betrachtete ihn als Hochverräter und Königsmörder; er forderte ihn sogar vor sein Tribunal und verbot den Reichsfürsten, ihn als König der Römer anzusehen. Man erzählt, daß er die Boten Deutschlands empfangen habe, theatralisch auf dem Throne sitzend, die Krone auf dem Haupt, ein Schwert in der Hand, und daß er ihnen zornig zurief: »Ich, Ich bin der Kaiser«. In einem Briefe an den Herzog von Sachsen forderte er diesen auf, seine Unterhandlungen mit Albrecht von Österreich zu unterstützen, von dem er die Abtretung der kaiserlichen Rechte über Toskana an den Heiligen Stuhl verlangte; er sagte darin, daß jede Ehre, Würde und jeder Besitz des Römischen Reichs von der Gnade des Papstes sich herschreibe. Es ist wahrscheinlich, daß er Karl von Valois Hoffnung auch auf die römische Krone gab, wenn er seinen Absichten würde gedient haben.
Valois besaß keine einzige jener Eigenschaften, die dem ersten Anjou zum Besitz eines Königreichs verholfen hatten. Er spielte in Italien eine unglückliche Figur. Zuerst sandte ihn der Papst nach Toskana, wo eben eine folgenschwere Umwälzung stattgefunden hatte. Das guelfische Florenz, damals in seiner herrlichsten Blüte, hatte sich in die Parteien der Donati und Cerchi, der Weißen und Schwarzen, gespalten, von denen jene aus gemäßigten Guelfen zu Ghibellinen wurden. Bonifatius schickte den Kardinal Mattheus von Acquasparta dorthin; aber dieser Legat, verhöhnt von den damals herrschenden Weißen, verließ die Stadt mit dem Interdikt. Dante hat jenen Florentiner Kämpfen einen unsterblichen Ausdruck verliehen, und aus den Stürmen einer kleinen Republik, welche sich sonst nur als flüchtige Augenblicke in der Weltgeschichte würden verloren haben, entstand das größte Gedicht des christlichen Zeitalters. Es ist nicht wenig anziehend, Dante vor Bonifatius VIII. zu sehen, den tiefsinnigsten Geist des Mittelalters vor dem letzten großartigen mittelalterlichen Papst. Er kam nach Rom als Abgeordneter der Florentiner Weißen, um den Schwarzen am päpstlichen Hof entgegenzutreten; seit dieser Zeit (1301) sah er seine Vaterstadt nicht wieder, sondern irrte bis an seinen Tod im Exil. Die Auftritte im Vatikan, die Reden Dantes, seine Täuschungen, seine Urteile über Bonifatius sind unbemerkt geblieben; aber der Dichter verstieß als Totenrichter den stolzen Papst bald darauf in seine poetische Hölle, und dieser phantastische Schauerort ewiger Strafen wurde durch die Macht seines Genies zur wirklichen Richtstätte der Geschichte.
Die Bemühung der Weißen, ihrer Vaterstadt die Einigkeit wiederzugeben und die Dazwischenkunft eines Fremden abzuhalten, mißglückte. Die Schwarzen stellten dem Papst vor, daß ihre Gegner seinen Feinden in die Hände arbeiteten, und Valois, von den Neri gerufen, zog am 1. November 1301 in Florenz ein. Der Ruin des Glücks der herrlichen Stadt, die verräterische Verbannung der Weißen war die Folge dieser Intervention. Toskana spaltete sich in die beiden Faktionen, und die Stütze, welche das Papsttum bisher an dem dortigen Guelfenwesen besessen hatte, ging darüber verloren. Die selbstsüchtige Begünstigung einer Partei durch Bonifatius rächte sich bald genug. Untüchtig in Florenz, welches er in Verwirrung ließ, kam Valois im Frühjahr 1302 nach Rom, wo ihm die Würde des Senators nicht erteilt wurde. Er ging sodann nach Neapel, um sich an die Spitze der großen Unternehmung gegen Sizilien zu stellen, welche der Papst aus dem Kirchenschatz gerüstet hatte. Er war auch dort nicht glücklicher; denn Friedrich rieb im kleinen Kriege die feindliche Armee auf und errang einen unverhofften Frieden. Durch den Vertrag zu Caltabellota (am 31. August 1302) wurde er für seine Lebenszeit als König Siziliens anerkannt; er vermählte sich mit Leonore, einer Tochter Karls II., dessen Erben er nach seinem Tode die Insel abzutreten versprach. Dieses Versprechen, vom sizilischen Parlament nie anerkannt, ward auch nie gehalten. Bonifatius sträubte sich, den Frieden zu genehmigen, in welchem weder auf die Kirche noch auf ihn selbst Rücksicht genommen war, er bestätigte ihn jedoch unter der Bedingung, daß Friedrich sich als Lehnsmann der Kirche bekannte. Doch nie hat derselbe Tribut an diese gezahlt. Das Machtgefühl des Papsts war schon geschwächt: ein größerer Kampf, welchen aufzunehmen ihn das Prinzip der römischen Kirche zwang, kam eben zum Ausbruch, und in diesem kurzen, doch weltgeschichtlichen Streit erlag Bonifatius VIII.
Den Kampf gegen die kirchliche Übermacht, in welchem die Hohenstaufen untergingen, nachdem sie die Grundfesten des Papsttums erschüttert hatten, nahm der französische Monarch auf. Dies Ereignis wurde zu einer der bedeutendsten Revolutionen in der kirchlichen und staatlichen Welt. Denn Frankreich war im ganzen Mittelalter das Asyl und die treueste Schutzmacht des Papsttums gewesen; die Hohenstaufen hatte es zum Sturz gebracht, an Stelle des deutschen Einflusses in Italien und Rom seinen eigenen gesetzt. Als aber die Päpste das französische Königshaus auf einem italienischen Throne zum Protektor der Kirche gemacht hatten, bestrafte sich ihre Schwäche durch das stets wiederholte Gesetz, daß aus Beschützern Eroberer werden. Mit Karl von Anjou wurde das Papsttum in der Tat schrittweise durch Frankreich erobert, bis der Heilige Stuhl an die Ufer der Rhone verpflanzt und siebzig Jahre lang nur mit Franzosen besetzt ward. Der Zusammenstoß der geistlichen Ansprüche mit dem nationalstolzen Frankreich war unvermeidlich, als Bonifatius VIII. in einer vorgeschrittenen Zeit versuchte, die Grundsätze der päpstlichen Universalgewalt gegen jene Schutzmacht zu wenden. Das Deutsche Reich unterlag den Päpsten, weil es nicht auf praktischen Grundlagen beruhte; aber der Streit des Königs von Frankreich mit dem Papst war ein Kampf des Staatsrechts gegen das Kirchenrecht auf dem Boden einer nationalen und durch die Landesstände verteidigten Monarchie. Die langsame Reaktion des staatlichen Geistes gegen dies europäische Kirchenrecht, welches alle zivilen und ökonomischen Verhältnisse durchdrang, ist überhaupt das wichtigste Motiv der Geschichte des Mittelalters; es erscheint in jeder Periode unter verschiedenen Formen und Namen, zumal als Investiturstreit und staufischer Streit, setzt sich in der Reformation, in der französischen Revolution fort und ist noch in den modernsten Konkordaten und den Gegensätzen unserer eigenen Zeit sichtbar.
Damals herrschte in Frankreich Philipp der Schöne, Enkel jenes Ludwig IX., welchen Bonifatius VIII. selbst im Jahre 1297 unter die Heiligen der Kirche aufgenommen hatte: ein Fürst von Talent und Ehrgeiz, ein gewissenloser Despot, aber einer der Gründer der französischen Monarchie. Ein solcher Mann war ganz geeignet, dem herausfordernden Stolze eines Bonifatius VIII. zu begegnen. Des Papsts Einmischung in den Krieg Frankreichs mit England, worin er Richter zu sein hoffte, Investituren und eingeforderte Kirchenzehnten brachten Philipp in Streit mit der römischen Kurie. Bonifatius erließ zum Schurze der Immunität der Kirchen überhaupt am 25. Februar 1296 die Bulle Clericis laicos, ein feierliches Verbot an alle geistlichen Personen und Körperschaften, Geschenke oder Steuern ohne päpstliche Erlaubnis an Laien zu entrichten. Diese Bulle traf am schwersten den König Philipp, der für seine flandrischen und englischen Kriege der Beisteuer des Klerus bedurfte und in seiner Geldnot zum schamlosesten Münzverfälscher wurde. Er antwortete durch das Verbot, Geld aus Frankreich zu führen, wodurch Rom nicht minder hart getroffen wurde.
Als sich dieser Sturm durch die Nachgiebigkeit des Papsts beschwichtigt hatte, brach ein stärkerer im Jahre 1301 aus. Seine Ursachen waren Streitigkeiten zwischen geistlichen und weltlichen Besitzesrechten und über die Verwaltung vakanter Benefizien, welche die französische Krone als Regale beanspruchte. Der päpstliche Legat wurde festgenommen und unter Prozeß gestellt; ein Parlament stimmte dem gewaltsamen Verfahren des Königs bei, und Bonifatius richtete hierauf am 5. Dezember eine Bulle an den König, welche Frankreich vollends in Aufruhr brachte. Er verwies Philipp seine Eingriffe in die Rechte der Kirche, erklärte ihm, daß der Papst in absoluter Machtfülle von Gott über Könige und Königreiche gesetzt sei, warnte ihn vor der Einbildung, keinen Oberen über sich zu haben, ermahnte ihn, seine schlechten Räte zu entfernen, und lud die französische Geistlichkeit auf den 1. November 1302 zu einem Konzil nach Rom, wo über des Königs Recht oder Unrecht geurteilt werden sollte. Ein Sturm der Entrüstung erhob sich am französischen Hof; die Rechtsgelehrten, unter ihnen Peter Flotte und Wilhelm von Nogaret, reizten den König durch Reden und vielleicht auch durch erdichtete päpstliche Schreiben auf; man rief, daß Bonifatius sich anmaße, das freie Frankreich als Vasallenland zu behandeln. Die päpstliche Bulle wurde am 11. Februar 1302 öffentlich in Nôtre Dame zu Paris verbrannt und ihre Vernichtung unter Trompetenschall vom Herold ausgerufen. Die erste Flamme, welche eine Papstbulle verzehrte, war ein geschichtliches Ereignis. Der Legat wurde mit Schimpf verwiesen; ein königliches Edikt verbot, wie einst in den Tagen Friedrichs II., dem Klerus die Reise zum Konzil; ein am 10. April in Nôtre Dame versammeltes Parlament der drei Landesstände bestätigte diese Beschlüsse; Adel und Bürgerschaft boten ihre Unterstützung dar, und die Bischöfe, welche bereits in ein Untertänigkeitsverhältnis zum Könige gekommen waren, beugten sich, willig oder nicht, seinem Gebot. Es war das erste Mal, daß der Klerus eines Landes den Papst verließ und zum Fürsten stand. Als Bonifatius die Briefe empfing, worin die gallikanische Kirche seinem Satz entgegentrat, daß der Papst auch im Weltlichen über dem Könige stehe, und ihn bat, sie von der Reise nach Rom zu befreien, konnte er erkennen, daß sich vor ihm ein Abgrund öffne. Aber er durfte sich nicht mehr zurückziehen, ohne die päpstliche Gewalt in den Augen der Welt moralisch zu vernichten; er mußte versuchen, die sich vereinigende französische Monarchie zu brechen, wie seine Vorgänger das absolut werdende Reich der Hohenstaufen zerbrochen hatten.
Auf dem Novemberkonzil im Lateran, wozu nur einige Geistliche Frankreichs erschienen waren, erließ Bonifatius die Bulle Unam Sanctam. In dieser Schrift faßte er alle Grundsätze seiner Vorgänger von der göttlichen Gewalt des Papsttums und alle Eroberungen der Päpste in langen Jahrhunderten bis auf ihn selbst in den tollkühnen Spruch zusammen: »Wir erklären, daß aus Notwendigkeit des Heils dem römischen Papst jede menschliche Kreatur unterworfen ist«. Dies Dogma setzte er als Krone auf das zum Himmel emporgetürmte Gebäude der römischen Hierarchie. Aber die Proklamation der päpstlichen Richtergewalt auf Erden blieb im Munde Bonifatius' VIII. nur ein machtloses Wort, obwohl dieselbe Ansicht noch in der avignonesischen Periode wiederholt wurde und in den Sphären der Theologie und Rechtswissenschaft einen Sturm von Untersuchungen hervorrief, welche selbst am heutigen Tage noch nicht beendigt sind. Als nun ein Versuch der Ausgleichung gescheitert war und der Papst mit dem Banne drohte, bediente sich Philipp zur Bekämpfung seines Feindes der Landesstände: das erste wahrhafte Landesparlament Frankreichs stürzte das übermütige Papsttum. Es tagte im Louvre am 13. Juni 1303. Die angesehensten Magnaten erhoben sich als Ankläger des Papsts. Die Beschuldigungen, welche sie auf einen mehr als achtzigjährigen Greis warfen, waren meist zu abgeschmackt, um mehr zu sein als Ausbrüche des Hasses; doch die Tatsache, daß ein Nationalparlament einen Papst in Anklage versetzte und gegen ihn an ein Generalkonzil appellierte, war ernst und folgenschwer. Vor wenigen Jahren hatten zwei Kardinäle denselben Papst vor ein Konzil gefordert, jetzt taten dies die Vertreter einer großen, streng katholischen Nation, und so wurde gegen das Prinzip der päpstlichen Alleingewalt die Macht heraufbeschworen, an welche einst Friedrich II. zuerst sich berufen hatte. Ganz Frankreich in allen seinen geistlichen und weltlichen Körperschaften wiederholte diese Appellation.
Bonifatius sah eine schreckliche Katastrophe heraufziehn; er verlor nicht den Mut, allein er täuschte sich in seiner Verblendung über die Grenzen der päpstlichen Gewalt. Erst sein eigener Fall, erst die Niederlage des Papsttums, welche seine unmittelbaren Nachfolger als Tatsache anerkennen mußten, klärte die Welt darüber auf. Das Papsttum unterlag, weil es unfähig war, Italien nach dem Falle des Reichs an sich zu ziehen und das guelfische Prinzip zu verwirklichen. Die große Nationalpolitik Alexanders und Innocenz' III. war von den Päpsten aufgegeben worden; um die Hohenstaufen zu stürzen, hatten sie fremde Fürsten nach Italien gerufen, aber nicht vermocht, den Widerspruch zwischen Guelfen und Ghibellinen aufzulösen. Das politische Ideal der Kurie wurzelte nicht im Boden Italiens; der guelfische Gedanke erschien einem großen Teil der Italiener als revolutionäre Neuerung; sie hatten zumal vor dem Papsttum niemals Achtung, weil sie dasselbe aus der Nähe beobachteten.
Bonifatius hatte bereits am Deutschen Reiche Schutz gegen Frankreich gesucht, und Albrecht bot ihm unter großen Versprechungen seine Dienste dar; weshalb der Papst fand, daß der Hochverräter und Königsmörder der römischen Krone würdig sei. Er anerkannte ihn am 30. April 1303, behandelte ihn aber in hochtönender Sprache als flehenden Sünder, dem er Erbarmen für Recht und nur aus Gnade die römische Krone gab. Indem er ihn von allen Bündnissen mit fremden Königen löste, versicherte er sich ausdrücklich seines Beistandes gegen Philipp den Schönen. Die Nürnberger Diplome vom 17. Juli 1303 sind die kläglichsten Zeugnisse sklavischer Unterwerfung der Reichsgewalt unter das Papsttum. Ohne Erröten bekannte der römische König, daß der Papst allein die Kaiserkrone verleihe, daß die Reichsfürsten die nur von ihm übertragene Gewalt der Kaiserwahl besäßen, daß alles, was Kaiser und Reich besitze, aus der päpstlichen Gnade geflossen sei. Er versprach, in das italienische Reichsland keinen Vikar ohne die Einwilligung des Heiligen Stuhles zu schicken, und ließ sich sogar zu dem Gelöbnis herab, keinen seiner Söhne von einer Stiefschwester Konradins zum römischen Könige wählen zu lassen ohne Erlaubnis des Papsts. Bis zu so tiefer Erniedrigung war das Kaisertum in der Person des einäugigen, geistig unbedeutenden Sohnes von Rudolf herabgesunken; das Haupt des Reichs, der Nachfolger der Hohenstaufen, bekannte sich als Lehnsmann des Papsts in derselben Zeit, wo der König von Frankreich diesen vor ein Generalkonzil lud, weil er erklärt hatte, daß die königliche Gewalt dem Heiligen Stuhle unterworfen sei. Dies war ein Grund mehr für die Täuschung Bonifatius' VIII. über seine wirkliche Macht.