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Fünftes Kapitel

Ob die Freiheit sicherer vom Volk oder von den Großen geschützt wird, und wer größere Ursache zu Aufständen hat, derjenige, der etwas erwerben oder der Erworbenes behalten will.

Von weisen Gesetzgebern wurde der Schutz der Freiheit stets zu den notwendigsten Einrichtungen einer Republik gezählt. Je nachdem, wie diese Einrichtung getroffen wurde, ist die bürgerliche Freiheit von kürzerer oder längerer Dauer. Da es nun in jedem Staatswesen Große und Volk gibt, ist man im Zweifel gewesen, wem man diesen Schutz anvertrauen solle. In Sparta und zu unsrer Zeit in Venedig wurde er dem Adel überlassen, bei den Römern aber dem Volke. Man muß also untersuchen, welche von diesen Republiken die bessere Wahl getroffen hat. Hält man sich an Vernunftschlüsse, so läßt sich beides rechtfertigen. Betrachtet man aber den Erfolg, so wird man sich für den Adel entscheiden, denn die Freiheit von Sparta und Venedig hat längere Zeit gewährt als die von Rom.

Beginnen wir mit den Vernunftschlüssen. Ergreift man zunächst die Partei der Römer, so kann man sagen, der Schutz einer Sache muß denen anvertraut werden, die am wenigsten Lust haben, sie zu mißbrauchen. Betrachtet man das Streben des Adels und des Volkes, so findet man bei jenem ohne Zweifel ein großes Verlangen zu herrschen, bei diesem aber nur das Verlangen, nicht beherrscht zu werden, somit einen stärkeren Willen, in Freiheit zu leben, da es von ihrem unrechtmäßigen Besitz weniger hoffen kann als die Großen. Werden daher Leute aus dem Volke zu Hütern der Freiheit bestellt, so werden sie vernünftigerweise mehr dafür sorgen, und da sie selbst sie nicht vergewaltigen können, auch andre daran hindern.

Andrerseits sagen die Verteidiger der Verfassungen Spartas und Venedigs, man tue in doppelter Hinsicht gut, den Schutz der Freiheit den Großen anzuvertrauen. Einmal befriedige man dadurch deren Ehrgeiz, da sie bei größerem Einfluß im Staate allen Grund hätten, zufrieden zu sein, und zweitens nähme man dadurch den unruhigen Köpfen im Volke eine Gewalt, die in einer Republik zu zahllosen Zwistigkeiten und Unruhen führen und den Adel zur Verzweiflung bringen könne, was mit der Zeit schlimme Folgen haben müsse. Als Beleg führen sie gerade Rom an, wo die Volkstribunen jene Gewalt in Händen hatten und sich trotzdem nicht mit einem plebejischen Konsul begnügten, sondern alle beide haben wollten, ja die Zensur, die Prätur und alle anderen Staatsämter. Auch das genügte ihnen noch nicht, sondern sie begannen in der gleichen Raserei die Männer zu vergöttern, die ihnen zur Demütigung des Adels fähig erschienen. Daraus entsprang die Macht des Marius und der Untergang Roms.

In der Tat, wer das Für und Wider erwägt, könnte in Zweifel kommen, wen er zum Hüter der Freiheit wählen soll, zumal man nicht weiß, welche Menschenklasse in einem Staate schädlicher ist: die, welche etwas erwerben will, was sie nicht hat, oder die, welche erworbene Vorrechte zu erhalten strebt. Bei tieferer Prüfung wird man jedoch zu folgendem Schluß kommen. Entweder man spricht von einer Republik, die ein mächtiges Reich werden will, oder von einer, der es genügt, sich zu behaupten. Im ersten Falle muß sie alles so machen wie Rom, im zweiten kann sie Sparta und Venedig nachahmen, wie und weshalb, wird im nächsten Kapitel gezeigt werden. Kehren wir jedoch zu der Frage zurück, welche Menschen in einem Staate schädlicher sind, die, welche etwas erwerben wollen, oder die, welche das Erworbene zu verlieren fürchten.

Marcus Menenius und Marcus Fulvius, beide Plebejer, wurden der eine zum Diktator, der andre zum Reiterobersten ernannt, um eine Verschwörung in Capua gegen Rom aufzudecken. 314 v. Chr. Die Namen müssen lauten: Gajus Maenius und Marcus Foslius. Vgl. Livius IX, 26. Zugleich erhielten sie vom Volke die Vollmacht, zu untersuchen, wer in Rom durch Bestechung und andre ungesetzliche Mittel nach dem Konsulat und andern öffentlichen Ämtern strebte. Der Adel, der diese Vollmacht des Diktators gegen sich gerichtet glaubte, sprengte in Rom aus, nicht die Adligen suchten die Ämter durch Bestechung und ungesetzliche Mittel zu erlangen, sondern die Plebejer, die sich nicht auf Geburt und Verdienste stützen könnten. Insbesondere klagte er den Diktator an. Die Wucht dieser Anklage war so groß, daß Menenius eine Volksversammlung berief, sich über die Verleumdungen des Adels beklagte, die Diktatur niederlegte und sich dem Urteil des Volkes unterwarf.

Bei diesem Prozeß, der mit Freisprechung endete, wurde viel darüber gestritten, wer ehrgeiziger sei, der, welcher etwas erwerben oder welcher Erworbenes behalten wolle; denn beides kann leicht die größten Erschütterungen hervorrufen. Meistenteils jedoch werden solche Umwälzungen durch die Besitzenden hervorgerufen, denn die Furcht zu verlieren erweckt bei ihnen das gleiche Verlangen wie bei denen, die etwas erwerben wollen. Glauben die Menschen doch das, was sie haben, nur dann sicher zu besitzen, wenn sie von andern etwas hinzuerwerben. Dazu kommt, daß die, welche viel besitzen, eine Umwälzung mit mehr Kraft und Nachdruck herbeiführen können. Außerdem entzündet ihr mutwilliges und ehrgeiziges Betragen in der Brust der Nichtbesitzenden das gleiche Verlangen; sie wollen sich entweder durch Beraubung der Besitzenden rächen oder ihrerseits zu den Reichtümern und Ämtern gelangen, die sie von jenen mißbraucht sehen.


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