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Das Reichsfinanzministerium hat den Herausgeber der ›Weltbühne‹, Carl v. Ossietzky, und den Schriftsteller T. H. Tetens wegen Beamtenbeleidigung verklagt. Der Anklage liegen die in den Heften 5 und 13 dieses Jahres erschienenen Artikel »System Reemtsma« und »Reemtsma kauft« zugrunde. Der für den 22. November angesetzte Verhandlungstermin wurde auf unbestimmte Zeit vertagt. Carl v. Ossietzky hat dem Gericht die nachstehende Erklärung zugestellt:
Die beiden unter Anklage stehenden Artikel der ›Weltbühne‹ vom 2. Februar 1932 und 29. März 1932 beruhen auf gutgläubig entgegengenommenem Material.
Als die Richtigkeit des Materials bezweifelt wurde, habe ich noch vor der Erhebung der Anklage meinen langjährigen Verteidiger, Herrn Rechtsanwalt Doktor Apfel beauftragt, das gesamte Material durchzuprüfen. Das Ergebnis dieser vielmonatigen Prüfung liegt dem Gericht und mir vor. Das Gutachten bestätigt meines Erachtens einwandfrei, daß die Vorwürfe, die Gegenstand des Strafverfahrens bilden, unbegründet sind. Ich nehme daher die gegen das Reichsfinanzministerium und gegen die Herren Ministerialdirektor Ernst und Präsident Schröder erhobenen Vorwürfe mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück.
Berlin-Tegel, den 21. November
gez. Carl v. Ossietzky
Die Weltbühne, 29. November 1932