Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
XLII. 187. Fast Alles, was jetzt in Kunstregeln zusammengefaßt ist, war einst zerstreut und ohne Zusammenhang, so zum Beispiel in der Tonkunst die Takte, die Töne, die Gesangweisen, in der Geometrie die Linien, die Figuren, die Zwischenräume, die Größen, in der Astronomie die Umdrehung des Himmels, der Aufgang und Untergang und die Bewegung der Gestirne, in der Sprachwissenschaft die Behandlung der Dichter, die Kenntniß der Geschichte, die Erklärung der Worte, die Betonung bei der Aussprache, endlich in unserer Redekunst selbst die Erfindung, die Ausschmückung, die Anordnung, das Gedächtnis, der Vortrag. Diese Dinge zeigten sich einst als allgemein unbekanntignota ist wahrscheinlich verderbt. Schütz schlägt dafür vor entweder infinita oder incondita. und weit und breit zerstreut. 188. Man nehme nun von außen her aus einem anderen wissenschaftlichen Gebiete, das sich die Philosophen ganz aneignen, eine gewisse Kunst zu Hülfe, um den zerstreuten und zerstückelten Stoff zusammenzufügen und planmäßig zu verbinden. Man setze also als Endzweck im bürgerlichen Rechte die Erhaltung der Gleichmäßigkeit des Rechtes in den Angelegenheiten und Verhandlungen der Bürger, wie sie durch die Gesetze und die Gewohnheit bestimmt ist. 189. Hierauf muß man die Gattungen bezeichnen und sie auf eine gewisse kleine Anzahl zurückführen. Gattung aber ist das, was zwei oder mehr Dinge umfaßt, welche eine gemeinschaftliche Ähnlichkeit untereinander haben, aber der Art nach unterschieden sind; Arten aber sind die Dinge, die den Gattungen, von denen sie herrühren, untergeordnet sind. Auch die Bedeutung sämmtlicher Namen, welche die Gattungen und Arten haben, muß man durch Begriffsbestimmungen erklären. Die Begriffsbestimmung ist nämlich eine kurze und scharf begränzte Erklärung der Merkmale des Gegenstandes, von dem wir einen bestimmten Begriff geben wollen. 190. Meiner Erörterung würde ich Beispiele hinzufügen, wenn ich nicht wüßte, vor welchen Männern mein Vortrag gehalten werde. So aber will ich, was ich gesagt habe, kurz zusammenfassen. Sollte es mir nämlich vergönnt sein meinen schon längst gefaßten Vorsatz auszuführen, oder irgend ein Anderer, wenn ich daran gehindert würde, mir hierin zuvorkommen oder nach meinem Tode das Werk zu Stande bringen, daß erstlich das ganze bürgerliche Recht in seine Gattungen, deren Anzahl nur sehr klein ist, eingetheilt, dann die Gattungen in gewisse Glieder zerlegt, endlich die eigentümliche Bedeutung jedes einzelnen durch Begriffsbestimmung erklärt wird: so werdet ihr ein vollständiges Lehrgebäude haben, das mehr umfassend und reichhaltig als schwierig und dunkel sein wird. Indeß jedoch, bis dieser zerstreut liegende Stoff zu einem Ganzen verbunden ist, kann man sich mit einer hinreichenden Kenntniß des bürgerlichen Rechtes ausrüsten, wenn man sie auch nur überall stückweise aufliest und sammelt.