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Vierundzwanzigstes Kapitel

Wohlgeordnete Republiken setzen Belohnungen und Strafen für ihre Bürger fest, gleichen aber nie eins durch das andere aus.

Das Verdienst des Horatiers war sehr groß, denn er hatte durch seine Tapferkeit die Curiatier besiegt. Sein Verbrechen war grauenhaft, denn er hatte seine Schwester getötet. Diese Mordtat empörte die Römer so, daß sie ihn trotz seines großen, noch in frischer Erinnerung stehenden Verdienstes vor Gericht zogen, um über sein Leben zu beschließen. Oberflächlich betrachtet, könnte dies als Beispiel von Undankbarkeit des Volkes erscheinen. Bei reiflicher Überlegung jedoch und bei näherer Untersuchung, wie die Einrichtungen von Republiken sein sollen, wird man das Volk eher dafür tadeln, daß es ihn freisprach, als dafür, daß es ihn verurteilen wollte, denn keine wohlgeordnete Republik kann die Vergehen ihrer Bürger durch ihre Verdienste ausgleichen. Vielmehr setzt sie Belohnungen für gute und Strafen für schlechte Taten fest, und wenn sie einen für etwas Gutes belohnt hat, so züchtigt sie ihn danach, wenn er etwas Schlechtes getan hat, ohne die geringste Rücksicht auf seine Verdienste.

Werden diese Einrichtungen genau beobachtet, so hält sich ein Staat lange Zeit frei, andernfalls wird er bald zugrunde gehen. Denn gesellt sich bei einem Bürger, der irgend etwas Großes für den Staat geleistet hat, zu dem Ansehen, das er dadurch erwirbt, noch Verwegenheit und das Vertrauen auf Straflosigkeit, wenn er etwas Böses vollbringt, so wird er bald so übermütig werden, daß jede bürgerliche Ordnung sich auflösen muß. Will man aber, daß die Strafe für böse Taten gefürchtet wird, so ist es notwendig, auch Belohnungen für die guten zu erteilen, wie es Rom tat. Wenn eine Republik auch arm ist und wenig geben kann, so darf sie doch nicht versäumen, dies wenige zu geben, denn die kleinste Belohnung für eine noch so große Tat empfindet der Empfänger als ehrenvoll und bedeutend. Jedermann kennt die Geschichte des Horatius Codes und des Mucius Scaevola. Der eine hielt die Feinde bei einer Brücke so lange auf, bis sie abgebrochen war, der andre verbrannte sich die Hand, weil er den Etruskerkönig Porsenna ermorden wollte und sich an einem Falschen vergriff. Vgl. Livius II, 10 und 12. Beide erhielten für ihre hervorragenden Taten vom Staate zwei Morgen Land. Bekannt ist auch die Geschichte des Manlius Capitolinus. Vgl. Kap. 8. Für die Befreiung des Kapitols von den Galliern, die es belagerten, erhielt er von den mit ihm Belagerten ein kleines Maß Mehl. Bei den Umständen, in denen sich Rom damals befand, war diese Belohnung groß. Als er aber später aus Neid oder natürlicher Bosheit einen Aufruhr in Rom erregte und das Volk zu gewinnen suchte, wurde er ohne die geringste Rücksicht auf seine Verdienste kopfüber von demselben Kapitol hinabgestürzt, das er mit so großem Ruhm gerettet hatte.


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