Ernst Jaedicke
Deutsche Sagen
Ernst Jaedicke

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Der Teufel als Fürsprecher

(Brüder Grimm)

In der Mark geschah es, daß ein Landsknecht seinem Wirt Geld aufzuheben gab, und als er es wieder forderte, dieser etwas empfangen zu haben ableugnete. Als der Landsknecht darüber mit ihm uneins ward und das Haus stürmte, ließ ihn der Wirt gefänglich einziehen und wollte ihn übertäuben, damit er das Geld behielte. Er klagte daher den Landsknecht zu Haut und Haar, zu Hals und Bauch an als einen, der ihm seinen Hausfrieden gebrochen hätte. Da kam der Teufel zu ihm ins Gefängnis und sprach: »Morgen wird man dich vor Gericht führen und dir den Kopf abschlagen, darum, daß du den Hausfrieden gebrochen hast; willst du mein sein mit Leib und Seel, so will ich dir davon helfen.« Aber der Landsknecht wollte nicht. Da sprach der Teufel: »So tue ihm also: wann du vor Gericht kommst und man dich hart anklagt, so beruhe darauf, daß du dem Wirt das Geld gegeben und sprich, du seiest übel beredt, man wolle dir vergönnen, einen Fürsprecher zu haben, der dir das Wort rede. Alsdann will ich nicht weit stehen in einem blauen Hute mit weißer Feder und dir deine Sache führen.« Dies geschah also; aber da der Wirt hartnäckig leugnete, so sagte des Landsknechts Anwalt im blauen Hut: »Lieber Wirt, wie magst du es doch leugnen! Das Geld liegt in deinem Bette unter dem Hauptpfühl: Richter und Schöffen schicket hin, so werdet ihr es befinden.« Da verschwur sich der Wirt und sprach: »Hab ich das Geld empfangen, so führe mich der Teufel hinweg!« Als nun das Geld gefunden und gebracht war, sprach der im blauen Hütlein mit weißer Feder: »Ich wußte wohl, ich sollte einen davon haben, entweder den Wirt oder den Gast«; drehte damit dem Wirt den Kopf um und führte ihn in der Luft davon.


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