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Titus Livius sagt, daß nichts eitler und unbeständiger sei als die Menge, und alle andern Geschichtsschreiber bekräftigen es. Häufig liest man in den Jahrbüchern der Geschichte, daß die Menge einen Mann zum Tode verurteilt und ihn später beweint, ja ihn sehnlichst zurückwünscht, wie man es beim römischen Volke mit Manlius Capitolinus sieht. Die Worte des Livius VI, 20. Manlius Capitolinus wurde 384 v. Chr. hingerichtet. lauten: Populum brevi, posteaquam ab eo periculum nullum erat, desiderium eius tenuit. (Nachdem nichts mehr von ihm zu befürchten war, erwachte im Volk die Sehnsucht nach ihm.) Und an andrer Stelle, wo er erzählt, was sich in Syrakus nach dem Tode des Hieronymus, 215 v. Chr. Vgl. Livius XXIV, 25, und S. 142, Anm. 16 dieses Werkes. des Neffen Hieros, zutrug, sagt er: Haec natura multitudinis est, aut servit humiliter, aut superbe dominatur. (Das ist die Natur der Menge, sie dient sklavisch oder herrscht übermütig.)
Ich weiß nicht, ob ich mir nicht eine zu harte und schwierige Aufgabe vornehme, die ich entweder mit Schande aufgeben oder durch deren Lösung ich mir Vorwürfe zuziehen muß, die Aufgabe nämlich, eine Sache zu verteidigen, die, wie gesagt, von allen Schriftstellern verurteilt worden ist. Aber sei dem, wie ihm wolle, ich werde es nie für einen Fehler halten, Meinungen mit Gründen zu verteidigen, ohne mich auf Autoritäten zu berufen oder sie jemand aufzuzwingen. Ich sage also: der Fehler, den die Schriftsteller der Menge vorwerfen, läßt sich ebenso allen Menschen im Einzelnen und den Fürsten im Besonderen vorwerfen; denn jeder, der nicht durch die Gesetze im Zaum gehalten wird, dürfte denselben Fehler begehen wie die entfesselte Menge.
Das läßt sich leicht einsehen, denn es gibt und gab viele Fürsten, aber nur wenig gute und weise. Ich rede von solchen Fürsten, die den Zaum, der sie zügelt, zerreißen konnten. Hierzu gehören nicht die Könige von Ägypten, als dies Land im grauen Altertum durch Gesetze regiert wurde, auch nicht die spartanischen Könige noch die heutigen französischen; denn das jetzige Frankreich wird mehr durch Gesetze beschränkt als irgendein heute bekanntes Reich. Könige, die mit solchen Verfassungen regieren, sind nicht unter die Fürsten zu zählen, bei denen man die menschliche Natur an sich beobachten und sehen kann, ob sie der Menge gleichen; denn mit ihnen verhält es sich ebenso wie mit einer durch Gesetze gezügelten Menge. Und bei ihr wird man dann dieselben guten Eigenschaften finden wie bei den Fürsten; sie wird weder übermütig herrschen und sklavisch dienen.
So diente das römische Volk, als die Sitten der Republik noch rein waren, nie sklavisch, noch herrschte es übermütig, sondern es behauptete seinen Rang vermöge seiner Einrichtungen und Behörden mit Ehren. Mußte es sich gegen einen Mächtigen auflehnen, so geschah es wie gegen Manlius, die Dezemvirn und andre, die es unterdrücken wollten. Mußte es zum öffentlichen Wohl den Diktatoren und Konsuln gehorchen, so tat es das. Und sehnte es sich nach dem toten Manlius Capitolinus zurück, so ist das kein Wunder, denn es sehnte sich nach seinen Tugenden, die so groß waren, daß ihr Andenken jeden zum Mitleid bewog, und die die gleiche Wirkung wohl auch auf einen Fürsten gehabt hätten. Denn alle Schriftsteller stimmen darüber überein, daß man die Tugend auch bei seinen Feinden lobt und bewundert. Wäre Manlius aber während dieser großen Sehnsucht wieder auferstanden, so hätte das römische Volk das gleiche Urteil über ihn gefällt wie damals, als es ihn aus dem Gefängnis zog und zum Tode verurteilte. Sieht man doch auch für weise geltende Fürsten, die einen Menschen hinrichten ließen und sich dann aufs heftigste nach ihm zurücksehnten, wie Alexander nach Klitos Vgl. Curtius Rufus. Geschichte Alexanders des Großen, VII, 1 ff. und andern Freunden und Herodes nach Mariamne. Herodes der Große (62-4 v. Chr.), seit 40 König von Judäa, ließ seine Gemahlin Mariamne, zwei Söhne und andre Familienmitglieder hinrichten. Was aber unser Geschichtsschreiber von der Natur der Menge sagt, gilt nicht für eine durch Gesetze gezügelte Menge, wie die römische, sondern für eine zügellose, wie die syrakusanische, die die Verbrechen rasender und zügelloser Menschen beging, wie Alexander und Herodes in den obigen Fällen. Darum ist die Natur der Menge nicht mehr anzuklagen als die der Fürsten, weil beide in gleichem Maß sündigen, wenn sie ungestraft sündigen können. Dafür gibt es außer den obigen Beispielen zahlreiche unter den römischen Kaisern wie unter den übrigen Tyrannen und Fürsten, bei denen man mehr Unbeständigkeit und wechselndes Benehmen sieht als je bei der Menge.
Ich widerspreche daher der gewöhnlichen Meinung, wonach die Völker, wenn sie herrschen, unbeständig, veränderlich, undankbar sind, und behaupte, es verhält sich bei ihnen mit diesen Sünden nicht anders als bei den einzelnen Fürsten. Wenn jemand die Völker und die Fürsten des gleichen Fehlers beschuldigt, so könnte er wohl recht haben; nimmt er aber die Fürsten aus, so irrt er. Denn ein herrschendes Volk mit guter Verfassung wird beständig, klug und dankbar sein, so gut wie ein Fürst, ja mehr als ein Fürst, auch wenn er für weise gehalten wird. Andrerseits wird ein Fürst, der nicht an Gesetze gebunden ist, undankbarer, unbeständiger und unklüger sein als ein Volk. Die Verschiedenheit ihres Benehmens aber rührt nicht von der Verschiedenheit ihrer Natur her (denn die ist bei allen die gleiche, und überwiegt das Gute, so ist es beim Volke), sondern von der größeren oder geringeren Scheu vor den Gesetzen, unter denen beide leben.
Betrachtet man das römische Volk, so sieht man, daß es 400 Jahre lang dem Königtum feind war und den Ruhm und das öffentliche Wohl seines Vaterlandes liebte. Viele Beispiele bezeugen eins wie das andre. Wollte man mir seine Undankbarkeit gegen Scipio einwenden, so beziehe ich mich auf das, was ich schon früher S. Kap. 29. ausführlich dargelegt habe, daß nämlich die Völker weniger undankbar sind als die Fürsten. Und was die Klugheit und Beständigkeit betrifft, so sage ich, daß ein Volk klüger und beständiger und von richtigerem Urteil ist als ein Fürst. Nicht ohne Grund sagt man: Volkes Stimme, Gottes Stimme. Die öffentliche Meinung prophezeit so wunderbar richtig, als sähe sie vermöge einer verborgenen Kraft ihr Wohl und Wehe voraus. Was die richtige Beurteilung der Dinge betrifft, so sieht man nur äußerst selten, daß das Volk, wenn es zwei Redner von verschiedenen Parteien, aber von gleichem Geschick hört, nicht der besseren Meinung folgt und die Wahrheit nicht zu erfassen vermag. Irrt es, wie schon gesagt, Kap. 57 bei kühnen oder nützlich scheinenden Vorschlägen, so irrt auch ein Fürst in seinen eignen Leidenschaften, die viel zahlreicher sind als beim Volke. Man sieht auch, daß das Volk bei der Besetzung der Ämter eine viel bessere Wahl trifft als ein Fürst. Nie wird man ein Volk überreden können, einen verworfenen Menschen mit verderbten Sitten zu einer Würde zu erheben, wogegen man dies einem Fürsten leicht und auf tausend Arten einreden kann. Man sieht ein Volk Abscheu vor etwas fassen und viele Jahrhunderte dabei beharren, was man bei Fürsten nicht sieht. Für die beiden letzten Punkte legt das römische Volk genügendes Zeugnis ab, denn es hat mehrere Jahrhunderte lang, bei so vielen Wahlen von Konsuln und Tribunen, nicht vier Wahlen zu bereuen gehabt, und gegen den Königstitel hegte es solchen Haß, daß kein Verdienst eines Bürgers, der nach der Krone strebte, ihn vor der verdienten Strafe retten konnte.
Ferner sieht man die Staaten, in denen das Volk herrscht, in kürzester Frist ausnehmend wachsen, weit mehr als solche, die stets unter einem Fürsten gelebt haben, so Rom nach Vertreibung der Könige, und Athen, nachdem es sich von Pisistratos befreit hatte. Dies kann aber nur daher kommen, daß die Völker besser regieren als die Fürsten. Man halte mir nicht entgegen, was unser Geschichtsschreiber an der oben angeführten oder an irgendeiner andern Stelle sagt. Denn untersucht man alle Ausschreitungen der Völker und Fürsten und alle ihre rühmlichen Taten, so schneiden die Völker an Tugend und Ruhm weit besser ab. Sind auch die Fürsten im Erlassen von Gesetzen, in der Begründung von Staaten, der Einrichtung und Neuordnung von Verfassungen überlegen, so sind es die Völker in der Erhaltung der Einrichtungen. Ja, sie verdienen dadurch zweifellos ebensoviel Ruhm wie die Staatengründer.
Überhaupt sage ich, um dies Thema abzuschließen: Sowohl Monarchien wie Republiken sind von langer Dauer gewesen, und beide mußten durch Gesetze regiert werden; denn ein Fürst, der tun kann, was er will, ist toll, und ein Volk, das tun kann, was es will, ist nicht weise. Vergleicht man also einen an Gesetze gebundenen Fürsten und ein durch Gesetze gefesseltes Volk, so findet man mehr Tugend beim Volk als beim Fürsten. Vergleicht man beide in gesetzlosem Zustand, so findet man beim Volk weniger Fehler, und diese werden geringer und leichter zu bessern sein. Denn einem zügellosen, aufrührerischen Volke kann ein wohlmeinender Mann zureden und es leicht wieder auf den rechten Weg bringen; bei einem schlechten Fürsten aber sind alle Worte vergeblich; gegen ihn gibt es kein Mittel als das Eisen. Hieraus läßt sich auf die Schwere der Krankheit beider schließen. Denn wenn zu ihrer Heilung beim Volke Worte genügen, beim Fürsten aber Eisen nötig ist, so wird jeder zugeben müssen, daß das Übel da größer ist, wo es der stärkeren Kur bedarf. Wenn ein Volk entfesselt ist, so sind nicht die Torheiten, die es begeht, noch das gegenwärtige Übel zu fürchten, sondern das Übel, das daraus hervorgehen kann, weil aus solcher Verwirrung leicht ein Tyrann erstehen kann. Bei schlimmen Fürsten aber ist es umgekehrt; man fürchtet das gegenwärtige Übel und hofft auf die Zukunft, da man sich schmeichelt, daß aus seinem ruchlosen Betragen die Freiheit erstehen kann. Wie man sieht, ist der Unterschied zwischen beiden derselbe wie zwischen etwas, das wirklich besteht, und etwas, das geschehen kann. Die Grausamkeiten der Menge richten sich gegen den, von dem es fürchtet, daß er das Gemeingut an sich reißen will, die des Fürsten aber gegen die, die selbst fürchten, daß er ihnen ihr eignes Gut nehmen wird. Aber die schlechte Meinung vom Volke kommt daher, daß jeder vom Volke, auch wenn es die Herrschaft besitzt, frei und ohne Furcht Böses reden kann; von den Fürsten aber spricht man immer mit tausend Ängsten und Rücksichten. Da ich aber einmal auf diesen Gegenstand gekommen bin, so scheint es mir nicht unangebracht, im folgenden Kapitel zu erörtern, auf welche Bündnisse mehr Verlaß ist, auf die mit einer Republik oder mit einem Fürsten geschlossenen.