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43. Fischbraten.

Zu diesem Gericht werden kleine Fische beliebiger Art verwandt, von denen man alles Fleisch behutsam von Haut und Gräten löst und nun 2 Pfund davon fein wiegt. Man weicht indeß 2 Weißbrötchen in Milch, drückt sie fest aus, schwitzt sie nebst einer geriebenen Zwiebel in Butter zu einem glatten Brei, läßt diesen wenig auskühlen und verrührt ihn nun mit 3 Eiern, dem Fischfleisch, Salz, Pfeffer, etwas Milch und gewiegten Kräutern zu einer guten Farce. Man formt davon auf einem mit Semmel bestreuten Brett eine, einem Filetbraten ähnliche Form, macht obenauf flache Einschnitte und drückt Speckstreifen hinein. In brauner Butter wird der Fischbraten unter fleißigem Begießen gar gebraten. – Seine Sauce wird mit Kartoffelmehl verdickt, mit Sahne und etwas Fleischextrakt verkocht, und Salzkartoffeln nebenher gereicht.

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