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Obgleich schon vielfach erörtert wurde, was von verderbten Staaten zu fürchten oder zu hoffen ist, scheint es mir doch nicht unpassend, Betrachtungen über einen Senatsbeschluß anzustellen, der sich auf das Gelübde des Camillus bezog, den zehnten Teil der Beute von Veji dem Apollo zu weihen. Da nämlich diese Beute schon in Händen des Volkes und in keiner Weise mehr nachzurechnen war, erließ der Senat ein Edikt, daß jeder den zehnten Teil dessen, was er erbeutet hatte, öffentlich darbringen solle. Livius V, 23 ff. Der Beschluß kam zwar nicht zur Ausführung, denn der Senat ergriff nachher andre Mittel, um die Schuld an Apollo zur Zufriedenheit des Volkes abzutragen; aber man sieht aus solchen Beschlüssen doch, welches Vertrauen der Senat in die Rechtschaffenheit des Volkes setzte, da er überzeugt war, es werde jeder so viel darbringen als in dem Edikt befohlen war. Andrerseits sieht man auch, daß das Volk nicht daran dachte, das Edikt zu umgehen, indem es weniger gab, als es sollte. Vielmehr suchte es sich davon zu befreien, indem es offen seinen Unwillen zeigte.
Dies Beispiel und viele bereits angeführte beweisen, wieviel Rechtschaffenheit und Frömmigkeit in jenem Volke herrschte, und wieviel Gutes von ihm zu erwarten war. Und wahrlich, wo diese Rechtschaffenheit fehlt, läßt sich durchaus nichts Gutes erwarten, so wenig wie in den Ländern, die heute verderbt sind, wie vor allem Italien, aber auch Frankreich und Spanien. Wenn man in den letzteren auch nicht soviel Unordnung sieht wie täglich in Italien, so kommt das nicht sowohl von der Rechtschaffenheit der Völker, die großenteils verschwunden ist, sondern daher, daß sie einen König haben, der sie nicht allein durch seine Tatkraft, sondern auch durch die noch unverdorbene Staatsverfassung zusammenhält.
In Deutschland dagegen findet man diese Rechtschaffenheit und Frömmigkeit noch in hohem Maße, und deshalb gibt es dort auch viele freie Städte, die derart nach ihren Gesetzen leben, daß kein äußerer oder innerer Feind etwas gegen ihre Freiheit zu unternehmen wagt. Daß hier noch ein guter Teil jener alten Redlichkeit herrscht, dafür will ich ein Beispiel geben, das mit dem von dem römischen Senat und dem Volke viel Ähnlichkeit hat. Brauchen diese Städte nämlich Geld zu öffentlichen Zwecken, so erhebt die Behörde oder der Rat, die dazu befugt sind, von allen Einwohnern der Stadt ein oder zwei Prozent von ihrem Vermögen. Ist nun dieser Beschluß verfassungsmäßig genehmigt, so erscheint ein jeder vor den Steuereinnehmern, leistet einen Eid, die gebührende Summe zu zahlen, und wirft so viel in einen dazu bestimmten Kasten, als er nach seinem Gewissen schuldig zu sein glaubt, ohne ein andres Zeugnis als sein eignes. Hieraus kann man schließen, wieviel Redlichkeit und Frömmigkeit noch bei diesem Volke herrscht. Denn man muß annehmen, daß jeder die richtige Summe zahlt; sonst würde ja die Steuer nicht die Summe erreichen, die sie nach den früheren Einnahmen haben müßte. Der Betrug müßte sich also herausstellen, und man hätte dann längst ein andres Verfahren eingeführt. Diese Redlichkeit ist in unsrer Zeit um so mehr zu bewundern, je seltner sie ist; ja sie scheint allein noch in Deutschland zu bestehen. Das hat seine doppelte Ursache. Erstens haben die Deutschen nie großen Handel mit ihren Nachbarn getrieben; diese sind weder zu ihnen gekommen, noch haben sie selbst sie besucht, da sie sich mit dem Ihrigen begnügten, ihre eignen Speisen aßen und sich in die heimische Wolle kleideten. Damit war der Anlaß zu jedem Verkehr und der Anfang der Sittenverderbnis beseitigt, und sie konnten weder die Sitten der Franzosen, noch der Spanier, noch der Italiener annehmen, jener drei Völker, die die Verderbnis der Welt bilden. Zweitens dulden die Städte, die sich eine freie und unverdorbene Verfassung erhalten haben, keine Edelleute bei sich, noch erlauben sie, daß einer ihrer Bürger wie ein Edelmann lebt; ja sie sehen unter sich streng auf Gleichheit und sind den Rittern und Edelleuten im Lande sehr feindlich gesinnt. Fällt ihnen einer in die Hände, so töten sie ihn als Urheber der Verderbnis und Quell alles Ärgernisses. Zur Erklärung der Bezeichnung »Edelleute« sage ich, daß man diejenigen so nennt, die müßig vom Ertrag ihrer Güter im Überfluß leben, ohne sich um den Landbau oder irgendeinen andern Lebensberuf zu kümmern. Solche Leute sind in einer Republik und in jedem Lande verderblich, zumal wenn sie außer den genannten Gütern auch noch Burgen und Untertanen haben, die ihnen gehorchen. Von diesen beiden Menschenklassen ist das Königreich Neapel, der Kirchenstaat, die Romagna und die Lombardei voll. Daher kommt es, daß in diesen Ländern nie eine Republik noch irgendein freies Staatsleben bestand, denn diese Menschengattung ist der ärgste Feind jeder bürgerlichen Verfassung. In einem solchen Lande wäre es unmöglich, eine Republik einzuführen. Hätte aber jemand die Macht, einem solchen Lande eine ordentliche Staatsverfassung zu geben, so bliebe ihm kein andres Mittel, als eine Monarchie zu gründen. Der Grund ist dieser: wo die Menschen so verderbt sind, daß die Gesetze zu ihrer Bändigung nicht ausreichen, da muß man ihnen durch eine höhere Gewalt Geltung verschaffen. Das aber vermag nur die Hand eines Königs, die der übermäßigen Herrschsucht und der Verderbnis der Mächtigen mit unumschränkter Gewalt entgegentritt. Das Beispiel Toskanas bestätigt meine Behauptung. Dort bestanden lange Zeit auf kleinem Räume drei Republiken, Florenz, Siena und Lucca. Die übrigen Städte des Landes sind zwar unfrei, aber man sieht doch an ihrer Gesinnung und Einrichtung, daß sie sich ihre Freiheit nach Kräften erhalten haben oder doch erhalten möchten. Das kommt nur daher, daß es in diesem Lande keine Burgherren und keine oder nur ganz wenig Edelleute gibt. Vielmehr herrscht so große Gleichheit, daß ein einsichtiger Mann, der die Staatsverfassungen des Altertums kennt, hier leicht ein freies Staatsleben einführen könnte. Allein zu seinem Unglück hat Toskana bis auf die Gegenwart keinen Mann gehabt, der die Macht oder die Einsicht dazu gehabt hätte.
Ich ziehe daher folgenden Schluß. Wer in einem Lande, wo es viele Edelleute gibt, eine Republik gründen will, vermag dies nur, wenn er sie vorher alle ausrottet. Wer aber in einem Lande, wo große Gleichheit herrscht, ein Königreich oder ein Fürstentum aufrichten will, vermag dies nur, wenn er viele ehrgeizige und unruhige Köpfe aus dieser Gleichheit hervorzieht und sie zu Edelleuten macht, nicht nur dem Namen nach, sondern in der Tat, indem er ihnen Burgen und Güter schenkt und sie mit Vorrechten an Besitz und über andre Menschen ausstattet. Dann wird er sich in ihrer Mitte und durch sie in der Macht erhalten, und sie werden durch ihn ihren Ehrgeiz befriedigen können, die übrigen aber ein Joch tragen müssen, das nur Gewalt ihnen aufnötigen kann. Ist auf diese Weise ein richtiges Verhältnis zwischen dem Zwingherrn und den Bezwungenen hergestellt, Im Sinne von Thukydides, V, 89 und 105. so herrscht Ruhe und ein jeder bleibt in seinem Stande. Da aber nur ein Mann von seltner Begabung und Macht ein zur Republik geeignetes Land zum Königreich und ein zum Königreich geeignetes zur Republik machen kann, so haben es zwar viele versucht, aber wenige ausgeführt. Denn die Größe des Unternehmens schreckt die Menschen teils ab, teils verwirrt sie sie so, daß sie gleich zu Anfang Fehler machen.
Meiner Ansicht, daß sich in einem Lande, wo es Edelleute gibt, keine Republik einführen lasse, scheint allerdings das Beispiel der Republik Venedig entgegenzustehen, in der nur Edelleute ein Amt zu bekleiden pflegen. Darauf ist zu erwidern, daß dies Beispiel nicht gegen mich spricht, denn die Edelleute dieser Republik sind es mehr dem Namen als der Sache nach. Sie haben keine großen Einkünfte von Gütern, sondern ihr großer Reichtum beruht auf Handel und beweglicher Habe; außerdem besitzt keiner von ihnen Burgen oder Gerichtsbarkeit über die Leute, sondern der Name Edelmann ist bei ihnen ein Titel und Ehrenname, beruht aber auf nichts von dem, weswegen man anderswo Edelmann heißt. Wie alle Republiken ihren verschiedenen Bevölkerungsklassen verschiedene Namen geben, so teilt sich Venedig in Edelleute und Volk; den ersteren sind alle Ämter zugänglich, das Volk aber ist ganz davon ausgeschlossen. Warum dies in Venedig keine Unordnung hervorruft, ist früher erklärt worden. S. Kap. 6. Wo also große Gleichheit herrscht oder hergestellt ist, gründe man eine Republik, wohingegen große Ungleichheit herrscht, errichte man eine Monarchie, sonst schafft man etwas, das ohne Verhältnis und von kurzer Dauer ist.