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Der Vorrang der adeligen »Ritter« beruhte auf ihrer militärischen Bedeutung. Sie führten ihren Namen eigentlich zu Unrecht, denn sie kämpften meist zu Fuß. Aber nur sie besaßen die Mittel, sich eine schwere Ausrüstung anzuschaffen. Mit der Zeit verminderte sich aber deren Kostspieligkeit, und bald konnte sich auch der mäßig begüterte Bürger Waffen und Harnisch leisten. Zudem wurde die geschlossene Hoplitenphalanx, die sich naturgemäß aus der Masse rekrutierte, immer mehr die entscheidende taktische Formation. Im Mittelstand, zumal im bäuerlichen, herrschte aber große und berechtigte Unzufriedenheit. Das Adelsregiment führte eine parteiische Rechtsprechung: allenthalben klagte man über »krumme« Urteile. Da das Erbe zu gleichen Teilen an die Söhne fiel, entstanden Zwergwirtschaften, die bei Mißwachs zusammenbrachen. Darlehen waren aber nur gegen hohe Zinsen zu haben. Überall auf den 675 Feldern erhoben sich die Hypothekensteine, säumige Zahler gerieten in Schuldknechtschaft. Gegen Ende des siebenten Jahrhunderts war es soweit, daß sich der Grundbesitz in den Händen einiger weniger Großherren befand. Der Revolution, die vor der Türe stand, suchte man zunächst durch eine Reform der Rechtspflege entgegenzuwirken. In Athen ließ Drakon das Kriminalrecht aufzeichnen. Seine »mit Blut geschriebenen« Gesetze sollten die Wut und Willkür der noch allgemein üblichen Blutrache eindämmen. Er unterschied zwischen strafloser Tötung (bei Notwehr, Ehebruch, Angriffen auf das Eigentum), Verwundung mit tödlicher Absicht, die mit Verbannung, und Mord, der mit dem Tode bestraft wurde, ebenso wie jede Art Diebstahl; der Anstifter wurde dem Täter gleichgestellt. Im ganzen war die neue Gesetzgebung nur »drakonisch« vom Standpunkt der späteren griechischen Auffassung, die ihr dieses Renommee geschaffen hat; von den bisherigen Zuständen aus gesehen, war sie eine Milderung und eine Wohltat. Die Kodifizierung des Rechts ist überall in Griechenland an sagenumwobene Persönlichkeiten geknüpft, und die Wissenschaft hat sich beeilt, sie alle miteinander für mythisch zu erklären. So soll Drakon, weil sein Name »Drache« bedeutet, nichts anderes sein als der Schlangengott, Lykurgos, der »Lichtbringer«, und Zaleukos, der »Hellstrahlende«, der Sonnengott. Nun sind aber doch fast alle menschlichen Namen symbolisch, und man kann daher jeden ihrer Träger, wenn keine unwiderleglichen Gegenargumente vorliegen, für einen vermenschlichten Gott erklären. Mit dieser Methode läßt sich überhaupt alles beweisen. So hat zum Beispiel der amerikanische Forscher Benjamin Smith erklärt, Nozoräer (Nazarener) bedeute nach dem Sinn des hebräischen Wortstamms »Hüter« und weise daher nicht auf eine Stadt Nazareth, die niemals existiert habe, sondern sei einfach der Name einer Sekte und Christus infolgedessen nichts anderes als ein jüdischer Kultgott. Wie zwingend dieses 676 Verfahren ist, kann man an einem modernen Beispiel ersehen. Es gibt bekanntlich auch eine Sekte, die sich »Herrnhuter« nennt. Gelehrte Leerköpfe vom Schlage Smiths werden vermutlich in zweitausend Jahren mit überlegenem Lächeln erklären, dies bedeute »Hüter des Herrn«, denn Herrnhut wird sich zu jener Zeit wohl ebensowenig auf der Landkarte befinden wie Nazareth auf einer heutigen.