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Achtundzwanzigstes Kapitel.
Über andere Relationen.

§ 1. Verhältnismäßige. – Außer den vorerwähnten Veranlassungen – der Zeit, des Ortes und der Kausalität – die Dinge miteinander zu vergleichen oder aufeinander zu beziehen, giebt es, wie gesagt, noch unzählige andere, wovon ich einige anführen will.

1. An erster Stelle werde ich jede beliebige einfache Idee nennen, die, weil sie der Teilung oder Abstufung fähig ist, Gelegenheit bietet, die Subjekte, denen sie angehört, hinsichtlich ihrer selbst miteinander zu vergleichen, z. ,B. weißer, süßer, gleich, mehr etc. Diese Relationen, die von der Gleichheit und dem Übermaß derselben einfachen Idee in verschiedenen Subjekten abhängen, mögen, wenn man will proportionale (Relationen des Verhältnismäßigen) genannt werden, und daß diese nur die aus der Sinneswahrnehmung oder Selbstbeobachtung gewonnenen einfachen Ideen betreffen, ist so einleuchtend, daß zum Beweise dafür nichts gesagt zu werden braucht.

§ 2. Natürliche. – 2. Eine andere Gelegenheit, Dinge miteinander zu vergleichen, oder ein Ding so zu betrachten, daß ein anderes in diese Betrachtung mit eingeschlossen wird, liefern die Umstände ihres Ursprungs oder Anfangs, die, weil sie unveränderlich sind, die davon abhängigen Relationen ebenso dauernd machen wie die Subjekte, denen sie angehören; z. ,B. Vater und Sohn, Brüder, Geschwisterkinder etc., die ihre Beziehungen sämtlich in der Blutsgemeinschaft haben, woran sie in verschiedenen Abstufungen teilnehmen; Landsleute, d. h. die, welche in derselben Gegend oder demselben Landstrich geboren sind; – und diese nenne ich natürliche Relationen, wobei wir bemerken können, daß die Menschen ihre Begriffe und Wörter dem Bedürfnis des Alltagslebens angepaßt haben und nicht der Wahrheit und dem Umfang der Dinge. Denn thatsächlich besteht gewiß zwischen dem Erzeuger und dem Erzeugten dasselbe Verhältnis in den mancherlei Arten anderer Tiere wie bei den Menschen; gleichwohl aber sagt man selten: dieser Stier ist der Großvater des Kalbes dort, oder daß zwei Tauben Geschwisterkinder seien. Daß diese Verhältnisse bei den Menschen durch verschiedene Namen angedeutet und bezeichnet werden, ist sehr zweckmäßig, weil sowohl in den Gesetzen wie bei sonstigen Mitteilungen untereinander sich Gelegenheit findet, Personen gerade, insofern sie in ihnen stehen, zu erwähnen und zu berücksichtigen, auch sich hieraus die Verbindlichkeiten mancher Pflichten unter den Menschen ergeben. Wohingegen bei Tieren die Menschen sehr wenig oder gar keine Ursache haben, dieser Verhältnisse zu gedenken, weshalb sie es nicht nötig gefunden haben, ihnen unterscheidende und eigentümliche Namen zu geben. Dies kann, beiläufig bemerkt, auf den verschiedenen Zustand und das Wachstum der Sprachen ein gewisses Licht werfen, die, weil sie nur dem Bedürfnis der Mitteilung genügen sollten, den Begriffen der Menschen und dem unter ihnen gewöhnlichen Gedankenaustausch angemessen sind, nicht aber dem wahren Wesen oder dem Umfang der Dinge und den mannigfachen Beziehungen, die unter ihnen bestehen mögen, noch auch den verschiedenen abstrakten Betrachtungen, die sich über sie anstellen ließen. Wo die Menschen keine philosophischen Begriffe hatten, da fehlten ihnen auch Wörter für deren Ausdruck, und es ist nicht zu verwundern, daß sie für solche Dinge keine Namen bildeten, worüber zu reden sie keine Gelegenheit fanden. Daher kann man sich leicht vorstellen, weshalb es in einigen Ländern für ein Pferd kaum einen Namen giebt, während man in anderen, wo man sich um den Stammbaum der Pferde mehr als um den der Menschen selbst bekümmert, nicht bloß Namen für einzelne Pferde, sondern auch für deren verschiedene Verwandtschaftsverhältnisse untereinander hat.

§ 3. Künstliche. – 3. Der Grund, die Dinge mit Bezug aufeinander zu betrachten, liegt zuweilen in einem Akt, wodurch jemand das moralische Recht, die Macht oder die Verpflichtung zu einer gewissen Thätigkeit erlangt. So ist ein General jemand, der die Macht hat, eine Armee zu kommandieren, und eine Armee unter einem General ist eine Versammlung bewaffneter Männer, die einem Manne zu gehorchen verpflichtet sind. Ein Gemeindemitglied oder ein Bürger ist jemand, der ein Recht auf gewisse Privilegien in diesem oder jenem Orte hat. Diese ganze Klasse, die von dem Belieben der Menschen oder ihrer gesellschaftlichen Übereinkunft abhängt, nenne ich künstliche oder willkürliche Relationen, die sich von den natürlichen dadurch unterscheiden, daß sie meistenteils, wenn nicht sämtlich, in der einen oder der anderen Weise veränderlich, und von den Personen, denen sie zeitweilig angehört haben, trennbar sind, ohne daß von den in sie versetzten Substanzen eine untergegangen sein brauchte. Obgleich nun diese alle so gut wie die übrigen reciprok sind, und eine wechselseitige Beziehung zweier Dinge aufeinander enthalten, so nehmen doch, weil dem einen der beiden Dinge oft ein jene Beziehung andeutender, relativer Name fehlt, die Menschen in der Regel keine Notiz hievon, und die Relation wird gewöhnlich übersehen; z. B. giebt man leicht zu, daß Patron und Klient relative Bezeichnungen sind, Konstabel und Diktator dagegen betrachtet man beim ersten Hören nicht so geschwind als solche, weil es keine eigentümlichen Namen für diejenigen giebt, die unter dem Befehl eines Diktators oder Konstabels stehen, wodurch eine Relation zu einem dieser beiden ausgedrückt würde, obgleich gewiß jeder von ihnen eine bestimmte Gewalt über andere Leute hat, und insofern ebenso in einem Verhältnis zu diesen steht, wie ein Patron zu seinem Klienten oder ein General zu seiner Armee.

§ 4. Moralische. – 4. Eine andere Art der Relation ist die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung der willkürlichen Handlungen der Menschen mit einer Regel, worauf sie bezogen und wonach sie beurteilt werden, die, wie ich meine, moralische Relation genannt werden kann, weil sie unseren moralischen Handlungen ihre Namen beilegt, und wohl geprüft zu werden verdient, indem es keinen Teil des Wissens giebt, worin wir auf die Erwerbung bestimmter Ideen mehr Sorgfalt verwenden und, soviel wie möglich, Dunkelheit und Verwirrung vermeiden sollten. Wenn menschliche Handlungen mit ihren mannigfachen Zielen, Gegenständen, Weisen und Umständen zu bestimmten komplexen Ideen gestaltet werden, so bilden sie, wie gezeigt worden, ebensoviele gemischte Modi, von denen ein großer Teil mit Namen versehen ist. So haben wir, wenn unter Dankbarkeit die Bereitwilligkeit empfangene Wohlthaten anzuerkennen und zu erwidern, unter Polygamie die gleichzeitige eheliche Verbindung mit mehr als einer Frau verstanden wird, und wir diese Begriffe so in unserm Geiste bilden, hier ebensoviele bestimmte Ideen von gemischten Modi. Aber damit ist nicht die ganze Bedeutung unserer Handlungen erschöpft; es genügt nicht, bestimmte Ideen von ihnen zu haben, und zu wissen, welche Namen die und die Ideenverbindungen tragen. Wir haben noch ein weiteres und größeres Interesse, nämlich zu wissen, ob solche, in dieser Weise zusammengesetzte Handlungen moralisch gut oder schlecht sind.

§ 5. Das moralisch Gute und Böse. – Gut und übel sind wie gezeigt worden (Buch II, Kapitel 20, § 2 und Kapitel 21, § 42) nur Freude und Schmerz, oder das, was uns Freude und Schmerz verursacht oder verschafft. Moralisch gut und böse sind folglich nur die Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung unserer willkürlichen Handlungen mit einem Gesetze, wonach wir uns vermöge des Willens und der Macht des Gesetzgebers Gutes oder Übles zuziehen, und dieses Gute oder Üble – Freude oder Schmerz – was nach der Verfügung des Gesetzgebers unsere Beobachtung oder Übertretung des Gesetzes begleitet, nennen wir Belohnung und Bestrafung.

§ 6. Moralische Vorschriften. – Solcher moralischen Vorschriften oder Gesetze, worauf sich die Menschen allgemein berufen, und wonach sie die Rechtmäßigkeit oder Verwerflichkeit ihrer Handlungen beurteilen, scheint es mir drei Arten zu geben, denen drei verschiedene Erzwingungsweisen oder Belohnungen und Strafen entsprechen; denn, weil es etwas völlig Vergebliches sein würde, wenn man annähme, daß für die freien Handlungen der Menschen eine Vorschrift gegeben wäre, ohne daß damit zur Bestimmung ihres Willens die Androhung von etwas Gutem oder Üblem verbunden wäre, so müssen wir überall, wo wir ein Gesetz annehmen, auch voraussetzen, daß damit eine Belohnung oder Bestrafung zusammenhänge. Umsonst würde ein intelligentes Wesen für die Handlungen eines anderen eine Vorschrift geben, wenn es nicht in seiner Macht stände, die Befolgung derselben zu belohnen und die Abweichung von ihr zu bestrafen durch ein Gut oder ein Übel, die nicht die natürlichen Produkte und Folgen der Handlung selbst sind. Denn solche, die eine natürliche Annehmlichkeit oder Unannehmlichkeit wären, würden ohne ein Gesetz von selbst wirksam werden. Dies ist, wenn ich mich nicht irre, die wahre Natur jedes eigentlich so genannten Gesetzes.

§ 7. Gesetze. – Die Gesetze, denen die Menschen ihre Handlungen gewöhnlich unterordnen, um über ihre Rechtmäßigkeit oder Abweichung vom Rechten zu urteilen, scheinen mir folgende drei zu sein: 1. das göttliche Gesetz, 2. das bürgerliche Gesetz, 3. das Gesetz der öffentlichen Meinung oder des Rufes, wenn ich es so nennen darf. Nach der Berücksichtigung des ersten dieser Gesetze wird entschieden, ob die Handlungen sündhaft oder pflichtmäßig, nach der des zweiten, ob sie strafbar oder schuldlos, und nach der des dritten, ob sie tugend- oder lasterhaft sind.

§ 8. Das göttliche Gesetz dient als Maßstab für Sünde und Pflicht. – I. Das göttliche Gesetz, worunter ich dasjenige verstehe, welches Gott den Handlungen der Menschen vorgeschrieben hat, mag es ihnen durch das natürliche Licht oder durch die Stimme der Offenbarung verkündet sein. Daß Gott ein Gesetz gegeben hat, wonach die Menschen sich richten sollen, wird, denke ich, niemand roh genug sein zu leugnen. Er hat das Recht dazu, wir sind seine Geschöpfe, er hat Güte und Weisheit, um unsere Handlungen auf das Beste hinzulenken, und er hat die Macht, durch Lohn und Strafe von unendlicher Schwere und Dauer in einem anderen Leben Gehorsam zu erzwingen, denn niemand kann uns seiner Hand entziehen. Dies ist der einzig wahre Probierstein moralischer Gerechtigkeit, und indem sie ihre Handlungen mit diesem Gesetz vergleichen, urteilen die Menschen darüber, was daran hauptsächlich moralisch gut oder böse ist, nämlich ob sie als Pflichterfüllung oder Sünde ihnen wahrscheinlich Glück oder Elend aus der Hand des Allmächtigen verschaffen werden.

§ 9. Das bürgerliche Gesetz dient als Maßstab für Verbrechen und Schuldlosigkeit. – II. Das bürgerliche Gesetz – die vom Staate den Handlungen seiner Angehörigen vorgeschriebene Regel – ist eine andere Norm, worauf die Menschen ihre Handlungen beziehen, um zu beurteilen, ob sie strafbar sind oder nicht. Dieses Gesetz wird von niemandem übersehen, da die Belohnungen und Strafen, die seine Befolgung erzwingen sollen, gleich bei der Hand sind, und der Macht, die das Gesetz erlassen hat, entsprechen, nämlich der Staatsgewalt, deren Aufgabe darin besteht, Leben, Freiheit und Besitz derjenigen zu beschützen, die ihrem Gesetze gemäß leben, und die dem Ungehorsamen dessen Leben, Freiheit oder Güter zu entziehen vermag, worin die Bestrafung der Verstöße gegen dieses Gesetz besteht.

§ 10. Das philosophische Gesetz dient als Maßstab für Tugend und Laster. – III. Das Gesetz der öffentlichen Meinung oder des Rufes. Tugend und Laster sind Namen, die überall Handlungen bezeichnen sollen und vermeintlich bezeichnen, die ihrer eigenen Natur nach recht oder unrecht sind, und insoweit sie wirklich dafür gebraucht werden, ebensoweit fallen sie mit dem oberwähnten göttlichen Gesetz zusammen. Gleichwohl aber ist, was auch behauptet werden mag, soviel ersichtlich, daß die Namen Tugend und Laster in den einzelnen Beispielen ihrer Anwendung durch die verschiedenen Nationen und menschlichen Gesellschaften in der Welt hindurch beständig nur solchen Handlungen beigelegt werden, wie in jedem Lande und in jeder Gesellschaft in gutem Rufe oder in Mißachtung stehen. Auch darf es nicht befremden, daß die Menschen überall den Namen der Tugend solchen Handlungen geben, die unter ihnen für lobenswert gelten, und das, was sie für tadelnswert halten, Laster nennen, weil sie sich sonst selbst verurteilen würden, wenn sie irgend etwas für recht hielten, dem sie keine Empfehlung zu teil werden, und etwas für unrecht, was sie ohne Tadel hingehen ließen. Das Maß dessen, was allerorten Tugend und Laster genannt und dafür gehalten wird, ist somit diese Billigung oder Mißbilligung, Lob oder Tadel, die sich nach einem geheimen und stillschweigenden Übereinkommen in den verschiedenen menschlichen Gesellschaften, Klassen und Vereinen der Welt etablieren, wodurch allerhand Handlungen dem Urteil, den Grundsätzen oder der Mode jedes Ortes entsprechend Gunst oder Ungunst zu teil wird. Denn, wenn gleich die Menschen bei ihrer Vereinigung zu Staatsgesellschaften die Verfügung über ihre ganze Gewalt an die öffentliche Behörde abgetreten haben, so daß sie dieselbe gegen irgend welche Mitbürger nicht weiter anwenden dürfen, als das Landesgesetz erlaubt, so ist ihnen doch die Macht verblieben, über die Handlungen derer, unter denen sie leben und mit denen sie verkehren, gut oder schlecht zu denken, sie zu billigen oder zu mißbilligen; und durch diesen Beifall oder dieses Mißfallen setzen sie untereinander fest, was Tugend und was Laster heißen soll.

§ 11. Daß dies der gewöhnliche Maßstab für Tugend und Laster ist, wird jedem einleuchten, der erwägt, daß zwar in einem Lande eben das für ein Laster gilt, was in einem anderen zur Tugend – oder wenigstens nicht zum Laster – gerechnet wird, daß jedoch überall Tugend und Lob, Laster und Tadel einander zugesellt sind. Die Tugend gilt überall für lobenswert, und nur das wird Tugend genannt, dem öffentliche Achtung gezollt wird. Tugend und Lob sind so enge miteinander verknüpft, daß sie oft mit demselben Namen bezeichnet werden. » Sunt sua praemia laudi,« sagt Virgil und ebenso Cicero: » Nihil habet natura praestantius quam honestatem, quam laudem, quam dignitatem, quam decus,« was – wie er uns sagt – lauter Namen für dieselbe Sache sind. Das ist die Sprache der heidnischen Philosophen, die wohl wußten, worin ihre Begriffe von Tugend und Laster bestanden, und wenn es auch vielleicht wegen der Verschiedenheiten in der Gemütsart, der Erziehung, den Sitten, Grundsätzen oder Interessen verschiedener Menschenklassen vorkommen mochte, daß, was an einem Orte für lobenswert galt, an einem anderen dem Tadel nicht entging, und so in verschiedenen Gesellschaften Tugenden und Laster ihre Namen vertauschten, so behielten sie dieselben doch der Hauptsache nach meistenteils an allen Orten; denn da nichts natürlicher sein kann, als durch Hochschätzung und gute Nachrede das zu ermutigen, worin jedermann für sich Vorteil findet, und das Gegenteil zu tadeln und einzuschüchtern, so ist es nicht zu verwundern, daß Hochschätzung und Mißachtung, Tugend und Laster in großem Maße überall der unwandelbaren Norm von Recht und Unrecht entsprechen, die das Gesetz Gottes aufgestellt hat, indem es nichts giebt, was so direkt und sichtbar das allgemeine Beste der Menschheit in dieser Welt sichert und fördert, als der Gehorsam gegen die Gesetze, die er ihnen vorgeschrieben hat, und nichts, was soviel Unheil und Verwirrung erzeugt, als deren Vernachlässigung. Und deshalb konnten die Menschen, ohne Sinn und Verstand und ihr eigenes Interesse, dem sie doch so treu und fest anhängen, ganz zu verleugnen, nicht allgemein irre gehen, indem sie Lob und Tadel der Seite zuwandten, die sie nicht wirklich verdiente. Ja sogar die, deren Handlungsweise anders beschaffen war, unterließen nicht, ihre Billigung richtig zu erteilen, da wenige in dem Maße verdorben waren, daß sie die Fehltritte, deren sie sich selbst schuldig machten, nicht wenigstens an anderen verurteilt hätten; weshalb selbst inmitten einer Sittenverderbnis die wahren Schranken des natürlichen Gesetzes, die zur Richtschnur für Tugend und Laster dienen sollten, ziemlich gut erhalten wurden. Statt preferred lies preserved. So daß selbst die Ermahnungen inspirierter Lehrer keinen Anstand genommen haben sich auf die öffentliche Meinung zu berufen: »was lieblich, was wohlberufen ist, wenn es eine Tugend, wenn es ein Lob giebt etc.« (Phil. 4, 8).

§ 12. Seine Zwangsmittel sind Lob und Tadel. – Wenn etwa jemand meinen sollte, daß ich meinen eigenen Begriff eines Gesetzes vergessen habe, indem ich das Gesetz, wonach die Menschen über Tugend und Laster urteilen, in nichts anderem bestehen lasse als in der Übereinstimmung von Privatleuten, die nicht die zur Erlassung eines Gesetzes erforderliche Autorität haben, und denen namentlich das fehlt, was für ein Gesetz so notwendig und wesentlich ist, nämlich die Macht, dessen Befolgung zu erzwingen: so glaube ich erwidern zu dürfen, daß, wer sich vorstellt, Lob und Tadel seien keine starken Motive für die Menschen, sich den Meinungen und Regeln derer anzubequemen, mit denen sie umgehen, der in der menschlichen Natur und Geschichte wenig bewandert zu sein scheint; denn wir finden, daß die Menschen größtenteils, wenn nicht allein, sich durch dieses Gesetz der Landessitte leiten lassen, und falls sie nur das thun, was sie in gutem Ruf bei ihrer Gesellschaft erhält, sich wenig um die Gesetze Gottes oder der Staatsbehörde bekümmern. Manche, ja vielleicht die meisten Menschen denken selten ernstlich an die Strafen, die auf den Bruch der göttlichen Gesetze stehen, und unter denen, die daran denken, trösten sich viele, während sie das Gesetz brechen, mit Gedanken an eine künftige Versöhnung und ein Wiedergutmachen solcher Übertretungen. Und was die nach den Staatsgesetzen verwirkten Strafen anbetrifft, so schmeicheln sie sich häufig mit der Hoffnung auf Straflosigkeit. Niemand aber entgeht der Strafe ihres Tadels und Mißfallens, wer gegen die Sitte und die Meinung der Gesellschaft verstößt, der er angehört und sich empfehlen möchte. Auch giebt es unter zehntausend nicht einen, der steif und unempfindlich genug wäre, um unter einer beständigen Mißbilligung und Verurteilung von seiten seiner eigenen Genossenschaft den Kopf oben zu halten. Der müßte von einer seltsamen und außerordentlichen Gemütsart sein, wer sich dabei beruhigen könnte, mit seiner eigenen ihm eigentümlichen Gesellschaft in einem Verhältnis beständiger Unehre und Mißachtung zu leben. Die Einsamkeit haben viele Leute gesucht und sich mit ihr befreundet, aber niemand, der noch einen Rest menschlichen Denkens und Fühlens in sich trägt, kann unter einer beständigen Abneigung und üblen Meinung seiner Verwandten und Bekannten in Gesellschaft leben. Dies ist eine zu schwere Last, als daß ein Mensch sie tragen könnte, und der müßte aus unvereinbaren Widersprüchen zusammengesetzt sein, wer an der Gesellschaft Vergnügen finden, und doch gegen Verachtung und Unehre seitens seiner Gefährten unempfindlich sein könnte.

§ 13. Diese drei Gesetze sind die Norm für das moralisch Gute und Böse. – Diese drei also: 1. das göttliche Gesetz, 2. das Staatsgesetz, 3. das Gesetz der Sitte oder das Urteil der Privatpersonen sind es, womit die Menschen wechselsweise ihre Handlungen vergleichen, und aus deren Übereinstimmung mit einem von diesen Gesetzen entnehmen sie ihr Maß, wenn sie über deren moralischen Wert urteilen, und ihre Handlungen gut oder schlecht nennen wollen.

§ 14. Moralität ist das Verhältnis der Handlungen zu diesen Normen. – Mag die Norm, womit wir, wie mit einem Probierstein, unsere willkürlichen Handlungen in Berührung bringen, um sie daran zu prüfen, ihre Güte zu untersuchen, und sie demgemäß zu benennen, was gleichsam das Wertzeichen ist, das wir ihnen aufprägen; – mag, sage ich, diese Norm von der Landessitte oder dem Willen eines Gesetzgebers hergenommen sein, jedenfalls ist der Geist leicht imstande, das Verhältnis zu beobachten, worin irgend eine Handlung dazu steht, und zu beurteilen, ob die Handlung mit der Norm übereinstimmt oder nicht, und gewinnt so eine Kenntnis von dem moralisch Guten und Bösen, was entweder in der Übereinstimmung oder der Nichtübereinstimmung einer Handlung mit jener Norm besteht, und deshalb oft moralische Rechtmäßigkeit genannt wird. Da diese Norm nichts weiter ist als eine Zusammenfassung verschiedener einfachen Ideen, so besteht die Übereinstimmung mit ihr nur in einer solchen Anordnung der Handlung, daß die ihr angehörigen einfachen Ideen den vom Gesetz verlangten entsprechen. Und so sehen wir, wie moralische Dinge und Begriffe auf unsere aus der Sinneswahrnehmung oder Selbstbeobachtung gewonnenen einfachen Ideen sich gründen und hinauslaufen. Laßt uns z. ,B. die zusammengesetzte Idee betrachten, die wir mit dem Worte »Mord« bezeichnen, dann werden wir finden, wenn wir sie zergliedert und ihre einzelnen Bestandteile geprüft haben, daß diese eine Sammlung einfacher aus der Selbstbeobachtung oder Sinneswahrnehmung herrührender Ideen ausmachen; nämlich: 1. aus der Reflexion auf unsere eigenen Geistesthätigkeiten haben wir die Ideen des Wollens, Überlegens, des Vorsatzes, der Bosheit oder des Übelwollens gegen andere, und ebenso des Lebens oder des Bewußtseins und der Selbstbewegung; 2. aus der Sinneswahrnehmung haben wir die Sammlung der einfachen sinnlichen Ideen, die sich in einem Menschen finden lassen, und von einer Handlung, wodurch wir dem Bewußtsein und der Bewegung im Menschen ein Ende machen; und alle diese einfachen Ideen sind in dem Worte »Mord« zusammengefaßt. Wenn ich finde, daß diese Sammlung einfacher Ideen mit dem, was in meinem Geburtslande hochgeschätzt wird, übereinstimmt oder nicht, und von den meisten Menschen dort für lobens- oder tadelnswert gehalten wird, so nenne ich die Handlung tugend- oder lasterhaft; – wenn ich den Willen eines höchsten unsichtbaren Gesetzgebers mir zur Richtschnur nehme, dann nenne ich die Handlung, je nachdem ich sie mir als von Gott befohlen oder verboten vorstelle, gut oder böse, Sünde oder Pflicht; – und wenn ich sie mit dem bürgerlichen Gesetz vergleiche, der von der gesetzgebenden Gewalt des Landes erlassenen Vorschrift, dann nenne ich sie gesetzmäßig oder gesetzwidrig, ein Verbrechen oder keines. Woher wir also die Norm für moralische Handlungen auch nehmen, oder nach welchem Muster wir in unserem Sinne die Ideen von Tugend und Laster auch bilden mögen, immer bestehen sie nur, und sind nur hergestellt aus Sammlungen einfacher Ideen, die wir ursprünglich aus der Sinneswahrnehmung oder Selbstbeobachtung gewonnen haben, und ihre Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit besteht in der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit dem durch irgend ein Gesetz vorgeschriebenen Muster.

§ 15. Um von moralischen Handlungen einen richtigen Begriff zu erhalten, müssen wir sie unter einem doppelten Gesichtspunkt betrachten: 1. so wie sie an und für sich selbst beschaffen sind, indem jede aus einer gewissen Sammlung von einfachen Ideen besteht. So bezeichnen Trunkenheit oder Lügen diese oder jene Sammlung einfacher Ideen, die ich gemischte Modi nenne, und in diesem Sinne sind sie ebensowohl positive, absolute Ideen wie das Trinken eines Pferdes oder das Sprechen eines Papageis. 2. werden unsere Handlungen als gut, schlecht oder indifferent betrachtet, und in dieser Hinsicht sind sie relativ, weil es ihre Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung mit einer gewissen Norm ist, die sie zu vorschriftsmäßigen oder vorschriftswidrigen, zu guten oder schlechten macht; mithin fallen sie unter den Begriff der Relation, insofern sie mit einer Norm verglichen und danach benannt werden. So werden die Herausforderung eines Mannes und das Gefecht mit ihm, insofern sie ein gewisser positiver Modus, oder eine eigentümliche Handlungsweise sind, die sich durch eigentümliche Ideen von allen anderen unterscheidet, ein Duell genannt, was mit Beziehung auf das göttliche Gesetz betrachtet, den Namen Sünde verdient, mit Beziehung auf das Gesetz der Sitte in manchen Ländern den Namen Tapferkeit und Tugend, und mit Beziehung auf das bürgerliche Gesetz mancher Regierungen den Namen Kapitalverbrechen. In diesem Falle, wenn der positive Modus einen Namen hat, und einen anderen, insofern er zu dem Gesetze in Beziehung steht, läßt sich der Unterschied ebensoleicht bemerken, wie bei Substanzen, wo ein Name, z. ,B. Mensch, zur Bezeichnung des Gegenstandes gebraucht wird, und ein anderer, z. ,B. Vater, zur Bezeichnung der Relation.

§ 16. Die Benennungen der Handlungen führen uns oft irre. – Weil aber die positive Idee der Handlung und deren moralische Relation sehr häufig unter einem Namen zusammengefaßt werden, und dasselbe Wort zum Ausdruck von beidem dient, des Modus oder der Handlung und deren moralischer Rechtmäßigkeit oder Unrechtmäßigkeit: deshalb wird auf die Relation als solche wenig geachtet, und häufig zwischen der positiven Idee der Handlung und dem Verhältnis derselben zu einer Vorschrift kein Unterschied gemacht; und durch diese Vermischung zweier verschiedenen Betrachtungsweisen unter einem Ausdruck werden die, welche sich zu leicht durch den Wortlaut bestimmen lassen und geneigt sind, die Namen für Dinge anzusehen, oft bei ihrem Urteil über Handlungen irre geleitet. So wird das Wegnehmen dessen, was einem anderen gehört, ohne Wissen oder Erlaubnis des Eigentümers eigentlich Diebstahl genannt; weil aber dieser Name gewöhnlich so verstanden wird, daß er auch die moralische Verwerflichkeit der Handlung bezeichnet und deren Gesetzwidrigkeit andeutet, so sind die Menschen geneigt, alles, was sie Diebstahl nennen hören, als eine schlechte, der Norm des Rechtes widersprechende Handlung zu verurteilen. Gleichwohl ist das heimliche Wegnehmen des Schwertes eines Wahnsinnigen, damit dieser kein Unheil anrichte, wenn es auch zutreffenderweise Diebstahl genannt werden kann, insofern das der Name solch eines gemischten Modus ist, doch, mit dem göttlichen Gesetze verglichen und nach seinem Verhältnis zu dieser höchsten Norm beurteilt, keine Sünde oder Übertretung, obgleich der Name Diebstahl dies gewöhnlich zu verstehen giebt.

§ 17. Die Relationen sind zahllos. – So viel über das Verhältnis der menschlichen Handlungen zu einem Gesetz, welches ich deshalb moralische Relation nenne.

Alle Arten von Relationen durchzugehen, würde einen ganzen Band füllen, deshalb möge man nicht erwarten, daß ich hier ihrer aller gedenken solle. Für unsern gegenwärtigen Zweck genügt es, an diesen zu zeigen, welche Ideen wir von der zusammenfassenden Betrachtung haben, die Relation heißt, die so mannigfach ist, und so viele Veranlassungen hat (ebensoviele, wie es zur Vergleichung der Dinge miteinander giebt), daß es nicht leicht ist, sie auf Regeln zurückzuführen, oder unter passende Rubriken zu bringen. Die von mir erwähnten gehören, denke ich, zu den bedeutendsten, und können uns zeigen, woher wir unsere Ideen von Relationen gewinnen, und worauf diese beruhen. Bevor ich jedoch dieses Thema verlasse, möge es mir gestattet sein, aus dem Gesagten noch folgende Bemerkungen abzuleiten.

§ 18. Alle Relationen laufen auf einfache Ideen hinaus. – I. Es ist einleuchtend, daß jede Relation auf unsere aus der Sinneswahrnehmung oder der Selbstbeobachtung gewonnenen einfachen Ideen hinausläuft, und sich letzten Endes auf solche stützt; so daß alles, was wir selbst in Gedanken haben (falls wir an etwas denken, oder irgend eine Meinung hegen), oder anderen zu verstehen geben wollen, wenn wir Wörter, die Relationen bedeuten, gebrauchen, nichts ist als gewisse einfache Ideen oder Sammlungen solcher in Vergleichung miteinander. Bei der als die proportionale bezeichneten Art ist dies so offenbar, daß nichts deutlicher sein kann; denn, wenn jemand sagt: »Honig ist süßer als Wachs«, so ist klar, daß seine Gedanken bei dieser Vergleichung auf die einfache Idee »Süßigkeit« hinauslaufen; und dasselbe gilt von allen übrigen, wenn auch, falls sie zusammengesetzt oder wiederholt zusammengesetzt sind, die einfachen Ideen, woraus sie bestehen, vielleicht selten beachtet werden; z. ,B. wenn das Wort »Vater« ausgesprochen wird, so ist 1. die mit dem Worte »Mensch« bezeichnete, eigentümliche Art oder kollektive Idee gemeint; 2. die einfachen sinnlichen Ideen, die mit dem Worte »Erzeugung«, und 3. deren Wirkungen und alle einfachen Ideen, die mit dem Worte »Kind« bezeichnet werden. Ebenso erfordert das Wort »Freund«, worunter jemand verstanden wird, der einen anderen lieb hat und ihm gerne Gutes erweist, zur Erfüllung seines Sinnes alle folgenden Ideen: 1. alle unter dem Worte »Mensch« oder »intelligentes Wesen« befaßten einfachen Ideen, 2. die Idee der Liebe, 3. die Idee der Bereitwilligkeit oder Geneigtheit, 4. die Idee der Handlung, d. i. irgend einer Art von Gedanken oder Bewegung, 5. die Idee des Guten, womit alles, was das Glück eines Menschen befördern kann, bezeichnet wird, und die bei näherer Prüfung schließlich auf einzelne einfache Ideen hinausläuft, wovon das Wort »gut« im allgemeinen irgend eine bedeutet, während es, von allen einfachen Ideen völlig abgesondert, gar keinen Sinn hat. Und so laufen auch alle moralischen Ausdrücke, wenn auch vielleicht in entfernterer Weise auf eine Sammlung einfacher Ideen hinaus, indem die unmittelbare Bedeutung relativer Wörter sehr häufig in anderen als bekannt vorausgesetzten Relationen besteht, die, wenn man von der einen auf die andere zurückgeht, immer bei einfachen Ideen ihr Ende finden.

§ 19. Wir haben gewöhnlich von der Relation einen ebenso klaren (oder einen klareren) Begriff wie von ihrer Grundlage. – II. Bei den Relationen haben wir meistens, wenn nicht immer, einen ebenso klaren Begriff von der Relation wie von den einfachen Ideen, worauf sie sich gründet, weil Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung, wovon die Relation abhängt, Dinge sind, von denen wir gewöhnlich so klare Ideen wie von irgend etwas sonst haben, indem wir überhaupt nichts bestimmt erkennen könnten, ohne einfache Ideen und deren Grade voneinander zu unterscheiden. Denn, wenn ich eine klare Idee von Süßigkeit, Licht oder Ausdehnung habe, so habe ich sie auch von einem gleichen größeren oder kleineren Maße derselben; wenn ich weiß, was es für einen Mann bedeutet, von einem Weibe, nämlich Sempronia, geboren zu sein, so weiß ich auch, was es für einen anderen Mann heißt, von demselben Weibe Sempronia geboren zu sein, und habe damit einen ebenso klaren Begriff von Brüdern wie von dem Geborenwerden und vielleicht einen klareren. Denn, wenn ich glaubte, daß Sempronia den Titus im Petersilienbeet ausgegraben habe (wie man den Kindern zu sagen pflegt), und dadurch seine Mutter geworden sei, und daß sie hernach gleicherweise den Cajus im Petersilienbeet ausgegraben habe, so würde ich von dem brüderlichen Verhältnis unter ihnen einen ebenso klaren Begriff haben, als wenn ich die ganze Geschicklichkeit einer Hebamme besäße, indem ich auf mein Wissen davon, daß dasselbe Weib als Mutter gleichermaßen zu ihren Geburten beigetragen habe (wenn ich auch die Art und Weise, wie das geschehen, nicht kennte, oder eine irrige Vorstellung davon hätte), und daß dieser Umstand ihrer Geburt, er bestehe übrigens, worin er wolle, für beide derselbe sei, die Relation begründet habe. Ihre Vergleichung mit Bezug auf ihre Abstammung von derselben Person genügt also ohne Kenntnis der näheren Umstände dieser Abstammung, um mein Wissen davon zu begründen, ob sie in dem Verhältnis von Brüdern zu einander stehen oder nicht. Wenn aber auch die Ideen einzelner Relationen in dem Geiste derer, die sie gehörig ins Auge fassen wollen, ebenso klar und deutlich sein können wie die von gemischten Modi, und bestimmter als die von Substanzen, so sind doch die Namen von Relationen häufig von ebenso zweifelhafter und unsicherer Bedeutung, wie die von Substanzen oder gemischten Modi, und weit mehr als die von einfachen Ideen, weil relative Wörter die Zeichen einer nur durch das menschliche Denken vollzogenen und nur als Idee in den menschlichen Köpfen existierenden Vergleichung sind, und die Menschen sie deshalb häufig auf verschiedene Vergleichungen von Dingen anwenden, wie es der Vorstellungsweise eines jeden entspricht, die nicht immer mit der Vorstellungsweise anderer, die denselben Namen gebrauchen, übereinstimmt.

§ 20. Die Erkenntnis der Relation bleibt dieselbe, mag die Vorschrift, womit eine Handlung verglichen wird, wahr oder falsch sein. – III. Bei den von mir so genannten moralischen Relationen erlange ich durch Vergleichung der Handlung mit der Vorschrift eine richtige Kenntnis der Relation, mag die Vorschrift wahr oder falsch sein. Denn, wenn ich etwas mit einer Elle messe, so erfahre ich, ob das gemessene Ding länger oder kürzer ist als die vermeintliche Elle, wenn auch vielleicht die von mir gebrauchte nicht genau dem Normalmaße entsprechen mag, was in der That eine andere Frage ist. Denn, wenn auch die Vorschrift unrichtig ist, und ich mich dabei in einem Irrtum befinde, so erkenne ich die Relation doch aus der Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung zwischen ihr und dem mit ihr Statt which I compare with, lies: which I compare it with. Verglichenen. Wenn ich eine falsche Vorschrift als maßgebend betrachte, so werde ich zwar infolgedessen über den moralischen Charakter der Handlung falsch urteilen, weil ich sie nicht an der wahren Norm geprüft habe, aber über das Verhältnis, worin die Handlung zu der Vorschrift steht, womit ich sie vergleiche, d. h. über ihre Übereinstimmung oder Nichtübereinstimmung damit, täusche ich mich nicht.


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