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47. In diesem Tone sprachen Furius und Ämilius. Manlius soll ihnen etwa so geantwortet haben: «Ehemals, versammelte Väter, hatte man bei dem Gesuche um einen Triumph die Bürgertribunen zu Gegnern. Diesen fühle ich mich jetzt verpflichtet, weil sie, sei es nun aus Rücksicht auf meine Person oder auf die Größe dieser Thaten, mein Ehrengesuch nicht allein durch ihr Schweigen gebilligt haben, sondern sogar, wenn es nöthig sein sollte, bereit schienen, deshalb einen Antrag zu thun. Ich habe meine Gegner – unerhört! – unter den Zehn Abgeordneten, dem Beirathe, welchen unsre Vorfahren den Feldherren zugegeben haben, den Gewinn des Sieges auszutheilen und seinen Ruhm mit zu erhöhen. Lucius Furius und Lucius Ämilius wehren mir, den Triumphwagen zu besteigen; sie nehmen meinem Haupte den Ehrenkranz, sie, die ich, wenn die Tribunen mir den Triumph untersagten, zu Zeugen meiner Thaten aufrufen würde. Ich misgönne niemand seine Ehre, versammelte Väter. Aber noch neulich habt ihr die Bürgertribunen, sonst wackere und 573 tüchtige Männer, als sie den Triumph des Quintus Fabius Labeo verhindern wollten, durch eure Erklärung beschwichtiget. Er triumphirte, obgleich seine Widersacher laut sagten, zwar nicht, er habe einen ungerechten Krieg geführt, sondern überhaupt keinen Feind gesehen. Und ich, der ich Hunderttausenden der wildesten Feinde so manche förmliche Schlacht geliefert, ihrer mehr als vierzigtausend gefangen genommen oder getödtet, zweimal ihr Lager erobert, diesseit der Höhen des Taurus Alles in einem tiefern Frieden hinterlassen habe, als unser Italien ihn hat, werde nicht allein um den Triumph gebracht, sondern muß hier vor euch, versammelte Väter, gegen die Anklagen meiner eignen Beiräthe mich verantworten. Wie ihr bemerkt habt, versammelte Väter, war ihre Beschuldigung zwiefach. Denn einmal behaupteten sie, ich hätte gar keinen Krieg mit den Galliern führen müssen; zum andern, ich hätte ihn unbesonnen und ungeschickt geführt. ««Die Gallier waren keine Feinde, sondern du hast dich an dem friedlichen Volke, das deine Forderungen erfüllte, vergriffen.»» Ich werde euch nicht zumuthen, versammelte Väter, daß ihr das Alles, was ihr von der Unmenschlichkeit der Gallischen Nation im Ganzen, von ihrem erbitterten Hasse gegen Alles, was Römer heißt, schon wisset, auch von jenen Galliern glauben sollt, die in Asien wohnen. Ohne auf den bösen Ruf und den Haß, in welchem die ganze Nation steht, zu sehen, beurtheilt jene dort nach ihrem wirklichen Werthe. Und o möchte doch jetzt König Eumenes, möchten die Staten Asiens sämtlich zugegen sein, und ihr lieber ihre Klagen, als von mir Beschuldigungen, hören! Schicket, ich bitte euch, Gesandte an alle Städte Asiens umher, und fraget bei ihnen an, ob die Knechtschaft die drückendere war, von der sie durch Zurückweisung des Antiochus hinter die Höhen des Taurus, oder die, von der sie durch Bezwingung der Gallier befreiet sind: lasset sie erzählen, wie vielmal ihr Gebiet verheeret, wie 574 vielmal die Geraubten weggetrieben wurden, ihnen auch dann kaum vergönnet wurde, die Gefangenen loszukaufen; und sie hören mußten, daß Menschen als Opferthiere gewürgt und ihre Kinder auf Altären geschlachtet waren. Wisset, daß eure Bundesgenossen den Galliern Jahrgelder gezahlt haben, und diese, obgleich durch euch vom königlichen Joche befreiet, noch jetzo zahlen würden, wenn ich der Unthätige gewesen wäre.»
48. «Je weiter Antiochus zurückgewiesen wäre, je zügelloser würden in Asien die Gallier die Tyrannen gespielt haben; und alle die Länder diesseit der Höhen des Taurus hättet ihr zur Zugabe eines Gallierreichs, nicht des eurigen, gemacht. Ja, sagt man, das Alles ist freilich wahr; sie haben sogarDelphos quondam, commune]. – So lese ich nach Hrn. Walchs richtigerer, aus Cicero bestätigten, Interpunction.einst Delphi, das gemeinschaftliche Orakel der Welt, den Mittelpunkt des Erdkreises, ausgeplündert; darum aber hat der Römische Stat einen Krieg weder ihnen angekündigt, noch mit ihnen geführt. – Ich, meines Orts, glaubte einen Unterschied zu finden zwischen jener Zeit, wo Griechenland und Asien noch nicht so unter eurer Gerichtsbarkeit und Landeshoheit standen, daß ihr euch darum hättet bekümmern und Alles beachten müssen, was in diesen Ländern vorging, und dieser; wo ihr als Gränze der Römischen Oberherrschaft das Gebirge Taurus festgesetzt habt; wo ihr den Staten Selbstständigkeit und Steuerfreiheit gebt, die Gränzen des einen erweitert, den andern durch Abtretungen straft, wieder andere steuerpflichtig macht; Reiche vergrößert, verkleinert, verschenkt und nehmt, und dafür sorgen zu müssen glaubt, daß sie zu Lande und zu Wasser Frieden haben. Würdet ihr nur dann, falls Antiochus seine Besatzungen aus den Bergschlössern, wo sie ruhig standen, nicht abgeführt hätte, Asien für nicht befreiet halten? dann aber, wenn Gallische Heere 575 ausgelassen umherschwärmten, sollten dem Könige Eumenes die Geschenke, die ihr ihm gemacht habt, sollte den Staten ihre Freiheit gesichert bleiben? Doch wozu führe ich alle diese Gründe auf, gleich als hätte ich in den Galliern nicht Feinde gefunden, sondern gemacht? An dich, Lucius Scipio, wende ich mich, dessen Tapferkeit und Glück zusammen ich mir, als dein Nachfolger im Oberbefehle, nicht ohne Erhörung von den unsterblichen Göttern erflehet habe; an dich, Publius Scipio, der du wie bei deinem Bruder, dem Consul, so bei dem Heere, das Recht eines Unterfeldherrn und den hohen Rang eines Amtgenossen hattest, ob ihr nicht wisset, daß im Heere des Antiochus Legionen der Gallier standen; ob ihr sie nicht in seiner Linie, auf beiden Flügeln – denn diese galten ja für seine Hauptmacht – aufgepflanzt gesehen habt; ob ihr nicht gegen sie als wirkliche Feinde gefochten, sie niedergehauen, Beute von ihnen eingebracht habet. Ja, sagt man, zu einem Kriege gegen den Antiochus, aber nicht mit den Galliern, hatte der Senat den Beschluß, das Volk die Vollmacht gegeben. Meines Bedünkens aber hatten sie ihn zugleich gegen die beschlossen, und gegen die die Vollmacht dazu gegeben, welche unter seinen Truppen standen, unter denen also, den Antiochus ausgenommen, – mit welchem Scipio Frieden geschlossen hatte und mit welchem namentlich eurem Auftrage gemäß ein Vertrag eingegangen war, – alle diejenigen unsere Feinde waren, die für den Antiochus die Waffen gegen uns geführt hatten. Ob nun gleich diese Schuld vor allen andern die Gallier traf, auch einige Fürsten und Zwingherren; so habe ich doch mit Einigen, nachdem ich sie ihr Vergehen, der Ehre eures Reichs gemäß hatte büßen lassen, Frieden geschlossen; habe selbst auf die Gemüther der Gallier den Versuch gemacht, ob sich ihrer angebornen Wildheit eine sanftere Stimmung geben lasse; und als ich sie unbezähmbar und unversöhnlich fand, da erst glaubte ich, sie durch Gewalt der Waffen zügeln zu müssen.
576 Nachdem ich mich von dem Vorwurfe wegen Unternehmung des Krieges gereinigt habe, muß ich nun Rechenschaft über seine Führung geben. Und hier würde ich auf meine gute Sache vertrauen, wenn ich sie auch nicht vor dem Senate in Rom, sondern vor dem in Carthago zu führen hätte, wo die Feldherren, wie es heißt, gekreuzigt werden, wenn sie den Krieg noch so glücklich, aber nach falschem Plane geführt haben. Allein in einem State, welcher eben darum solche ThatenSed ego in ea civitate]. – Ich finde in diesem langen Satze mehreres zu erinnern. 1) Das gegen das Ende dieses Satzes hinter den Worten profectus sum (vor negaretis) befindliche Punctum, das sich aus Drakenb. auch in andre Edd. eingeschlichen hat, ist bei Drakenb. nur ein Druckfehler. Denn er selbst erklärt den Zusammenhang so: Sed si ego – – hoc tantum postularem, ut diis honos haberetur – – an hoc non mihi solum, verum etiam diis negaretis? 2) Ich kann es nicht über mich erhalten, in der Übersetzung der Worte: quae ideo omnibus rebus incipiendis gerendisque deos adhibet, quia nullius calumniae subiicit ea, quae dii comprobaverunt – meinen Vorgängern zu folgen, und ich wundere mich, daß auch von den Editoren Niemand die Stelle anstößig fand. Romulus, Numa u. A. haben ja nicht deswegen die Augurien, Auspicien und die Abwendung der Prodigien eingeführt, und nicht darum lässet der Stat sich alles auf die Götter beziehen, damit die Feldherren von ihren Neidern ungehudelt bleiben sollen, sondern umgekehrt, die Feldherren bleiben darum unangetastet, weil sie unter göttlicher Mitwirkung gewirkt hatten, und es müßte heißen: quae ideo nullius calumniae subiicit ea, quae dii comprobaverunt, quia omnibus rebus incipiendis gerendisque deos adhibet. So habe ich diese Stelle übersetzt, weil mir die gewöhnliche Lesart gegen alle Geschichte, und die Übersetzungen, die mir zu Gesichte gekommen sind, äußerst gezwungen zu sein schienen. Ich glaube, dreist fragen zu können, ob z. B. Ostertags Übersetzung: «Allein in einem State, welcher nichts unternimmt und ausführt, ohne sich an die Götter zu wenden, um dadurch jeder Verläumdung eines von den Göttern beglückten Unternehmens vorzubeugen» – – ob dies, sage ich, in den Worten liegt: quae ideo – – deos adhibet, quia nullius calumniae subiicit ea, quae dii comprobaverunt. Dann müßte ja im Livius nicht ideo – quia stehen, sondern ideo – ut, oder etwa so: quae eo consilio deos omnibus adhibet, ut ea, quae dii comprobarunt, ab omni calumnia vindicarentur. Meiner Meinung nach müßte hier also angenommen werden, daß das Wort quia gleich auf die Worte quae ideo, folgen, und das Ganze so heißen müsse: quae ideo, quia omnibus rebus – – deos adhibet, nullius calumniae subiicit ea, quae dii comprobaverunt; oder daß beide Zeilen so versetzt werden müßten, wie ich sie oben angegeben habe. Das erste ist als Correctur leichter, das letztere ist mir aber wahrscheinlicher, weil die Ähnlichkeit der Worte quae ideo (vollends in der Abkürzung) mit quia die Abschreiber leicht veranlaßte, das letzte zuerst zu schreiben, und dann, ihrer Gewohnheit nach, das Ausgelassene nachzuholen. 3) In den Worten: Quod bene ac feliciter rem p. administra rit habe ich das letzte Wort so übersetzt, als stände hier der Indicativ administra vit, weil mir der Conjunctiv, den die Lateinische Sprache forderte, im Deutschen zu schleppend schien. 4) Vor den Worten pro felicitate mea exercitusque mei wünschte Crevier, noch ein si einzuschieben; und es könnte allerdings wegen der ähnlichen Endigung ri des unmittelbar vorhergehenden Worts gloria ri ausgefallen sein. Duker wollte statt dieses si lieber sed lesen, und Drakenb. möchte, wenn mehrere Msc beiträten, aus Cod. Lov. 2. die Lesart at vorziehen. Die letzte würde hier sehr schön passen, wenn mit diesem at pro felicitate mea cet. der Nachsatz schon anginge. Allein dieser folgt erst in der Frage: hoc mihi – negaretis? Ich habe mir, um diesem pro felicitate mea doch einigen Abstich zu geben, mit dem eingeschalteten lieber zu helfen gesucht; wenn nicht vielleicht gar ein potius, seiner Ähnlichkeit wegen mit postu in postularem, vor diesem Worte ausgefallen ist., die den Beifall der Götter selbst erhielten, von 577 niemanden verunglimpfen läßt, weil er bei allen Unternehmungen und Ausführungen die Götter zu Hülfe nimmt; der immer, wenn er einem Feldherrn ein Dankfest oder einen Triumph zuerkennt, sich der eingeführten Formel bedient: ««Weil er dies öffentliche Geschäft gut und glücklich verwaltet hat:»» wenn ich in diesem State ungern daran ginge, es beleidigend und übermüthig fände, mich meiner Tapferkeit zu rühmen; lieber darauf antrüge, für mein und meines Heeres Glück, ohne allen Verlust an Leuten eine große Nation besiegt zu haben, den unsterblichen Göttern ihre Ehre zu geben und mich selbst triumphirend zum Capitole hinaufziehen zu lassen, von wo ich nach feierlich ausgesprochenen Gelübden aufgebrochen war; wolltet ihr dann mir und zugleich den unsterblichen Göttern dies versagen?»
49. «Aber freilich, ich habe auf ungünstigem Kampfboden geschlagen? So sagt mir denn, wo ich auf günstigerm hätte schlagen können. Da die Feinde einen Berg besetzt hatten und hinter ihren Verschanzungen blieben, so mußte ich doch wohl zu den Feinden hinangehen, wenn ich sie besiegen wollte. Wie? wenn sie nun hier eine Stadt gehabt, sich hinter den Mauern gehalten hätten? Dann mußte ich sie ja belagern. Und wie? Hatte etwa Manius Acilius in der Schlacht bei Thermopylä gegen den König Antiochus die Gegend für sich? Oder trieb Titus Quinctius nicht eben so den Philipp von den Gipfeln der Berge über dem Strome Aous, die er besetzt hielt? Noch bis jetzt kann ich nicht ausfinden, wie sie 578 den Feind entweder sich selbst einbilden, oder in euren Augen erscheinen lassen möchten. Etwa als den ausgearteten und durch Asiens Reize verweichlicht? Was liefen wir alsdann für Gefahr im Angriffe, selbst auf ungünstigem Boden? Oder seines unbändigen Muths und seiner Körperkraft wegen furchtbar? Und einem solchen Siege versagt ihr den Triumph? Der Neid, versammelte Väter, ist blind, und versteht sich auf weiter nichts, als Verdienste zu verkleinern, und ihnen jede Ehre und Belohnung zu verderben. Eure Verzeihung, versammelte Väter, erbitte ich mir nur dann, wenn es nicht eigne Ruhmsucht, sondern nothgedrungene Zurückweisung der Anklagen ist, die jetzt meinen Vortrag noch länger machtdefensio fecit]. – Behält man die Lesart fecit bei, so sehe ich nicht, wie die Entschuldigung, so lange geredet zu haben, schon hier stehen konnte, da doch Manlius noch nicht schließt, sondern noch einmal auf die Beschuldigungen sich einläßt. Auch entschuldigt er ja seinen langen Vortrag überhaupt am Ende der Rede wieder. Wozu dasselbe zweimal, wenn einerlei in beiden Worten läge? Ich folge also der von Drakenb. angeführten Lesart (des Cod. Lovel. 2.) facit, worin die Entschuldigung liegt, daß er noch fortfahren muß.. Ich konnte also wohl auch die Gebirgspässe durch Thracien, da sie enge genug waren, erweitern? die Höhen zu Ebenen, die waldigen Gegenden zu angebaueten umschaffen? bewirken, daß sich das Thracische Raubgesindel nirgendwo in seinen alten Schlupfwinkeln versteckte? daß uns kein Stück des Gepäckes entwandt, aus einem so langen Zuge kein Packpferd entführt, niemand verwundet wurde, und Quintus Minucius, der tapfre, tüchtige Mann! nicht an seiner Wunde starb? Über diesen Zufall, der die unglückliche Folge hatte, daß wir einen so vorzüglichen Mitbürger einbüßten, verbreiten sie sich. Daß aber, so gebirgig der Wald, so ungünstig der Boden war, als der Feind uns angriff, dennoch unsre beiden Linien, der Vortrab mit dem Nachtrabe zugleich, das in unser Gepäck sich verwickelnde Heer der Barbaren umringten, ihrer noch an diesem Tage viele Tausende, und wenige Tage nachher noch weit mehrere niederhieben und gefangen nahmen; glauben sie 579 etwa, daß ihr dies, wenn sie es verschwiegen, nicht erfahren würdet, da das ganze Heer Zeuge meiner Rede ist? Hätte ich in Asien nie das Schwert gezogen, dort keinen Feind gesehen, so würde ich mir noch in Thracien als Proconsul den Triumph durch zwei Schlachten erworben haben. Doch ich habe genug geredet. Und selbst dafür, daß ich durch mehr Worte, als ich zu machen Willens war, euch ermüdet habe, wünsche ich, euch um Verzeihung bitten zu dürfen, versammelte Väter, und sie zu erhalten.»
50. Die Anklagen hätten an diesem Tage über die Vertheidigung die Oberhand behalten, wenn sie nicht einen Wortwechsel veranlaßt hätten, der bis gegen Abend dauerte. Der Senat wurde so entlassen, daß man glaubte, er würde den Triumph abgeschlagen haben. Am folgenden Tage boten nicht allein die Verwandten und Freunde des Cneus Manlius ihren ganzen Einfluß auf, sondern auch die Bejahrteren setzten ihr Gutachten mit der Behauptung durch, es lasse sich kein Beispiel nachweisen, daß ein Feldherr, der nach Besiegung der Feinde und völliger Beendigung des ihm aufgetragenen Krieges das Heer zurückgebracht habe, ohne Siegswagen und Lorbeer, amtlos und jedes Ehrenempfangs verlustig, zur Stadt eingegangen sei. Das Gefühl für das Schickliche siegte den bösen Willen nieder und die Stimmenmehrheit entschied für den Triumph. Nachher wurde die Erwähnung und das ganze Andenken dieses Zwistes durch einen größeren Streit unterdrückt, der sich gegen einen größeren und berühmteren Mann erhob. Dem Publius Scipio Africanus setzten, nach dem Berichte des Valerius von Antium, die beiden Quintus Petillius einen Gerichtstag. Dies legte Jeder nach seiner Denkungsart aus. Einige machten, nicht etwa diesen Bürgertribunen, sondern dem ganzen State einen Vorwurf daraus, daß er dies leiden könne. «Die beiden größten Städte der Welt ließen sich fast zu gleicher Zeit auf einer Undankbarkeit gegen ihre ersten Männer betreffen: die undankbarere aber sei Rom: denn Carthago habe doch als die Besiegte den besiegten Hannibal ins Elend 580 ausgestoßen; Rom aber, die Siegerinn, stoße im Africanus den Sieger aus.» Andre sagten: «Kein Bürger dürfe sich als der Einzelne so hoch erheben, daß man ihn nicht nach den Gesetzen zur Verantwortung ziehen könne. Nichts sei zur Gleichstellung der Freiheit so wirksam, als wenn auch für den Mächtigsten die Möglichkeit bleibe, den Gerichten Rede stehen zu müssen. Und wie man denn einem Manne irgend etwas, geschweige denn den ganzen Stat, mit Sicherheit anvertrauen könne, wenn er keine Rechenschaft abzulegen habe? Wer die Gleichheit des Rechts nicht über sich dulden könne, gegen den sei Zwang kein Unrecht.» Hiermit trug man sich in Gesprächen, bis der Tag der gerichtlichen Verantwortung erschien. Nie wurde früher irgend jemand, und selbst eben dieser Scipio als Consul oder Censor nie in einem größeren Gefolge von Menschen aller Art auf den Markt begleitet, als an diesem Tage als Beklagter. Auf erhaltenen Befehl, sich zu vertheidigen, begann er, ohne die Klagepunkte auch nur zu berühren, eine Rede, so voll Erhebung seiner Thaten, daß Alle darüber eins waren, es sei nie jemand schöner, nie mit mehr Wahrheit gelobt. Denn die Thaten schilderte hier derselbe Muth, derselbe Geist, der sie verrichtet hatte; und ohne den Zuhörern unangenehm zu werden, weil er sie zu Abwendung eigener Gefahr, nicht um sich zu rühmen, erzählte.
51. Nachdem die Bürgertribunen zur Beglaubigung ihrer diesmaligen Anklagen die ihm ehemals zum Vorwurfe gemachten üppigen Winterquartiere in Syracus und den Pleminischen Aufstand zu Locri in Erinnerung gebracht hatten, beschuldigten sie den Beklagten, mehr nach Vermuthungen als mit Beweisen, eines Unterschleifs barer Gelder. «Den gefangen genommenen Sohn habe ihm Antiochus ohne Lösegeld zurückgegeben, und den Scipio in allen übrigen Stücken so verehrt, als stehe Krieg und Friede mit Rom in der Hand des Einzigen. Auf dem Schauplatze des Krieges habe der Consul an ihm einen Dictator gehabt, statt eines Unterfeldherrn; und er selbst sei auch in keiner andern Absicht dorthin mitgegangen, 581 als gerade das, was längst schon Spaniens, Galliens, Siciliens, Africa's feste Überzeugung sei, auch dem gesamten Griechenlande, Asien und allen Königen und Völkern des Morgenlandes einleuchten zu lassen, daß ein einziger Mann das Haupt und die Stütze des Römerreiches sei; daß der Stat, der den Erdkreis beherrsche, im Schatten eines Scipio sich berge; daß ein Wink von ihm Verordnungen der Väter, Vollmachten des Volkes vertrete.»
Da sie seinem guten Namen nicht beikommen konnten, so stellten sie, und dies konnten sie, den Neid gegen ihn an. Nachdem die Reden bis in die Nacht gedauert hatten, wurde ein anderer Gerichtstag angesetzt. Als dieser erschien, nahmen die Tribunen mit anbrechendem Morgen ihren Sitz auf der Rednerbühne. Der vorgeladene Beklagte ging mit einem langen Zuge von Freunden und Schützlingen mitten durch die Versammlung auf die Bühne, und nach bewirkter Stille sprach er:
«An diesem Tage, ihr Bürgertribunen und ihr, Quiriten, habe ich über den Hannibal und die Carthager in einer förmlichen Schlacht in Africa einen schönen und glücklichen Sieg erfochten. Da es also billig ist, heute die Streitsachen und Zänkereien hintanzusetzen, so werde ich von hier sogleich auf das Capitolium gehen, den allmächtigen Jupiter, die Juno, Minerva und die übrigen Götter, in deren Schutze das Capitolium und die Burg stehen, zu verehren, und ihnen meinen Dank darbringen, daß sie mir sowohl gerade an diesem Tage, als auch sonst öfters den Sinn und die Gelegenheit verliehen haben, des States Sache mit Auszeichnung zu führen. Auch ihr, Quiriten, – wem es unter euch Vergnügen macht – gehet mit mir und bittet die Götter darum, mir gleiche Männer an eurer Spitze zu haben. Darum bittet sie, wenn ihr anders von meinen siebzehn Jahren an bis in mein Alter immer meinen Jahren mit euren Ehrenstellen zuvorgekommen seid, und ich euren Ehrenstellen mit meinen Thaten voraus war.» Von der Rednerbühne ging er hinauf zum Capitole. Zugleich wandte sich die ganze 582 Versammlung von den Tribunen ab und folgte dem Scipio, so daß zuletzt auch die Schreiber und Gerichtsdiener die Tribünen verließen, und niemand außer ihrer Begleitung von Hausbedienten und dem Ausrufer bei ihnen blieb, der immer noch von der Bühne herab den Beklagten vorforderte. Scipio ging nicht allein auf dem Capitole, sondern auch in der ganzen Stadt nach allen Göttertempeln mit dem Römischen Volke umher. Der Beweis der allgemeinen Liebe und die Anerkennung der wirklichen Größe des Mannes machte diesen Tag beinahe noch feierlicher, als jenen, an dem er, triumphirend über den König Syphax und die Carthager, zur Stadt einzog.
52. Dieser Tag war für den Publius Scipio als der letzte glanzvolle aufgegangen; und da er sich seitdem von der ausgesetzten Untersuchung nichts als Neid und Streitigkeiten mit den Tribunen versprach, so zog er sich auf sein Landgut bei Liternum zurück, mit dem festen Vorsatze, sich in seiner Sache nicht zu stellen. Ihm war ein höherer Geist schon angeboren, er selbst an ein größeres Glück gewöhnt, als daß er sich hätte als Beklagter benehmen und zu dem demüthigen Tone einer Vertheidigung herablassen können. Als der Tag kam und der abwesende Beklagte gefordert wurde, gab Lucius Scipio eine Krankheit als Ursache seiner Abwesenheit an. Da die beiden Tribunen, welche Kläger waren, diese Entschuldigung nicht annehmen wollten, vielmehr die neue Klage vorbrachten: «Daß Scipio jetzt nicht zu seiner Vertheidigung erscheine, sei derselbe Stolz, mit dem er sich von dem Gerichte, von den Bürgertribunen und der Volksversammlung abgewandt; mit dem er in Begleitung derselben Bürger, denen er das Recht des Ausspruchs über ihn und ihre Freiheit genommen, als schleppe er sich seine Gefangenen nach, seinen Triumphzug über das Römische Volk gehalten und damals den Bürgertribunen ihre Bürger auf das Capitol entführt habe;» [ja in die Worte ausbrachen]:In den meisten Ausgaben fängt am Ende dieser Rede mit den Worten Tribuni plebis appellati ein neues Punctum an. Allein eben diese Worte machen den Nachsatz zu dem Vordersatze: Quum tribuni, qui diem dixerant, – arguerent; worin Hr. Ruperti mir beistimmt. Um dies auch im Deutschen anschaulich zu machen, habe ich den leider! langen Satz im Zusammenhange, so gut ich's vermochte, durchgeführt, und um dies zu können, die Einschaltung der eingeklammerten Worte mir erlauben müssen. Auch sehe ich nicht, wie das Fragezeichen hinter mittere non audeamus bestehen könne. Habetis mercedem: – relicti estis: et tantum animorum decrescit, ut etc. lässet keine Frage zu. Auch hat sie Crev. nicht. Vermuthlich ist das Fragezeichen bei Drak. aus einem Kolon entstanden. Ich interpungire mittere non audeamus: tribuni plebis, appellati etc. «Da 583 habt ihr nun den Lohn für jene Unbesonnenheit. Eben der, unter dessen Anführung, auf dessen Wort ihr uns stehen ließet, läßt euch jetzt wieder stehen. Und so sehr sinkt uns der Muth mit jedem Tage, daß wir, die wir noch vor siebzehn Jahren das Herz hatten, gegen denselben Mann, ob er gleich an der Spitze eines Heeres und einer Flotte stand, Bürgertribunen und einen Ädil nach Sicilien abzuschicken, um ihn zu greifen und ihn nach Rom zurückzubringen, es jetzt nicht wagen, ihn als Privatmann aus seinem Landgute abholen zu lassen, um sich zu rechtfertigen: – – so gab das zum Schutze aufgerufene Gesamtamt der Tribunen folgende Erklärung: «Wenn er unter der Angabe einer Krankheit entschuldigt werde, so sei ihre Meinung, man müsse diese Angabe gelten lassen; und ihre Amtsgenossen hätten einen späteren Tag zu bestimmen.»
Tiberius Sempronius Gracchus war damals Bürgertribun und lebte mit dem Publius Scipio in Feindschaft. Da er sichs verbat, der Ausfertigung seiner Amtsgenossen seinen Namen beizufügen, und Jedermann von ihm ein härteres Urtheil erwartete, so ließ er gerichtlich niederschreiben: «Da Lucius Scipio zur Entschuldigung seines Bruders eine Krankheit vorschütze, so sei dies, seiner Meinung nach, genügend. Er werde gegen den Publius Scipio, bevor dieser nach Rom zurückgekommen sei, keine Anklage gestatten. Und auch dann werde er, wenn jener ihn zum Beistande aufrufe, ihn gegen die geforderte Verantwortung in Schutz nehmen. Publius Scipio habe, worin Götter und Menschen übereinstimmeten, durch seine Thaten und durch die vom Römischen Volke ihm 584 verliehenen Ehrenämter eine solche Höhe erreicht, daß es für das Römische Volk entehrender sein werde, als für ihn selbst, wenn er als Beklagter am Fuße der Rednerbühne stehen und sich von jungen Leuten Schmähungen sagen lassen solle.»
53. Die Ausfertigung begleitete er mit diesen Worten des Unwillens: «Zu euren Füßen soll er stehen, ihr Tribunen? Africa's edler Überwinder, Scipio? Hat er deswegen in Spanien vier der berühmtesten Punischen Feldherren, vier Heere geschlagen und zerstreuet; deswegen den Syphax gefangen genommen, den Hannibal niedergesiegt, den Antiochus – – denn Lucius Scipio machte ja seinen Bruder zum Mitgenossen dieses Ruhmes – – über die Höhen des Taurus hinausgewiesen, damit er den beiden Petilliern erliegen und ihr euch die Siegespalme am Publius Africanus erringen möchtet? Sollen ausgezeichnete Männer niemals durch alle ihre Verdienste, durch alle von euch ihnen verliehenen Würden eine sichere und gleichsam geheiligte Freistäte erreichen, so daß hier ihr Alter, ich will nicht sagen Ehrfurcht gebietend, wenigstens unangetastet, seinen Ruhesitz fände?» Das Erkenntniß sowohl, als seine begleitende Rede machte nicht allein auf die Übrigen Eindruck, sondern selbst auf die Kläger; und sie sagten, sie wollten überlegen, was Recht und Amt von ihnen fordern. Nachdem sie die Bürgerversammlung entlassen hatten, wurde nun Senat gehalten. Hier dankten dem Tiberius Gracchus der ganze Rath und besonders die Consularen und Bejahrteren angelegentlichst, daß er die Privatfeindschaft dem allgemeinen Besten habe nachstehen lassen; und die Petillier wurden mit bittern Vorwürfen beladen, daß sie hätten auf Unkosten eines Andern glänzen und im Triumphe des Africanus für sich einen Raub finden wollen. Nachher war über den Africanus Alles still. Er lebte zu Liternum, ohne Sehnsucht nach Rom. Als er auf seinem Landgute starb, soll er verordnet haben, ihn auch hier zu begraben und hier sein Denkmal aufzuführen, damit ihm die undankbare Vaterstadt kein Leichenbegängniß halten könne. Ein 585 denkwürdiger Mann! Doch war die erste Hälfte seines Lebens, und auch diese mehr durch seine Verdienste im Kriege, als im Frieden, denkwürdiger, als die letzte: denn in seiner Jugend führte er Krieg auf Krieg; mit seinem Alter verblühete auch sein Thatenruhm und seinem Geiste bot sich kein Stoff. Wie sticht sein zweites Consulat, wollte man auch die Censur mit in Anschlag bringen, gegen sein erstes ab? wie seine Unterfeldherrnstelle in Asien, die ihn wegen seiner Krankheit so wenig leisten ließ, und auch an Glanz theils durch den Unfall seines Sohns verlor, theils durch die nach seiner Rückkehr ihm auferlegte Nothwendigkeit, entweder dem Gerichte sich zu stellen, oder sich ihm und zugleich seiner Vaterstadt zu entziehen? Doch den Punischen Krieg geendigt zu haben, den wichtigsten und gefährlichsten, welchen je die Römer führten, diesen vorzüglichen Ruhm machte nur Er sich zu eigen.
54. Mit dem Tode des Africanus wuchs seinen Feinden der Muth. Der Vornehmste unter ihnen war Marcus Porcius Cato, der die Größe des Mannes auch schon bei dessen Leben anzuklaffen gewohnt war. Auf sein Anstiften, glaubt man, ließen sich die Petillier noch bei Lebzeiten des Africanus auf die Sache ein, und brachten auch nach dessen Tode einen Antrag an das Volk. Dieser Antrag lautete so:
«Gebt ihr eure Einwilligung und Vollmacht, ihr Quiriten, in Betreff derjenigen Gelder, die wir vom Könige Antiochus und den unter seinem Befehle Stehenden erbeutet, genommen und eingetrieben haben, und dessen, was davon nicht in die Schatzkammer abgeliefert ist, daß hierüber der Stadtprätor Servius Sulpicius bei dem Senate anfrage, wen von den jetzigen Prätoren der Senat die Sache untersuchen lassen wolle?»
Diesem Antrage widersetzten sich anfangs die beiden Mummius, Quintus und Lucius mit Vornamen. Sie meinten, die Untersuchung über nicht abgelieferte Gelder gehöre, wie man es sonst immer gehalten habe, vor den Senat. Die Petillier sprachen gegen den Adel, und gegen Scipio's Königthum im Senate. Der Consular Lucius 586 Furius Purpureo, der unter den zehn Abgeordneten in Asien gewesen war, meinte, die vorgeschlagene Untersuchung müsse sich weiter erstrecken, nicht bloß auf die Gelder, die man dem Antiochus, sondern auch die man den übrigen Königen und Völkern abgenommen habe; ein Stich, den er seinem Feinde Cneus Manlius gab. Auch Lucius Scipio trat gegen diesen Antrag auf, ob man gleich in seiner Rede mehr den Anwald seiner selbst, als den Gegner des Vorschlages erwarten mußte. Er brach darüber in Klagen aus, «daß man mit einem solchen Antrage erst nach dem Tode seines großen und ausgezeichneten Bruders Publius Africanus hervortrete. Nicht genug, daß einem Publius Africanus nach seinem Tode keine öffentliche Lobrede gehalten sei; man wolle ihn auch noch anklagen. Sogar die Carthager hätten sich mit Hannibals Verbannung begnügt. Nur das Römische Volk lasse sich nicht einmal durch den Tod des Publius Scipio versöhnen, wenn es nicht auch noch im Grabe seinen guten Namen zerfleische, und den Bruder obenein als Zugabe seinem Hasse zum Opfer bringe.»Für den Antrag sprach Marcus Cato; seine Rede: über die Gelder vom Könige Antiochus, ist noch vorhanden; und sein Gutachten schreckte die Tribunen Mummius ab, sich dem Vorschlage länger zu widersetzen. Da diese also ihre Einsage zurücknahmen, so gaben die sämtlichen Bezirke ihre Stimme: «angetragener Maßen.»
55. Auf die Anfrage des Servius Sulpicius, wer dem Antrage der Petillier zufolge die Untersuchung haben solle, ernannten die Väter den Quintus Terentius Culleo. Vor diesem Prätor, einem so innigen Freunde der Cornelischen Familie, daß diejenigen, nach welchen Publius Scipio zu Rom starb und begraben wurde, – denn man hat ja auch dies Gerücht – uns erzählen, Terentius sei eben so mit dem Hute auf dem Kopfe, wie er bei Scipio's Triumphe einhergeschritten war, auch bei dessen Leichenzuge vor der Bahre hergegangen, und habe am Capenischen Thore dem Leichengefolge einen Honigwein reichen lassen, weil ihn Scipio in Africa nebst andern Gefangenen den 587 Feinden wieder abgenommen hatte; – oder aber ihrem so erbitterten Feinde, daß ihn die Gegenpartei der Scipione eben dieser erklärten Abneigung wegen gerade am liebsten zu der anzustellenden Untersuchung gewählt haben soll: genug, vor diesem Prätor, mag er nun zu sehr für oder wider gewesen sein, wurde Lucius Scipio sofort belangt. Zugleich wurden auch seine Unterfeldherren, die beiden Hostilius Cato – Aulus und Lucius mit Vornamen – und sein Zahlmeister Cajus Furius Aculeo, als Mitbeklagte aufgeführt und angenommen; ja, um der Sache den Schein zu geben, als erstrecke sich das Einverständniß zu diesem Unterschleife über alle Classen, auch zwei Schreiber und ein Gerichtsdiener. Lucius Hostilius, die Schreiber und der Gerichtsdiener wurden, noch ehe das Urtheil über Scipio erging, freigesprochen; Scipio und sein Unterfeldherr Aulus Hostilius, auch Cajus Furius wurden verurtheilt: «Um dem Antiochus einen gefälligen Frieden zu geben, habe sich Scipio sechstausend Pfund Gold, vierhundert achtzig Pfund Silber mehr geben lassen, als er in den Schatz abgeliefert habe; Aulus Hostilius achtzig Pfund Gold, vierhundert und drei Pfund Silber; der Zahlmeister Furius hundert und dreißig Pfund Gold, zweihundert Pfund Silber.» So finde ich diese Summe in Gold und Silber bei dem Valerius von Antium angegeben. Bei dem Lucius Scipio will ich in der Summe des Goldes und des Silbers lieber ein Versehen des Abschreibers, als eine lügenhafte Angabe des Schriftstellers finden. Denn es ist doch wahrscheinlicher, daß die Pfundezahl des Silbers die des Goldes überstieg; wahrscheinlicher, daß die in Klage stehende Summe zu vier Millionen Sestertien angeschlagen wurde, als zu vierundzwanzig MillionenDie mehreren in diesem Cap. aufgeführten Summen gebe ich nach Crevier in Pariser Marken, die Mk. Silber (nach dem Zwanzigguldenfuße) mit 20 multiplicirt, und die Mark Goldes, weil damals in Rom das Gold zum Silber sich etwa wie 10 zu 1 verhielt, mit 200 multiplicirt.
In den beiden dem L. Scipio zur Last gelegten Summen scheint Livius, nach Creviers Bemerkung, anzunehmen, daß der Abschreiber des Valerius Antias die Summen des Goldes und Silbers vertauscht, und sex millia pondo auri, quadringenta octoginta argenti geschrieben habe, statt daß er hätte schreiben sollen: quadringenta octoginta pondo auri, sex millia argenti. Diese 480 Pfund Gold und 6000 Pfund Silber giebt Livius in Römischem Gelde zu quadragies (centena millia sestertiorum) an: denn das Pfund Silber macht 400 HS. und das Pf. Gold 4000 HS. Also
1ste
Summe:
6000 Pf.
Gold, sind 9375 Mk. Gold, oder 1,875,000 Gulden, oder 24,000,000 HS.
2te
—
480 Pf.
Silber, sind 750 Mk. Silb., oder 15,000 Gulden, oder 192,000 HS.
3te
—
80 Pf.
Gold, sind 125 Mk. Gold, oder 25,000 Gulden.
4te
—
403 Pf.
Silber, sind 629 Mk. Silber, oder 12,580 Gulden.
5te
—
130 Pf.
Gold, sind 203 Mk. Gold, oder 40,600 Gulden.
6te
—
200 Pf.
Silber, sind 312 Mk. Silb., oder 6,240 Gulden.
; um 588 so mehr, da laut einigen Berichten Publius Scipio selbst nur über jene Summe im Senate in Anspruch genommen wurde; die darüber geführte Rechnung, die er durch seinen Bruder Lucius holen ließ, vor den Augen des Senats mit eignen Händen zerriß, und es ärgerlich fand, über vier Millionen sich zur Rede stellen zu lassen, da er vierhundert Millionen in den Schatz geliefert habe. Mit eben dieser Festigkeit des Muths soll er, als sich die Schatzmeister nicht getraueten, dem Gesetze zuwider Geld aus dem Schatze herzugeben, die Schlüssel gefordert und gesagt haben, er werde ihn aufschließen, da er es sei, der das Zuschließen nöthig gemacht habe.
6000
Pf. Silber
sind
2,400,000 HS.
480
Pf. Gold
—
1,920,000 HS.
Zusammen:
4,320,000 HS.
56. Noch viele andre Angaben, vorzüglich über die letzten Tage des Scipio, über die gerichtliche Anklage, 589 über seinen Tod, sein Leichenbegängniß und Grabmal, gehen soweit von einander ab, daß ich nicht weiß, an welche Sage, an welche Schriften, ich mich halten soll. Man ist nicht eins über den Kläger; Einige melden, Marcus Nävius, Andre die Petillier hätten ihn vor Gericht gefordert; nicht über die Zeit der Vorforderung; nicht über das Jahr seines Todes; noch über den Ort seines Todes oder seines Begräbnisses. Einige sagen, er sei zu Rom, Andre, zu Liternum sowohl gestorben, als begraben: an beiden Orten zeigt man sein Denkmal und sein Standbild. Denn er hat nicht nur zu Liternum ein Grabmal, und auf dem Grabmale war sein Standbild aufgestellt, dessen Zerstückelung durch den Sturm wir neulich selbst erlebt haben; sondern auch bei Rom befinden sich auf dem Grabmale der Scipione vor dem Capenischen Thore drei Standbilder, von welchen zwei die Scipione, Publius und Lucius, vorstellen sollen, und das dritte den Dichter Quintus Ennius. Auch gehen nicht bloß die Geschichtschreiber von einander ab, sondern es widersprechen sich auch die Reden, wenn anders diesi modo ipsorum sunt, quae feruntur, P. Scip. et Ti. Gracchi abhorrent]. Dem Stile des Livius, dünkt mich, ist folgende Interpunction angemessener: si modo ipsorum sunt, quae feruntur P. Scipionis et Ti. Gracchi, abhorrent inter se., welche man dem Publius Scipio und dem Tiberius Gracchus beilegt, von ihnen selbst sind. Die Aufschrift der Rede des Publius Scipio giebt für den Bürgertribun den Namen Marcus Nävius an: die Rede selbst hat den Namen des Anklägers nicht; hier heißt er nur bald der Schurke, bald der Schwätzer. Selbst die Rede des Gracchus erwähnt weder der Petillier als Kläger gegen den Africanus, noch einer gegen den Africanus ergangenen Klage im mindesten. Ich muß eine ganz andre Erzählung zusammenstellen, wenn sie mit der Rede des Gracchus übereinstimmen soll, und der Aussage derer folgen, welche berichten, sowohl zur Zeit der Anklage gegen den Lucius Scipio, als zur Zeit seiner Verurtheilung, Geld vom Könige genommen zu haben, sei Africanus als Unterfeldherr in Hetrurien gewesen. Als das Gerücht vom Misgeschicke 590 seines Bruders dorthin gekommen sei, sei er mit Aufgebung seiner Unterfeldherrnstelle nach Rom geeilt, habe sich geradesweges vom Thore, weil ihm gesagt wurde, man führe seinen Bruder ins Gefängniß, auf den Markt begeben, den Häscher von der Person seines Bruders weggestoßen, und sich gegen die Tribunen, die ihn hätten zurückhalten wollen, mehr nach Bruder- als Bürgerpflicht, Thätlichkeiten erlaubt. Gerade darauf bezieht sich die Klage des Gracchus selbst, daß ein Privatmann die tribunicische Gewalt vernichtet habe; und am Ende, wo er dem Lucius Scipio seinen Beistand verspricht, fügt er hinzu: Der Fall sei nicht von so schlimmen Folgen, wenn man einen Bürgertribun, als wenn man einen Privatmann dafür ansehen müsse, daß ihm die tribunicische Gewalt und die ganze Statsverfassung sich habe fügen müssen. Allein selbst diese einzige leidenschaftliche Gewaltthat weiß er dem Africanus so zur Last zu legen, daß er ihn gerade in dem Vorwurfe, sich selbst so ungetreu geworden zu sein, durch Anführung seiner ehemaligen rühmlichen Beispiele von Mäßigung und Selbstbeherrschung für die diesmalige Rüge in vollem Maße entschädigt. Sagt er doch, Scipio habe einst dem ganzen Volke einen Verweis gegeben, als es ihn zum immerwährenden Consul und Dictator machen wollte: daß seine Standbilder nicht auf dem Wahlplatze, nicht auf der Rednerbühne, auf dem Rathhause, auf dem Capitole, in Jupiters Allerheiligstem aufgestellt wurden, habe er selbst hintertrieben, und eben so die Ausfertigung hintertrieben, daß sein Bild immer im Schmucke eines Triumphators aus dem Tempel des allmächtigen Jupiter abgeholt werden solle.
57. Solche Beispiele, wenn sie nur in einer Lobrede aufgeführt ständen, würden auch da noch immer für die ausgezeichnete Größe seines Geistes, in Beschränkung seiner hohen Amtsstellen auf den Fuß der Bürgergleichheit, zum Beweise dienen; und hier werden sie selbst von einem Feinde, der sie ihm vorwirft, eingestanden. Daß von den beiden Töchtern des Africanus – die ältere hatte unstreitig der Vater selbst dem Publius Cornelius Nasica 591 zur Ehe gegeben – die jüngere an diesen Gracchus verheirathet wurde, ist ausgemacht. Darin aber ist man nicht ganz eins, ob sie ihm erst nach des Vaters Tode verlobt und zur Frau gegeben, oder ob die Meinung derer gegründet sei, welche den Gracchus, als Lucius Scipio ins Gefängniß geführt werden sollte, und sich seiner von des Gracchus Amtsgenossen auch nicht Einer annahm, den Schwur thun lassen: «Er lebe noch mit den Scipionen in eben der Feindschaft, wie sonst, und thue auch durchaus nichts, um sich einen Dank zu erwerben; allein daß in eben den Kerker, in welchen er den Publius Africanus feindliche Könige und Feldherren habe führen sehen, jetzt dessen eigener Bruder geführt werden solle, das werde er nicht zugeben.» Der Senat, der gerade an diesem Tage auf dem Capitole zu Abend speisete, sei vom Tische aufgestanden und habe den Africanus gebeten, seine Tochter an den Gracchus noch über Tafel zu verloben. Die Versprechung, sagt man, wurde noch während der öffentlichen Feierlichkeit mit den gehörigen Gebräuchen bündig gemacht; Scipio ging zu Hause und sagte seiner Gattinn Ämilia, er habe die jüngere Tochter versprochen. Sie ließ sich in weiblichem Unwillen darüber aus, daß sie über eine Tochter, die doch auch ihr gehöre, nicht zu Rathe gezogen sei, und setzte hinzu, als Mutter hätte sie um den Plan wissen müssen, selbst dann, wenn er sie an den Tiberius Gracchus verlobt hätte. Voll Freude über ihre so zusammentreffende Würdigung des Mannes habe Scipio geantwortetipsi desponsam]. – Auch mir genügt dies bloße ipsi nicht, und ich folge gern der Walchischen Verbesserung ei ipsi, die dich auf die Lesart so vieler Msc. gründet, in welchen et ipsi steht. Man vergl. XXI. 38. nomen et iugo Alpium, woraus Gronov und Crevier ei herstellen.: Der eben sei es, an den er sie versprochen habe. – Möchten diese Sagen als Vermuthungen, als schriftliche Nachrichten, noch so sehr von einander abweichen: über einen so großen Mann mußte ich sie mittheilen.
58. Als der Prätor Quintus Terentius die gerichtlichen Untersuchungen geendigt hatte, stellten Hostilius 592 und Furius als Verurtheilte, noch an eben dem Tage bei den Schatzmeistern der Stadt, Bürgschaft. Allein mit dem Scipio, weil er dabei beharrte, alles ihm gezahlte Geld sei im Schatze und er habe nichts dem State gehöriges, kam es schon zur Abführung ins Gefängniß. Da that Publius Scipio Nasica Ansprache bei den Tribunen und hielt eine Rede, in der er die wirklichen Verdienste, zwar auch des ganzen Cornelischen Geschlechts überhaupt, insbesondre aber seines Nebenstammes gesammelt hatte. «Sein Vater, und der Vater des Publius Africanus und dieses Lucius Scipio, den man zum Kerker führe, wären jene beiden Scipione, Cneus und Publius, gewesen, die ausgezeichnetsten Männer. Nachdem sie mehrere Jahre lang in Spanien, im Kampfe mit vielen Punischen und Spanischen Heerführern und Heeren, die Ehre des Römischen Stammes ausgebreitet hätten, und die nicht bloß durch Waffen, sondern durch die jenen Völkern gegebenen Proben Römischer Mäßigung und Treue, hätten sie zuletzt beide im Dienste des Stats ihren Tod gefunden. Den Glanz dieser Männer zu behaupten, hätte ihren Erben genügen können: allein Publius Africanus habe den Ruhm seiner Väter so weit übertroffen, daß man auf den Glauben gekommen sei, er stamme nicht aus sterblichem Blute, sondern sei göttlicher Abkunft. Im Lucius Scipio, dem Gegenstande dieser Ansprache – wenn er auch alles das übergehen wolle, was der Mann in Spanien, in Africa, als Unterfeldherr seines Bruders geleistet habe – habe der Senat den Consul gefunden, den er für würdig halten konnte, ihm den Posten in Asien und den Krieg gegen den König Antiochus ohne Los zuzuerkennen; und sein Bruder den, dem er selbst nach zwei Consulaten, nach der Censur, nach einem Triumphe, sich zum Unterfeldherrn nach Asien hingeben konnte. Dort habe sichs – als sollte die Größe und der Glanz des Unterfeldherrn den Ruhm des Consuls nicht verdunkeln – so fügen müssen, daß an eben dem Tage, an welchem Lucius Scipio bei Magnesia den Antiochus durch die ihm gelieferte Schlacht bezwungen habe, 593 Publius Scipio in einer Entfernung von mehreren Tagemärschen zu Eläa krank gewesen sei. Das feindliche Heer sei hier nicht schwächer gewesen, als das unter dem Hannibal in der Schlacht in Africa. Und eben der Hannibal, der im Punischen Kriege der Oberbefehlshaber gewesen sei, habe hier noch viele andre königliche Feldherren neben sich gehabt. Was den Krieg selbst betreffe; so sei dieser ja so geführt, daß niemand, selbst nicht einmal dem Glücke etwas zur Last legen könne. Dafür lege man dem Scipio den Frieden zur Last. Man sage, er habe ihn verkauft. Alsdann würden ja zugleich die Zehn Abgeordneten beschuldigt, nach deren Ermessen Scipio den Frieden ertheilt habe. Noch mehr: unter den Zehn Abgeordneten seien ja Einige als Kläger gegen den Cneus Manlius aufgetreten: dennoch habe sich aus ihrer Anklage eben so wenig ein Beweis für diesead criminis fidem]. – Für diese dem Manlius, und folglich auch für die dem Scipio gemachte Beschuldigung. Beschuldigung ergeben, als sie damals auch nur einen Aufschub des Triumphs habe bewirken können.»
59. «Aber, sagt man, ««bei dem Scipio sind die Friedensbedingungen selbst, als den Antiochus gar zu begünstigend, verdächtig. Sein ganzes Reich ist ihm gelassen; er hat noch alle Besitzungen, die vor dem Kriege sein waren; von seiner ungeheuren Menge Gold und Silber ist nichts in den Schatz geliefert, ist Alles in Privathäuser gegangen.»» – Ob nicht im Triumphe des Lucius Scipio vor Aller Augen so viel Gold und Silber vorübergezogen sei, als das von zehn andern Triumphen, wenn man es zusammenwerfen wollte, nicht betragen würde? Ob er nöthig habe, sich auf den Umfang des Syrischen Reichs einzulassen? Antiochus habe ganz Kleinasien und die nächsten Länder von Europa besessen: alle Welt wisse, welch ein großes Stück vom Erdboden die vom Gebirge Taurus bis in das Ägäermeer hinaustretende Strecke sei; wie viele, er wolle nicht 594 sagen: Städte, sondern: Völker, sie umfasse. Diese ganze Strecke, die doch mehr als dreißig Tagemärsche in die Länge, und zwischen den beiden Meeren zehn in die Breite betrage, sei bis an die Gipfel des Taurusgebirges dem Antiochus genommen, der in den äußersten Winkel der Welt zurückgetrieben wurde. Was ihm noch mehr habe genommen werden können, selbst wenn man ihm die Zahlungen für den Frieden erlassen hätte? Dem besiegten Philipp sei Macedonien, dem Nabis Lacedämon geblieben; und niemand habe dem Quinctius daraus einen Vorwurf gemacht: denn er habe keinen Africanus zum Bruder gehabt, der als der Beneidete dem Lucius Scipio nachtheilig geworden sei, statt daß sein Ruhm ihn hatte schützen sollen. Das Gold und Silber, das dem Erkenntnisse zufolge zum Hause des Lucius Scipio eingewandert sein soll, belaufe sich so hoch, daß aus dem Verkaufe seines ganzen Eigenthums so viel nicht herauskommen könne. Wo denn nun dies königliche Gold, wo die vielen erschlichenen Gelder geblieben wären? In einer Haushaltung, die sich nicht durch Verschwendung erschöpft habe, müßte doch die Fülle des noch neuen Reichthums sichtbar gewesen sein. Aber freilich, was sich aus dem Vermögen des Lucius Scipio nicht herausbringen lasse, das würden seine Feinde an seiner Person durch peinliche Mishandlungen und Beschimpfungen zu gewinnen wissen, und dafür sorgen, daß der Mann von seltener Auszeichnung, zu nächtlichen Dieben und Straßenräubern in den Kerker gesperrt, in der Eichenkammer und ihrem Nachtgraun den Geist aufgeben müsse, und sein nackter Leichnam vor dem Kerker hingeworfen werde; für den Stamm der Cornelier zur großen, zur größern Beschimpfung für Rom.»
60. Dagegen las der Prätor Terentius den Petillischen Antrag, den Senatsschluß und das gegen den Lucius Scipio ergangene Urtheil vor. Werde die zuerkannte Summe nicht in den Schatz geliefert, so könne er für seine Person nicht anders verfahren, als daß er Befehl gebe, den Verurtheilten zu greifen und ins Gefängniß abzuführen. Die 595 Tribunen traten bei Seite, um darüber zu Rathe zu gehen; und bald darauf gab Cajus Fannius, nach seinem und seiner Amtsgenossen Gutachten – den Gracchus ausgenommen – den Bescheid: die Tribunen würden dem Prätor in der Ausübung seines Amts nicht hinderlich sein. Da gab Tiberius Gracchus folgende Erklärung ab: «Er werde dem Prätor nicht hinderlich sein, die vom Gerichte geforderte Summe aus dem Vermögen des Lucius Scipio beizutreiben. Aber daß Lucius Scipio selbst, er, der den reichsten König auf Erden besiegt, die Oberherrschaft Roms bis zu den äußersten Gränzen der Welt erweitert, der den König Eumenes, die Rhodier, so viele andere Städte Asiens den Wohlthaten des Römischen Volks verbindlich gemacht, eine Menge feindlicher Feldherren, nach ihrer Aufführung im Triumphe, dem Kerker geliefert habe, daß dieser Lucius Scipio zwischen Roms Feinden in Kerker und Banden liegen solle, das werde er nicht zugeben und fordere dessen Entlassung.» Dieser Erklärung hörte die Versammlung mit so großem Beifalle zu, und die Entlassung des Lucius Scipio war ihr ein so erfreulicher Anblick, daß sich seine Verurtheilung als Spruch derselben Statsbürger kaum denken ließ. Nun ließ der Prätor die Schatzmeister hingehen und im Namen des Stats das Vermögen des Lucius Scipio in Besitz nehmen. Es fand sich darunter nicht allein keine Spur von königlichem Gelde, sondern es kam auch bei weitem die Summe nicht heraus, zu der er verurtheilt war. Die Verwandten, Freunde und Schützlinge des Lucius Scipio schossen für ihn so viel Geld zusammen, daß er, wenn er es angenommen hätte, weit reicher geworden wäre, als er vor seinem Unglücke war. Er nahm nichts. Die nothwendigen Bedürfnisse des Äußeren erstanden ihm seine nächsten Verwandten. Und schon hatten den Haß gegen die Scipione der Prätor, seine Beisitzer und die Ankläger zu tragen.