Egon Friedell
Kulturgeschichte des Altertums
Egon Friedell

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Der römische Kult

Im Hause regierten Janus und Vesta, die Verkörperungen der Tür und des Herdes, die Penaten, Manen und Laren und die Genien, deren allgemeinste Erscheinungsform die Schlange 759 war. Einen Genius oder Schutzgeist hat im Grunde alles: nicht bloß jedes Individuum, sondern auch jede Örtlichkeit, jede Körperschaft und das römische Volk in seiner Gesamtheit. Der Begriff des genius loci bedeutet eine geistigere Naturbeseelung als die griechische, die doch immer mehr oder weniger auf eine Allegorie hinauslief. Die Hausopfer waren meist vegetabilisch: Milch, Bohnen, Kuchen, auch Kränze, Räucherwerk, Lichter, die Staatsopfer Tierspenden: Schwein, Schaf, Rind, zusammengefaßt in den Suovetaurilien (aus sus, ovis, taurus). Hiebei wurden zum Schlachten Messer aus Stein oder Bronze verwendet, auch die Gefäße waren von betont altertümlicher Einfachheit, und das Feuer wurde durch Reiben von Holzstäben entzündet. Hüter des göttlichen Rechts war das Kollegium der Pontifices, das die alleinige Kenntnis des richtigen Verkehrs mit den Göttern besaß. Wie die Opfer nichts sind als eine Handwerkstechnik zur praktischen Beherrschung der Gegenwart und Zukunft, so ist auch das Gelübde, votum, ein pures Geschäft, ein Vertrag auf Sicht, mit Liquidation bei Lieferung, wie denn auch die evocatio, das Heraufrufen des feindlichen Gottes aus der belagerten Stadt, eine rein juristische Prozedur darstellt, die auf uns fast komisch wirkt.

Die Lehre von den Prodigien stammte aus Etrurien. Ein Vorzeichen konnte vor einem Beschluß zustimmen oder warnen, nach einem Beschluß den Ausgang weissagen, aber auch ohne bestimmten Anlaß einfach »mahnen«. Als Orakel diente die (sehr komplizierte) Beobachtung der Blitze nach Form, Länge, Richtung, Himmelsstand, Zeitfolge, der Flug der Adler, Geier, Raben, Nachteulen und in bestimmten Fällen auch aller anderen Vögel und daneben jede ungewöhnliche Naturerscheinung: Sonnen- und Mondfinsternisse, Regenbogen, Sternschnuppen, Mißgeburten, plötzliche Bienenschwärme und dergleichen. Nur die Etrusker verstanden dies alles angemessen zu deuten und wurden daher bis in die Kaiserzeit als Auguren 760 bevorzugt. Daß die Römer noch auf der Höhe ihrer Entwicklung, im Besitz der gesamten antiken Bildung und einer bis heute unerreichten Rechtspraxis und Staatsorganisation, an diese Dinge glaubten, steht außer Zweifel. Cato mit seinem berühmten Hohnwort über die haruspices kann hier ebensowenig als ausschlaggebendes Gegenzeugnis verwendet werden wie etwa Voltaires Sottisen über die Pfaffen.

Das Gebot der castitas hatte keinerlei moralische Bedeutung: Es bezog sich lediglich auf die rituelle Reinheit des Priesters, des Opfernden, des Opfers, auf Waschungen, Besprengungen, Räucherungen. Die kleinste Abweichung von der Gebetsformel, das Auslassen eines Worts, eine falsche Bewegung der Hand, Stocken der Flöte, Ausschlagen der Pferde, Fallenlassen der Zügel machte das Opfer ungültig, das nicht selten dreißigmal wiederholt werden mußte. Ein besonderer Störenfried war die Spitzmaus, deren indiskretes Zwitschern zahllose Auspizien unterbrach. Der Kirchenvater Tertullian verglich das »Gesetz des Numa« wegen seiner vielen und strengen Observanzen geradezu mit dem des Mose. Varro betonte mit Stolz, daß die Römer ihre Götter ursprünglich sine simulacro verehrt hätten, ihr Gottesdienst sei ein reinerer gewesen; die den Bilderdienst einführten, hätten dem Volk die Gottesfurcht genommen und dafür eine Irrlehre geschenkt. Aber in dieser Auffassung Varros (er starb 27 vor Christus) spiegelt sich bereits der Geist der großen Zeitwende; die Urrömer waren noch nicht einmal zum Bild gelangt.


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