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Einunddreißigstes Kapitel

Die römischen Feldherren wurden für begangene Fehler nie in außergewöhnlicher Weise bestraft; ja sie wurden auch dann nicht bestraft, wenn ihr Ungeschick oder ihre falschen Maßnahmen der Republik Schaden zufügten.

Wie oben gesagt, war Rom nicht allein weniger undankbar als andre Republiken, sondern auch milder und rücksichtsvoller in der Bestrafung seiner Heerführer. Hatte einer Fehler aus bösem Willen gemacht, so strafte man ihn gelinde, hatte er sie aus Ungeschick begangen, so strafte man ihn gar nicht, vielmehr belohnte und ehrte man ihn. Dies Benehmen war weise. Die Römer hielten es für wesentlich, daß ihre Heerführer ihre Entschlüsse frei und rasch und ungehindert durch äußere Rücksichten faßten. Deshalb wollten sie die Gefahren und Schwierigkeiten einer an sich schwierigen und gefahrvollen Sache nicht noch erhöhen, denn sie hielten es für unmöglich, daß jemand in diesem Fall kraftvoll handeln könnte. Schickten sie z. B. ein Heer nach Griechenland gegen Philipp von Mazedonien oder in Italien gegen Hannibal oder gegen die Völker, die sie zuerst überwanden, so war der mit diesem Kriegszug betraute Feldherr durch alle die Sorgen bedrückt, die wichtige und entscheidende Unternehmungen mit sich bringen. Kamen zu diesen Sorgen nun noch Beispiele von Heerführern, die wegen einer verlorenen Schlacht gekreuzigt oder auf andre Weise umgebracht worden waren, so konnte der Feldherr unter so vielen Ängsten und Sorgen unmöglich einen kräftigen Entschluß fassen. Sie waren daher der Meinung, daß die Schande einer verlorenen Schlacht Strafe genug war, und wollten ihn nicht durch eine größere Strafe entmutigen.

Wir haben ein Beispiel für einen nicht aus Ungeschick begangenen Fehler. Sergius und Virginius belagerten Veji, Vgl. Livius V, 8 ff. jeder mit einem Teile des Heeres; Sergius stand auf der Seite, von der die Etrusker kommen konnten, Virginius auf der andern. Als nun Sergius von den Faliskern und andern Völkern angegriffen wurde, ließ er sich lieber schlagen und in die Flucht jagen, als den Virginius um Hilfe zu bitten. Andrerseits wollte Virginius, der darauf wartete, daß jener sich demütigte, lieber die Schande des Vaterlandes und den Untergang des halben Heeres mit ansehen, als ihm Hilfe zu bringen. Ein wahrhaft klassischer Fall von Niedertracht, aus dem man keinen guten Schluß auf die römische Republik ziehen könnte, wenn sie nicht beide bestraft hätte. Während aber eine andere Republik sie mit dem Tode bestraft hätte, verurteilte Rom sie zu Geldbußen, nicht, weil ihr Vergehen keine härtere Strafe verdient hätte, sondern weil die Römer auch in diesem Fall bei ihrem alten Brauch bleiben wollten.

Für die Fehler aus Ungeschicklichkeit gibt es kein schöneres Beispiel als das des Terentius Varro. Durch seine Unbesonnenheit waren die Römer bei Cannae so vernichtend geschlagen worden, daß die Freiheit des Staates auf dem Spiele stand. Da aber nur Unwissenheit und kein böser Wille vorlag, wurde er nicht etwa bestraft, sondern geehrt. Bei seiner Rückkehr nach Rom zog ihm der ganze Senat entgegen, und da er ihm nicht für die Schlacht danken konnte, dankte er ihm dafür, daß er nach Rom zurückgekehrt war und nicht am Vaterlande verzweifelte. Vgl. Livius XXII, 61.

Als Papirius Cursor seinen Reiterobersten Fabius Quintus Fabius Rullianus. Vgl. Livius VIII, 31 ff. hinrichten lassen wollte, weil er sich gegen seinen Befehl mit den Samnitern in einen Kampf eingelassen hatte, bekämpfte der Vater des Fabius die Härte des Diktators unter anderm auch mit dem Grunde, daß das römische Volk bei keiner Niederlage mit seinen Heerführern jemals so verfahren sei, wie Papirius im Siege verfahren wollte.


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