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Bis dat, qui cito dat.

Wer schnell gibt, gibt zweifach.

Nach langem polterndem Geschwätz
Schlug Meister Kunz den Meister Bäz
Mit einem Fauststreich über'n Haufen.
Schon sah man sie zum Richter laufen:
»Herr Richter! seht, der Kunz hat mich –«
Nicht doch, Herr Richter! seht nur – ich –
»Zuerst beim Kragen hier genommen,«
Hab', um zur Saxfazon zu kommen –
»Dann grimmig, daß ich schier krepirt –«
Den Bäz ein Bischen angerührt –
»Mir eine Tachtel hingeschlagen;«
Um ihm so mit Manier zu sagen –
»Noch bin ich davon taub und toll –«
Daß er mich nicht mehr schimpfen soll. –
Spricht man in Themis Tabernakel
Denn auch so einen Kikelkakel?
Ist man auf einem Kornmarkt hier?
Ihr unverschämten Mäuler ihr! –
Ließ jetzt der Richter sich vernehmen,
Und Bäz in Forma sich's bequemen,
Das Factum endlich deutsch und klar
Herzuerzählen, wie es war.
Kunz stritt, das Recht sich zuzueignen,
Denn an der That war nichts zu läugnen,
Weil Bäz auf Zeugen sich berief;
Für Meister Kunzen also lief
Das richterliche Wohlerwägen
Dahin, die Strafe zu erlegen.
Doch, weit entfernt von Zahlungslust,
Stemmt Kunz das Kinn auf seine Brust,
Und fing, um sich zu exkusiren,
Auf's Neue an, zu raisonniren;
»Die Tachtel, die ich meinem Freund
Heut' gab, war nicht so bös gemeint,
Und da ich schnell sie aufgetragen,
Kann er von Nachweh nicht viel sagen.«
Gut, sprach der Richter, also denkt,
Daß ich euch doppelt jetzt verhängt:
Ihr gabt sie schnell, und habt daneben,
Auf einmal zweie ihm gegeben;
Denn wißt: bis dat, qui cito dat,
Und in Gemäßheit dessen hat
Man Doppelstrafe zu prästiren,
Und zahle folglich, nach Gebühren,
Sechs Gulden dreißig Kreuzer aus;
Dann gehe man in Ruh' nach Haus,
Und lass' mit solchen Bubenstücken
Sich ferner nicht vor Amt erblicken.


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