Anzeige. Gutenberg Edition 16. 2. vermehrte und verbesserte Auflage. Alle Werke aus dem Projekt Gutenberg-DE. Mit zusätzlichen E-Books. Eine einmalige Bibliothek. +++ Information und Bestellung in unserem Shop +++
XXVI. 110. Aber in der Klasse von Rechtsstreitigkeiten, in welchen die Beschaffenheit einer Sache bestritten wird, entsteht auch oft ein Streit aus der Auslegung einer Schriftstelle, wobei der Streit sich nur auf eine Zweideutigkeit beziehen kann. Denn der Fall selbst, wo das Geschriebene mit der Absicht des Schreibenden in Widerspruch steht, enthält eine Art von Zweideutigkeit, welche sich dann aufklären läßt, wenn man die fehlenden Worte einschiebt und zeigt, daß nach Hinzufügung derselben der Sinn des Geschriebenen deutlich sei. Und wenn aus solchen widersprechenden Schriftstellen auf Seiten beider Parteien ein Zweifel hervorgeht, so entsteht keine neue Art, sondern der Fall der vorigen Art verdoppelt sich. Und eine solche Sache wird entweder nie entschieden werden können oder nur dadurch entschieden werden, daß man durch Hinzufügung der übergangenen Worte die von uns vertheidigte Schriftstelle ergänzt. So bleibt also nur Eine Gattung für die Fälle zurück, welche wegen einer Schriftstelle bestritten werden, wenn die Schriftstelle eine Zweideutigkeit enthält. 111. Es gibt aber mehrere Arten von Zweideutigkeiten, von welchen, wie ich glaube, die sogenannten Dialektiker eine bessere Kenntniß haben, unsere Redekünstler dagegen, die sie nicht weniger kennen sollten, Nichts wissen; die häufigste aber in dem ganzen Gebrauche der Rede oder Schrift ist die, wenn durch Weglassung eines oder mehrerer Worte eine Zweideutigkeit hervorgerufen wird. 112. Einen zweiten Fehler aber begehen sie, daß sie die Art von Rechtsfällen, die sich auf die Auslegung einer Schriftstelle bezieht, als verschieden von den Rechtsfällen, in denen über die Beschaffenheit einer Sache gestritten wird, betrachten. Denn nirgends wird die Frage über die Beschaffenheit einer Sache mehr erörtert als bei der Auslegung einer Schriftstelle, die gar Nichts gemein hat mit dem Streite über eine Thatsache. 113. So gibt es also überhaupt drei Arten von Fragen, welche Erörterung und Streit veranlassen können: Was geschieht, ist oder wird geschehen? oder: Wie ist die Sache beschaffen? oder: Wie ist sie zu benennen? Denn die Frage, welche einige Griechen hinzufügen, ob Etwas mit Recht geschehen sei, liegt schon in der Frage über die Beschaffenheit der Sache. Doch ich will jetzt zu meinem Vorhaben zurückkehren.