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3. Narses fällt in Ungnade. Er geht nach Neapel und wird vom Papst Johann nach Rom zurückgeführt. Sein Tod im Jahre 567. Ansichten über die Veranlassung des Zuges der Langobarden nach Italien. Alboin stiftet das Langobardenreich 568. Entstehung des Exarchats. Die griechischen Provinzen Italiens. Die Verwaltung Roms.
Narses verlebte seine letzten Jahre in Rom, wo er noch im Palast der Cäsaren residierte. Aber die Annalen seiner Regierung in Italien als Patricius und Statthalter des Kaisers sind nur auf einzelne Berichte von fortgesetzten Kriegen gegen die Franken und die Reste der Goten beschränkt, während die Pest schon seit dem Juni 542 das Abendland verwüstete. Zu dieser tiefen Finsternis, welche nach dem Falle der Goten einige Dezennien der Geschichte bedeckt, stimmen die Schrecken elementarischer Revolutionen; denn Rom wie ganz Italien wurden von Seuchen und Erdbeben, von Sturmwinden und Überschwemmungen heimgesucht. Selbst das Ende des ruhmgekrönten Bezwingers der Goten wird nur von einem unsicheren Streiflicht erhellt und verliert sich endlich wie jenes des Belisar in der Sage.
Diese erzählt, daß der Eroberer Roms und Italiens vom Laster des Alters, dem Geiz, beherrscht gewesen sei; er habe Berge von Gold aufgehäuft und in einer italienischen Stadt so unermeßliche Schätze in einen Brunnen versenkt, daß man nach seinem Tode mehrere Tage brauchte, um sie herauszuziehen. Seine Reichtümer, so sagte man, erregten den Neid der Römer; aber es ist viel wahrscheinlicher, daß diese weniger seine Schätze als die byzantinische Militärdespotie, die fiskalische Steuerlast, die Habgier griechischer Blutsauger, die Eingriffe in ihre Kirche und die Mißhandlung der lateinischen Nationalität unerträglich fanden und sich nach den Zeiten der Gotenherrschaft zurücksehnten. Unvermögend, die Stellung des Narses zu erschüttern, solange Justinian lebte, suchten sie ihn zu stürzen, sobald im Jahre 565 Justinus der jüngere Kaiser geworden war. Sein Sturz war bei der Natur der byzantinischen Günstlingsherrschaft erklärlich, besonders da man seine Macht in Italien fürchtete. Die Römer verklagten ihn bei Justin und seiner Gemahlin Sophia, indem sie mit kühner Aufrichtigkeit schrieben: »Es war für uns besser, den Goten zu dienen als den Griechen, wo der Eunuch Narses streng regiert und uns mit Sklaverei bedrückt. Unser frömmster Fürst weiß nichts davon; aber befreie uns aus seiner Hand, oder wir werden uns und die Stadt Rom den Barbaren überliefern.« Der Kaiser Justin rief im Jahre 567 Narses von der italienischen Statthalterschaft ab, nachdem derselbe sechzehn Jahre lang Regent Italiens gewesen war. Man erzählte, daß er aus Rom nach Kampanien entwichen sei, nachdem er gehört hatte, Longinus sei an seine Stelle nach Italien abgeschickt worden. Er wagte nicht, nach Konstantinopel heimzukehren, oder er trotzte dem Befehl, da ihm die Äußerung der Kaiserin bekannt geworden war, sie werde den Eunuchen zwingen, im Frauengemach mit den Weibern Wolle zu spinnen. Die Sage erzählt, Narses habe ihr geantwortet, er wolle ihr einen solchen Faden anzetteln, daß sie ihr Leben lang daran werde zu entwirren haben; und er habe darauf von Neapel aus den Langobarden nach Pannonien Boten geschickt, sie nach Italien einzuladen, und ihnen zum Beweise der Reichtümer des Landes nebst anderen Köstlichkeiten auch auserlesene Früchte übersendet.
Die Römer erschreckte der Abgang des erzürnten Statthalters nach Neapel; sie fürchteten seine Rache, der Papst aber eilte zu ihm, ihn zur Rückkehr zu bewegen. »Was habe ich, Heiliger Vater«, so sagte ihm Narses, »den Römern zuleide getan? Ich will gehen und mich zu Füßen dessen werfen, der mich gesandt hat, und ganz Italien soll erkennen, wie ich mit allen Kräften für dieses Land mich bemühet habe.« Johannes besänftigte den greisen Statthalter und führte ihn nach Rom zurück. Er selbst nahm Wohnung auf dem Kirchhof des heiligen Tiburtius und Valerianus, wo er blieb, um Bischöfe zu weihen; Narses aber bezog den Cäsarenpalast, und daselbst starb er, von Unmut und Kummer hingerafft. Seine Leiche wurde in einen bleiernen Sarg gelegt und mit seinen Schätzen nach Konstantinopel geführt. Die Angabe, daß er im fünfundneunzigsten Jahre seines Lebens gestorben sei, ist übertrieben, weil es nicht glaublich ist, daß ein Greis von fast achtzig Jahren Italien unter solchen Anstrengungen erobern konnte. Auch ist es nicht wahrscheinlich, daß der entsetzte Statthalter noch längere Zeit ruhig in Rom gelebt hat, oder daß die Römer, durch die Langobarden bereits bedrängt, den Befehlen des Kaisers und des neuen Exarchen sich widersetzten, indem sie ihn und seine Schätze bei sich behielten.
Die Erzählung des lateinischen Chronisten, Narses habe die Langobarden herbeigerufen, kann mit starken Gründen bezweifelt werden. Sicherlich luden die günstigsten Verhältnisse den Herzog Alboin nach dem menschenleeren Italien ein, dessen Klima und Fruchtbarkeit allen Barbaren bekannt war und wo ganze Langobardenhaufen unter Narses selbst gegen die Goten gedient und auch die Schwäche des Landes oder des Byzantinischen Reichs genugsam kennengelernt hatten. Wenn sie aber der griechische Feldherr selber rief, so war ein solcher Hochverrat nicht vereinzelt, wie es die Geschichte jenes Bonifatius beweist, der in einer ähnlichen Lage die Vandalen nach Afrika eingeladen hatte. Narses sah sich am Ende seines Lebens mit Haß von den Römern und mit Undank von Konstantinopel belohnt; er stand zu den Langobarden bereits in freundschaftlichen Beziehungen, und der rachsüchtige Gedanke, sie nach Italien zu rufen, konnte in einem Byzantiner durch patriotische Empfindungen nicht zu heftig bekämpft werden. Wohl aber mußte er an dem Stolz des Eroberers Italiens, endlich an seiner Religiosität Widerstand finden, und diese wird ihm ausdrücklich nachgerühmt. Sie bewog ihn offenbar, den Bitten des Papsts Johannes nachzugeben und nach Rom zurückzukehren. Immerhin starb er hier im tragischen Zwiespalt mit sich und seiner Vergangenheit, nachdem sich bereits die Langobarden von ihren pannonischen Sitzen aufgemacht hatten, dem Zuge zu folgen, welcher die barbarischen Völker aus den Binnenländern zum Mittelmeer und zum Zentrum des geschichtlichen Kulturlebens drängte. Wenn schon zur Zeit der Einwanderung der Goten Italien entvölkert gewesen war, so war dieses Land infolge der langen gotisch-byzantinischen Kriege zu einer Einöde geworden, und die Langobarden konnten hier die Lücken der Bevölkerung so widerstandslos ausfüllen, wie die Slawen seit dem Ende des VI. Jahrhunderts Griechenland mit einer neuen Völkerschicht bedeckten.
Der Heerkönig Alboin erschien schon am 1. April 568 in Norditalien. Sein zahlreiches Volk, mit ihm beutegierige Schwärme von Gepiden, von Sachsen, Sueven und Bulgaren, stürzte sich in die reiche Poebene hinab, wo die Heere des griechischen Kaisers ihrer wilden Kraft erlagen. Drei Jahre lang stürmte der Barbarenkönig Pavia und zog endlich in diese Hauptstadt des neuen Reiches ein, während das feste Ravenna, wo vor ihm die ersten germanischen Könige als Nachfolger der letzten römischen Kaiser residiert hatten, die Hauptstadt des griechischen Italien und der Sitz von dessen Regenten, dem Exarchen, blieb. So wurde gleich nach dem Falle der Goten ein zweites germanisches Königreich in Norditalien errichtet, und dieses behauptete sich viele Jahrhunderte lang. Noch heute trägt das Land am Po den Namen jenes eingewanderten Volks.
Ehe wir nun die Geschichte der Stadt fortsetzen, schließen wir dieses Buch mit einem Blick auf die Stellung, welche Rom durch die neue Einrichtung des Exarchats erhielt.
Longinus, der Nachfolger des Narses und bereits in Ravenna angelangt, ehe die Langobarden erschienen waren, übernahm die Regierung Italiens nicht unter dem Titel eines Exarchen, sondern dem des Präfekten. Man hat ihm eine völlige Veränderung der Verwaltung des Landes zugeschrieben und behauptet, er habe ihr überhaupt eine neue Form gegeben, indem er die seit Constantin üblichen Konsularen, Korrektoren und Präsidenten der Provinzen abschaffte. Aber unsre Wissenschaft von der neuen Ordnung Italiens ist sehr dunkel. Dieses Land zerfiel seit Constantin in siebzehn Provinzen, welche die Notitia so benennt: Venetia; Aemilia; Liguria; Flaminia und Picenum Annonarium; Tuscia und Umbria; Picenum Suburbicarium; Campania; Sicilia; Apulia und Calabria; Lucania und Bruttium; die Cottischen Alpen; Raetia Prima; Raetia Secunda; Samnium; Valerium; Sardinia; Corsica.
Diese Provinzen hatten Konsularen, Korrektoren und Praesides verwaltet, während zugleich die sieben nördlichen unter der Gerichtsbarkeit des Vikars Italiens, die zehn südlichen unter dem Vikar der Stadt Rom, alle aber unter dem Präfekten des Praetorium von Italien standen. Die gotischen Könige hatten diese provinzielle Ordnung nicht verändert, und Longinus konnte sie keineswegs umstoßen. Die administrativen Veränderungen wurden erst durch das Vordringen der Langobarden bedeutend. Denn diese neuen Ankömmlinge schoben ihre Eroberungen durch das griechische Italien hie und da vor, zerrissen den Verband der Provinzen und die Einheit Italiens, und sie gaben den Besitzungen des Kaisers daselbst die Gestalt von getrennten Verwaltungsbezirken, wie es Venetien, Ravenna, Rom und Neapel wurden. Die nach der Levante hingewendete berühmte Hafenstadt Ravenna, der Sitz des Präfekten Italiens, wurde naturgemäß der Mittelpunkt der Regierung aller byzantinischen Provinzen in diesem Lande. Ravenna selbst bildete mit der Flaminia und Aemilia eine eigene Provinz, welche von dem Titel Exarch, den der dort residierende kaiserliche Statthalter führte, den Namen Exarchat erhielt. Das erste Auftreten eines Exarchen in Ravenna läßt sich nicht vor dem Jahr 584 nachweisen.
Als höchster kaiserlicher Regent übte der Exarch, welcher immer den Rang des Patricius hatte, die oberste Gewalt in allen militärischen und politischen Angelegenheiten Italiens aus. Was schon nach Constantin eingeführt und von den Goten beibehalten worden war, dauerte zunächst fort: die Trennung der Zivilgewalt von der militärischen. Denn der Exarch setzte in den Provinzen Provinzialrichter oder Judices ein, die von den Bischöfen beaufsichtigt wurden, und militärische Befehlshaber, welche in den Hauptstädten Duces oder Magistri Militum, in den kleineren Tribuni hießen. Es ist aber nicht zu erweisen, daß gleich nach Narses die provinziellen Einheiten vernichtet wurden oder daß sich die Provinzen in lauter Dukate, das heißt größere und kleinere Städte mit ihren Gebieten, zersplitterten, die von ihren Militärobersten ( duces) solchen Namen erhielten. Man darf nur mit Sicherheit annehmen, daß durch die Schwächung der zentralen Gewalt überhaupt, endlich durch das Zerreißen der Provinzen infolge der langobardischen Eroberungen die Städte sich zu vereinzeln, politisch auf sich zu beschränken und ihre Bischöfe größere Macht zu erlangen begannen.
Um Rom als ihren natürlichen Mittelpunkt schlossen sich die bald genug von den Langobarden bedrängten und teilweise besetzten Provinzen Kampaniens, Tusziens und der Valeria zu einem Verwaltungsbezirk zusammen. Was die Stadt selbst betrifft, so ist es gewiß, daß an der hergebrachten obersten Zivilbehörde nichts geändert wurde; der Präfekt der Stadt blieb nach wie vor im Amt. Die Ansicht, daß Longinus die Konsuln und den Senat, deren Namen sich bis auf ihn erhalten hatten, völlig aufgehoben habe, ist eine aus der Luft gegriffene Behauptung. Denn die alten Reichskonsuln waren bereits eingegangen, der Titel Exkonsul aber blieb im ganzen VI. Jahrhundert in Rom wie in Ravenna gemein und sogar käuflich; der wesenlose Begriff des Senats aber bestand noch im Jahre 579, wo eine Gesandtschaft von Senatoren des alten Rom erwähnt wird, welche vom Kaiser Tiberius Hilfe gegen die Langobarden erbaten. Die gewöhnliche Meinung ist ferner diese: daß Rom und die umliegende Landschaft überhaupt politisch von einem Dux regiert worden ist, welchen der Exarch bestellt habe, und daß von ihm der Name Ducatus Romanus herrühre. Daß in der Regel der Exarch und bisweilen der Kaiser selbst einen obersten Beamten für Rom bestellte, welcher zunächst den militärischen Befehl in der Stadt führte, ist nicht zu bezweifeln. Jedoch die Ausdehnung der Gewalt dieses Beamten ist unbekannt, und wir schließen nur aus dem allgemeinen Gebrauch des Titels in Städten und Landschaften, daß er auch in Rom Dux genannt wurde.
Aber der Dux in Rom wird während des ganzen VII. Jahrhunderts nicht bemerkt, obwohl sonst Duces von Sardinien, Neapel, Rimini, Nepi usw. häufig vorkommen, und selbst wo man seinen Titel zu finden erwarten darf, im Liber Diurnus, dem berühmten Formelbuch der römischen Kanzlei, wird seiner mit keinem Wort erwähnt. Erst nach dem Jahre 708 nennt das Buch der Päpste plötzlich einen römischen Dux und den Ducatus Romanus. Dieses Buch weiß aber schon vor diesem Jahre von Judices oder Beamten, welche der Exarch von Ravenna »zur Verwaltung der Stadt« abzuschicken pflegte, denn im Leben des Papstes Konon (686–687) wird erzählt, daß sein Archidiaconus durch den Einfluß der Judices, welche der neue Exarch Johann nach Rom schickte, den päpstlichen Stuhl zu besteigen hoffte. Es geht daraus hervor, daß der Exarch, und wahrscheinlich jährlich, mehr als einen Beamten für Rom ernannte, und diese kaiserlichen Judices, unter denen man auch den Dux und den Magister Militum begreifen darf, werden vor allem die Verwaltung der fiskalen und militärischen Angelegenheiten geführt haben. Wann endlich der Begriff »Ducatus Romanus« aufgekommen ist, ist gänzlich ungewiß.