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Sechzehntes Kapitel

Wenn ein Volk an Fürstenherrschaft gewöhnt ist und durch irgendein Ereignis frei wird, behauptet es schwer seine Freiheit.

Zahllose Beispiele aus der alten Geschichte zeigen, wie schwer es für ein an Fürstenherrschaft gewöhntes Volk ist, seine Freiheit zu behaupten, wenn es sie durch irgendein Ereignis erlangt hat, wie Rom durch die Vertreibung der Tarquinier. Das ist auch ganz natürlich, denn ein solches Volk ist nichts als ein unvernünftiges Tier, das von Natur wild und unbändig, aber stets eingesperrt und in Knechtschaft gehalten ist und dann zufällig ins freie Feld gelassen wird, wo es die Beute des ersten wird, der es wieder an die Kette legen will. Denn es ist nicht gewöhnt, sich seine Nahrung zu suchen, und kennt die Schlupfwinkel nicht, in die es sich verbergen könnte. Das gleiche trifft für ein Volk zu, das unter der Herrschaft eines andern zu leben gewohnt ist. Es weiß sich weder zu verteidigen noch andre anzugreifen, kennt weder die Fürsten, noch wird es von ihnen gekannt und gerät daher bald wieder in ein Joch, das dann meist schwerer ist als das kurz vorher abgeschüttelte. In dieser Notlage befindet es sich schon, wenn es nicht ganz verderbt ist, denn ein ganz verderbtes Volk vermag nicht einmal kurze Zeit, sondern keinen Augenblick in Freiheit zu leben, wie unten gezeigt werden soll. Vorerst sprechen wir nur von Völkern, bei denen die Verderbnis noch nicht überhandgenommen hat, wo noch mehr Gesundes als Krankes vorhanden ist.

Zu der oben genannten Schwierigkeit tritt noch eine andre, nämlich, daß ein Staat, der frei wird, sich wohl Feinde, aber keine Freunde im Innern erwirbt. Zu Feinden werden alle, die von der tyrannischen Regierung Vorteile hatten und von den Reichtümern des Fürsten zehrten. Da diese Quelle versiegt ist, können sie nicht zufrieden leben und müssen allesamt versuchen, die Tyrannenherrschaft wieder einzuführen, um wieder zu Ansehen zu gelangen. Freunde erwirbt sich ein solcher Staat nicht, denn ein Freistaat setzt Ehren und Belohnungen nur für rühmliche und bestimmte Handlungen aus, sonst aber für nichts. Auch glauben die, denen diese Ehren und Vorteile zufallen, sie verdient zu haben, fühlen sich daher denen, die sie ihnen erteilen, nicht zu Dank verpflichtet. Überdies wird der allgemeine Vorteil einer freien Verfassung, daß man frei und ohne Sorge sein Eigentum genießen kann, daß man nicht für die Ehre der Frauen und Kinder zu bangen, nicht für sich selbst zu fürchten braucht, von niemand anerkannt, solange man ihn besitzt; denn nie wird jemand einem Dank dafür wissen, daß er ihm kein Unrecht tut. Darum wird ein neu entstehender Freistaat wohl Feinde, aber keine Freunde haben.

Um aber den Mißständen und Wirren abzuhelfen, die aus diesen Schwierigkeiten entspringen, gibt es kein kräftigeres, wirksameres, heilsameres und notwendigeres Mittel, als die Söhne des Brutus hinzurichten. Denn wie die Geschichte zeigt, wurden sie und andre römische Jünglinge nur dadurch zur Verschwörung gegen das Vaterland verleitet, daß sie sich unter den Konsuln nicht so viel herausnehmen konnten wie unter den Königen, so daß ihnen die Volksfreiheit zur eignen Knechtschaft geworden schien. Wer daher die Regierung eines Volkes übernimmt, sei es in freiheitlichen oder in monarchischen Formen, und sich nicht vor den Gegnern dieser neuen Ordnung sichert, dessen Staat wird nicht lange bestehen. Allerdings halte ich die Fürsten für beklagenswert, die die Menge zum Feinde haben und sich daher gewaltsamer Mittel bedienen müssen. Denn ein Fürst, der die Wenigen zu Feinden hat, sichert sich leicht und ohne große Unruhen; wer aber die Masse zum Feinde hat, sichert sich nie, und je mehr Grausamkeiten er begeht, desto schwächer wird seine Herrschaft. Für ihn gibt es also kein besseres Mittel, als sich das Volk zum Freunde zu machen. Diese Erörterung paßt zwar nicht zu der Überschrift, da ich hier von einem Fürsten und dort von einer Republik rede, aber um nicht nochmals auf den Gegenstand zurückzukommen, will ich mich kurz darüber aussprechen.

Will also ein Fürst ein ihm feindlich gesinntes Volk gewinnen, und zwar rede ich hier von Fürsten, die Tyrannen ihres Vaterlandes geworden sind, so muß er zuerst prüfen, was das Volk wünscht, und stets wird er zwei Wünsche finden: erstens, sich an denen zu rächen, die seine Knechtschaft verschuldet haben, und zweitens, seine Freiheit wiederzuerlangen. Den ersten Wunsch kann der Fürst voll befriedigen, den zweiten teilweise. Für den ersten gibt es ein treffendes Beispiel. Als Klearchos, der Tyrann von Herakleia, 363-52 v. Chr. verbannt war, brach zwischen dem Volk und den Vornehmen von Herakleia ein Streit aus. Da die Vornehmen sich im Nachteil sahen, beschlossen sie, den Klearchos zu begünstigen. Sie verschworen sich mit ihm, führten ihn gegen den Willen des Volkes nach Herakleia zurück und nahmen dem Volke die Freiheit. Klearchos sah sich also zwischen den Übermut der Vornehmen, die er in keiner Weise befriedigen noch zügeln konnte, und zwischen die Wut des Volkes gestellt, das den Verlust der Freiheit nicht verschmerzen konnte. So faßte er den Entschluß, sich mit einem Schlage von den lästigen Großen zu befreien und das Volk für sich zu gewinnen. Bei passender Gelegenheit ließ er zur größten Befriedigung des Volkes alle Vornehmen in Stücke hauen und befriedigte so einen der Wünsche, die das Volk hat, nämlich den, sich zu rächen.

Was aber den andern Wunsch des Volkes, den nach Freiheit, betrifft, so muß der Fürst, der ihn nicht erfüllen kann, die Ursachen dieses Freiheitsdranges untersuchen. Dabei wird er finden, daß nur ein geringer Teil des Volkes die Freiheit will, um zu befehlen, aber die überwiegende Mehrzahl, um sicher zu leben. Denn in jedem Gemeinwesen, welche Verfassung es auch haben möge, gelangen zu den leitenden Stellen höchstens 40 bis 50 Bürger, und bei ihrer geringen Zahl ist es leicht, sich ihrer zu versichern, indem er sie entweder beseitigt, oder sie so auszeichnet, daß sie, je nach ihrem Stande, im großen und ganzen zufrieden sein können. Die andern aber, die nur sicher leben wollen, sind leicht zufriedengestellt, wenn er Einrichtungen und Gesetze schafft, die mit seiner eignen Macht die öffentliche Sicherheit erhalten. Tut ein Fürst das, und sieht das Volk, daß er bei keiner Gelegenheit die Gesetze bricht, so wird es bald anfangen, sicher und zufrieden zu leben. Einen Beweis hierfür bietet das Königreich Frankreich, in dem nur deshalb Sicherheit herrscht, weil die Könige an zahllose Gesetze gebunden sind, die die Sicherheit aller ihrer Völker verbürgen. Der Ordner dieses Reiches gab den Königen freie Verfügung über das Kriegswesen und die Finanzen, in allem übrigen aber band er sie an die Gesetze. Wohl Ludwig XI. (1461-83), der den schon von Ludwig dem Heiligen (1226-70) begründeten Einheitsstaat ausbaute.

Ein Fürst oder eine Republik also, die sich nicht von Anfang an sichern, müssen dies, wie die Römer, bei der ersten Gelegenheit nachholen. Wer dies versäumt, bereut zu spät, es nicht getan zu haben. Als das römische Volk seine Freiheit wiedererlangte, war es noch unverdorben und konnte sie daher nach der Hinrichtung der Söhne des Brutus und dem Aussterben der Tarquinier durch die oben genannten Mittel und Einrichtungen behaupten. Wäre es jedoch verderbt gewesen, so hätte sich weder in Rom noch anderswo ein wirksames Mittel zur Erhaltung der Freiheit gefunden, wie im nächsten Kapitel gezeigt werden soll.


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