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1. Brancaleone Senator von Rom 1252. Näheres über das Amt des Senators und die Einrichtung der römischen Republik jener Zeit. Widerstand der römischen Barone und kraftvolles Auftreten des neuen Senators.
Ein Bürger Bolognas brachte um die Zeit der Rückkehr Innocenz' IV., wie wir bemerkt haben, durch seinen großen Sinn und seine Kraft das Senatoramt Roms plötzlich zu hohen Ehren und gab der Stadt selbst einen vorübergehenden Glanz. Seine Regierung und das Wesen der römischen Republik überhaupt zu seiner Zeit ist einer aufmerksamen Betrachtung wert.
Seit dem XIII. Jahrhundert pflegten die italienischen Freistädte ihre Podestaten aus dem Adel anderer befreundeter Gemeinden zu nehmen. Ein auf sechs Monate zur Regierung berufener Fremder bot größere Gewähr parteilosen Regiments und mindere Wahrscheinlichkeit sich befestigender Tyrannis dar als ein einheimischer Mächtiger. Ein solcher Austausch der Talente und Gewalten zwischen den Demokratien, welche einander ihre berühmtesten Bürger als Rektoren darliehen, war das schöne Zeugnis republikanischer Verbrüderung und gemeinsamen Nationalverbandes. Es gereicht den Italienern zu sehr hohem Ruhm. Weil man in der Regel nur bedeutende Männer zu Podestaten berief, so war dieser Ruf an sich das echteste Zeugnis bevorzugter Talente. Wer die wahre Blüte der Aristokratie in dem großen republikanischen Jahrhundert Italiens, dessen edelste Ritter, Feldhauptleute, Gesetzgeber und Richter kennenlernen will, der muß die Kataloge der Podestaten in den einzelnen Demokratien nachlesen; sie geben zugleich die Übersicht der angesehenen Familien, welche im XIII. und XIV. Jahrhundert an der Spitze des geschichtlichen Lebens der Kommunen standen. Sie machen in einer Zeit, wo das übrige Europa keine namhaften großen Bürger zählte, durch eine Fülle von Staatsmännern und Kriegern erstaunen wie Hellas und Rom in ihren besten republikanischen Tagen. In dieser Epoche stellten die Städte die völlige Befreiung ihres politischen Geistes von der Kirche dar, und sie entfalteten ein glänzendes Gemälde des nationalen Bürgertums, ehe dieses von den Dämonen des Parteiwesens und dem maßlosen Plebejerregiment nach kurzer Blüte zerstört wurde.
Die Römer waren daran gewöhnt, feierliche Botschaften aus manchen Städten, selbst aus Pisa und Florenz, auf dem Kapitol erscheinen und um einen römischen Edlen als ihren Podestà bitten zu sehen; aber sie selbst hatten ihren Senator noch nie aus einer fremden Stadt geholt. Wenn sie das im Jahre 1252, während Innocenz IV. in Perugia wohnte, taten, so muß sie der zerrüttete Zustand ihres Gemeinwesens dazu genötigt haben; und sicher war es nicht der eifersüchtige Adel, sondern das von ihm mißhandelte Volk, welches infolge einer Revolution den Beschluß durchsetzte, die Gewalt des bisher geteilten Senats einem einzigen, gerechten und weisen Manne als Senator und Kapitän zu übergeben und diesen außerhalb Roms zu suchen.
Die Römer wandten sich an Bologna. Diese Stadt glänzte damals durch ihre Rechtsschule von europäischem Ruf; ihr Reichtum war groß, ihre Waffenstärke seit Fossalta furchtbar; ein König saß gefangen in ihren Mauern. Der bolognesische Rat empfahl den Römern Brancaleone degli Andalò, Grafen von Casalecchio, einen Mann aus altem Geschlecht, reich und angesehen, von strengem Republikanergeist, einen gründlichen Kenner des Rechts. Er gehörte durch Natur zu den gewaltigen Charakteren der Hohenstaufenzeit, zu Salinguerra, Pallavicini, Boso da Doara, Jacopo von Carrara, Azzo von Este, Ezzelin. Er besaß die Kraft dieser eisernen Menschen, aber nichts von ihrem ränkevollen Wesen oder ihrer schrecklichen Selbstsucht. Er kannte diese Parteihäupter, weil er im lombardischen Kriege für Friedrich II. auch nach dessen Exkommunikation gekämpft hatte.
Wenn die Bolognesen einen Ghibellinen zum Senator Roms vorschlugen, so mußte die Parteifärbung für beide Städte gleichgültig geworden sein oder das römische Volk sich wieder den Ghibellinen zuneigen. Daß es dies nach dem Tode Friedrichs II. tat, war begreiflich; denn die Römer hatten nicht mehr den Kaiser, wohl aber den Papst zu fürchten. Die Wahl Brancaleones, des Freundes Pallavicinis und Ezzelins, war ein wirklicher Protest gegen das aus Lyon heimkehrende weltliche Regiment des Papsts. Schwerlich hat Innocenz IV. diese Wahl damals bestätigt; er hat sie vielmehr nur notgedrungen anerkannt und das von seinen Vorgängern erlangte Recht der Senatswahl für den Augenblick preisgeben müssen.
Brancaleone erklärte sich bereit, Rom zu regieren; doch weil er die Leidenschaften der Republikaner, zumal die unbändige Wildheit des römischen Adels genugsam kannte, suchte er sich gegen Gefahren zu sichern. Er verlangte die Regierung für drei ganze Jahre mit unbeschränkter Gewalt und als Gewähr seiner persönlichen Sicherheit die Söhne edler Römer zu Geiseln. Das römische Volk muß durch die Tyrannei der Adelsfaktionen in tiefer Bedrängnis gewesen sein, weil es so unerhörte Forderungen bewilligte und eine dreijährige Diktatur in die Hände eines Fremdlings legte. Das Gemeindegesetz gab dem Amt des Senators bisher nur die Dauer von sechs Monaten; der Senator war bisher nur aus dem städtischen Adel gewählt worden, und das mit Brancaleone zum erstenmal in Rom angewendete Prinzip, einen Fremden ( forensis) zum Senator zu ernennen, stellte sich erst hundert Jahre später fest.
Ein bis zur Peinlichkeit genaues Gesetz bestimmte alle Pflichten und Rechte, welche der fremde Senator zu leisten und zu fordern hatte. Sein Gehalt betrug im Durchschnitt 1500 Goldflorene oder Dukaten für sechs Monate, aus der städtischen Kammer zahlbar. Davon erhielt er ein Drittel bei seinem Regierungsantritt, das zweite am Anfange des dritten Monats, das letzte wurde in der Kammer niedergelegt und ihm dann nur ausgehändigt, wenn er straflose Rechnung seines Amtes abgelegt hatte. Jene Zeit war noch von rauher Einfachheit und vom Luxus späterer Jahrhunderte weit entfernt. Die Ehre galt noch als etwas, was man um seiner selbst willen suchte. Eine monatliche Summe von 750 Talern reichte vollkommen hin, die Bedürfnisse des Senators der Römer zu bestreiten, zumal ihr Geldwert damals mindestens siebenfach höher war, als er heute ist. Der Senator mußte davon auch seine Hofhaltung besolden. Jeder Podestà einer Freistadt brachte nämlich seine Kurie aus der Fremde mit sich; die Kommunen setzten einen Stolz darein, daß ihr Podestà mit Glanz auftrat, aber sie schrieben ihm die Anzahl seines Gefolges, seiner Diener, Wachen und Beamten mit mißtrauischer Genauigkeit vor. Die Offizianten des römischen Senators bestanden aus fünf Notaren und sechs Richtern, von denen wenigstens einer ein studierter Jurist sein mußte, um ihm als Collateralis oder Beisitzer zur Seite zu stehen. Sie bildeten sein Kabinett, während der Gesamtrat der kapitolischen Richter oder das Assectamentum in allen wichtigen Fällen von ihm berufen und gehört wurde. Er hielt eine Wache von zwanzig Mann zu Fuß und zwanzig zu Roß, einige Ritter als höfische Begleitung und zwei Marschälle als Exekutoren der Polizei. Von diesen Beamten, die man die »Familie« des Senators nannte, sind die Offizialen der Stadt oder die vom Volk ernannten Behörden durchaus zu trennen. Ihre Zahl war sehr groß, ihr Amt mit zeremoniösem Pomp umgeben; denn die Stadt war eifersüchtig, neben dem Hofe des Papstes in einer Fülle amtlicher Kollegien aufzutreten. Der Kanzler der Stadt, Notare, Scriniare und Finanzkämmerer, der Sekretär ( scriba Senatus), der Seneschall, die Justitiare, selbst Vestarare oder Schatz- und Garderobemeister bildeten in zahlreichen Körperschaften und Abstufungen eine ansehnliche Schar von städtischen Beamten.
Wenn der fremde Senator nach der Stadt kam, die ihn berufen hatte, ward er mit fürstlichen Ehren empfangen; durch die bekränzten Straßen wurde er unter der Akklamation des Volks aufs Kapitol geführt, wo auf der Treppe des Senatshauses die Regionenkapitäne mit ihren Bannern und andere Magistrate ihn erwarteten. Sein Zug zur Besitznahme des Gemeindepalastes belebte Rom als das dritte großartige offizielle Schauspiel neben dem Krönungsritt des Kaisers und des Papsts. Ehe er seine Gewalt antrat, beschwor er vor einem Ausschusse des Parlaments die Statuten der Stadt, die Aufrechterhaltung der Ketzeredikte, das friedliche und gesetzliche Regiment über die Stadt Rom, ihre Bürger, ihren Comitat und Distrikt, den Schutz der Hospitäler und frommen Orte, der Witwen und Waisen und die Erhaltung aller Rechte und Gewohnheiten der Römer. In seine Hand wurde die vollziehende Gewalt in allen Kreisen städtischer Autonomie gelegt. Er war das politische Haupt der Gemeinde in Frieden und Krieg, Oberrichter und Feldherr. Er urteilte über Leben und Tod. Er empfing die Huldigungseide von Vasallen der Stadt; er setzte Podestaten in den Orten ein, welche die Jurisdiktion des Kapitols anerkannten; er schickte Gesandte ( ambasciatores) an fremde Staaten; er schloß Verträge mit Fürsten und Republiken. Er verkündigte neue Gesetze über Finanzen und Justiz durch Ausruf der Herolde oder Praecones. Er prägte endlich auf die Gold- und Silbermünzen Roms seinen Namen, sein Wappen und sein Bild, welches ihn vor St. Petrus kniend darstellte, während ihm der Apostel die Fahne der Investitur überreichte. Das Recht, Münze zu schlagen, hatten demnach die Päpste im XIII. Jahrhundert verloren und dem römischen Volk überlassen.
In ein mit Pelz gefüttertes Scharlachgewand gekleidet, auf dem Haupt ein Barett ähnlich jenem, welches der Doge von Venedig trug, stellte der Senator im Pomp festlicher Aufzüge, umgeben von seinem Hof, bei Volksspielen oder Thronbesteigungen der Päpste oder bei politischen Handlungen die Majestät des römischen Volkes dar. Seine diktatorähnliche Gewalt wurde jedoch durch die Räte und Volksausschüsse gemäßigt oder überwacht und endlich durch das verfassungsmäßige Wahl- und Zustimmungsrecht der Volksversammlung beschränkt. Die Furcht vor der Tyrannis ist in Republiken der schlaflose Wächter, welcher die Gewalthaber beobachtet, und das oberste Gesetz ist die Verantwortlichkeit der Regierenden vor dem Volk. Das kurzdauernde Amt des Senators war von vielen Gefahren des Parteikampfs und der Volksaufstände bedroht und oft nur eine glanzvolle Pein. Jeder seiner Schritte wurde beobachtet und gezählt. Er war an das Kapitol gebannt und durfte die Stadt nicht über ein vorgeschriebenes Maß von Raum und Zeit hinaus verlassen. Jeder vertrauliche Verkehr mit den Bürgern war ihm untersagt, nicht einmal im Palast eines Großen durfte er speisen. Solange als er die Stadt regierte, blieb er verurteilt, Witwer zu sein, denn sein Weib durfte ihn nicht begleiten; kein naher Verwandter durfte bei ihm sein. Bevor er, und dies galt von jedem andern Podestà, von seinem Amte abtrat, wurde ein Syndikat eingesetzt, eine Behörde, welche seine und seiner Offizialen Amtsführung zu prüfen hatte. Zwei Tage vor dem Schlusse des Amts rief der Banditor auf den Stufen des Kapitols öffentlich aus, daß der erlauchte Senator der Römer gerichtet werde, und zehn Tage lang gab der Syndicus allen Anklägern Gehör. Wenn der Senator schlechter Amtsführung überwiesen ward, so wurde er mindestens in den Verlust des Drittels seines Gehalts verurteilt, und im Falle diese Summe nicht ausreichte, solange in Haft gehalten, bis er genugtat. Wenn er Lob und Ehre eingeerntet hatte, so entließ ihn die Stadt an die Republik, von welcher er hergekommen war, und sie mochte ihn außerdem mit dem Bürgerrecht beschenken und ihm erlauben, das S.P.Q.R. als Wappen Roms in das seinige aufzunehmen.
Außer allen diesen Beschränkungen unterlagen die Handlungen des Senators der Bestätigung der Volksversammlung. Seine Herolde riefen bei jeder wichtigen Angelegenheit das Volk zum Parlament, während die Glocke des Kapitols gezogen ward. Wenn das Parlament allgemein war ( plenum et publicum), so tagte es vor dem Senatshause, indem die Bürger sich auf dem kapitolischen Platz und über dessen Abhang bis zur heutigen Piazza di Araceli herab aufstellten. Der Senator legte dieser Volksversammlung Entwürfe über innere und äußere Angelegenheiten vor, und das »erhabene Volk der Römer« entschied sodann durch Abstimmung, Handaufheben oder Zuruf, ob Krieg mit Viterbo zu führen, ob ein Bund mit andern Republiken zu schließen, ob der Kaiser anzuerkennen oder der vertriebene Papst zur Rückkehr einzuladen sei. Es vernahm hier die Briefe von Fürsten und Städten und bisweilen auch die Stimme von Gesandten, die dem Parlament ihr Anliegen vorzutragen erschienen waren. Wenn nur die Volksausschüsse nach den 13 Regionen, der große und kleine Rat ( consilium generale et speciale) b erufen wurden, so fanden sie in der Basilika Araceli hinlänglichen Raum. Diese ehrwürdige Kirche war jetzt an die Stelle des Tempels der Concordia, des oftmaligen Parlamentshauses der alten Römer, getreten. Die Patres conscripti der mittelalterlichen Republik, Colonna, Pierleoni, Capocci, Frangipani, Savelli und Orsini, Aristokraten oder Demagogen, Guelfen oder Ghibellinen, ließen ihre wilde und unstilisierte Beredsamkeit, ihre Invektiven gegen Kaiser oder Papst in dem Säulenschiff jener Franziskanerkirche vernehmen. Sie blieb bis zum XVI. Jahrhundert der Schauplatz der parlamentarischen Debatten und der Tribunale Roms. Nur in dem kleinen und großen Rat fanden solche statt, und nur hier erhoben sich Redner, Anträge zu bekämpfen oder zu unterstützen, welche dann zur Bestätigung an das Volksparlament gelangten, worauf sie der Senator als Gesetze verkündigte.
Ein Blick in diese tumultuarischen Parlamente, auf die Tribunale und Richterstühle des Kapitols und das bunte Treiben der Demokratie mit ihren Eidgenossenschaften, Kollegien, Magistraten und ihrem wunderlichen Wahlsystem würde den Beobachter mit Verwunderung und oft auch mit Achtung erfüllen. Aber auch diese mittelalterliche Republik ist auf dem Kapitol versunken; im städtischen Archiv erinnert kein Pergament mehr an sie, und von den Flankentürmen des verwandelten Senatshauses wie von den Galerien der Höfe sind die Inschriften und Wappenschilder aller jener Republikaner verschwunden, welche dort im Zeitalter der Guelfen und Ghibellinen die Alma Roma regiert haben.
Nach seiner Wahl im August 1252 kam Brancaleone, wahrscheinlich im Beginne des November, sein Amt anzutreten. Ein stattliches Gefolge von Richtern, Notaren und Rittern begleitete ihn, alle in Bologna, Imola und anderen Städten in seinen Dienst genommen. Es war das erste Mal, daß die höchste Magistratur der Stadt ganz aus Fremden bestand und daß romagnolische Herren die römische Republik regierten. Auch sein Weib Galeana durfte den Senator begleiten. In Rom fand Brancaleone Zustände, deren Ordnung nur einem Geiste von monarchischer Willenskraft gelingen konnte. Die Plage der Stadt war nicht der unruhige Sinn der Demokratie, sondern das gesetzlose Wesen der Feudalherren. Ihre Macht war viel zu groß, als daß sie vom Volke hätte besiegt werden können. Ihre Kastelle und Güter erstreckten sich über das ganze römische Gebiet; selbst die Stadt hatten sie unter sich geteilt, denn sie saßen quartierweise in verschanzten Monumenten, täglich im Kriege miteinander aus Blutrache oder Ehrgeiz, und des Kapitols spottend, dessen Würden sie an sich rissen, ohne seine Gesetze zu achten. In anderen Republiken hatte sich der Adel den Gemeinden unterworfen und seinen Sitz in die Stadt verlegen müssen; nur in Rom behauptete er fortdauernd sein Übergewicht. Wir finden keine Beweise dafür, daß römische Barone auf der Campagna sich der Stadtgemeinde unterwarfen, wie es der Adel der Landschaften von Modena, Bologna, Padua oder Florenz so oft tat. Die römischen Großen besaßen feste Plätze in der Stadt, welche sie, wenn die Not es gebot, wieder verließen, um auf ihren Landburgen unter bewaffneten Vasallen Sicherheit zu suchen. Die Quelle ihrer Macht war das Papsttum selbst. Aus den römischen Geschlechtern gingen Päpste hervor, welche alte und neue Nepotenfamilien begünstigten oder erhoben und sich ihrer gegen die Stadtgemeinde bedienten. Römische Signoren saßen zahlreich im Kardinalskollegium und in der Prälatur. Die Reichtümer der Kirche flossen daher in den Schoß der adligen Geschlechter zurück, und die höchsten Ämter blieben im Besitz einer Reihe bevorzugter Familien. Colonna, Orsini, Savelli, Conti, Annibaldi, Frangipani, Capocci waren die hervorragendsten schiatte oder Adelsstämme, welche Rom im XIII. Jahrhundert abwechselnd beherrschten und spalteten, indem sie selbst in die Parteien der Guelfen und Ghibellinen zerrissen waren. Brancaleone hatte Mühe, diese Hyder zu bekämpfen; doch es gelang ihm anfangs mit Erfolg. Rom und die Campagna fühlten seine kraftvolle Hand; die Straßen wurden sicher, und manchen trotzigen Edlen sah man an den Zinnen seines Turmes aufgeknüpft.
Der neue Senator beanspruchte sofort auch die Oberherrlichkeit über Latium. Er forderte von Terracina Unterwerfung, zu deren Zeichen jene Stadt Abgeordnete zu den öffentlichen Spielen schicken sollte. Als er den Gehorsam zu erzwingen drohte, wandte sich Terracina an Innocenz, der noch in Assisi war. Der Papst schrieb einen abmahnenden Brief an den Senator, beschwor alle Städte und Vasallen der Campagna, den Römern, wenn sie ausziehen sollten, Widerstand zu leisten, und befahl dem Rector der Campania und Maritima, dem Subdiaconus Jordan, Truppen zusammenzuziehen. Der Senator stand von Terracina ab. Dagegen wurde Tivoli schon seit 1252 mit Krieg überzogen und bald darauf dem Kapitol wirklich unterworfen, was der Papst aus gewichtigen Rücksichten nicht hindern konnte.