Titus Livius
Römische Geschichte
Titus Livius

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46. Die Menge war in Bewegung und Alles ließ sich zum Kampfe an. Die Gerichtsdiener hatten den Icilius umstellt. Doch blieb es bei Drohungen: denn Appius 265 erklärte: «Icilius vertheidige nicht die Virginia, sondern der unruhige Mensch, der noch immer Tribunengewalt athme, suche nur Gelegenheit zum Aufruhre. Dazu wolle er ihm heute keine Veranlassung geben. Um ihm aber zu zeigen, daß er nicht auf seine Ungezogenheit, sondern auf die Abwesenheit des Virginius, auf Väternamen und Freiheit Rücksicht nehme, wolle er zwar heute kein Recht ergehen lassen, noch einen Ausspruch rechtskräftig machen; wolle lieber den Marcus Claudius ersuchen, von seinem Rechte abzustehen und es geschehen zu lassen, daß das Mädchen bis zum folgenden Tage in den Händen ihrer Vertheidiger bleibe. Falls sich aber der Vater am folgenden Tage nicht stelle, so deute er hiemit dem Icilius an, und Allen, die mit dem Icilius gleiches Gelichters seien, daß der Geber so wenig sein Gesetz, als der Muth den Decemvir im Stiche lassen werde; und daß er gar nicht gewillet sei, um den Aufrührern zu steuren, die Gerichtsdiener seiner Amtsgenossen zusammen zu rufen: er hoffe mit seinen eignen auszureichen.»

Kaum hörten die Beistände des Mädchens den Aufschub der Frevelthat, als sie auf die Seite traten und sogleich des Icilius Bruder und des Numitorius Sohn, zwei rasche Jünglinge, aufforderten, geradezu von hier sich zum Thore hinaus zu machen, damit so geschwind als möglich, Virginius aus dem Lager geholt werde. «Darauf beruhe die Rettung des Mädchens, wenn morgen der, dessen Gegenbeweis den Angriff vernichten müsse, auf die Stunde sich einstelle.» Auf dies Wort machten diese sich auf, gaben den Pferden die Spornen und brachten dem Vater die Nachricht.

Als der Kläger mit seinem Anspruche auf das Mädchen in den Icilius drang, daß er, um sie vorerst als eine Freie behalten zu können, Bürgen stellen möchte, und Icilius ihm sagte, sie seien eben damit beschäftigt, ob er gleich geflissentlich zögerte, um die ins Lager Abgeschickten einen Vorsprung gewinnen zu lassen; so streckte das Volk rund umher die Hände empor und jeder bot sich dem Icilius zur Bürgschaft an. Mit Thränen erwiederte er: 266 «Ich danke euch. Morgen werde ich von eurer Bemühung Gebrauch machen. Jetzt haben wir Bürgen genug.» So wurde Virginia gegen Bürgschaft von den nächsten Verwandten, bis zur Entscheidung den Ihrigen in Besitz gegeben.

Appius, der noch eine Weile wartete, damit es nicht so scheinen sollte, als habe er bloß dieser Sache wegen die Sitzung gehalten, begab sich endlich, weil niemand vortrat – denn aus Theilnahme für diese einzige Sache setzte man alles übrige zurück – nach Hause, und schrieb seinen Amtsgenossen ins Lager: «Sie möchten dem Virginius keinen Urlaub geben, sondern ihn vielmehr verhaften.» Dieser gottlose Anschlag kam, wie er mußte, zu spät. Und Virginius war schon nach erhaltnem Urlaube um die erste Nachtwache abgegangen, als am folgenden Morgen der Brief mit dem Auftrage, ihn festzuhalten, vergeblich eingeliefert wurde.

47. In der Stadt geleitete am frühen Morgen, als die Bürger von Erwartung gespannt schon auf dem Markte standen, Virginius im Anzuge eines Beklagten, seine Tochter, ebenfalls in veraltetem Kleide, auf den Markt, mit einem Gefolge von mehreren Frauen und vielen Hülfswilligen. Hier ging er bei den Leuten herum, drückte ihnen die Hand und sprach sie um ihren Beistand an, den er sich nicht bloß erbitte, sondern der ihm gebühre. «Für ihre Kinder und Gattinnen stehe er täglich in der Schlachtordnung, und der Mann müsse noch aufstehen, der sich im Felde mehrerer Beweise der Brauchbarkeit und Tapferkeit rühmen könne. Was ihm das Alles helfe, wenn seine Kinder mitten im Glücke Roms Behandlungen zu leiden haben sollten, die sie, wenn es von Feinden erobert wäre, als das Härteste fürchten könnten.» So ging er, als hielte er einen zusammenhängenden Vortrag, von Mann zu Mann. Ähnliche Reden führte Icilius. Aber mehr, als alle Sprache, rührte das weibliche Gefolge durch seine schweigenden Thränen.

Gegen dies Alles verhärtet bestieg Appius (so sehr hatte – die Tollheit, möchte man eher sagen, als – die 267 Liebe, seinen Verstand verrückt) den Richterstuhl; und da der Kläger ganz kurz sich sogar beschwerte, daß man ihm gestern, um sich gefällig zu machen, sein Recht vorenthalten habe, so nahm schon, ohne jenen sein Gesuch zu Ende bringen zu lassen, oder dem Virginius Zeit zur Gegenrede zu gestatten, Appius das Wort. Es kann sein, daß uns ältere Geschichtschreiber die Erörterung, die er seinem Ausspruche zum Gewande gab, der Wahrheit gemäß überliefert haben. Weil ich aber nirgend eine finde, die einem so abscheulichen Spruche nur eine erträgliche Wahrscheinlichkeit gäbe, so wird es am Besten sein, das, worin alle übereinkommen, ohne Hülle darzulegen, daß er dem Kläger das Recht zugesprochen habe, sich seiner Sklavinn zu bemächtigen.

Anfangs waren Alle vor Staunen über das Unbegreifliche einer solchen Scheußlichkeit erstarret, und es erfolgte eine tiefe Stille. Als aber Marcus Claudius hinging, das von Frauen umringte Mädchen zu greifen und mit einem kläglichen Geheule der Weiber empfangen wurde, so rief Virginius mit gegen den Appius emporgestreckten Händen: «Appius! dem Icilius habe ich meine Tochter versprochen, nicht dir! und erzogen habe ich sie zur Ehe, nicht zur Schändung! Machst du das zur Sitte, daß man wie das Vieh, wie das Wild, über Alles, was weiblich ist, wollüstig herfällt? Ob man dir das hier gestatten werde, weiß ich nicht; doch hoffe ich, daß es die nicht dulden sollen, welche Waffen in den Handen haben.» Während den verfolgenden Kläger der Haufe von Weibern und umherstehenden Freunden zurückstieß, ward durch den Herold Stille geboten.

48. Der Decemvir, außer für die Eingebungen der Wollust, taub gegen Alles, fing an: «Nicht bloß durch das gestrige Widerbellen des Icilius, nicht bloß durch den Ungestüm des Virginius, worüber er jetzt das Römische Volk zu Zeugen nehme, sondern durch zuverlässige Aussagen habe er in Erfahrung gebracht, daß sich während der ganzen Nacht Rotten in der Stadt zusammengethan hätten, um Aufruhr zu erregen. Auf diesen Kampf 268 gefaßt habe er sich mit Bewaffneten eingefunden; nicht, um irgend Einem der ruhigen Bürger wehe zu thun, sondern um die Störer der öffentlichen Ruhe der Würde seines Oberbefehls gemäß zu beschränken. Also rathe ich euch,» – so fuhr er fort – «ruhig zu sein! Dorthin, Lictor! schlag den Haufen aus einander und schaffe Platz, daß der Eigenthümer seine Sklavinn greifen kann!»

Als er diese Worte in vollem Zorne herabgedonnert hatte, trat die Menge von selbst aus einander; und das Mädchen stand verlassen da, der Mishandlung zum Raube. Da sprach Virginius, wie er nirgend Hülfe sah: «Ich bitte dich, Appius, zuerst dem väterlichen Schmerze zu verzeihen, wenn ich mich zu hart gegen dich herausgelassen habe: dann aber erlaube mir, hier im Angesichte des Mädchens die Amme zu befragen, wie die Sache möglich sei; damit ich, wenn ich mit Unrecht Vater geheißen habe, so viel eher beruhigt hier abtreten kann.» Auf erhaltene Erlaubniß führte er Tochter und Amme auf die Seite, neben dem Tempel der Cloacina zu den Krambuden, die jetzt die Neuen heißen, und da er hier bei einem Fleischer ein Messer wegriß, sprach er: «Kind, dies einzige Mittel blieb mir, deine Freiheit zu retten.» Dann durchstach er dem Mädchen die Brust und rief, zum Richterstuhle hinaufblickend: «Auf dich, Appius, und dein Haupt lade ich den Fluch dieses Blutes!»Appius, durch das über die schreckliche That erhobene Geschrei aufgeregt, gab Befehl, den Virginius zu greifen. Er aber bahnte sich, wo er ging, mit dem Messer den Weg, bis er, selbst von der nacheilenden Menge gedeckt, das Thor erreichte.

Icilius und Numitorius, die den entseelten Körper aufnahmen, zeigten ihn dem Volke und machten unter Thränen die Gräuelthat des Appius, die unglückliche Schönheit des Mädchens, die dem Vater gebietende Noth zum Vorwurfe ihrer Klagen. Die Frauen zogen hinterher und schrieen: «Dazu also sollten sie Kinder gebären? dies sei der Keuschheit Lohn?» und mehr dergleichen, wie es ihnen in solchen Fällen der weibliche Schmerz, je inniger er bei ihrem weicheren Herzen ist, zu so viel 269 rührenderen Klagen eingiebt. Desto lauter war das Geschrei der Männer, besonders des Icilius, über die dem Volke entrissene tribunicische Macht und Ansprache, und ihr Unwille über die Lage des Stats.

49. Die Menge gerieth in Bewegung theils über die empörende Bosheit, theils durch die Hoffnung, bei dieser Gelegenheit ihre Freiheit wieder zu gewinnen. Appius befahl bald, den Icilius zu fordern, bald, den Widerspenstigen zu greifen: endlich, weil man seine Gerichtsdiener jenem nicht beikommen ließ, brach er mit einer Schar patricischer Jünglinge durch das Gedränge, und befahl, ihn ins Gefängniß zu werfen. Allein schon schloß sich an den Icilius nicht bloß die Menge, sondern auch Lucius Valerius und Marcus Horatius, als Anführer der Menge. Sie erklärten, als sie den Gerichtsdiener zurückgeworfen hatten, wenn es hier nach Recht gehen sollte, so wären sie hier Beschützer des Icilius gegen einen Mann ohne Amt; und wenn dieser Gewalt brauchen wolle, würden sie ihm auch da gewachsen sein. Es erfolgte eine stürmische Schlägerei. Des Decemvirs Gerichtsdiener fiel den Valerius und Horatius an: das Volk zerbrach ihm die Ruthenbündel. Appius bestieg die Bühne; Horatius und Valerius ihm nach. Auf sie hörte die Versammlung; dem Appius tosete sie entgegen. Schon gebot Valerius den Gerichtsdienern vermöge seines Machtspruchs, vom Appius als einem Amtlosen abzutreten; als dieser, der seinen Trotz besiegt sah und für sein Leben fürchtete, seinen Gegnern unbemerkt, mit verhülltem Haupte in ein Haus, nicht weit vom Markte, sich rettete.

Spurius Appius, um seinem Amtsgenossen zu Hülfe zu kommen, brach von einer andern Seite auf den Marktplatz herein, und sah die Regierung schon durch den Sturm besiegt. Von mancherlei Anschlägen umgetrieben, zwischen denen er immer unschlüssig blieb, weil er nach allen Seiten hin den vielen Rathgebern beipflichtete, ließ er endlich den Senat berufen. Dies beruhigte die Menge, weil sie hoffte, da einem großen Theile der Väter das Verfahren der Decemvirn zu misfallen schien, durch den Senat 270 selbst ihrer Regierung ein Ende zu machen. Der Senat stimmte dahin, der Bürgerstand dürfe nicht erbittert werden, noch weit mehr aber müsse man zu verhüten suchen, daß die Ankunft des Virginius keinen Aufstand im Heere veranlasse.

50. Also wurden die jüngeren Väter ins Lager geschickt, welches damals auf dem Berge Vecilius stand, den Decemvirn zu sagen, sie möchten alles Mögliche thun, die Soldaten von einer Empörung zurück zu halten. Hier aber hatte Virginius einen größern Aufstand erregt, als er in der Stadt zurückgelassen hatte. Denn außerdem, daß man ihn mit einer Schar von beinahe vierhundert Menschen hatte ankommen sehen, welche aus Erbitterung über das unwürdige Verfahren ihn aus der Stadt begleitet hatten, zog das empor gehaltene Messer, und das Blut, womit auch er bespritzt war, das ganze Lager zu ihm her; und die vielen Menschen in städtischer Tracht, die man im Lager erblickte, gaben den Schein einer noch größeren Menge Städter, als wirklich da war.

Auf die Frage: Was ihm fehle, – konnte er lange vor Thränen kein Wort vorbringen. Endlich, als der Haufe vom Getümmel des Zusammenlaufs zum Stehen kam und Stille erfolgte, erzählte er der Reihe nach Alles, wie es vorgefallen war. Dann, mit gen Himmel erhobenen Händen und sie seine Kampfbrüder nennend, bat er: «Sie möchten nicht ihm zurechnen, was Appius Claudius verbrochen habe; ihn nicht als einen Kindermörder verabscheuen. Das Leben seiner Tochter sei ihm theurer gewesen, als sein eigenes, wenn sie als eine Freie, als eine Keusche, hätte leben können. Da er sie aber, als Sklavinn, zur Schändung habe fortschleppen sehen, habe er sich, in der Überzeugung, es sei besser, seine Kinder durch den Tod, als durch Entehrung zu verlieren, als der Zärtliche den Schein des Grausamen gegeben. Auch würde er seine Tochter nicht überlebt haben, wenn er sich nicht vom Beistande seiner Kampfbrüder Rache für ihren Tod versprochen hätte. Denn auch sie hätten Töchter, Schwestern und Gattinnen, und mit seiner Tochter sei des 271 Appius Claudius Unzucht noch nicht erloschen, sondern werde so viel zügelloser werden, je ungestrafter sie sei. In dem Unglücke eines Dritten sei ihnen die Lehre gegeben, sich selbst vor ähnlicher Gewaltthat zu hüten. Was ihn betreffe, so sei ihm seine Frau durch den Tod entrissen; seine Tochter habe, weil sie der Keuschheit ferner nicht hätte leben sollen, einen kläglichen, aber ehrenvollen Tod gefunden. Sein Haus also biete der Unzucht des Appius weiter keinen Stoff. Und vor seiner übrigen Gewaltthätigkeit werde er seine Person mit eben dem Muthe zu schützen wissen, mit dem er seine Tochter geschützt habe. Sie übrigen aber möchten sich selbst und ihre Kinder sicher stellen.»

Auf diese lauten Klagen des Virginius antwortete ein allgemeines Geschrei: «Sie würden sich weder die Rache für seinen Schmerz, noch ihre Freiheit nehmen lassen.» Und da die in das Gewühl der Soldaten sich einmischenden Städter in seinen kläglichen Bericht einstimmten; ihnen begreiflich machten, wie viel schrecklicher das Alles anzusehen gewesen sei, als es ihnen anzuhören sein könne; sie zugleich versicherten, die Regierung zu Rom sei so gut als abgesetzt; und endlich noch die später Nachkommenden meldeten, Appius habe sich mit Lebensgefahr kaum noch ins Ausland flüchten können: so bewirkte dies Alles, daß die Soldaten zu den Waffen riefen, die Fahnen aushoben und den Marsch nach Rom antraten.

Die Decemvirn, eben so sehr durch die Auftritte vor ihren Augen, als durch die Nachrichten aus Rom beunruhigt, liefen, der eine in diesen, der andre in jenen Theil des Lagers, die Bewegungen zu stillen. Auf gelinde Vorstellungen erhielten sie keine Antwort: versuchte einer die Strenge, so hieß es: «Hier hätten sie Männer und Bewaffnete vor sich.»

In geschlossenem Zuge gingen die Soldaten zur Stadt und besetzten den Aventinischen Berg, indem sie jeden Bürgerlichen, der ihnen begegnete, zur Wiedereroberung der Freiheit und zu einer Tribunenwahl aufforderten. Weiter hörte man kein hartes Wort.

272 Jetzt hielt Spurius Oppius eine Senatsversammlung. Man fand für gut, durchaus nicht mit Schärfe zu verfahren, weil sie selbst den Aufruhr veranlasset hätten. Drei Consularen, Spurius Tarpejus, Cajus Julius, Publius Sulpicius, wurden als Gesandte hingeschickt, im Namen des Senats die Soldaten zu befragen: «Auf wessen Befehl sie ihr Lager verlassen hätten; oder was sie damit wollten, daß sie bewaffnet den Aventinus besetzt, und mit Aufgebung des Krieges gegen die Feinde, sich ihrer Vaterstadt bemächtigt hätten.» Es fehlte nicht an einer Antwort: es fehlte an dem, der sie ertheilen sollte, weil sie noch keinen bestimmten Führer hatten, und jeder Einzelne zu furchtsam war, sich der Verantwortung auszusetzen. Nur soviel schrie ihnen die Menge zu: «Man möge ihnen den Lucius Valerius und Marcus Horatius schicken: diesen wollten sie eine Antwort geben.»

51. Nach Entlassung der Gesandten stellte Virginius den Soldaten vor: «Man sei in einer nicht sehr wichtigen Sache so eben in Verlegenheit gewesen, weil die Menge kein Haupt gehabt habe, und man habe, freilich nicht unrecht, aber doch mehr aus zufälligem Gleichsinne, als nach gemeinschaftlichem Plane geantwortet. Er schlage ihnen vor, zehn Männer zu wählen, die die Leitung des Ganzen hätten, und nach einer Ehrenbenennung, wie Krieger sie gäben, Kriegstribunen heißen könnten.» Als ihm diese Stelle vor allen Andern angetragen wurde, antwortete er: «Wolltet ihr euch nicht lieber diese günstigen Äußerungen über mich, auf bessere Zeiten für mich und für euch, vorbehalten? So lange der Tod meiner Tochter ungerächet bleibt, kann mir kein Ehrenamt erfreulich sein; und auch für euch ist es nicht rathsam, diejenigen an eurer Spitze zu haben, die der Haß eurer Gegenpartei zunächst treffen möchte. Sollte ich euch irgend worin nützlich sein können, so kann ich das als Privatmann eben so gut.» Also wählten sie zehn Kriegstribunen.

Auch das Heer im Sabinischen blieb nicht ruhig. Auf Betrieb des Icilius und Numitorius trennte man sich von den Decemvirn auch hier, wo das neue Gerücht, daß 273 man ein Mädchen auf so schändliche Weise zum Misbrauche habe wegnehmen wollen, die Erbitterung nicht stärker anfachen konnte, als das erneuerte Andenken an den Mord des Siccius schon gethan hatte. Als Icilius hörte, auf dem Aventinus habe man Kriegstribunen gewählt, und er besorgen mußte, die Wahlversammlung der Bürger möchte sich demnächst durch die von den Soldaten früher vollzogene Wahl bestimmen lassen, eben diese Kriegstribunen zu Bürgertribunen zu ernennen; so war er, als ein in Volksverhandlungen gewandter Mann, der sich selbst auf diese Ehrenstelle Rechnung machte, darüber aus, daß auch hier, ehe der Zug zur Stadt vor sich ging, eine gleiche Anzahl mit gleicher Würde Bekleideter gewählt wurde. Sie rückten unter den Fahnen zum Collinischen Thore ein und zogen mitten durch die Stadt auf den Aventinus. Hier gaben sie mit dem andern Heere im Vereine den zwanzig Kriegstribunen den Auftrag, zwei aus ihrer Mitte zu Oberbefehlshabern zu erwählen. Dies traf den Marcus Oppius und Sextus Manilius.

Die Väter, welche, über den Besitz der Regierung in Sorgen, täglich im Senate sich versammelten, brachten die Zeit öfter mit Wortwechsel als mit Berathschlagungen hin. Den Decemvirn rückten sie die Ermordung des Siccius vor, die Frechheit des Appius und die verlorne Ehre im Felde. Sie wünschten, Valerius und Horatius möchten auf den Aventinus gehen. Diese versicherten, sie würden nicht anders hingehen, als wenn die Decemvirn die Ehrenzeichen eines Statsamtes ablegten, von dem sie schon vor einem Jahre abgegangen waren. Die Decemvirn, die sich darüber beschwerten, daß man ihnen zu viel zumuthe, erklärten, sie würden die Regierung nicht niederlegen, bevor nicht die Gesetze eingeführt wären, um derentwillen man sie erwählt habe.

52. Die Bürgerlichen, die durch den Marcus Duilius, einen gewesenen Bürgertribun, Nachricht erhielten, daß unter den fortdauernden Gezänken nichts zum Schlusse komme, gingen vom Aventinus auf den heiligen Berg hinüber; weil Duilius versicherte, «die Sorge werde den 274 Vätern nicht eher ans Herz treten, bis sie die Stadt verlassen sähen. Der heilige Berg werde sie an die Beharrlichkeit des Bürgerstandes erinnern: dann würden sie es sich selbst sagen, daß ohne Wiedereinsetzung der Tribunen keine Eintracht möglich sei.» Ihr Zug ging die Nomentanische Heerstraße, welche damals die Ficulensische hieß; und an Sittsamkeit dem Beispiele ihrer VäterSiehe Buch II. Cap. 32. treu, nahmen sie, ohne jemand Leid zu thun, auf dem heiligen Berge ein Lager. Dem Heere zogen die Bürger nach, so daß keiner, der Alters halber gehen konnte, zurück blieb. Ihnen folgten ihre Gattinnen und Kinder unter traurigen Fragen: «Wem sie sie in einer Stadt zurücklassen wollten, in der weder Keuschheit noch Freiheit heilig sei.»

Da die ungewöhnliche Einöde Alles in Rom noch einmal so groß machte, auf dem Markte außer einigen Greisen niemand zu sehen war, und vollends den Vätern auf ihrem Wege in den Senat der Markt sich in seiner Leere zeigte, so riefen nun schon mehrere, als Horatius und Valerius, laut: «Worauf wartet ihr, versammelte Väter? Wollt ihr, wenn die Decemvirn ihrer Hartnäckigkeit kein Ziel setzen, Alles einstürzen und abbrennen lassen? Und was ist das für eine Regierung, ihr Decemvirn, die ihr so fest haltet? Wollt ihr Häusern und Wänden Recht sprechen? Schämt ihr euch nicht, daß man auf dem Markte eure Gerichtsdiener fast in größerer Anzahl sieht, als Bürger und andre? Was wollt ihr anfangen, wenn die Feinde gegen die Stadt ziehen, oder wenn nächstens die Bürger, falls ihre Auswanderung nicht gehörig auf uns wirkt, bewaffnet ankommen? Wollt ihr eure Regierung mit dem Untergange der Stadt endigen? Kurzum! wir müssen entweder keinen Bürgerstand haben, oder zugleich auch Bürgertribunen. Wir würden eher der patricischen Obrigkeiten entbehren können, als sie der bürgerlichen. Sie zwangen dies Amt, ehe sie es kannten und versucht hatten, unsern Vätern ab, gewiß nicht, um sich jetzt, 275 nachdem es ihnen einmal so wohl behagt hat, an den Verlust desselben zu gewöhnen; noch dazu, da wir uns unserer Oberbefehle nicht so entsehen, daß ihnen ein Beistand entbehrlich würde.» Durch den Gleichsinn, mit welchem diese Äußerungen von allen Seiten erschollen, überstimmt, erklärten die Decemvirn, sie würden sich, weil man es so haben wolle, dem Willen des Senates fügen. Nur baten und warnten sie zugleich, man möge sie gegen den Haß in Schutz nehmen, und den Bürgerstand nicht dadurch, daß er sie bluten ließe, an die Hinrichtungen der Väter gewöhnen.

53. Da bekamen Valerius und Horatius, welche abgeschickt wurden, den Bürgerstand unter ihm beliebigen Bedingungen zurückzurufen, und das Ganze zu verabreden, den Auftrag, auch die Decemvirn gegen jeden wüthenden Anfall der Menge zu sichern. Bei ihrer Ankunft nahmen die Bürger sie mit außerordentlicher Freude in ihr Lager, als ihre unstreitigen Befreier, wie beim Ausbruche der Unruhen, so auch jetzt durch den der Sache zu gebenden Ausgang. Gleich beim Eintritte stattete man ihnen diesen Dank ab, wobei Icilius im Namen Aller das Wort führte. Als die Rede auf die Bedingungen kam, legte auch er den Gesandten auf ihre Frage, was die Bürger forderten, nach einem schon vor Ankunft der Gesandten verabredeten Schlusse, solche Forderungen vor, daß man deutlich sah, das Volk stütze sich mehr auf die Billigkeit der Bedingungen, als auf seine Waffen. Es verlangte die Wiederherstellung der tribunicischen Gewalt und der Ansprache; Schutzmittel des Bürgerstandes, die er schon vor Anstellung der Decemvirn gehabt hatte; ferner, daß niemand dafür verantwortlich sein solle, wenn er Soldaten oder Bürger aufgerufen habe, die Wiederherstellung der Freiheit durch einen Aufstand zu bewirken. Nur in Ansehung der Bestrafung der Decemvirn war die Forderung hart. Sie meinten, ihre Auslieferung verlangen zu können, und droheten, sie lebendig zu verbrennen.

Hierauf antworteten die Gesandten: «Eure Forderungen, so weit sie Folgen der Überlegung waren, sind so 276 billig, daß wir sie euch von selbst hätten anbieten müssen. Denn ihr tragt darin auf Schutz eurer Freiheit an, nicht auf Ungebundenheit im Angriffe auf Andre. Euren Zorn aber muß man euch mehr zu Gute halten, als begünstigen, da ihr, gegen Grausamkeit erbittert, euch selbst in Grausamkeit stürzt, und beinahe noch eher, ehe ihr selbst einmal frei seid, schon über eure Widersacher gebieten wollt. Soll unser Stat sich nie von den Hinrichtungen erholen, welche, entweder Väter über Bürger; oder Bürger über Väter verhängen. Euch ist der Schild nöthiger, als das Schwert. Der ist herabgesetzt genug, der im State mit Andern auf gleichem Fuß leben muß, ohne ihnen Unrecht thun zu können – aber auch ohne es zu leiden. Und wollt ihr euch einst als die Furchtbaren zeigen, nun so werdet ihr ja dann, wenn ihr nach Wiedererlangung eurer Obrigkeiten und Gesetze über unser Leben und Eigenthum Richter seid, über Jeden entscheiden, wie seine Sache es mit sich bringt. Jetzt gewinnt ihr genug, wenn ihr eure Freiheit wieder erlangt.»

54. Da alle den Gesandten Vollmacht gaben, hierüber eine beliebige Auskunft zu treffen, so versprachen diese, nächstens, nach beendeter Sache, wieder zu kommen. Als sie bei ihrer Ankunft den Vätern die Forderungen der Bürger vorlegten, so machten die übrigen Decemvirn, weil gegen ihre Erwartung ihrer Bestrafung gar nicht gedacht wurde, nicht die mindeste Einwendung. Nur Appius, mit diesem harten Herzen, der einer schwereren Verantwortung sich bewußt, den Haß Anderer gegen ihn nach seinem Hasse gegen sie ermaß, fing an: «Ich sehe mein Schicksal kommen. Man verschiebt, wie ich sehe, den Kampf gegen uns, bis wir unsern Feinden die Waffen abgeliefert haben: wir sollen unser Blut dem Hasse opfern. Aber auch ich nehme keinen Anstand, mein Decemvirat niederzulegen.» Darauf verordnete der Senat: «Die Decemvirn sollten je eher je lieber ihr Amt abgeben. Der Hohepriester Quintus Furius sollte Bürgertribunen wählen. Und niemand für den Aufstand der Soldaten und Bürger verantwortlich sein.» Nach Abfassung dieser 277 Schlüsse und Entlassung des Senats traten die Decemvirn in der Versammlung auf und entsagten ihrem Amte zur großen öffentlichen Freude. Dem Bürgerstande wurden diese Nachrichten überbracht, und Alles, was noch von Menschen in der Stadt vorhanden war, begleitete die Gesandten. Dieser Menge kam aus dem Lager eine eben so frohe Schar entgegen, und beide wünschten sich zu der dem State wiedergegebenen Freiheit und Eintracht gegenseitig Glück.

Dann sprachen die Gesandten vor der Versammlung: «Unter Glück, Heil und Segen für euch und für das Ganze kehret jetzt in die Vaterstadt zu euren Hausgöttern, Gattinnen und Kindern zurück: allein die Sittsamkeit, die ihr hier bewieset, wo ihr euch, bei so mancherlei einem so großen Haufen nöthigen Bedürfnissen, an niemandes Acker vergriffen habt, diese Sittsamkeit nehmet mit euch in die Stadt. Ziehet auf den Aventinus, von dem ihr ausgegangen seid. Dort, auf der glücklichen Stelle, wo ihr den ersten Grund zu eurer Freiheit gelegt habt, sollt ihr Bürgertribunen wählen. Der Hohepriester wird sich einfinden, die Wahlversammlung zu halten.»

Mit lautem Beifalle und Frohlocken genehmigten sie Alles. Sie hoben die Fahnen aus, und auf dem Zuge nach Rom wetteiferten sie mit den ihnen Begegnenden in der Freude. Bewaffnet, aber stille, zogen sie durch die Stadt auf den Aventinus. Hier wählten sie sogleich, unter dem Vorsitze des Hohenpriesters, Bürgertribunen, vor allen andern den Lucius Virginius; dann den Lucius Icilius und Publius Numitorius, den Oheim der Virginia, die Anstifter der Trennung von den Decemvirn; ferner den Cajus Sicinius, einen Enkel dessen, der, wie die Geschichte sagt, der erste auf dem heiligen Berge gewählte Bürgertribun warDen Großvater nennt Livius Buch II. Cap. 33., den Vater Buch II. Cap. 58. ; und den Marcus Duillius, der sich in seinem Tribunate vor Anstellung der Decemvirn ausgezeichnet, und in den Streitigkeiten mit ihnen dem Bürgerstande 278 nützlich gemacht hatte. Die übrigen wurden mehr in Hoffnung, als nach Verdienst, gewählt, nämlich Marcus Titinius, Marcus Pomponius, Cajus Apronius, Publius Villius, Cajus Oppius.

Nach dem Antritte seines Tribunats trug Lucius Icilius sogleich bei dem Bürgerstande darauf an und der Bürgerstand machte es zum Gesetze, daß niemand für den Abfall von den Decemvirn verantwortlich sein sollte. Gleich darauf setzte auch Marcus Duillius seinen Vorschlag durch, Consuln zu wählen, von denen eine Ansprache statt finde. Dies Alles wurde in der Bürgerversammlung auf der Flaminischen Wiese abgethan, welche jetzt die Flaminische Rennbahn heißt.

55. Darauf wurden durch einen Zwischenkönig Consuln gewählt; Lucius Valerius und Marcus Horatius, welche ihr Amt sogleich antraten. Sie begünstigten in ihrem Consulate das Volk, ohne den Vätern im mindesten Unrecht zu thun, und doch nicht ohne ihnen anstößig zu werden: denn jede Sicherstellung der bürgerlichen Freiheit hielten diese für eine Verminderung ihrer Macht.

Da es bisher gleichsam als eine streitige Rechtsfrage angesehen war, ob die Schlüsse einer Bürgerversammlung auch die Väter verbänden, so machten sie es vor allen Dingen durch die Stimmen der versammelten Centurien zum Gesetze: «Daß Alles, was der Bürgerstand durch die Stimmen seiner Bezirke festsetzte, das Gesamtvolk verpflichten solle.» Und gerade dies Gesetz wurde die Waffe, durch welche die Tribunen ihre öffentlichen Vorschläge so furchtbar machten.

Ein zweites Gesetz, – einst von einem ConsulBuch II. Cap. 8. vom Publius Valerius Publicola. gegeben – über die Ansprache, diese vorzügliche Schutzwehr der Freiheit, das durch die Einsetzung der Decemvirn umgestoßen war, stellten sie nicht allein wieder her, sondern befestigten es auch auf die Zukunft durch die Aufstellung des neuen Gesetzes: «Daß niemand irgend eine Obrigkeit wählen solle, von der man nicht 279 Ansprache nehmen könne. Wer eine solche wähle, den solle man nach menschlichen und göttlichen Rechten zu tödten befugt sein und dieser Mord nicht für ein peinliches Verbrechen angesehen werden.» Da sie so den Bürgerstand von der einen Seite durch die Ansprache, von der andern durch die tribunicische Hülfe hinlänglich gesichert hatten, so erneuerten sie auch den Tribunen selbst, durch eine nach langer Unterlassung wieder eingeführte Weihe, die Würde der Unverletzlichen, und machten sie nicht bloß durch diese heilige Feierlichkeit zu Unangetasteten, sondern auch durch ein Gesetz, in welchem bestimmt war: «Wer Bürgertribunen, Ädilen, Richtern, DecemvirnWir kennen die hier genannten Richter so wenig, als diese Decemvirn. Ist die Lesart richtig, so können doch die Amtsgenossen des Appius nicht gemeint sein, denn diese waren Adliche, und die Decemvirn in unserer Stelle müssen Unterobrigkeiten bürgerliches Standes gewesen sein. Leides thäte, dessen Haupt sollte dem Jupiter zum Opfer verwünscht sein: seine Habe sollte am Tempel der Ceres, des Liber und der Libera feil geboten werden.» Die Rechtserklärer behaupten, nach diesem Gesetze sei von jenen Allen nicht Einer unverletzlich, sondern nur der, der einem von ihnen Leides thue, mit dem Fluche belegt. Daher könnten auch die höheren Obrigkeiten einen Ädilis greifen und setzen lassen; und ob dies gleich rechtswidrig sei – denn es geschehe ja Einem Leides, dem vermöge dieses Gesetzes keins geschehen solle –so sei dies doch ein Beweis, daß ein Ädilis nicht für unverletzlich gehalten werde. Die Unverletzlichkeit der Tribunen hingegen gründe sich auf jenes alte, bei ihrer ersten Einsetzung von den BürgernAnf dem heiligen Berge. Buch II. Cap. 33. beschworne, Recht. Andre haben von diesem Horatischen Gesetz die Auslegung gemacht, es sei darin eben so gut für die Sicherstellung der Consuln und Prätoren gesorgt, deren Wahl, so wie die der Consuln, der Vogelflug genehmigen müsse: denn unter der Benennung der Richter werde hier der Consul verstanden. Diese Erklärung wird dadurch widerlegt, daß es in jenen Zeiten wohl noch nicht Sitte gewesen sein mochte, den Consul Richter, sondern ihn Prätor zu nennen.

280 Dies waren die von den Consuln gegebenen Gesetze. Eben diese Consuln trafen auch die Verfügung, daß die Senatsschlüsse in den Tempel der Ceres an die Bürgerädilen geliefert werden mußten, welche vorher von den Consuln nach Willkür unterdrückt und verfälscht wurden.

Darauf trug der Bürgertribun Marcus Duillius bei dem Bürgerstande darauf an, und der Bürgerstand machte es zum Schlusse: «Daß jeder, der den Bürgerstand ohne Tribunen sein ließe, oder eine Obrigkeit ohne Ansprache wählte, mit seinem Rücken und Kopfe büßen solle.» Alle diese Verhandlungen wurden, freilich nicht zur Zufriedenheit des Adels, abgethan, doch widersetzte sich niemand, weil die Wirkungen des Hasses bis jetzt noch keinen Einzelnen trafen.

56. Kaum aber fanden die Tribunen, nach Begründung der tribunicischen Macht und der Bürgerfreiheit, den Angriff auf Einzelne sicher und reif, so bestimmten sie gleich zuerst den Virginius zum Ankläger und den Appius zum Beklagten. Als Virginius dem Appius einen Klagetag angesetzt hatte, und Appius von jungen Adlichen umpflanzt auf dem Markte sich einfand, erwachte bei Allen, so wie sie ihn und seine Trabanten erblickten, das Andenken an jenes Scheusal von Regierung. Da begann Virginius:

«Die Reden sind eine Erfindung für zweifelhafte Fälle. Ich werde also weder die Zeit damit verderben, Den vor euch anzuklagen, von dessen Grausamkeit ihr euch selbst mit den Waffen retten mußtet, noch dem Menschen gestatten, die Zahl seiner Gräuelthaten durch eine unverschämte Vertheidigung zu häufen. Alles das, Appius Claudius, dessen du dich gottloser und verruchter Weise binnen zwei Jahren eins über das andre erfrechet hast, erlasse ich dir. Nur wegen eines einzigen Klagepunkts lasse ich dich verhaften, wenn du nicht vor einem Richter erweisest, daß du nicht gesetzwidrig gegen eine freie Person auf Sklaverei erkannt habest.» Weder auf die Hülfe der Tribunen, noch auf das Urtheil des Volks konnte Appius im mindesten rechnen. Dennoch sprach er nicht 281 nur die Tribunen an, sondern als ihr Amtsbote, weil sich keiner von ihnen ins Mittel schlug, Hand an ihn legte, rief er auch: Ich spreche das Volk an! Dies Wort, das Hauptrettungsmittel der Freiheit, als es jetzt aus eben dem Munde erscholl, der jüngst durch seinen Spruch Freiheit in Sklaverei umwandeln wollte, bewirkte eine allgemeine Stille. Und während jeder nach seinen Empfindungen sich äußerte: «Endlich sehe man doch, daß es Götter gebe und daß sie der Menschen Thun beachteten. Auf Übermuth und Grausamkeit folgten, wenn gleich späte, doch nachdrückliche Strafen! Der spreche jetzt den Stat an, der die Ansprache aufgehoben habe! Der flehe jetzt zum Volke um Schutz, der alle Rechte des Volkes niedergetreten! und des Rechts der Freiheit selbst bedürfend, werde Der zur Haft fortgeschleppt, der eine freie Person der Sklaverei zugesprochen habe:» unterdeß war im Gemurmel der Versammlung die Stimme des Appius hörbar, der das Römische Volk um Erbarmung anrief. Er erinnerte an die Verdienste seiner Vorfahren um den Stat im Frieden und im Kriege; an seinen unglücklichen Eifer für den Römischen Bürgerstand, da er, um die Gesetze ausgleichen zu können. zum größten Anstoße für die Väter sein Consulat aufgegeben habe; an seine Gesetze, bei deren fortdauernder Gültigkeit er, der Geber derselben, ins Gefängniß geführt werde. «Doch auf das, was sich für ihn insbesondre zu seinem Vortheile oder Nachtheile sagen lasse, werde er es dann ankommen lassen, wenn ihm die Erlaubniß gegeben sei, sich zu verantworten. Für jetzt verlange er nur nach dem jedem Bürger zuständigen Rechte, daß er als angeklagter Römischer Bürger sich vertheidigen und seine Sache der Entscheidung des Römischen Volks anheim stellen dürfe. So sehr fürchte er den Haß noch nicht, daß er sich alle Hoffnung auf die Billigkeit und das Mitleiden seiner Mitbürger versagen sollte. Wolle man ihn ungehörter Sache ins Gefängniß führen, so spreche er abermals die Bürgertribunen an und warne sie, nicht denjenigen nachzuahmen, die ihnen so verhaßt wären. Falls aber die Tribunen eingeständen, daß sie 282 sich eben so durch einen Bund zur Aufhebung aller Ansprache verpflichtet hätten, wie sich dazu, laut ihrer Beschuldigung, die Decemvirn verschworen haben sollten; so wende er sich an das Volk, so flehe er die Gesetze über die Ansprache an, die von Consuln und von Tribunen erst in diesem Jahre gegeben waren. Wer sich noch auf Ansprache einlassen solle, wenn es dem nicht erlaubt werde, der noch nicht verdammt, noch nicht gehört sei? Welcher Bürgerliche, welcher geringe Mann bei den Gesetzen Schutz finden solle, wenn ihn Appius Claudius nicht fände? Er werde zum Beweise dienen, ob durch die neuen Gesetze Tyrannei oder Freiheit befestigt, und ob das Recht, gegen Kränkungen von oben Tribunen und Volk um Schutz anzusprechen, nur in todten Buchstaben vorgezeigt, oder wirklich ertheilt sei.»

57. Dagegen behauptete Virginius: «Appius Claudius sei der einzige, der an Gesetzen, an bürgerlicher und menschlicher Verbindung keinen Theil habe. Sie möchten zu seiner Richterbühne dort hinansehen, dieser Burgfeste aller Bosheiten, wo jener ewige Decemvir, dem Eigenthume, dem Rücken, dem Blute seiner Mitbürger auflaurend, jedermann mit Ruthen und Beilen drohend, der Verächter aller Götter und Menschen, mit Henkern, nicht mit Gerichtsdienern, umpflanzt, nachdem er endlich von Raub und Mord auf Unzucht verfallen sei, die freigeborne Tochter eines Bürgers, im Angesichte des Römischen Volks, als eine im Kriege erbeutete Sklavinn, aus den Umarmungen des Vaters weggerissen, und einem Schützlinge, dem Lustdiener seines Schlafgemachs, zur Leibeignen gegeben habe. Hier habe er durch seinen grausamen Spruch, durch seine unerhörte Zuerkennung die Hand des Vaters wider die Tochter bewaffnet. Hier habe er, mehr durch die gestörte Büßung seiner Lust, als durch die Ermordung des Mädchens aufgebracht, den Befehl gegeben, ihren Bräutigam und Oheim, als sie die halbentseelte Leiche aufnahmen, ins Gefängniß zu führen. Das Gefängniß, das er so gern die Wohnstube der Römischen Bürgerlichen genannt habe, sei auch für ihn 283 erbauet. So wie jener also von neuem und immer wieder das Volk anspreche, so werde er ihn von neuem und immer wieder vor einen Richter fordern, vor dem er beweisen müsse, daß er nicht von Freiheit auf Sklaverei erkannt habe. Wolle er sich keinem Richter stellen, so werde er ihn als Verurtheilten verhaften lassen.»

So wenig jemand, als Appius ins Gefängniß geworfen wurde, dieses misbilligte, so machte es doch auf die Gemüther einen tiefen Eindruck, und selbst den Bürgerlichen schien ihre Freiheit, die über einen so großen Mann die Todesstrafe verfügen konnte, zu weit gediehen. Virginius setzte die Entscheidung auf einen späteren Gerichtstag aus.

Unterdeß kamen von den Latinern und Hernikern Gesandte zu Rom an, um den Vätern und Bürgern zu ihrer Eintracht Glück zu wünschen, und sie brachten dafür dem allmächtigen Jupiter ein Geschenk auf das Capitol, einen goldenen Kranz von geringem Gewichte, wie er damals sein mußte, als man noch nicht reich war, und die Gottesverehrungen mehr mit Andacht, als Pracht geübt wurden. Durch ihre Aussage erfuhr man auch, daß sich die Äquer und Volsker mit aller Macht zum Kriege rüsteten. Also bekamen die Consuln den Auftrag, sich in die Führung der Kriege zu theilen; und dem Horatius bestimmte das Los die Sabiner; die Äquer und Volsker dem Valerius. Als sie die Aushebung für diese Kriege angesetzt hatten, meldeten sich aus Liebe zu ihnen nicht bloß die Bürger vom Dienstalter zur Einzeichnung ihrer Namen, sondern auch eine große Anzahl Freiwilliger, die schon über die Dienstjahre hinaus waren; und darum wurde das Heer nicht nur an Mannszahl stärker, sondern auch durch den Werth der Truppen, unter denen so viele Veteranen dienten. Ehe die Consuln aus der Stadt gingen, ließen sie die in Erz gegrabenen Gesetze der Decemvirn, welche den Namen der Zwölf Tafeln führen, öffentlich aufstellen. Einige melden, auf Befehl der Tribunen hätten die Ädilen diese Verrichtung gehabt.

58. Cajus Claudius – eben der, der, aus Abscheu 284 gegen die Frevelthaten der Decemvirn, und vollends mit dem Übermuthe seines Brudersohns unverträglich, sich nach Regillus, seinem alten Stammorte, zurückgezogen hatte – dieser bejahrte Greis war jetzt zurückgekehrt, um durch seine Fürbitte die Gefahr dessen abzuwenden, dessen Lastern er ausgewichen war; ging mit seinen Stammgenossen und Schützlingen in Trauerkleidern auf dem Markte herum, drückte jedem Bürger die Hand und flehete: «Sie möchten den Stamm der Claudier nicht durch ein solches Brandmark beschimpfen, daß sie dessen Glieder des Kerkers und der Bande würdig erklärten. Der Mann, dessen Ahnenbild bei der Nachwelt von seiner höchsten Ehrenstelle zeugen werde, der Gesetzgeber und Stifter des Römischen Rechts, liege gefesselt unter nächtlichen Dieben und Straßenräubern. Sie möchten einmal vom Zorne auf Untersuchung und Besinnung zurückkommen, und lieber so vielen für ihn bittenden Claudiern den Einen schenken, als aus Haß gegen den Einen die Bitten so vieler zurückstoßen. Auch er thue dies bloß der Verwandschaft und dem Namen zu Liebe, und habe sich noch nicht mit dem ausgesöhnt, dem er nur im Unglücke habe helfen wollen. Durch Muth hätten sie die Freiheit wieder gewonnen; durch Milde könnten sie die Eintracht der Stände befestigen.» Einige rührte er, aber mehr durch sein eignes Gefühl für die Seinen, als durch die Sache dessen, für den er sprach. Allein Virginius bat: «Sie möchten sich vielmehr seiner erbarmen und seiner Tochter, und nicht auf die Bitten des Claudischen Stammes hören, der in einer königlichen Macht über die Bürger seine Bestimmung fühle, sondern auf die Verwandten der Virginia, und auf drei Tribunen, welche, zum Schutze des Bürgerstandes gewählt, jetzt selbst bei dem Bürgerstande um Mitleid und Schutz fleheten.»Diese Thränen fand man gerechter.

Da alle Hoffnung ausging, gab Appius, ehe der aufgeschobene Gerichtstag erschien, sich selbst den Tod. Gleich darauf zog Publius Numitorius den Spurius Oppius zur Verantwortung, den nächst dem Appius der Haß am 285 meisten traf, weil er in der Stadt gewesen war, als sein Amtsgenoß die ungerechte Verurtheilung ergehen ließ. Doch brachte dem Oppius eine Ungerechtigkeit, die er selbst verübt hatte, größeren Haß, als die nicht verhinderte. Man führte einen Zeugen vor, welcher sieben und zwanzig Dienstjahre aufzählte, achtmal, sogar mit Auszeichnung, beschenkt war, diese Ehrengeschenke vor dem Volke aufwies, sich dann den Rock abriß, den Rücken von Ruthen zerhauen zeigte und sich erklärte, «Wenn der Beklagte ihm die mindeste Schuld nachsagen könne, so wolle er sich diese wüthende Behandlung von ihm als Privatmanne noch einmal gefallen lassen.» Auch Oppius wurde ins Gefängniß geführt, und machte dort, ehe der Gerichtstag kam, seinem Leben ein Ende. Das Vermögen des Claudius und Oppius wurde von den Tribunen eingezogen. Ihre Amtsgenossen machten sich selbst zu Landesverwiesenen. Auch deren Güter wurden eingezogen.

Und Marcus Claudius mit seinem Anspruche auf die Virginia? Er wurde verklagt und verurtheilt; doch, weil ihm selbst Virginius die Todesstrafe schenkte, entlassen, und ging nach Tibur ins Elend. Und der Geist der Virginia, die im Tode glücklicher war, als im Leben, kam endlich, nachdem er so manches Haus zum Strafgerichte heimgesucht hatte, ohne Einen Schuldigen übergangen zu haben, zur Ruhe.

59. Die Väter waren von großer Furcht befallen und die Tribunen hatten schon eben die hohe Miene, wie vorhin die Decemvirn, als Marcus Duillius, selbst ein Bürgertribun, mit heilsamer Beschränkung ihrer zu hoch gestiegenen Amtsmacht sich so erklärte: «Wir haben der Freiheit und der Strafen an unsern Feinden genug. Ich werde also nicht zugeben, daß in diesem Jahre jemand weiter vor Gericht gefordert, oder ins Gefängniß geführt werde. Ich möchte nicht gern, daß alte längst vergessene Sünden. wieder hervorgesucht würden, da die neuen durch Bestrafung der Decemvirn gebüßt sind: und daß nichts Neues vorfallen werde, was etwa tribunicische Einwirkung erfordern könnte, dafür bürgt uns der anhaltende Eifer, mit welchem beide Consuln für eure Freiheit sorgen.»

286 Diese Mäßigung eines Tribuns nahm zuerst den Vätern ihre Furcht ab, aber eben sie vermehrte auch ihre Unzufriedenheit mit den Consuln, weil sie so ganz auf Seiten der Bürger gewesen waren, daß für die Wohlfahrt und Freiheit der Väter eine bürgerliche Obrigkeit frühere Sorge getragen habe, als die patricische, und ihre Gegner der Bestrafungen satt geworden wären, ehe man einmal gesehen habe, daß die Consuln Miene machten, jener Ausgelassenheit zu begegnen. Zu viele machten dem Senate einen Vorwurf der Feigheit daraus, daß er die von den Consuln vorgeschlagenen Gesetze bestätigt habe; denn es ließ sich als gewiß annehmen, daß er, bei der Zerrüttung des Stats, den Umständen nachgegeben habe.


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