Cicero
Vom Redner
Cicero

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LIII. 227. Diese Stelle nun, die mir unvergleichlich schön erschien, erklärte Publius Rutilius RufusPublius Rutilius, ein Schüler des Stoikers Panätius und selbst dem Stoicismus ganz ergeben, war zugleich auch Redner und Rechtsgelehrter. Im J. 104 v. Chr. war er Consul. Seine Gerechtigkeitsliebe und seine Rechtschaffenheit war den Rittern, die große Pachtungen in Asien hatten, sehr beschwerlich gewesen, als er als Legat des Oberpriesters Quintus Lucius Scävola, der Proconsul in Asien war, sich den großen Bedrückungen der Ritter widersetzte; deßhalb suchten sie sich an ihm zu rächen, indem sie ihn des Unterschleifes anklagten (92). Von seinen ungerechten Richtern wurde er zum Ersatze des Schadens, den er zugefügt haben sollte, verurtheilt. Indem er sich selbst Verbannung auferlegte, ging er nach Smyrna. Obgleich später von Sulla zurückgerufen, beharrte er doch in seiner freiwilligen Verbannung., ein gelehrter und der Philosophie ergebener Mann, nicht nur für sehr unangemessen, sondern auch für schimpflich und schmählich. Und ebenso pflegte er den Servius GalbaServius Sulpicius Galba, der sich zur Jugendzeit des Rutilius als Redner auszeichnete (s. Cicer. Brut. 22.), hatte als Prätor im jenseitigen Spanien 30000 Lusitanier nach Sueton. Galb. c. 3 oder 7000 nach Valer. Maxim. IX, 6, 2. gegen gegebene Versprechungen getödtet (150 v. Chr.). Im folgenden Jahre wurde er deßhalb von dem Volkstribunen Lucius Scribonius Libo und Marcus Cato angeklagt. Trotzdem wurde er, da er durch seine Rede die Richter zum Mitleide zu stimmen wußte, freigesprochen. Im J. 142 war er Consul., dessen er sich wohl zu erinnern versicherte, sehr hart zu tadeln, weil er bei einer peinlichen Untersuchung, die Lucius Scribonius gegen ihn anstellte, das Mitleid des Volkes erregt hätte, nachdem Marcus Cato, ein heftiger und bitterer Feind des Galba, vor dem Römischen Volke eine barsche und leidenschaftliche Rede gehalten hatte, die er selbst in seiner Urgeschichte mitgetheilt hat. 228. Es tadelte also Rutilius den Galba, weil er des Gajus Sulpicius GallusGajus Sulpicius Gallus war im J. 165 v. Chr. Consul., seines Verwandten, Sohn Quintus, seinen Mündel, selbst fast auf seine Schultern emporgehoben, um durch die Erinnerung und das Andenken an dessen berühmten Vater das Volk zu Thränen zu rühren, und seine beiden eigenen kleinen Söhne dem Schutze des Volkes empfohlen und, als ob er wie ein Krieger vor der Schlacht ohne Wage und UrkundeDie Römischen Soldaten machten oft vor einer gefährlichen Schlacht ihr Testament in Gegenwart von drei oder vier Zeugen »ohne Wage und Urkunden«, d. h. ohne die Förmlichkeiten, die sonst bei Abfassung von Testamenten beobachtet wurden. sein Testament machte, das Römische Volk zum Vormunde für diese Waisen eingesetzt hätte. Durch diese bühnenartigen Kunstgriffe, erzählte er, sei Galba damals trotz des Unwillens und Hasses, mit dem das Volk gegen ihn erfüllt war, freigesprochen worden, wie ich auch bei Cato geschrieben sehe: »hätte er sich nicht der Knaben und Thränen bedient, so würde er Strafe gebüßt haben.« Dieses Verfahren tadelte Rutilius sehr und erklärte, einer solchen Erniedrigung hätte die Verbannung oder der Tod vorgezogen werden müssen. 229. Und er sagte dieses nicht allein, sondern dachte und handelte auch so. Denn da dieser Mann ein Muster von Unbescholtenheit, wie ihr wißt, war, dem Niemand im Staate an Rechtschaffenheit und Sittenreinheit gleichkam; so wollte er die Richter nicht demüthig anflehen, ja er ließ es nicht einmal zu, daß seine Sache beredter oder freier geführt wurde, als es das einfache Verhältnis der Wahrheit gestattete. Nur einen kleinen Theil der Vertheidigung überließ er unserem Cotta hier, einem so beredten jungen Manne, seiner Schwester Sohne. Zum Theil führte auch Quintus MuciusQuintus Mucius Scävola, der Oberpriester. S. zu Kap. 37. Anm. 173. seine Sache nach seiner Weise, ohne alles Gepränge, schlicht und deutlich. 230. Hättest du damals, Crassus, geredet, der du kurz zuvor behauptetest, der Redner müsse für die Fülle der Rede Beistand aus den Untersuchungen der Philosophen entlehnen, und wäre es dir gestattet worden für den Publius Rutilius nicht nach der Philosophen, sondern deiner Weise zu reden: die Kraft deiner Rede hätte den Richtern, – so frevelhaft sie auch gewesen wären, wie sie es auch wirklich waren, diese verderblichen und strafwürdigen Bürger, – dennoch alle Unverschämtheit aus ihrem innersten Herzen entrissen. Nun aber ging ein solcher Mann verloren, indem seine Sache so geführt wurde, als ob sie in dem erdichteten Staate Platos verhandelt worden wäre. Keiner der Sachwalter seufzte auf, keiner erhob laut seine Stimme, keinem ging die Sache zum Herzen, keiner klagte, keiner flehte den Schutz des Staates an, keiner bat flehentlich. Kurz, keiner stampfte in jenem Gerichte mit dem Fuße, ich glaube, damit es ja nicht den Stoikern wiedererzählt werden möchte.


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