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34. Hug von Werbenwag.

Gerichtlicher Zweikampf.

       

    Eh ich ganz auf sie verzichte,
Soll ein Freund der Minniglichen sagen,
    Fänd ich irgend gut Gerichte,
Wollt ich bei dem König sie verklagen,
    Daß sie meine Dienste nahm für gut,
Und mich doch nicht tröstet, noch mir Hülfe thut.
Will der König mir nicht richten, so hab ich zu dem Kaiser Muth.

    Ach wir müßen, sorg ich, beide
Kämpfen, wenn wir vor Gerichte kommen.
    Läugnet sie bei ihrem Eide,
Daß sie meine Dienste hat genommen,
    Sollen wir dann fechten, welche Noth!
Schlüg ich ihr das Wänglein wohl, den Mund so roth?
Auch wär mir Schande, schlüg ein Weib mich ohne Wehr im Kampfe todt.

    Läßt der König mich nicht dingen,
Konrad, wenn mein Leid ihm wird geklagt,
    Will ichs vor den Kaiser bringen:
Da wird Uebles dann von ihr gesagt.
    Richtet mir auch dieser nicht zuhand,
So thus der junge König von Thüringerland,
Oder auch der Pabst, bei dem man immer Recht und Gnade fand.

    »Lieber Freund, dem Zürnen wehre:
Eh du Königen und Kaisern klagst,
    Und dem Pabste, glaub auf Ehre,
Daß du beßer deinem Recht entsagst.
    Nimm die Minne, die dir werden mag,
Diene mir mit deinem Dienst noch manchen Tag:
Minne frommt dir mehr als Recht: ich fürchte weder Hieb noch Schlag.«


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