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XLVII. Glaubt daher nicht, daß ich selbst, der ich nicht die alten Mißgeschicke und die erdichtete Trauer von Heroen durch die Rede nachahmen und darstellen will und nicht eine fremde, sondern meine eigene Rolle spielte, als ich den Manius AquiliusS. Kap. 28. für den Staat erhalten mußte, das, was ich am Schlusse der Verhandlung that, ohne inniges Mitgefühl gethan habe. 195. Denn da ich den Mann, von dem ich wußte, daß er Consul gewesen war, daß er als Heerführer von dem Senate ausgezeichnet worden war, daß er in feierlichem Siegeszuge das Kapitol bestiegen hatte, niedergeschlagen, gedemüthigt, von tiefer Trauer erfüllt, in der größten Gefahr schwebend sah: so versuchte ich nicht eher bei Anderen Mitleid zu erregen, als ich selbst von Mitleid ergriffen war. Wohl bemerkte ich, daß die Richter lebhaft erschüttert wurden, als ich den tiefbetrübten und in Trauerkleider gehüllten Greis sich erheben ließ und das that, was du, Crassus, lobst, nicht nach den Regeln der Kunst, über die ich zu reden nicht verstehe, sondern von heftiger Gemüthsbewegung und tiefer Rührung ergriffen, indem ich ihm den Leibrock aufriß und die vernarbten Wunden zeigte. 196. Als Gajus MariusGajus Marius, der Sieger über die Cimbern und Teutonen, war im Jahre 100 v. Chr. mit Manius Aquilius Consul gewesen., der sich zu der Verhandlung eingestellt hatte und vor mir saß, meine Trauerrede durch seine Thränen sehr unterstützte, als ich ihn häufig anredete, ihm seinen Amtsgenossen empfahl und ihn selbst aufrief als Sachverständiger das gemeinsame Geschick der Heerführer zu vertheidigen: so konnte ich nicht, ohne selbst Thränen zu vergießen, ohne selbst inniges Mitgefühl zu empfinden, Mitleid erregen und den Schutz aller Götter und Menschen und Bürger und Bundesgenossen anflehen. Und hätte allen den Worten, die ich damals gebrauchte, das eigene Mitgefühl gefehlt; so würde mein Vortrag nicht Mitleiden, sondern vielmehr Gelächter erregt haben. Daher ertheile ich euch, Sulpicius, ich, der treffliche und hochweise Lehrmeister, die Lehre: ihr müßt beim Reden zürnen, Schmerz empfinden, Thränen vergießen können. 197. Doch wozu soll ich dir diese Lehre geben, der du bei der Anklage meines Freundes und QuästorsDes Norbanus, der als Quästor mit Antonius in Cilicien gewesen war. Vgl. Kap. 21 und 28. nicht allein durch deine Rede, sondern weit mehr noch durch die Gewalt der Empfindung, durch das lebhafte Mitgefühl und die Glut der Seele einen solchen Brand angefacht hattest, daß ich kaum wagte zu dessen Löschung heranzutreten? Alle Vortheile des Redners standen dir in der damaligen Verhandlung zu Gebote: die Gewaltthätigkeit, die Flucht, die Steinigung, die Grausamkeit des Tribunen bei dem harten und bedauernswürdigen Mißgeschicke des Cäpio riefst du vor das Gericht; dann war es bekannt, daß der erste Mann des Senates und Staates, Marcus Aemilius, von einem Steine getroffen war; daß aber Lucius Cotta und Titus Didius, als sie gegen den Antrag Einrede thun wollten, von der Rednerbühne vertrieben worden waren, konnte Niemand ableugnen.