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2. Zustand der weltlichen Regierung Roms. Die kaiserlichen Beamten. Völliges Stillschweigen über den römischen Senat.
Die Erwähnung des Präfekten und des Magister Militum fordert uns auf, der weltlichen Regierung der Stadt in jener Epoche eine kurze Betrachtung zu widmen und also eine der dunkelsten Stellen in unserer Geschichte zu berühren. Wir sahen, daß zu dieser Zeit kein Dux in Rom genannt wird und von einem römischen Dukat nirgends die Rede ist. Dagegen finden sich in einigen Städten Comites und Tribuni, Magistri Militum aber offenbar als Generalkommandanten in Rom und dem Stadtgebiet, und mit der vollen Gewalt eines Dux bekleidet. Doch nur zeitweise erscheint dieses Amt in Rom, wie damals, als Castorius die Verteidigung gegen Agilulf leitete. Die militärischen Angelegenheiten und die betreffende Gerichtsbarkeit standen unter diesem Befehlshaber, und von Ravenna oder Konstantinopel wurde der Truppensold unter dem Namen roga, precarium oder donativum nach Rom geschickt und durch den Erogator ausbezahlt, wenn er überhaupt eintraf.
Viel öfter wird in Gregors Briefen der Präfekt genannt, doch nur einmal mit dem ausdrücklichen Zusatz Urbis; der Papst nennt oft genug Präfekten ohne weitere Bezeichnung, so daß man sich hüten muß, unter ihnen immer die der Stadt zu verstehen. Es gab noch einen Präfekten Italiens wie Afrikas und Illyricums, also der drei Diözesen, welche ehemals dem Praefectus Praetorio Italiens untergeben waren. Gregor nennt sie in seinen Briefen; die Stellung des Präfekten, welcher vom Exarchen bestimmt unterschieden wird, ist uns jedoch klarer als die des Prokonsuls Italiens. Er leitete alle Zivilgeschäfte unmittelbar, sowohl was Finanzen als Gerichtsbarkeit und Verwaltung der Städte betraf. Die Empfehlung des Papstes war nicht ohne Einfluß auf die Besetzung des Amts der Präfektur für Italien wie für die Stadt. So ersuchte ihn im Jahre 602 der Expräfekt Quertinus, sich beim Kaiser zu verwenden, daß Bonitus die Präfektur erhalte, worunter wohl jene der Stadt zu verstehen ist. Der Papst schrieb ihm zurück, es sei ein peinvolles Amt und überdies unpassend, daß ein den Wissenschaften ergebener Mann sich mit Rechnungen befasse, die nichts eintrügen. Er wolle jedoch nicht entgegen sein, obwohl er die künftigen Plackereien jenes Mannes bedauern müsse, weil er über das Unheil, welches ihn erwarte, durch das Beispiel seiner Vorgänger genugsam belehrt sei. Und in Wahrheit enthalten seine Briefe einige auffallende Belege für diese Erfahrung.
Wenn die Präfekten von ihrem Posten abtraten, hatten sie ihrem Nachfolger oder anderen Beauftragten Rechenschaft abzulegen, und ihr hoher Rang (Gregor gibt ihnen die Titel Magnificus, Gloriosus und Illustrissimus) schützte sie in manchem Falle nicht vor einer wahrhaft barbarischen Bestrafung. Der Expräfekt Libertinus war vor das außerordentliche Gericht des Exkonsuls Leontius in Sizilien gestellt und schimpflich mit Ruten gestrichen worden. Infolge dieser Exekution schrieb Gregor voll edler Entrüstung einen Brief an Leontius, den herrlichsten in der ganzen Sammlung seiner Briefe, der seinem Charakter die höchste Ehre macht. Er spricht darin als Römer, welchen noch der Gedanke empört, daß ein freier Mann gepeitscht worden sei. »Dies«, so sagt er, an alte Zeiten erinnernd, »ist ein Unterschied der Barbarenkönige und der römischen Kaiser, daß jene die Herren von Sklaven, diese aber von freien Männern sind. Bei allen euern Handlungen sollt ihr zuvor die Gerechtigkeit und dann vor allem die Freiheit im Auge behalten«; und er droht Leontius mit der Macht, die ihm seine eigene Stellung als römischen Bischof gebe; »denn hätte ich«, so sagt er, »die Angeschuldigten in gutem Recht erfunden, so stand es mir zu, euch zuvor durch Briefe zu mahnen, und wäre ich nicht gehört worden, so würde ich mich an den Kaiser gewendet haben«. Aus diesem Brief geht deutlich hervor, welche Gewalt sich Gregor selbst über die höchsten Beamten zuschreiben durfte, da ihre Handlungen seiner Aufsicht unterlagen.
Bedrohte Beamte suchten seinen Schutz. Es war gewöhnlich, daß abtretende Obrigkeiten sich in die Kirchenasyle flüchteten und diese nur dann verließen, wenn sie von einem kaiserlichen Notar die Versicherung ihres Lebens erhalten hatten. So hatte der Expräfekt Gregor getan, und wir finden eine Reihe von Briefen des Papsts an die einflußreichsten Personen, worin er ihnen jenen Mann zur Unterstützung gegen die Willkür der Richter dringend anempfiehlt, Aus dieser ehrlosen Behandlung kann geschlossen werden, wie tief der byzantinische Despotismus auch den angesehensten Beamtenstand entwürdigt hatte.
Zur Zeit Gratians und Valentinians war der Präfekt der Stadt eine hohe Behörde, Princeps des Senats, und ging an Rang allen Patriziern und Konsularen vor. Seine Gerichtsbarkeit reichte seit Augustus bis zum hundertsten Meilenstein; von den suburbanen Provinzen wurde an ihn appelliert. In der Stadt selbst standen alle öffentlichen Angelegenheiten unter ihm, die Annona und die Märkte, der Census, Fluß, Hafen, Mauern, Wasserleitungen, Schauspiele und der Schmuck der Stadt. Der Verfall Roms hatte auch sein Amt verfallen gemacht; aber im VI. Jahrhundert war es noch immer so bedeutend, daß die ganze Zivilverwaltung ihm angehörte, während das politische und militärische Regiment beim Magister Militum sich befand. Nur so läßt es sich erklären, wie der Präfekt Gregor neben dem militärischen Befehlshaber noch als die wichtigste Person bei der Verteidigung und Versorgung der Stadt gefunden wurde. Indes diese umfassende Befugnis schwand im VII. Jahrhundert, wo die militärischen Gewalten völlige Oberhand erhielten, und indem der Stadtpräfekt auf die Jurisdiktion beschränkt wurde, sank er unter den Dux von Rom, den Generalgouverneur, herab. Schon nach dem Jahre 600, wo Johannes die Präfektur bekleidete, hören wir keinen Präfekten mehr nennen, bis er im Jahre 774 wieder erscheint. Dies berühmte städtische Amt erhielt sich als das einzige des Altertums, wenn auch in veränderter Gestalt, und es gewann im späteren Mittelalter sogar eine nicht geringe Macht.
Neben der Stadtpräfektur und dem Magister Militum oder Dux gab es in Rom auch andere kaiserliche Beamte, deren Verhältnis uns jedoch dunkel ist, und ab und zu erschienen Sendboten, deren Willkür nicht geringen Schrecken verbreitete. Wie es ferner mit dem Senat beschaffen war, wissen wir nicht. Diejenigen Schriftsteller, welche sein Fortbestehen behaupten, haben für ihre Meinung keine anderen Gründe beizubringen als uns schon bekannte Stellen in der Pragmatischen Sanktion Justinians, als den Bericht Menanders von der Sendung einiger Senatoren nach Konstantinopel im Jahre 579, oder als das Vorhandensein des Präfekten, den sie nach altem Gebrauch für das Haupt des Senats auch in dieser Zeit erklären. Allein alle solche Gründe sind unhaltbar, und sie fallen vor dem Stillschweigen der Geschichtschreiber. Wenn zu Gregors Zeit noch der Senat als Ratsbehörde oder als Repräsentant der politischen Rechte der Res publica Romana bestand, wie konnte der Papst ihn bei den wichtigsten Staatsangelegenheiten völlig übergehen? Wir werden sehen, daß er, im Jahre 599 mit Agilulf wegen des Friedens unterhandelnd, als Vermittler einen Abt Probus gebraucht; von Senatoren oder von einer auch nur entfernten politischen Teilnahme des Senats ist hier keine Rede. Als Agilulf seine Boten nach Rom schickte, verlangte er vom Papst allein die Unterschrift des Friedensinstruments, des Senats wurde mit keiner Silbe gedacht. Man könnte daher höchstens glauben, daß der Senat noch als Körperschaft der Dekurionen fortbestand, nach der stark bezweifelbaren Analogie von Städten Italiens, welche noch nicht von den Langobarden erobert und um den Rest der römischen Kurialverfassung gebracht worden waren. Aber auch von einer Kurie in diesem Sinne verlautet nichts mehr, und wir müssen deshalb jene berühmten Aussprüche der achtzehnten Homilie Gregors, welche von dem Nichtdasein des Senats reden, als wirkliche Beweisstellen für unsere Ansicht gebrauchen. Gleichwohl kann an das völlige Aufhören einer städtischen, munizipalen Körperschaft nicht gedacht werden; sie erscheint in dem Ordo jener Zeit wieder, und ein Teil von diesem muß das gewesen sein, was man später das Consilium nannte, der Rat von Verwaltungsbeamten mit beschränkter städtischer Jurisdiktion unter dem Stadtpräfekten.
So sparsam die Nachrichten über die Regierung Roms jener Zeit auch sind, so steht doch dieses fest: die militärische, zivile und politische Gewalt in der Stadt wurde durch Offizianten des Kaisers ausgeübt, und dem Papst stand gesetzlich eine gewisse Beaufsichtigung und der Rekurs an ihn zu. Im übrigen finden wir ihn auf die Kirche und ihre Gerichtsbarkeit beschränkt: aber dennoch war Gregor durch das Zusammentreffen seiner Fähigkeiten mit den Umständen in eine Stellung gebracht, die ihn ausnahmsweise zum stillschweigend anerkannten Oberhaupt Roms machte, und mit vollem Recht ist er als Gründer der päpstlichen Herrschaft weltlicher Natur anzusehen.