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Es scheint manchem vielleicht, daß ich in der römischen Geschichte zuviel übergehe, da ich noch nichts über die Gesetzgeber der Republik, ihre militärischen und religiösen Einrichtungen gesagt habe. Ich will aber die Erwartung derer, die etwas darüber hören wollen, nicht länger spannen. Viele werden es vielleicht für ein schlechtes Vorbild halten, daß der Gründer eines Gemeinwesens wie Romulus erst seinen Bruder erschlug und dann in die Ermordung des Sabinerkönigs Titus Tatius willigte, den er zum Mitregenten erwählt hatte. Seine Mitbürger, möchte man glauben, konnten sich ihren Fürsten zum Muster nehmen und sich aus Ehrgeiz und Herrschsucht an jedem vergreifen, der sich ihren Plänen widersetzte. Dieser Einwand träfe zu, wenn man nicht berücksichtigte, in welcher Absicht Romulus jene Morde beging.
Es ist eine allgemeine Regel, daß eine Republik oder ein Königreich niemals oder nur selten von Anfang an gut eingerichtet oder vollkommen neu gestaltet wird, wenn es nicht durch einen einzigen geschieht, der den Plan angibt und aus dessen Geist alle Anordnungen hervorgehen. Deshalb muß ein weiser Gesetzgeber einer Republik, der nicht sich, sondern dem Allgemeinwohl, nicht seinen eignen Nachkommen, sondern dem gemeinsamen Vaterland nützen will, nach der unumschränkten Gewalt streben. Kein vernünftiger Mensch wird ihn wegen einer außerordentlichen Handlung tadeln, die er zur Gründung eines Reiches oder zur Einrichtung einer Republik ausführt. Spricht die Tat gegen ihn, so muß der Erfolg ihn entschuldigen, und ist dieser gut, wie bei Romulus, so wird er ihn immer entschuldigen. Tadel verdient nicht, wer Gewalt braucht, um aufzubauen, sondern um zu zerstören. Freilich muß er so klug und so tugendhaft sein, daß er die Gewalt, die er an sich gerissen hat, nicht an einen andern vererbt. Denn da die Menschen mehr zum Bösen als zum Guten neigen, könnte sein Nachfolger die Macht, die er zum Guten gebraucht hat, zu seinem Ehrgeiz mißbrauchen. Mag überdies ein Mann auch geeignet sein, eine Verfassung zu geben, so ist diese doch nicht von langer Dauer, wenn sie auf den Schultern eines einzelnen ruhen bleibt, wohl aber, wenn viele für ihre Erhaltung sorgen. Die Vielen eignen sich zwar nicht dazu, ein Staatswesen zu ordnen, weil sie bei ihrer Meinungsverschiedenheit das Rechte nicht erkennen; wenn sie es aber erkannt haben, werden sie sich nicht vereinigen, um es wieder preiszugeben. Daß aber Romulus wegen der Ermordung des Bruders und des Genossen Entschuldigung verdient und daß der Beweggrund seines Handelns nicht Herrschsucht, sondern das allgemeine Beste war, beweist die sofortige Einsetzung eines Senats, mit dem er sich beriet und nach dessen Gutachten er seine Beschlüsse faßte. Sieht man zu, welche Gewalt Romulus sich vorbehielt, so findet man, daß er nur den Oberbefehl über das Heer behielt, wenn der Krieg beschlossen war, und das Recht, den Senat einzuberufen. Dies zeigte sich später deutlich, als Rom durch die Vertreibung der Tarquinier frei wurde; denn man änderte an den alten Einrichtungen nichts, außer daß an Stelle eines Königs auf Lebenszeit zwei jährlich wechselnde Konsuln traten. Das ist das beste Zeichen, daß alle ursprünglichen Einrichtungen der Stadt mehr der bürgerlichen Freiheit als dem Absolutismus und der Tyrannei entsprachen.
Zur Bekräftigung des oben Gesagten ließen sich zahllose Beispiele anführen, wie Moses, Lykurg, Solon und andre Gründer von Reichen und Republiken, die alle nur deshalb Gesetze zum allgemeinen Besten zu geben vermochten, weil sie sich Gewalt beigelegt hatten. Ich will aber diese Beispiele als bekannt übergehen und nur eins anführen, das zwar nicht so berühmt, aber von allen zu beachten ist, die gute Gesetze zu geben wünschen. König Agis von Sparta Agis IV, 244-241 v. Chr. wollte die Spartaner in die Schranken der Lykurgischen Gesetze zurückführen, von denen sie zum Teil abgewichen waren, denn er glaubte, daß seine Vaterstadt dadurch viel von ihrer alten Tugend und somit von ihrer Kraft und Herrschaft verloren hätte. Er wurde aber gleich zu Anfang von den spartanischen Ephoren ermordet als ein Mann, der sich zum Tyrannen aufwerfen wollte. Kleomenes, Kleomenes III., 235-221 v. Chr., von Antigones Doson bei Sellasia 221 geschlagen, beging 220 Selbstmord. sein Nachfolger in der Regierung, faßte den gleichen Plan, weil er aus den hinterlassenen Papieren des Agis dessen Gesinnung und Absicht erkannte. Er sah aber ein, daß er seinem Vaterlande diese Wohltat nicht erweisen könnte, ohne im Besitz der Alleinherrschaft zu sein. Da es ihm nun wegen des menschlichen Ehrgeizes unmöglich schien, den Vielen gegen den Willen Weniger Gutes zu tun, ließ er bei passender Gelegenheit alle Ephoren und wer ihm sonst im Wege sein konnte, ermorden; danach stellte er die Gesetze Lykurgs in allem wieder her. Dieser Entschluß hätte Sparta verjüngt und Kleomenes den Ruhm des Lykurg verliehen, wäre nicht die Macht der Mazedonier und die Schwäche der übrigen griechischen Staaten gewesen. Denn nach dieser Neuordnung wurde er von den Mazedoniern angegriffen, und da er selbst geringere Streitkräfte hatte und nirgends Unterstützung fand, wurde er besiegt, und sein Plan, so gerecht und löblich er war, blieb unvollendet. Dies alles erwogen, ziehe ich den Schluß, daß der Gesetzgeber eines Staatswesens allein stehen muß, und daß Romulus wegen der Tötung des Remus und Tatius Entschuldigung, nicht Tadel verdient.