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XL. 167. Aus verwandten Begriffen werden Beweisgründe so abgeleitet: »Wenn kindlicher Liebe das höchste Lob ertheilt werden muß, so müßt ihr gerührt werden, da ihr den Quintus MetellusQuintus Cäcilius Metellus, ein Mann von edelem Charakter, berühmt durch die Besiegung des Jugurtha, wurde im J. 100 v. Chr. durch die Ränke des Marius und des Volkstribunen Apulejus Saturninus aus Rom verwiesen, aber schon im folgenden Jahre nach der Ermordung des Saturninus besonders auf Bitten seines Sohnes, der davon den Beinamen Pius erhielt, auf Vorschlag des Volkstribunen Quintus Calidius auf ehrenvolle Weise wieder zurückgerufen. Es ist also wahrscheinlich, daß die hier angeführten Worte aus der Rede des Calidius entlehnt sind. mit so viel kindlicher Zärtlichkeit trauern seht.« Aus der Gattung: »Wenn die obrigkeitlichen Personen der Gewalt des Römischen Volkes unterwürfig sein müssen, warum klagst du den Norbanus an, der als Tribun dem Willen des Volkes gehorchteAus der Rede des Antonius für den Norbanus gegen den Sulpicius. S. Kap. 39, §. 162.?« 168. Aus der der Gattung untergeordneten Art: »Wenn Alle, welche für die Wohlfahrt des Staates sorgen, uns theuer sein müssen; so müssen es gewiß vorzüglich die Heerführer sein, durch deren Rathschläge, Tapferkeit und Gefahren wir sowol unsere eigene Wohlfahrt als des Reiches Würde behaupten.« Aus der Ähnlichkeit ferner: »Wenn wilde Thiere ihre Jungen lieben, welch zärtliche Liebe müssen wir gegen unsere Kinder hegenWahrscheinlich aus der Rede des Antonius für den Aquilius. Siehe Kap. 47.?« 169. Dagegen aus der Unähnlichkeit: »Wenn es der Barbaren Sitte ist nur für den Tag zu leben, müssen nicht unsere Gedanken auf die Ewigkeit gerichtet sein?« Und zu beiden Arten der Beweisführung aus ähnlichen und unähnlichen Fällen müssen die Beispiele von den Thaten, Reden und Ereignissen Anderer, oft auch erdichtete Erzählungen gerechnet werden. 170. Ferner aus dem Gegentheile: »Wenn Gracchus frevelhaft handelte, so handelte Opimius edelAus der Rede des Carbo für den Opimius. S. Kap. 25, §. 106. Kap. 30, §. 132. Kap. 39, §. 165..« Aus den Folgen: »Wenn jener mit dem Schwerte getödtet, und du, sein Feind, mit einem blutigen Schwerte gerade an dem Orte ergriffen, und Niemand außer dir daselbst gesehen wurde, wenn kein Anderer zu dieser That Veranlassung hatte, du aber immer verwegen warst: wie sollten wir wegen der Frevelthat in Zweifel sein können?« Aus übereinstimmenden, vorangehenden und widerstreitenden Umständen, wie einst unser CrassusIm Jahre 118 v. Chr. klagte der junge Crassus, damals 21 Jahre alt, den Gajus Papirius Carbo an, der im vorigen Jahre als Consul den Lucius Opimius, den Mörder des Gajus Gracchus, vertheidigt hatte. hier in seiner Jugend: »Wenn du den Opimius vertheidigt hast, Carbo, so werden diese dich darum noch nicht für einen patriotisch gesinnten Bürger halten. Daß du dich verstellt und etwas Anderes beabsichtigt hast, ist daraus ersichtlich, daß du des Tiberius Gracchus Tod oft in den Volksversammlungen beklagt, daß du an des Publius Africanus ErmordungPublius Africanus der Jüngere wurde, als er sich im Jahre 127 v. Chr. dem M. Fulvius, Gajus Gracchus und C. Carbo, den Triumvirn für die Vertheilung der Aecker nach dem Gesetze des Tiberius Gracchus, widersetzt hatte, am folgenden Morgen todt im Bette gefunden. Theil genommen, daß du in deinem Tribunate ein solches GesetzDas verderbliche Gesetz über die Erneuerung der Tribunen (so daß derselbe Tribun, so oft er wollte, gewählt werden konnte) von Carbo im J. 129 v. Chr. in Vorschlag gebracht. in Vorschlag gebracht, daß du immer mit den Freunden des Vaterlandes in Uneinigkeit gelebt hast.« 171. Aus den Ursachen der Dinge aber so: »Wollt ihr die Habsucht vertilgen, so müßt ihr die Mutter derselben, die Schwelgerei, vertilgen.« Aus den Wirkungen: »Wenn wir das Vermögen der Schatzkammer im Kriege zur Hülfe, im Frieden zum Glanze brauchen, so müssen wir uns der Staatseinkünfte annehmen.« 172. Größeres aber, Kleineres und Gleiches können wir so zusammenstellen: Nach dem Größeren: »Wenn der gute Ruf besser ist als der Reichtum, und doch das Geld so sehr erstrebt wird; um wie viel mehr muß der Ruhm erstrebt werden;« nach dem Kleineren so:
Nach dem Gleichen so: »Wer sich nicht scheut öffentliche Gelder zu unterschlagen, der scheut sich auch nicht Gelder zu staatsverderblichen Bestechungen zu verwenden.« 173. Von außen her aber werden solche Beweisgründe zu Hülfe genommen, welche sich nicht auf ihre eigene Kraft, sondern auf äußere Verhältnisse stützen, wie z. B. folgende: »Das ist wahr; denn Quintus LutatiusQuintus Lutatius Catulus, im J. 100 v. Chr. Consul, ein Mann von ausgezeichneter Rechtschaffenheit. S. Orelli Onomasticon Tullianum Part. II. p. 366 ff. hat es gesagt.« »Das ist falsch; denn es ist ein peinliches Verhör angestellt.« »Das ist die nothwendige Folge; denn ich lese die Urkunde vor.« Doch über diese ganze Gattung von Beweisen habe ich kurz zuvor gesprochen.