Autorenseite

 << zurück weiter >> 

Anzeige. Gutenberg Edition 16. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++

Dreißigstes Kapitel

Wie ein Fürst oder eine Republik das Laster der Undankbarkeit vermeiden kann, und was ein Feldherr oder Bürger tun muß, um nicht darunter zu leiden.

Um kein Mißtrauen zu hegen und nicht undankbar sein zu müssen, soll ein Fürst seine Feldzüge selbst leiten, wie es die ersten römischen Kaiser taten, wie es heutzutage der Türke S. Kap. 1, Anm. 4. tut, und wie es alle tapferen Herrscher getan haben und noch tun. Siegt er, so ist der Ruhm und die Eroberung sein eigen; ist er aber nicht dabei, und gehört der Ruhm einem andern, so glaubt er sich der Eroberung nicht erfreuen zu können, wenn er nicht den Ruhm jenes andern verdunkelt, den er selbst nicht zu erringen vermochte. So wird er undankbar und ungerecht, wodurch er zweifellos mehr verliert als gewinnt. Bleibt er trotzdem aus Trägheit oder Mangel an Einsicht zu Hause und schickt einen Feldherrn, so weiß ich für ihn keinen andern Rat, als den er von selbst findet.

Dem Feldherrn jedoch, der dem Bissen des Undanks nicht entgehen zu können glaubt, rate ich eins von beiden zu tun: entweder gleich nach dem Siege das Heer zu verlassen und sich unter Vermeidung jeder übermütigen oder ehrgeizigen Handlung in die Hände seines Fürsten zu begeben, damit dieser, jedes Argwohns beraubt, ihn entweder belohnt oder doch nicht kränkt. Scheint ihm das aber untunlich, so muß er dreist das Gegenteil tun und mit allen ihm geeignet scheinenden Mitteln dahin wirken, daß die Eroberung als seine eigne und nicht als die seines Fürsten erscheint. Er mache sich die Soldaten und die Untertanen geneigt, schließe neue Bündnisse mit den Nachbarn, besetze die Festungen mit seinen Leuten, besteche die Häupter seines Heeres, versichere sich derer, die er nicht bestechen kann, und suche auf diese Weise seinen Herrn für den Undank zu strafen, den dieser ihm bezeigen würde. Andre Wege gibt es nicht. Aber, wie schon gesagt, die Menschen verstehen weder ganz böse noch ganz gut zu sein. Immer kommt es so, daß die Feldherren das Heer gleich nach dem Sieg nicht verlassen wollen; sich bescheiden zu benehmen, vermögen sie auch nicht, und zu gewaltsamen Mitteln, die etwas Ehrenvolles in sich schließen, verstehen sie nicht zu greifen. So bleiben sie unschlüssig, und während ihres Zauderns und Schwankens werden sie gestürzt.

Einer Republik, die das Laster der Undankbarkeit meiden will, kann man nicht das gleiche Mittel wie dem Fürsten anraten, nämlich persönlich ins Feld zu ziehen und keinen andern zu senden, denn sie muß ja einen ihrer Bürger schicken. Um indessen weniger undankbar zu sein als andre, kann ich ihr das Verfahren der römischen Republik anraten. Dies Verfahren hatte seinen Grund in der Staatsverfassung. Da nämlich in Rom jedermann, Adel wie Plebejer, in den Krieg zog, so gab es in Rom jederzeit so viele tapfere und sieggekrönte Männer, daß das Volk keine Ursache hatte, einem darunter zu mißtrauen, denn es waren ja viele, und einer wachte über den andern. Auch betrugen sie sich so tugendhaft und mieden so vorsichtig jeden Schein von Ehrgeiz, gaben also dem Volk keine Ursache, sie als ehrgeizig zu strafen, daß, wenn sie zur Diktatur gelangten, der den größten Ruhm erwarb, der dies Amt am schnellsten niederlegte. Ein solches Benehmen konnte kein Mißtrauen erwecken und erzeugte daher auch keinen Undank. Will also eine Republik sich nicht undankbar zeigen, so muß sie wie Rom verfahren, und ein Bürger, der dem Bissen des Undanks entgehen will, muß sich in den Schranken der römischen Bürger halten.


 << zurück weiter >>