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XXVII. 114. Wenn ich nun die Art des Rechtsfalles vernommen und erforscht habe und zur Behandlung der Sache selbst schreite, so setze ich vor Allem den Hauptgegenstand fest, auf den ich meine ganze Rede, die der gerichtlichen Untersuchung angemessen sein muß, zu richten habe. Dann ziehe ich Zweierlei auf das Sorgfältigste in Erwägung: erstens was mir und dem, den ich vertheidige, zur Empfehlung gereichen könne; zweitens was geeignet sei die Gemüther derer, vor denen ich rede, für meine Wünsche zu stimmen. 115. So stützt sich die ganze Kunst der Rede auf drei zur Ueberredung taugliche Mittel, indem wir zuerst die Wahrheit dessen, was wir vertheidigen, erweisen, dann die Zuneigung der Zuhörer gewinnen, endlich ihre Gemüther in die Stimmung, welche jedesmal der Gegenstand der Rede verlangt, versetzen sollen. 116. Zur Beweisführung aber steht dem Redner ein zwiefacher Stoff von Sachen zu Gebote, erstlich von solchen, welche nicht von dem Redner ausgedacht, sondern, auf Thatsachen beruhend, zweckmäßig behandelt werden, wie Urkunden, Zeugnisse, Verträge, Uebereinkünfte, peinliche Untersuchungen, Senatsbeschlüsse, richterliche Entscheidungen, obrigkeitliche Verordnungen, Rechtsgutachten und was sonst noch von dem Redner nicht erzeugt, sondern dem Redner durch die Sache selbst und von dem Betheiligten dargeboten wird. Die zweite Art des Stoffes ist die, welche ganz auf der Erörterung und Beweisführung des Redners beruht. 117. So muß man also in der ersteren Art über die Behandlung der Beweise, in der letzteren aber auch über die Erfindung derselben nachdenken. Und die eigentlichen Redekünstler bringen nach Scheidung der Rechtsstreitigkeiten in mehrere Klassen für jede derselben eine Menge von Beweisgründen bei. Mag dieses Verfahren zur Belehrung junger Leute ganz geeignet sein, damit sie, sobald ihnen eine Aufgabe vorgelegt ist, wissen, wohin sie sich zu wenden haben, um von da sofort fertige Beweise entlehnen zu können: so verräth es doch einerseits eine geistige Trägheit, wenn man abgeleiteten Bächen nachgeht, die Quellen der Sachen aber nicht sieht, andererseits verlangt es schon unser Alter und unsere Erfahrung aus der Urquelle das Nöthige zu schöpfen und zu sehen, woraus Alles fließe. 118. Und was die erste Klasse von Sachen betrifft, welche dem Redner dargeboten werden; so müssen diese von uns für alle Zeiten zum Gebrauche für alle ähnliche Fälle durchdacht sein. Denn für Urkunden oder gegen Urkunden, für Zeugen oder gegen Zeugen, für peinliche Untersuchungen oder gegen peinliche Untersuchungen und ebenso über andere Gegenstände derselben Art pflegten wir entweder ohne alle Beziehungen im Allgemeinen oder mit bestimmter Rücksicht auf gewisse Zeiten, Personen und Sachen zu reden. Diese Beweisquellen (zu euch, mein Cotta und Sulpicius, rede ich) müßt ihr durch anhaltendes Nachdenken und fortgesetzte Uebung bereit und fertig zur Hand haben. 119. Es würde für jetzt zu weitläufig sein, wenn ich entwickeln wollte, auf welche Weise man Zeugen, Urkunden, peinliche Untersuchungen entweder bestätigen oder entkräften müsse. Dieß sind lauter Dinge, wozu nur mäßige Geistesanlagen, aber eine sehr große Uebung erforderlich ist; Kunstregeln bedürfen sie nur insofern, als sie durch gewisse Lichtpunkte des Ausdruckes ausgeschmückt werden sollen. 120. Ebenso lassen sich die Beweisgründe der zweiten Art, welche der Redner aus sich erzeugt, ohne Schwierigkeit ausdenken, wohl aber verlangen sie in höherem Grade eine lichtvolle und sein ausgebildete Entwickelung. Da wir nun Zweierlei bei den Verhandlungen untersuchen müssen, einmal, was und dann, wie wir es sagen sollen; so scheint das Erstere allerdings einen Anstrich von Kunst zu haben und bedarf auch wirklich der Kunst; gleichwol gehört nur eine mäßige Klugheit dazu, um einzusehen, was zu sagen sei. Das Andere aber, worin sich jene göttliche Kraft und Tüchtigkeit des Redners zeigt, besteht darin, daß man das, was gesagt werden soll, mit Schmuck, Fülle und Mannigfaltigkeit vortrage.