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Ewige Heimat

Bekanntmachung
Auf Grund des Paragraphen 2 etc. etc. ... erkläre
ich im Einvernehmen mit dem Herrn Reichsminister
des Auswärtigen folgende Personen der
deutschen Staatsangehörigkeit für verlustig:

Herrmann, Max,
geb. am 23. Mai 1886 in Neiße
Der Reichs- und Preußische Minister des Inneren.

 

Wer mich zu entehren glaubte,
wenn mit frevelndem Befehle
er das Heimatrecht mir raubte,
ahnt die ewig lenzbelaubte
Heimat nicht in meiner Seele.

Da besteht in altem Glanze
heimatliches Bild und Wesen:
wieder auf besonnter Schanze
werden wir zum Frühlingskranze
uns die ersten Veilchen lesen.

Wieder vor der Bergeskette,
die das Wiesental umwindet,
ist des Städtchens Silhouette,
und auf unserm Fensterbrette
Spatzenvolk sein Futter findet.

Mit gewohntem Wohlgefühle
wandle ich bekannte Pfade
bei der alten Pulvermühle
in des Wäldchens Schattenkühle
zum belebten Wellenbade.

Große Orte und geringe,
Ströme, Höhen, Aecker, Auen,
ernsthafte und heitre Dinge,
wenn ihr Wirkliches verginge,
könnte noch mein Wachtraum schauen.

Schöner, als sie jemals schienen,
blieben sie mir im Gedenken,
machen mir verliebte Mienen,
und ich werde mich mit ihnen
immer wieder schön beschenken.

Was jetzt Gutes muß verderben
dem geknechteten Geschlechte,
wird noch lang nach unserm Sterben
laut mit meinen Worten werben
für die ewigen Heimatrechte.

Wer uns glaubte zu entehren,
wenn er heimatlos uns nannte,
sieht: die Heimat wird sich mehren
und die Seele nichts entbehren
derer, die sein Haß verbannte.

Ewig lenzbelaubt beglücken
wird der Traum uns scheinbar Tote:
lächelnd sehn wir von den Brücken
auf den Tanz der Wassermücken
und die Fahrt der Liebesboote.

Was man liebt, kann nie vergehen:
heimatlich vertraute Töne
überall uns treu umwehen;
denn die Heimat bleibt bestehen
in dem Lied verstoßner Söhne.


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