Cicero
Vom Redner
Cicero

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XXIV. 99. Doch um nun unseren Lehrling endlich einmal in die Rechtsverhandlungen einzuführen, und zwar in die, bei denen es etwas mehr Arbeit gibt, in die gerichtlichen und rechtsstreitigen; so wollen wir ihm – vielleicht dürfte Mancher über diese Lehre lächeln; denn sie ist weniger scharfsinnig, als nothwendig, und kommt mehr einem nicht einfältigen Rathgeber zu, als einem kenntnißreichen Lehrmeister; – also wir wollen ihm zuerst die Vorsicht ertheilen, sich mit allen Verhandlungen, die er führen wird, sorgfältig und gründlich bekannt zu machen. 100. Dieß wird in der Schule nicht gelehrt; denn nur leichte Aufgaben werden den Knaben vorgelegt. »Das Gesetz verbietet dem Fremden die Mauer zu besteigen; er hat sie bestiegen, hat die Feinde zurückgetrieben; er wird angeklagt. Eine solche Aufgabe zu untersuchen hat gar keine Schwierigkeit. Mit Recht gibt man daher keine Vorschriften über die Untersuchung des Standes der Sache. Denn das ist so gemeiniglich der Zuschnitt der Aufgaben in den Schulen. Aber auf dem Forum muß man Urkunden, Zeugnisse, Vergleiche, Uebereinkünfte, Angelobungen, Blutsverwandtschaften, Verschwägerungen, Erkenntnisse, Rechtsgutachten, endlich alle Lebensverhältnisse derer, die einen Rechtsstreit haben, untersuchen; denn durch Vernachlässigung solcher Dinge sehen wir die meisten Rechtssachen, besonders in Privatangelegenheiten (diese sind ja oft weit dunkler) verloren gehen. 101. So führen gar Manche, welche, um von der Menge ihrer Geschäfte eine hohe Meinung zu erregen, sich auf dem ganzen Forum herumtummeln und von einem Gerichte zu einem andern eilen, ihre Rechtshändel, ohne sich zuvor mit dem Stande derselben vertraut gemacht zu haben. Hierbei gibt man ein großes Aergerniß entweder durch seine Sorglosigkeit, wenn man eine Sache übernahm, oder durch seine Treulosigkeit, wenn man sich für eine übertragene Sache verbürgte; ja größer, als man denkt, ist insofern dieses Aergerniß, als Niemand über einen Gegenstand, den er nicht kennt, anders, als höchst kläglich reden kann. So geschieht es, daß, während sie den Vorwurf der Ungeschicklichkeit, der doch schlimmer ist, gering achten, sich auch den der Trägheit, den sie selbst mehr scheuen, zuziehenD. h. für einen Sachwalter kann Nichts schimpflicher sein, als der Vorwurf der Ungeschicklichkeit. Die Sachwalter aber, von denen hier die Rede ist, übernehmen, um recht rührig und thätig zu erscheinen, also um den Vorwurf der Trägheit zu vermeiden, sehr viele Rechtssachen; aber da sie dieselben nur nachlässig führen, ziehen sie sich auch den Vorwurf der Trägheit zu, indem man die schlechte Führung ihrer Rechtssachen nicht bloß ihrer Ungeschicklichkeit, sondern auch ihrer Trägheit zuschreibt.. Ich meinerseits pflege dafür Sorge zu tragen, daß Jeder selbst mich über seine Angelegenheit belehre, und kein Fremder zugegen sei, damit er sich um so freimüthiger ausspreche, und die Sache des Gegners zu führen, damit er die seinige vertheidige und alle seine Gedanken über seine Angelegenheit mittheile. Hat er mich nun wieder verlassen, so übernehme ich allein mit der größten Unparteilichkeit drei Rollen, meine eigene, die des Gegners und die des Richters. Findet sich ein Umstand, der für die Sache mehr Vortheil als Nachtheil bietet, so bin ich der Ansicht denselben in der Rede geltend machen zu müssen; worin ich aber mehr ungünstige, als günstige Seiten finde, das gebe ich auf und verwerfe es ganz. 103. Auf diese Weise gewinne ich den Vortheil, daß ich zu einer anderen Zeit über das, was ich vortragen will, nachdenke und zu einer anderen das Ueberdachte vortrage: zwei Dinge, welche die Meisten im Vertrauen auf ihre Geisteskraft zu gleicher Zeit thun. Aber sicherlich würden eben diese Leute ungleich besser reden, wenn sie sich eine andere Zeit zum Nachdenken und eine andere zum Reden wählen zu müssen glaubten. 104. Sobald ich den Gegenstand der Rechtssache gründlich erforscht habe, so tritt mir sogleich der eigentliche Streitpunkt vor die Seele. Denn worüber nun auch entgegengesetzte Ansichten unter den Menschen obwalten mögen, sei es, daß die Sache auf einer Beschuldigung beruhe, wie bei einer Missethat, oder auf einem Rechtsstreite, wie bei einer Erbschaft, oder auf einer Berathschlagung, wie über Krieg, oder auf einer Person, wie bei einer Belobung, oder auf einer wissenschaftlichen Untersuchung, wie über die Einrichtung unseres Lebens: überall fragt es sich, was geschehen ist oder geschieht oder geschehen wird, oder von welcher Beschaffenheit es ist und wie es benannt wird.


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