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2. Charakter der Umwälzung in Rom. Alberich Princeps und Senator omnium Romanorum . Begriff dieser Titel. Der Senat. Die Senatrices. Grundlagen der Gewalt Alberichs. Die Aristokratie. Zustand der römischen Bürgerschaft. Die Stadtmiliz. Das Justizwesen unter Alberich.
Die Umwälzung in Rom war keineswegs von jenen antik-romantischen Ideen durchdrungen, welche wir später in der Stadt werden sich entwickeln sehen. Ihre Natur war aristokratisch, und Rom wurde eine Adelsrepublik. Seitdem die Päpste das weltliche Regiment erlangt hatten, waren sie unausgesetzt und mit immer mehr Erfolg von dem römischen Familienadel bekämpft worden. Die kräftige Hand der ersten Karolinger hatte diese Großen niedergehalten, der Sturz der Kaisergewalt ihnen freies Spiel gegeben. Mit dem Ende des IX. Jahrhunderts waren sie Herren der städtischen Verwaltung geworden, und unter Theodora, entschiedener unter Marozia, hatten sie die Gewalt an sich genommen. Die Revolution des Jahrs 932 beseitigte den rechtlosen Einfluß eines Weibes, der sich auf die Macht ihrer Familie und ihrer außerrömischen Männer stützte, und sie erhob den Erben eben dieser Römerin zum Haupt der Stadt, indem sie seine Herrschaft durch Wahl und Titel gesetzlich machte. Sie nahm dem Papst aus derselben Familie das weltliche Dominium, welches sie seinem Bruder gab; sie war eine Familien- und Staatsrevolution zugleich. Durch die Vertreibung Hugos sprachen die Römer aus, daß sie keinen Fremden mehr, weder einen König noch einen Kaiser als ihren Oberherrn anerkennen, daß sie sich selbst national regieren würden. Rom machte den merkwürdigen Versuch, sich politisch unabhängig zu machen; die Hauptstadt der Welt trat plötzlich in die Reihe der kleinen italienischen Herzogtümer ein, wie es Venedig, Neapel, Benevent waren; sie wollten im Umkreise der Schenkungen, die den Kirchenstaat ausmachten, einen freien weltlichen Staat bilden, während der Papst nur auf das Geistliche beschränkt blieb, wie er es früher gewesen war.
Der neue Titel, welchen die Stadt ihrem neuen Oberhaupte verlieh, war nicht der eines Konsuls oder Patricius der Römer, welcher ihm übrigens von seinen Zeitgenossen beigelegt wird, weil man an ihn gewöhnt war. Die Würde des Patricius bezeichnete in dieser Periode die volle weltliche und richterliche Gewalt in Rom, aber sie war doch mit dem Begriff der Statthalterschaft verbunden, wie sie einst der Exarch ausgeübt hatte, und deutete deshalb auf eine höchste oberherrliche Gewalt über ihr. Man wollte keine solche anerkennen, man gab daher Alberich den Titel Princeps atque omnium Romanorum Senator, und er unterschrieb seine Akte im Stil jener Zeit: »Wir, Albericus von Gottes Gnaden, demütiger Fürst und aller Römer Senator.« Von diesen beiden vereinigten Würden war nur die des Princeps für Rom neu. Sie war ein politischer Titel und bezeichnete die Unabhängigkeitserklärung der Stadt und des römischen Staats wie dessen Erhebung zum Fürstentum; denn so hatte auch Arichis von Benevent sich Princeps genannt, als er sich nach dem Falle Pavias für einen unabhängigen Fürsten erklärte. Indem das Königtum vom Papsttum getrennt ward, bedeutete der Begriff »Princeps« die weltliche Gewalt im Gegensatz zur geistlichen, in deren Besitz der Papst blieb; er wurde daher entschieden dem Titel Senator vorangestellt, und es zeigt sich in Diplomen und Chroniken, daß dieser bisweilen fehlt; auch fehlt er auf den römischen Münzen Alberichs. Die durchaus munizipale Würde eines »Senators der Römer« hatte schon Theophylakt geführt, aber sie wurde wahrscheinlich erst jetzt durch den Zusatz »aller« gesteigert und Alberich damit als Haupt des Adels und Volks anerkannt.
Wir entdeckten im VIII. Jahrhundert keine Spur des römischen Senats; auch während der karolingischen Zeit ist kein Lebenszeichen von ihm zu gewahren; desto häufiger aber findet sieh bei Geschichtschreibern des IX. und X. Jahrhunderts und in Urkunden der Name Senatus im allgemeinen. Seitdem das Römische Reich hergestellt war und die alten Titel Imperator und Augustus, selbst die Bezeichnung des Postkonsulats der Kaiser wieder gehört wurden, erwachte um so mehr die Erinnerung an das Altertum, und wenn sich schon die Optimaten der Franken gern Senatus nannten, um wie begieriger mußte malt diesen Titel der Adel Roms ergreifen. Er wurde so sehr gebräuchlich, daß er selbst in den Akten eines Konzils zu lesen ist, worin bestimmt wird, der Papst solle vom gesamten Klerus unter Vorschlag des Senats und Volks gewählt werden. Die Ansichten jedoch derjenigen Schriftsteller, die aus dem Gebrauch eines alten Namens auf den Fortbestand des Senats im X. Jahrhundert schlossen, sind nicht mehr haltbar. Das Bestehen eines Senats setzt auch wirkliche Senatoren voraus oder einzelne Mitglieder, die sich Senator nannten und zeichneten; aber obwohl wir in ungezählten Urkunden jener Epoche nach wie vor Römer als Konsul und Dux unterschrieben fanden, haben wir auch nicht eine gesehen, worin sich ein Römer »Senator« genannt hätte. Immer erscheint dieser Begriff nur als Kollektiv; es wird im allgemeinen vom Senat, von den edlen Senatoren, d. h. den Großen der Stadt gesprochen. Theophylakt jedoch war der erste Römer seit dem Ausgange des alten Senats, der sich Senator der Römer nannte, und der Zusatz »aller« zeigt sodann, daß an keinen formierten Senat zu denken sei. Gleichwohl glauben wir nicht, daß der Titel Senator bei Alberich gleichbedeutend mit »Senior« oder »Signor« war, sondern daß er bestimmter seine munizipale Gewalt aussprach. Indem die Römer ihm den Konsulat auf Lebenszeit übertrugen, bezeichneten sie seine erweiterte Befugnis innerhalb der neuen Römischen Republik durch die Würde des »Senators aller Römer«, und man darf nicht übersehen, daß es auch in späterer Zeit in Rom oftmals nur einen Senator gab. Außerdem zeigt sich dieser Titel in der Familie Alberichs und in keiner andern Roms erblich, denn auch die Frauen, seine Tante, die jüngere Theodora und deren Töchter Marozia und Stephania hießen Senatrix, selbst mit dem vollen Titel omnium Romanorum. Und so ist es merkwürdig genug, daß Weiber in Rom Senatorinnen hießen, während zu gleicher Zeit sonst keinem Römer der Titel Senator beigelegt ward außer Alberich und hierauf seinem Nachkommen Gregor von Tusculum.
Die Herrschaft Alberichs stützte sich also vor allem auf die Aristokratie, während ihr sicherstes Fundament seine eigene Familienmacht war. Die Dienste seines Vaters waren nicht vergessen, aber dieser war doch zuletzt ein Feind, immer ein Eindringling gewesen; nie wird auch der junge Fürst als Alberichs, sondern immer als der Marozia Sohn bezeichnet, denn diese Römerin war eine Zeitlang das Haupt der Familie, welche man später die tuskulanische nannte, und Alberich erbte seine Macht wesentlich von ihr. Das Haus Marozias (sie selbst verschwand aus der Geschichte, und ihr Ende ist unbekannt) umfaßte durch Verschwägerung viele andere Geschlechter in Rom und dem Stadtgebiet. Alberich, durch Reichtümer, Vasallen und den Besitz der Engelsburg in Rom stark, fesselte die Großen durch den gemeinsamen Vorteil der Selbständigkeit. Der Adel wurde mit den höchsten Verwaltungsstellen und vielleicht auch mit Kirchengütern ausgestattet. Der Kreis derer, die ihm angehörten und das Recht hatten, an den öffentlichen Angelegenheiten teilzunehmen, mochte jetzt festgestellt werden. Doch alle bestimmten Nachrichten über die Einrichtungen Alberichs fehlen uns. Wir hören weder von einem Senat auf dem Kapitol noch von neuen Magistraten; auch der Patricius und Präfekt werden nicht genannt, denn Alberich vereinigte ihre Gewalt in seiner Person. An eine städtische Verfassung im Sinne späterer Zeit kann nicht gedacht werden. Das Verhältnis des Adels zu den Bürgerklassen war damals noch nicht als Gegensatz hervorgetreten, und nur aus solchem entsprangen die Verfassungen. In einer Stadt ohne Handel und Industrie, welche von Priestern erfüllt und beherrscht war, konnte es kaum einen Bürgerstand geben. Es gab dort nur Geistliche, Adelige und Volk; die gebildete und tätige Mitte der Gesellschaft, auf welcher die staatliche Freiheit und Kraft beruht, fehlte in Rom. Wir haben aufmerksam die Urkunden jener Zeit durchgelesen, um Spuren vom Leben der römischen Bürger zu entdecken. Wir fanden nur hie und da Zeugen aufgeführt mit dem Prädikat ihres Gewerbes, als lanista, opifex, candicator, sutor, negotiator. In den Wollarbeitern, den Gold- und Eisenschmieden, den Handwerkern und Kaufleuten regte sich noch nicht der Gedanke, daß auch sie ein Recht am städtischen Regiment hatten. Nur bei der Papstwahl machten sie durch Zuruf ihre Stimme geltend, und sie versammelten sich in ihren Angelegenheiten zu Sitzungen der Scholen oder artes, welche unter ihren Prioren fortdauerten. Sie waren von den Großen abhängig, zu denen sie oft, so gut wie die Kolonen oder Pächter, als Klienten in drückendem Schutz- und Schuldverhältnis standen. Der neue Herr Roms wird sie indes mit Privilegien in bezug auf ihre Innungen beschenkt haben. Das niedere Volk endlich, obwohl wesentlich von der Kirche und ihrer Liberalität lebend, wechselte den Gebieter gern und gehorchte willig einem römischen Fürsten, welcher kraftvoll, jung, freigebig und von schöner und gebietender Gestalt war. Seine eherne Hand drückte die Tumulte nieder und gab dem Bürger Schutz gegen die Gewalt der Starken; denn ohne dies hätte er sich nimmer so lange zu behaupten vermocht.
Um sich zu befestigen, mußte er seine aufmerksamste Tätigkeit auf die Ordnung der militärischen Kräfte verwenden. Die Milizen Roms bestanden noch als Scholen fort; denn dies lehrt die noch immer gebrauchte Formel in Verträgen, wo dem Richter untersagt wird, ein Grundstück frommen Orten oder dem numerus, seu bandus militum abzutreten. Alberich versicherte sich der Stadtmiliz, indem er sie in seine Oberleitung und Besoldung nahm. Er verstärkte sie und richtete sie überhaupt neu ein, und vielleicht rührte von ihm eine andere Einteilung der Stadt in zwölf Regionen her, deren jede ein Milizregiment unter einem Bannerführer begriff. Denn nach ihm trat die Stadtmiliz bedeutender hervor, wie wir es sehen werden. Er aber bedurfte ihrer, sich gegen die Ränke des feindlichen Klerus und der eifersüchtigen Großen wie gegen die Angriffe Hugos zu schützen. Die Römer vom Adel, Klerus und Volk schworen ihm den Eid des Gehorsams, und dieser kühne Mann erscheint seither als Monarch der Stadt und des zu ihr gehörenden Landgebiets.
In seinen Diplomen ward nach wie vor stilgemäß Pontifikat und Jahr des Papsts vermerkt, aber die Münzen der Päpste wurden jetzt mit dem Namen Alberichs geradeso bezeichnet, wie es früher mit dem der Kaiser geschehen war. Seine volle Gewalt wird nicht minder aus den richterlichen Akten erkannt. Judikate pflegten im Lateran oder Vatikan in Gegenwart des Papsts, des Kaisers oder ihrer Missi gehalten zu werden; sobald nun Alberich dem Papst das weltliche Dominium genommen hatte, war der oberste Gerichtshof beim Princeps Roms. Er hielt nach wie vor an verschiedenen Orten Gerichte, aber es ist bezeichnend für den Umschwung der Dinge, daß er sein Tribunal auch in seinem eigenen Palast aufschlug. Er besaß einen solchen auf dem Aventin, wo er geboren war, seine Wohnung lag jedoch in der Via Lata bei der Kirche der Apostel, wahrscheinlich auf der Stelle, wo heute der Palast der Colonnesen steht, welche Familie von Alberich abstammen will. Dies Quartier bemerkten wir bereits als das ausgezeichnetste der Stadt; es war das Adelsviertel, der lebhafteste Teil Roms, umgeben von den großartigen Ruinen sowohl der Thermen Constantins als des Forum des Trajan und die Via Lata, den heutigen oberen Corso in sich begreifend.
Ein uns erhaltenes Aktenstück gibt von einem Placitum Alberichs in seinem Palast Kunde. Am 17. August 942 erschien vor ihm der Abt Leo von Subiaco in einer Streitsache seines Klosters; die Richter der Kurie Alberichs waren folgende: Marinus, Bischof von Polimartium und Bibliothekar, der Primicerius Nikolaus, der Secundicerius Georg, der Arcarius Andreas, der Saccellarius, der Protoscriniarius des Apostolischen Stuhls, und zugleich die damals angesehensten Edeln der Stadt: Benedictus, genannt Campanino (das heißt Graf in der Campagna), wohl ein Verwandter Alberichs; Caloleo, der Dux Gregorius de Cannapara, der Vestararius Theophylakt, der Superista Johannes, Demetrius, des Meliosus Sohn, Balduinus, Franco, Gregorius vom Aventin, Benedictus Miccino, Crescentius, Benedictus de Flumine, Benedictus de Leone de Ata, der Dux Adrianus, Benedikt, des Sergius Sohn, und andere. Es lassen sich also hier zwei Klassen von Richtern unterscheiden: zur ersten gehörten wie bisher die Minister der päpstlichen Pfalz, Prälaten, welche bald nach Alberich iudices ordinarii hießen. Der Princeps der Römer nahm demnach die päpstliche Ordnung der Justiz unverändert auf. Die zweite Klasse bildete, ebenfalls wie vordem, der Adel Roms, aber nun gleichsam als Kurialen oder Hofleute des Fürsten. Sie waren gehalten, bei seinen Gerichtshöfen als Schöffen zu erscheinen, eine Pflicht, die ihnen oft lästig fallen mochte. Denn ständige Schöffen im Sinne der fränkischen Skabinen oder der späteren Iudices Dativi gab es damals noch nicht. Die »Optimaten« waren also wirkliche urteilende Richter oder auch anwesend als boni homines.