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Siebentes Kapitel

Wie Hieronimus Verdrießlichkeiten bekam, wegen seines Auflebens,
mit dem Totengräber und seinem Amtssukzessor

Als Hieronimus wieder zu Kräften gekommen,
Hat er sein altes Amt wieder übernommen,
Jedoch bei dieser Gelegenheit
Geriet er in bittre Verdrießlichkeit.

Denn schon gleich nach seinem vermeinten Ableben
Wurde der Wächterdienst einem andern übergeben;
Folglich hatte dieser etliche Tage schon
Das Nachtwächterhorn in Possession.

.

Dieses aber bei Hieronimi neuem Leben
So mir nichts, dir nichts ihm wieder abzugeben,
Ginge freilich in der Güte nicht;
Drum kam die Sache vor Gericht.

Jeder suchte sich also einen Advokaten,
Um in dieser kritischen Sache ihm zu raten,
Und vor der Hand ward rechtlich dekretiert:
Daß das Wächteramt entweder würd' suspendiert

Oder, weil die Unterlassung der Nachtwache
Eine gar zu bedenkliche Staatssache
Und bei Feuersbrunst und Dieberei
Für das Städtlein gefährlich sei:

So könnten beide Kompetenten gebührlich
Des Nachts jeder für sich unpräjudizierlich,
So daß darin keine Verwirrung sei,
Anstimmen ihre nächtliche Melodei.

Das Gehalt aber könnte pendente lite
Unter ihnen geteilet werden in Güte;
Allenfalls könnten auch um die andre Nacht
Sie halten die gewohnte Wacht.

Dies war nun zwar schon eine verdrießliche Geschichte,
Doch eben nicht von so gar großem Gewichte;
Indessen kommt selten ein Übel allein,
Und wo Kreuz ist, findet sich Plage leicht ein.

Denn auch der Totengräber hob wegen seiner Gebühren
Mit Hieronimus Jobs an zu querulieren
Und verlangte von ihm außer Jura und Lohn
Noch besondre Abbitte und Satisfaktion.

Da ginge es nun von beiden Seiten
An ein heftiges Prozessieren und Streiten,
Weil der Fall so sehr sonderbar,
Ja gar einzig in seiner Art war.

Keine Partei wollte der andern weichen,
Kein Advokat verlangte auch, sie zu vergleichen;
Denn jedem Künstler, Krämer und Dieb
Ist sein Verdienst und seine Nahrung lieb.


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