Im Lande der Mitternachts-Sonne
Verlag: Ferdinand Hirt & Sohn | Jahr: 1885 | Übersetzer: A. Helms
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Anhang III. Schwedische und norwegische Schulen.
Volksschulen und höhere Lehranstalten. – Stellung der Lehrer. – Schulgeld. – Gewerbeschulen. – Taubstummen- und Blindenanstalten. – Landwirtschaftliche Schulen. – Schwedische und norwegische Universitäten.
Was die skandinavischen Reiche vor manchen anderen europäischen Ländern überaus vorteilhaft auszeichnet, ist die Sorgfalt, welche man dem Schulwesen zuwendet; der Erziehung der nachfolgenden Generationen wird die größte Aufmerksamkeit gewidmet, und so tief ist das Bewußtsein von der Wichtigkeit dieser Aufgabe in die Massen des Volkes gedrungen, daß jede, auch die kleinste Gemeinde in die Errichtung schöner Schulgebäude den allergrößten Stolz setzt. Schon seit dem Jahre 1842 ist durch Gesetz des Reichstages in Schweden der Schulbesuch obligatorisch geworden, und zwar hat man die Dauer desselben vom 9. Jahre an bis zum Zeitpunkte der Konfirmation festgesetzt; in Norwegen dagegen, wo das gleiche Gesetz mit dem Jahre 1848 in Kraft trat, beginnt der Schulunterricht mit dem 8. und währt bis zum 15. Lebensjahre.
Das Unterrichtssystem Schwedens sowohl als Norwegens verdient alle Anerkennung, zu den Freischulen gehören Småbarnsskolor, in welchen Kinder unter dem schulpflichtigen Alter Unterricht in Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen und Singen finden; die Folkskolor (Volksschulen) aber zerfallen in stehende und Wanderschulen, von denen die ersteren stets an einem Orte bleiben, die anderen sich unter der Leitung von Wanderlehrern befinden, welche nur eine bestimmte Zeit lang an einem Orte verweilen.
Der im Jahre 1873 stattgefundenen Volkszählung zufolge betrug die Einwohnerzahl in Schweden 4 297 972 Im Jahre 1879 war sie auf 4 578 901 gestiegen., von welchen, den neuesten statistischen Aufstellungen nach, die Zahl der schulpflichtigen Kinder 734 165 oder 17 Prozent betrug, und zwar waren dies 371 622 Knaben und 362 543 Mädchen. Von diesen gehörten nahezu 83 Prozent oder 607 986 Kinder den Elementar- und Volksschulen an, und zwar genossen von diesen 239 517 den Unterricht in stehenden Schulen, 149 565 denjenigen von Wanderlehrern, 218 616 befanden sich in den Elementarschulen und nur 288 in den Högre Folkskolor; außerdem wurden in anderen öffentlichen Schulen unterrichtet: 9293; in Privatschulen: 29 405; zu Hause 68 682, im ganzen beinahe 15 Prozent aller schulpflichtigen Kinder. Die Gesamtsumme aber stellte sich somit auf 715 366 oder mehr denn 97 Prozent aller Kinder dieses Alters. Die Zahl derjenigen Kinder, welche aus irgend einem oder dem anderen Grunde der Schule fern blieben, belief sich auf 18 799. Die Zahl der Schulen selbst betrug 3973, von welchen 2805 stehende Schulen und 1168 Wanderschulen waren, daneben gab es noch 4143 Kleinkinderschulen und 10 Högre Folkskolor, alles in allem 8126 Schulen oder eine für je 529 Einwohner.
Die Zahl der Lehrkräfte bezifferte sich auf 5039 Lehrer und 2776 Lehrerinnen; von den ersteren waren 3444, von den letzteren 564 an den Volksschulen angestellt; die Elementarschulen nahmen 1585 Lehrer und 2212 Lehrerinnen und die Högre Folkskolor 10 männliche Lehrkräfte in Anspruch. Von den Lehrern hatten 3215, von den Lehrerinnen 485 ihre Ausbildung in einem Seminar erhalten.
In Norwegen belief sich im Jahre 1875 die Bevölkerung auf 1 817 000 Seelen; die Gesamtsumme der Kinder schulpflichtigen Alters betrug 267 000, von welchen 211 000 in den stehenden Schulen, 30 000 in Wanderschulen, 4000 in Privatschulen gleichen Ranges mit den Almueskolor (Volksschulen), 17 000 in höheren Schulen oder bei Privatlehrern ihren Unterricht genossen, während 5000 Kinder aus verschiedenen Gründen ohne Unterweisung blieben. Die Zahl der Lehrer und Lehrerinnen betrug zusammen 3900; die stehenden Volksschulen bezifferten sich auf 4470 mit 2266 Lehrkräften, die Wanderschulen auf 1911 mit 999 Lehrern; Högre Folkskolor gab es 19 mit 467 Schülern und außerdem noch 20 Folkhögskolor mit etwa 400 Zöglingen. Die unteren Stadtschulen, bei welchen 638 Lehrer beschäftigt waren, wurden von 33 200 Kindern besucht. Der Gehalt eines Lehrers auf dem Lande beträgt in Schweden wie in Norwegen durchschnittlich 570 M im Jahr, außerdem erhält er noch ein Haus und ein Stück Feldgut; was aber ganz besonders wohlthuend berührt ist die außerordentliche Hochachtung und Rücksichtnahme, mit der man hier dem gesamten Lehrerstande wie seinen einzelnen Vertretern begegnet; auch in denjenigen Gegenden, wo die Bevölkerung spärlich und der Schulmeister selbst ein Bauer ist, wird ihm von allen Seiten die größte Achtung und Verehrung gezollt. Ebenso ist auch die Stellung von Gouvernanten und Hauslehrern in Privathäusern fast ausnahmslos eine sehr angenehme, nie werden sie als Untergebene, sondern stets wie zur Familie gehörig behandelt.
Die Lehrgegenstände der Folkskolor in Schweden umfassen Religion, Lesen, Schreiben, Rechnen, Singen und Auswendiglernen von Bibelstellen und Gesangbuchsliedern, sowie Stücken belehrenden Inhaltes aus dem Lesebuch, dazu kommen noch, wo die Verhältnisse es gestatten, für die Knaben Turnen und militärische Übungen. Außerdem steht es aber in dem Belieben der Schulkommission, in den Lehrplan noch Grammatik, Geographie, vaterländische Geschichte, Naturwissenschaften, Zeichnen, für Mädchen Handarbeit und in ländlichen Bezirken Feldmeßkunst, Obstbau und Gärtnerei aufzunehmen. In den südlichen Landesteilen umfaßt die jährliche Schulzeit 8 Monate, in anderen Gegenden 9 bis 10 Monate; an den meisten Orten wird täglich, an anderen nur an fünf Tagen in der Woche Schule abgehalten und in den Wanderschulen findet an jedem sechsten Tage eine Prüfung der Zöglinge statt. Die Zahl der Unterrichtsstunden beträgt täglich 5–6.
Die Zahl der Högre Folkskolor, deren erste in Schweden im Jahr 1858 erstand, war 1875 auf 10 mit 10 Lehrern angewachsen. Sie sind nur während der Wintermonate geöffnet und sollen besonders begabten Kindern aus den Arbeiterkreisen die Möglichkeit bieten, ihre Kenntnisse erweitern zu können. Der Lehrplan dieser Schulen, deren Lehrer übrigens einen akademischen Grad erworben haben müssen, weist die gleichen Fächer auf wie die Folkskolor, nur werden dieselben umfassender betrieben, daneben auch noch Buchführung und Zeichnen gelehrt. Der Unterricht selbst wird unentgeltlich erteilt.
Die Folkhögskolor haben den Zweck, jungen, dem Arbeiterstande angehörigen Leuten beiderlei Geschlechts, welche das schulpflichtige Alter bereits überschritten, Gelegenheit zu weiterer Ausbildung zu geben, und so sind selbstverständlich die Lehrgegenstände mannigfaltiger als in den Volksschulen. Bis jetzt sind deren 14 ins Leben getreten und zwar werden sie, da der von den Schülern geforderte Beitrag nur ein sehr geringer ist, fast ausschließlich aus Privatmitteln und den von den einzelnen Provinzen oder dem Staate gewährten Zuschüssen unterhalten.
Die Elementarschulen zerfallen in zwei Arten, von welchen die eine 5 Klassen, die höhere dagegen 7 Klassen zählt. In beiden sind die Lehrfächer in den betreffenden 5 Klassen ganz gleich, so daß der Schüler einer solchen Schule zweiter Ordnung, um sich den Zulaß zu einer der Universitäten zu sichern, nur noch die Oberklassen einer Elementarschule erster Ordnung durchzumachen hat. Für Absolvierung der 5 unteren Klassen ist ein Zeitraum von 5 Jahren vorgesehen, die beiden Oberklassen jedoch nehmen zusammen 4 Jahre in Anspruch, das Schuljahr selbst zerfällt in zwei Semester, deren jedes 18 Wochen umfaßt. Die Zahl dieser Schulen beläuft sich auf 98 mit 967 Lehrern und die Lehrfächer sind für die 5 Unterklassen: Religion, schwedische Sprache, Deutsch, Französisch und entweder Latein oder Englisch, Mathematik, Geometrie, Geschichte, Geographie, Naturlehre, Zeichnen und Singen; in den beiden oberen Klassen kommt dazu noch Griechisch, Naturgeschichte, Chemie, Mineralogie, Geologie und Philosophie, sowie nach Belieben auch Hebräisch. Den Unterrichtsstunden geht morgens eine halbstündige Andachtsübung mit Gesang und Bibellesen voran, eine halbe Stunde täglich wird in sämtlichen 7 Klassen dem Turnen sowie militärischen Übungen gewidmet, außerdem wird die 5. Klasse jede Woche eine Stunde lang, die 6. und 7. Klasse für die Dauer von zwei Stunden im Gebrauche von Feuerwaffen geübt, ebenso erhalten die Schüler der 6. und 7. Klasse zu Beginn und zu Ende eines jeden Schuljahres einen umfassenderen, etwa 8–10 Wochen dauernden Kursus im Exerzieren und Scheibenschießen. Einmal im Jahre wird auch eine große Parade abgehalten, zu welcher sämtliche Schüler sich zusammenfinden. Jede Schule hat ihren eigenen Platz für diesen Zweck, manche sind auch so glücklich, eine Musikbande ihr eigen zu nennen, mit großem Stolz aber suchen alle an diesem wichtigen Tage ihr Können dem versammelten Publikum zu zeigen, welches seinerseits die Übungen mit dem lebhaftesten Interesse verfolgt und schließlich auch mit lobenswertem Eifer für die körperliche Erfrischung und Stärkung der jugendlichen Schar Sorge trägt. Diese Elementarschulen sind derart verteilt, daß sie mit Leichtigkeit auch von den Fernerwohnenden zu erreichen sind, so besitzt z. B. im hohen Norden Luleå eine solche Schule mit sieben Klassen. Der Aufnahme in jene Schulen, welche vor vollendetem 10. Lebensjahre erfolgen muß, geht eine Prüfung voraus. Der Aufzunehmende muß nicht nur imstande sein, Schwedisch gut zu lesen, er muß auch jede ihm vorgelesene Stelle wiederholen können, eine deutliche Handschrift haben, der Orthographie sowie des Rechnens ziemlich mächtig sein und einige Kenntnisse der Geographie Norwegens, Schwedens und Dänemarks besitzen. Über den Fortgang der Studien, wie das Verhalten in der Klasse, geben die täglich erteilten Noten Aufschluß, 10 ist die höchste Nummer, welche ein Schüler für jedes Fach zu erhalten vermag, und jedes Jahr findet eine große Prüfung statt. Jeder Schüler hat außer dem 7 M betragenden Eintrittsgeld pro Semester 14 M zu entrichten, so daß für die bescheidene Summe von 35 M jährlich ein junger Mann seine Vorbereitung zur Universitätskarriere erhalten kann. Aber trotz der Geringfügigkeit des Schulgeldes werden auch hierbei noch Ausnahmen gemacht und auf Antrag des Schulvorstandes kann einem unvermögenden Schüler dasselbe ganz oder teilweise erlassen werden. Auf Lehrerstellen an den Elementarschulen können nur solche Anspruch erheben, welche ihren Grad als Doktor der Philosophie erworben, ihr Probejahr als Lehrer und außerdem noch ein Examen bestanden haben.
Außer den öffentlichen Schulen giebt es in den Städten auch Privatschulen, deren Zöglingen das Recht des Universitätsbesuches zusteht; auch sind außer diesen noch öffentliche und von Privatpersonen unterhaltene Gewerbe- und Handelsschulen vorhanden, von welchen einzelne obendrein den Unterricht unentgeltlich erteilen. Ebensowenig ist Mangel an Seminarien zur Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen, und zwar steht mit diesen meist eine Elementarschule in Verbindung, welche den Schülern unentgeltlich Aufnahme gewährt und in welcher der zukünftige Schullehrer Gelegenheit findet sich in seinem Berufe zu üben. Für Mädchen fehlt es neben den Volksschulen nicht an Privatelementarschulen und ebensowenig an öffentlichen wie privaten Industrieschulen.
Die Kontrolle über den Schulbesuch wird sehr streng gehandhabt, Eltern, welche sich in dieser Hinsicht einer Unterlassungssünde schuldig machen und nicht Sorge dafür tragen, daß dem Kinde zu Hause der vom Gesetz geforderte nötige Unterricht zu teil wird, werden in Norwegen mit einer Geldstrafe belegt, auch kann ihnen, falls sie in ihrem Widerstande beharren, das Kind weggenommen und auf ihre Kosten bei einer anderen Familie untergebracht werden. In Schweden werden die diesbezüglichen Vorschriften wohl auch aufs genaueste beobachtet, indes bringt man hier Geldstrafen nicht in Anwendung. Fabrikbesitzer, welche Kinder beschäftigen, treffen ihre Einrichtung derart, daß die Erziehung derselben nicht dadurch beeinträchtigt wird, und die Eltern, selbst wenn sie noch so arm sind, legen fast ausnahmslos den größten Wert darauf, daß die Kleinen sauber gekleidet zur Schule kommen. Ebenso wird andererseits mit aller Sorgfalt darüber gewacht, daß die körperliche Entwickelung der Kinder nicht durch Überanstrengung leidet, wie es denn Vorschrift ist, daß die jüngeren Schüler zwischen jeder Stunde eine Pause von 10 Minuten haben, während welcher sie sich im Hofraume tummeln können.
Die Folkskolor werden von dem betreffenden Bezirke unterhalten, empfangen aber auch staatliche Beihilfe, die Verwaltung besorgt eine Kommission, deren Vorsitzender der Geistliche der Pfarrei, in Städten ein von dem Bischof ernannter Geistlicher ist. Auf dem Lande hängt die Errichtung einer stehenden Schule davon ab, ob eine genügende Anzahl von Höfen dicht genug beisammen liegt, damit 30 Kinder täglich in der Schule sich versammeln können; ist dies der Fall, so wird ein Schulgebäude errichtet. Liegen jedoch die Gehöfte sehr weit von einander getrennt, so kommt das System der Wanderschule in Anwendung und haben dann die Bauern die Verpflichtung, für den Lehrer sowohl wie für die Schüler während der Dauer der Unterrichtszeit Wohnung und Kost zu beschaffen.
In Schweden besteht die Schulkommission außer dem Vorsitzenden aus mindestens vier Mitgliedern, welche von den stimmberechtigten Gliedern der Pfarrei für vier Jahre gewählt werden. Der Bischof führt samt dem Konsistorium die Aufsicht über die Schule, doch muß er alle drei Jahre einen Bericht an das Ministerium für geistliche Angelegenheiten erstatten, welchem die oberste Kontrolle über die öffentlichen Lehranstalten zusteht. Die Aufsicht über die Folkskolor liegt in den Händen von Schulinspektoren, welche von dieser höchsten Behörde für die Dauer von fünf Jahren ernannt werden und deren, je nach dem Umfange des ihnen unterstellten Bezirkes, größerer oder geringerer Gehalt, sowie die Vergütung für Reisespesen, aus dem Staatssäckel bestritten wird. In Norwegen besitzt jedes Stift oder Bistum einen besonderen Schulinspektor.
Ebenso stehen die Privatschulen unter Aufsicht der Schulkommission, welche, wenn der Unterricht sich nicht auf der vom Gesetz vorgeschriebenen Stufe befindet, befugt ist, die Zöglinge einer anderen Lehranstalt zu überweisen. Privatpensionate, wie man sie in anderen Ländern antrifft, findet man weder in Schweden noch in Norwegen, und läßt sich diese Erscheinung wohl gleichfalls auf die Vortrefflichkeit der vorhandenen Schulen zurückführen. Was die Kosten für Errichtung und Unterhaltung der Schulen anbetrifft, so werden dieselben in folgender Weise beschafft: handelt es sich um die Erbauung eines Schulgebäudes, so werden die erforderlichen Mittel, gleich wie beim Bau von Kirchen, durch Besteuerung des unbeweglichen Besitztums aufgebracht; zur Bestreitung des Lehrergehaltes wie der sonstigen Ausgaben wird eine persönliche Steuer auferlegt, welche jedoch für jeden Steuerzahler 1 M 25 Pf nicht übersteigen darf, doch kann, falls der Ertrag nicht ausreicht, eine nochmalige Steuererhebung nach Art der Gemeindebesteuerung vorgenommen werden. Unter gewissen Verhältnissen, wenn das Aufbringen des nötigen Betrages die Steuerkraft des betreffenden Ortes allzu sehr anspannt, gewährt auch der Staat eine Beihilfe, indem er die Fonds zur Bestreitung der Lehrergehälter anweist. Diese selbst erfahren alle fünf Jahre eine Aufbesserung, bis nach 20jähriger treuer Dienstzeit die höchste Gehaltsstufe erreicht ist. In den Städten liegen die Verhältnisse natürlich günstiger, dort sind die Schulen meist reich dotiert und fast jede derselben besitzt eine Bibliothek – manche von mehr denn 30 000 Bänden –, welche mit Hilfe eines eigens für diesen Zweck gestifteten Fonds die nötigen Ergänzungen erfährt; außerdem besitzen gar viele Lehranstalten ihre eigenen Museen mit schönen zoologischen, mineralogischen und botanischen Sammlungen.
Für die Ausbildung von Lehrern und Lehrerinnen der Volksschulen sorgen 11 Folkskollärare-Seminarien, und zwar giebt es deren 7 für männliche und 4 für weibliche Aspiranten des Lehramtes. Diese Seminarien sind dreiklassig und erfordern zu ihrer Absolvierung 3 Jahre, deren jedes zu 36 Wochen mit je 36 Schulstunden berechnet, in zwei Semester zerfällt. Die Lehrfächer sind: Religion, schwedische Sprache, Rechnen, Geometrie, Geographie, Geschichte, Naturlehre, Zeichnen, Musik, Singen, Turnen, Pädagogik, außerdem noch Gartenbau und Forstwissenschaft. Die Zahl der Seminaristen stellte sich im Jahre 1875 auf 780, davon 588 männliche und 192 weibliche; die Zahl der Graduierten auf 193, von welchen 146 männliche und 47 weibliche. In den neuen Lehrerinnenseminarien hat man besondere Klassen eingerichtet für Elementarlehrerinnen.
Das im Jahre 1861 gegründete Seminarium for Bildande of Lärarinnor (Lehrerinnenseminar) mit seinem Stab von 18 Instruktoren, erfordert gleichfalls einen dreijährigen Aufenthalt, gewährt aber auch die Ausbildung unentgeltlich, und zwar umfaßt dieselbe: Religion, Kirchengeschichte, schwedische Sprache, Isländisch, Deutsch, Englisch und Französisch, Mythologie und Geschichte des Nordens, Weltgeschichte, Geographie, Naturwissenschaften, Mathematik, Pädagogik, Gesundheitslehre nebst Turnen, Singen, Musik, Zeichnen und je nach Belieben der Schülerinnen noch Botanik, Zoologie, Chemie, Physiologie, Geometrie, Algebra u. s. w. In Verbindung mit diesem Seminar steht eine Normalschule für Mädchen.
Industrieschulen oder Gewerbeschulen finden sich ausschließlich in Städten und bieten Unterweisung in gewerblichen Fächern; für Mädchen wird auf die Anfertigung von Handarbeiten besonderer Wert gelegt, in einigen der größeren Städte hat man auch eigene Kurse für Backen, Waschen, Plätten, Nähen u. dergl. m. eingerichtet.
In den technischen Schulen wird jungen Leuten theoretische und praktische Ausbildung in jedem beliebigen Handwerke zu teil, doch werden sie während des dreijährigen Kursus nebenbei noch in Mathematik, Physik, Chemie, Botanik, Zoologie, den neueren Sprachen, Buchführung und Handelswesen, Freihandzeichnen, Modellieren u. s. w. unterrichtet.
In einzelnen Städten trifft man Abend- und Sonntagsschulen für Handwerker und Gewerbtreibende, in welchen der Unterricht unentgeltlich erteilt wird, in den beiden höheren technischen Lehranstalten aber wird ein bestimmtes Schulgeld gefordert. Das Teknologiska Institutet in Stockholm giebt jungen Technikern gründliche Vorbereitung für ihren Beruf und lehrt Mathematik, Zeichnen, Feldmeßkunst und Topographie, beschreibende Geometrie, Physik, Chemie, chemische und mechanische Technologie, Geologie, Straßen- und Kanalbau, Bergbaukunde und Metallurgie. Auch hier ist der Kursus ein dreijähriger; im Jahre 1875 waren 17 Professoren und Lehrer an der Anstalt angestellt und 218 Studenten widmeten sich unter ihrer Leitung dem Studium sämtlicher Fächer, während 52 andere sich nur an einzelnen derselben beteiligten.
Die Chalmerska Slöjdskolan (Chalmers Gewerbeschule) in Gotenburg, gegründet 1811, hat ganz den nämlichen Lehrplan wie das Stockholmer Polytechnikum mit Ausnahme der zum Bergbau gehörenden Fächer.
Zwei Bergbauschulen in Falun und Filipstad sind Privatunternehmen und werden von der Jernkontoret (Bergwerksgesellschaft) unterhalten.
Landwirtschaftliche Schulen giebt es im ganzen 27, außer diesen aber sind noch zwei höhere landwirtschaftliche Lehranstalten, die eine zu Ultuna bei Upsala, die andere zu Alnarp bei Lund, vorhanden. Beide stehen hinsichtlich der von ihnen erzielten Erfolge ganz in gleichem Range, die erstere habe ich selbst besucht, und so mag das, was ich über diese sage, auch für die Schwesteranstalt gelten. Der Lehrplan umfaßt: Landwirtschaft, Viehzucht, Milchwirtschaft, Tierarzneikunde, Anatomie und Physiologie, Chemie, Geologie, Forstwissenschaft, Gartenbau, Planzeichnen, Feldmeßkunde, Maschinenbau, Buchhaltung u. s. w. Die Zahl der Lehrer betrug im Jahre 1875 20, diejenige der Schüler 63. Diese Anstalten werden vollständig vom Staate unterhalten und die Schüler, welche das Zeugnis der Reife für die Universität beibringen oder sich einer dementsprechenden Aufnahmeprüfung unterziehen müssen, haben für den gesamten Unterricht nebst Kost und Wohnung nur 685 M jährlich zu bezahlen, an jeder der beiden Anstalten giebt es außerdem noch 4 Freistellen. Die Bibliothek sowie das Museum sind sehr reichhaltig; trefflich ausgestattet ist auch das chemische Laboratorium, indes gehören auch ausgedehnte Landstrecken sowie Obst- und Gemüsegärten zu der Anstalt, welche den Studenten Gelegenheit geben, sich praktisch zu üben; hier werden Versuche mit verschiedenen Düngerarten angestellt, alle nur möglichen Getreidesorten und sonstige Feldfrüchte gepflanzt. Vor allem aber wird der Viehzucht besondere Aufmerksamkeit zugewandt und werden so gute Erfolge erzielt, daß die Anstalt für ihre selbstgezüchteten Pferde und Kühe stets willige Abnehmer findet. Auch der Milchwirtschaft, der Butter- und Käsebereitung wird große Sorgfalt gewidmet. Für Frauen bestehen gleichfalls zwei Milchwirtschaftsschulen, in welchen sie sowohl theoretisch wie praktisch unterwiesen werden.
Trefflich ist in dem skandinavischen Reiche auch für Blinde und Taubstumme gesorgt. Schweden besitzt in der Manilla zu Stockholm eine prächtige Anstalt dieser Art mit 208 Zöglingen, daneben noch 13 kleinere in den verschiedensten Teilen des Landes mit zusammen 398 Insassen. In Norwegen giebt es eine Blindenanstalt und vier Asyle für Taubstumme.
Die Verwaltung der norwegischen Almueskolor ist fast vollständig mit derjenigen der schwedischen Folkskolor übereinstimmend. Auch hier steht es der Schulkommission frei, je nach Bedürfnis Näh- oder Industrieschulen sowie sonstige Schulen für Kinder unter dem schulpflichtigen Alter einzurichten, und ebenso ist sie ermächtigt, in den Berggegenden, wo bei der Spärlichkeit der Bevölkerung sogar das System der Wanderschulen häufig nicht durchführbar erscheint, für den Unterricht der Kinder nach ihrem Ermessen Sorge zu tragen. Die Folkhögskolor wie die Högre Folkskolor Norwegens stehen mit den Anstalten Schwedens auf gleicher Stufe, nur ist hier auch in den ersteren, obschon sie vollständig aus Privatmitteln unterhalten werden, der Unterricht ein unentgeltlicher.
Ebenso entsprechen die höheren Lehranstalten Norwegens den Elementarschulen Schwedens, und zwar giebt es Staatsschulen dieser Art: 16 mit zusammen 195 Lehrern und 2122 Schülern, Privatschulen desselben Ranges: 4 mit 1266 Schülern. Der Ausbildung von Lehrern sind 14 Seminarien gewidmet und von 343 Studenten besucht, den Lehramtsaspirantinnen dagegen steht nur ein Seminar und zwar zu Christiania zur Verfügung. In den ländlichen Bezirken beträgt die Zahl der Abendfreischulen 400, von welchen die meisten einen Zuschuß vom Staate beziehen. Städtische Mittelschulen giebt es 35 mit 173 Lehrern und 26 345 Schülern, und Privatmittelschulen 126 mit 5592 Zöglingen. Höhere Lehranstalten, von Privaten gegründet, sind verhältnismäßig nur wenige vorhanden, die Vortrefflichkeit der öffentlichen Schulen mochte sie wohl überflüssig erscheinen lassen. Anders bei den Mädchenschulen; da nämlich keine den Elementarschulen entsprechenden öffentlichen Anstalten für die Töchter des Landes bestehen, so war hier der Privatthätigkeit ein weites Feld geboten und es ist eine stattliche Anzahl derartiger Anstalten ins Leben getreten. Die meisten werden lediglich von dem Erträgnis des Schulgeldes unterhalten und nur einzelne beziehen einen Zuschuß vom Staate; diese haben insofern einen Vorzug, als ihre Zöglinge nach bestandener Prüfung Zulaß zu den Universitäten erhalten können.
In einer Hinsicht indes stehen die Schulverhältnisse Norwegens hinter denjenigen Schwedens zurück: das Schuljahr ist viel zu kurz, als daß die Ausbildung eine wirklich gründliche sein könnte. In den ländlichen Bezirken Norwegens ist die Dauer des Schuljahres auf mindestens 12 Wochen festgesetzt, in solchen Gegenden aber, wo die Schulen in Klassen eingeteilt sind, die zu verschiedenen Zeiten Unterricht empfangen, umfaßt es bloß 9 Wochen zu 6 Tagen und jeder Tag zu 6 Stunden gerechnet, was eine Gesamtsumme von jährlich 432, beziehentlich 324 Unterrichtsstunden ergiebt.
Gesetzesvorschrift ist es ferner, daß bei jeder Fabrik, welche durchschnittlich 30 Arbeiter beschäftigt, oder bei mehreren dicht zusammenliegenden industriellen Etablissements, welche zusammen diese Zahl von Arbeitern aufweisen, eine Schule für die Kinder derselben errichtet werde, falls die betreffenden Fabrikbesitzer sich nicht mit der Schulkommission über die Benutzung einer etwa schon bestehenden Schule zu verständigen vermögen. In den größeren Städten befinden sich Schulen mit Abteilungen für Mädchen und Knaben und müssen dieselben täglich geöffnet sein, so daß jedes Kind Gelegenheit findet, wenigstens 12 Lehrstunden wöchentlich zu genießen. Ebenso ist es Regel, daß kein Lehrer mehr denn 60 Kinder zu gleicher Zeit unterrichten soll, auch muß jährlich eine Prüfung in Gegenwart des Geistlichen der Pfarrei, sowie der Schulkommission abgehalten werden.
Für das Betragen in der Schule werden Noten gegeben, unfolgsame Schüler erhalten zweimalige Verwarnung, bleibt dieselbe aber ohne Einfluß auf ihr Verhalten, so kommt körperliche Züchtigung in Anwendung.
Schweden besitzt zwei Universitäten; diejenige von Upsala, schon seit 1249 als höhere Lehranstalt für Theologie, Philosophie und Medizin bestehend, wurde als Universität am 21. September 1477 und Lund 28. Januar 1668 eingeweiht. Im Jahre 1875 stellte sich die Zahl der Professoren und Studenten in Upsala folgendermaßen:
In Lund stellte sich in demselben Jahre das Verhältnis, wie folgt:
Norwegen besitzt nur eine Universität in Christiania, welche im Jahre 1811 begründet und 1813 eröffnet wurde und jetzt ein Lehrerpersonal von 53 Professoren und eine Zahl von 1000–1200 Studenten aufzuweisen hat. Vor dieser Zeit mußten alle Norweger, welche sich einem Studium widmen wollten, die Universität zu Kopenhagen – für den Zeitraum mehrerer Jahrhunderte die gemeinschaftliche Hauptstadt der beiden Reiche – beziehen.
Außer den angeführten giebt es natürlich noch eine ganze Anzahl von Lehranstalten, auf welche näher einzugehen hier nicht der Platz ist. Unter denselben befinden sich solche für Medizin, für Tierarzneikunde, Pharmacie, Forstwissenschaft, eine Hebammenschule u. dergl. m.
Die Lehrer erhalten in Schweden nach 30jähriger Dienstzeit eine Pension, und zwar ist in Schweden jeder Schulbezirk verpflichtet, 4 Prozent vom Gehalt eines jeden Lehrers zu den Pensionsfonds beizusteuern.
Aus dem Gesagten läßt sich wohl mit Leichtigkeit erkennen, in wie vorzüglicher Weise das Unterrichtswesen in diesen fernen nordischen Reichen entwickelt ist, es kommt dem Bedürfnisse des Volkes in einem wirklich außerordentlichen Maße entgegen, und es wäre nur zu wünschen, daß manche andere Länder, die sich mit der Trefflichkeit ihrer Einrichtungen brüsten, gleich günstige Erfolge aufzuweisen hätten.