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Vierzigstes Kapitel

Betrug ist im Kriege ruhmvoll.

Betrug ist überall schändlich, nur im Kriege ist er löblich und ruhmvoll, und wer den Feind durch Betrug überwindet, wird ebenso gelobt, als wer ihn mit Stärke besiegt. Man sieht dies aus dem Urteil der Biographen Vgl. Kyropädie,I,6,27; Xenophon, Hipparchici, V,ll, und Thukydides V,9. großer Männer, die den Hannibal und andre rühmen, weil sie sich in diesem Verfahren besonders hervortaten. Da man hiervon Beispiele genug findet, will ich keins wiederholen. Nur das will ich sagen, daß ich nicht daran denke, jeden Betrug für ruhmvoll zu halten, den du durch Wort- und Vertragsbruch begehst. Das mag dir wohl manchmal zu Land und Herrschaft verhelfen, wird dir aber nie Ruhm bringen. Ich rede hier nur von dem Betrug, wodurch du den Feind, der dir nicht traut, hintergehst, und worauf eigentlich die Kriegskunst beruht. Das war die Kunst Hannibals. Am Trasimenischen See stellte er sich, als ob er fliehe, um den Konsul und das römische Heer zu umzingeln. Und um dem Fabius Maximus zu entgehen, ließ er die Hörner seines Viehs mit Reisig bepacken und dies anzünden. Bei Casilinum, 217 v. Chr. Ähnlich war die List des samnitischen Feldherrn Pontius, um das römische Heer in den caudinischien Engpaß einzuschließen. 321 v. Chr. Vgl. Livius IX, 1 ff. Er stellte sein Heer hinter den Bergen auf und ließ durch Soldaten in Hirtenkleidung Vieh durch die Ebene treiben. Als sie von den Römern gefangen und befragt wurden, wo das Heer der Samniter sei, sagten sie gemäß der von Pontius erhaltenen Weisung einstimmig aus, es belagere Nocera. Die Konsuln glaubten es und wagten sich in die caudinischien Engpässe, wo sie sofort von den Samnitern eingeschlossen wurden. Dieser durch List gewonnene Sieg wäre für Pontius höchst glorreich gewesen, hätte er den Rat seines Vaters befolgt, die Römer entweder frei ziehen zu lassen oder alle niederzuhauen, nicht aber den Mittelweg einzuschlagen, quae neque amicos parat, neque inimicos tollit. (Der weder Freunde erwirbt noch die Feinde beseitigt.) Dieser Weg war bei Staatsangelegenheiten stets verderblich, wie wir an andrer Stelle erörtert haben. S. Buch II, Kap. 23.


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