Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Sechstes Kapitel

Ob man Rom eine Verfassung geben konnte, die die Feindschaft zwischen Volk und Senat aufhob.

Wir haben oben die Folgen der Kämpfe zwischen Volk und Senat untersucht. Wenn man sie bis zur Zeit der Gracchen verfolgt, wo sie den Untergang der bürgerlichen Freiheit herbeiführten, drängt sich einem der Wunsch auf, Rom möchte seine großen Erfolge ohne solchen Zwiespalt im Innern erlangt haben. Es scheint mir daher der Betrachtung wert, ob man Rom eine Verfassung geben konnte, die diese Zwistigkeiten aufhob. Um das zu entscheiden, muß man einen Vergleich mit den Freistaaten ziehen, die ohne so große Zwietracht und Unruhen lange bestanden haben. Man muß ihre Verfassung prüfen und erwägen, ob sie sich in Rom hätte einführen lassen.

Beispiele bieten, wie schon gesagt, für das Altertum Sparta, für die Gegenwart Venedig. In Sparta herrschte ein König mit einem kleinen Senat; in Venedig hat die Regierung keine verschiedenen Bezeichnungen, sondern alle, die an ihr teilnehmen können, heißen Edelleute. Der Zufall schuf diese Staatsform mehr als die Weisheit der Gesetzgeber, denn es hatten sich aus den oben genannten Gründen zahlreiche Einwohner auf die Inseln zurückgezogen, auf denen heute Venedig steht, und als die Volkszahl so zunahm, daß sie Gesetze brauchten, um in Gesellschaft zu leben, richteten sie eine Regierung ein und versammelten sich oft, um über die Angelegenheiten der Stadt zu beraten. Als sie ihre Zahl für ein Gemeinwesen hinreichend hielten, schlossen sie alle Neuhinzugekommenen von der Regierung aus. Mit der Zeit, als durch die Zunahme der ausgeschlossenen Einwohner das Ansehen der an der Regierung teilnehmenden stieg, nannte man diese Edelleute und die anderen Volk. Dieser Zustand konnte ohne Unruhen entstehen und sich erhalten, denn bei seiner Entstehung gehörten alle Einwohner Venedigs zur Regierung, es konnte sich also keiner beklagen, und die später hinzugekommenen fanden ein fest geschlossenes Staatswesen vor und hatten weder Ursache noch Gelegenheit, Unruhen zu erregen. Eine Ursache hatten sie nicht, denn es wurde ihnen ja nichts genommen, und Gelegenheit auch nicht, denn die Regierung hielt sie im Zaum und verwandte sie zu nichts, wodurch sie Ansehen gewinnen konnten. Überdies war der spätere Zuzug nicht so häufig und so stark, daß ein Mißverhältnis zwischen Regierenden und Regierten entstanden wäre, denn die Anzahl der Edelleute ist ebenso groß oder noch größer als die des Volkes. So konnte Venedig sich seine Verfassung geben und in Eintracht fortbestehen.

Sparta, das, wie gesagt, von einem König und einem kleinen Senat regiert wurde, konnte sich so lange erhalten, weil die Einwohnerzahl klein war, Fremde nicht aufgenommen und Lykurgs Gesetze in Ehren gehalten wurden. Dadurch fielen alle Ursachen zu Unruhen fort, und der Staat konnte lange in Frieden fortbestehen. Denn Lykurg hatte Sparta durch seine Gesetze mehr Gleichheit im Besitz als im Range gegeben. Bei dieser gleichmäßigen Armut war das Volk weniger ehrgeizig, zumal es von den wenigen Ämtern stets ferngehalten wurde, und die Adligen erregten bei ihm nie durch schlechte Behandlung den Wunsch, jene Ämter selbst zu bekleiden. Dies ging von den spartanischen Königen aus, die selbst inmitten des Adels standen und kein besseres Mittel zur Behauptung ihrer Würde hatten, als das Volk vor jeder Unbill zu schützen. Auf diese Weise fürchtete und begehrte das Volk die Herrschaft nicht, und da es sie weder hatte noch fürchtete, fiel der Zwist zwischen Adel und Volk fort, mithin auch der Anlaß zu Unruhen, und so konnten die Spartaner lange in Eintracht leben. Die zwei Hauptursachen dieser Eintracht aber waren: erstens, daß sie bei der geringen Einwohnerzahl von wenigen regiert werden konnten, und zweitens, daß sie keine Fremden in ihren Staat aufnahmen, so daß keine Sittenverderbnis einriß, noch die Zahl der Bürger so anwuchs, daß den wenigen Regierenden die Last der Geschäfte zu schwer ward.

Zieht man dies alles in Betracht, so ergibt sich, daß die Gesetzgeber Roms, wenn Rom so ruhig bleiben sollte wie die beiden genannten Republiken, eins von beiden tun mußten: sie durften entweder das Volk nicht zum Kriegsdienst verwenden, wie die Venezianer, oder den Fremden keinen Einlaß gestatten, wie die Spartaner. Sie aber taten beides; das gab dem Volke Stärke und Wachstum und zahllose Anlässe zu Unruhen. Wäre aber der römische Staat zu größerer Ruhe gelangt, so wäre der Nachteil entstanden, daß er schwächer geworden wäre; denn dann wäre ihm ja der Weg zu seiner künftigen Größe verlegt worden. Wollte Rom also die Anlässe zu Unruhen beseitigen, so nahm es sich auch die Mittel zu seiner Vergrößerung.

In allen menschlichen Dingen zeigt sich bei genauer Prüfung das gleiche: nie kann man einen Übelstand beseitigen, ohne daß ein anderer daraus entsteht. Willst du daher ein zahlreiches, waffentüchtiges Volk haben, um ein großes Reich zu begründen, so kannst du es nicht nach deinem Willen lenken. Hältst du es aber klein und unkriegerisch, um es leiten zu können, und es macht dann eine Eroberung, so kannst du sie nicht behaupten, oder das Volk wird so schwach, daß du jedem Angreifer zur Beute fällst. Daher muß man stets das erwählen, was den kleineren Nachteil bringt, und diesen Beschluß für den besten halten, denn es gibt nichts, was nicht seine Schattenseite hat.

Rom konnte also wie Sparta einen Fürsten auf Lebenszeit, einen kleinen Senat wählen, aber es konnte nicht wie Sparta die Zahl seiner Bürger beschränken, wenn es ein großes Reich werden wollte; Anlehnung an Polybios VI, 50. denn dann hätte ihm auch ein König auf Lebenszeit und ein kleiner Senat für die innere Eintracht nichts genützt. Wer also eine Republik neu einrichten will, muß zuvor prüfen, ob sie wie Rom an Ausdehnung und Macht zunehmen, oder ob sie in engen Grenzen bleiben soll. Für diesen Gedankengang vgl. Polybios VI, 50, und Thukydides I, 71, sowie Buch I, Kap. 5 dieses Werkes. Im ersten Fall muß er sich Rom zum Muster nehmen und sich Aufstände und allgemeine Zwistigkeiten gefallen lassen; denn ohne große Menschenzahl und Kriegstüchtigkeit kann ein Staat nie wachsen noch, wenn er wächst, sich behaupten. Im zweiten Fall kann er sich nach Sparta und Venedig richten; da aber für solche Republiken die Vergrößerung Gift ist, muß der Gesetzgeber auf alle Weise das Erobern verbieten, weil Eroberungen eine an sich schwache Republik völlig zugrunde richten, wie man an Sparta und Venedig sieht. Denn nachdem Sparta fast ganz Griechenland unterworfen hatte, zeigte es bei einem ganz unbedeutenden Vorfall, auf wie schwachen Füßen es stand. Nach dem Aufstand Thebens unter Pelopidas fielen auch alle andern Städte ab, und die Republik ging völlig zugrunde. Ähnlich erging es Venedig, das einen großen Teil Italiens, und zwar meist nicht durch Krieg, sondern durch Geld und Klugheit erworben hatte; als es aber eine Probe seiner Kraft ablegen sollte, verlor es alles in einer Schlacht. S. Lebenslauf, 1509.

Um eine Republik von langer Dauer zu gründen, dürfte es wohl am besten sein, ihr eine Verfassung wie Sparta oder Venedig zu geben, sie an einem festen Ort anzulegen und sie so stark zu machen, daß es keinem einfällt, sie auf einen Schlag zu erobern. Andrerseits darf man sie aber auch nicht so groß machen, daß sie ihren Nachbarn bedrohlich wird; dann kann dieser Staat sich lange seines Daseins erfreuen. Denn aus zwei Gründen bekriegt man einen Staat, einmal, um sein Herr zu werden, und zweitens aus Furcht, von ihm unterjocht zu werden. Diese zwei Gründe werden durch die obigen Maßregeln fast gänzlich beseitigt. Denn da die guten Verteidigungseinrichtungen, die ich voraussetze, die Eroberung dieser Republik schwer machen, so wird selten oder nie einer den Plan fassen, sie zu erobern. Bleibt sie ferner innerhalb ihrer Grenzen und zeigt die Erfahrung, daß sie nicht ehrgeizig ist, so wird ihr niemand aus Furcht den Krieg erklären, besonders wenn ihre Einrichtungen und Gesetze die Vergrößerung verbieten. Ließen sich die Dinge derart im Gleichgewicht halten, so glaube ich bestimmt, daß dies der rechte politische Zustand und die wahre Ruhe für eine Stadt wäre.

Da aber alle menschlichen Dinge im Fluß sind und nicht feststehen können, so müssen sie steigen oder fallen, und zu vielem, wozu die Vernunft nicht rät, zwingt die Notwendigkeit. Ist also eine Republik so eingerichtet, daß sie sich ohne Vergrößerung behaupten kann, und die Notwendigkeit führt sie zur Vergrößerung, so werden ihr die Grundlagen entzogen, und sie stürzt schnell zusammen. Wäre ihr andererseits der Himmel so gnädig, daß sie keine Kriege zu führen brauchte, so wäre die Folge, daß sie durch Müßiggang verweichlicht oder daß Zwistigkeiten in ihr entstehen, und beides zusammen oder jedes für sich würde ihr den Untergang bereiten. Da man also nach meiner Meinung das Gleichgewicht nicht erhalten noch den Mittelweg genau einhalten kann, so muß man bei der Einrichtung einer Republik auf das bedacht sein, was am rühmlichsten ist, und sie derart einrichten, daß sie, wenn die Notwendigkeit sie zur Vergrößerung zwingt, das Errungene zu behaupten vermag. Ich komme also auf meine erste Erörterung zurück und halte es für nötig, die Einrichtungen Roms nachzuahmen und nicht die der anderen Republiken, denn ein Mittelding zwischen beiden läßt sich nicht finden. So muß man denn die Zwistigkeiten, die zwischen Senat und Volk entstehen können, als ein notwendiges Übel hinnehmen, ohne das Rom nicht zu seiner Größe gelangt wäre. Denn außer dem oben nachgewiesenen Umstand, daß die Macht der Volkstribunen zum Schutze der Freiheit notwendig war, fällt auch der Vorteil ins Auge, den das Amt eines Anklägers in einer Republik hat. Auch dies war den Volkstribunen übertragen, wie im nächsten Kapitel gezeigt wird.


 << zurück weiter >>