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Von dem Katzenpfötchen, das wir im I. Bande (S. 61) kennen lernten, unterscheidet das Wald-Ruhrkraut sich durch die gestielten, lanzettlichen Blätter und den ährenförmigen Blütenstand. Der Standort der beiden Arten ist häufig der gleiche, offene, trockene Waldungen, Hügel, Bergwiesen. Der einfache, rutenförmige Blütenstengel steht straff aufrecht. Die kleinen walzenförmigen Blütenköpfchen stehen in den Achseln der oberen Blätter und bilden auf diese Weise eine lange beblätterte Ähre. Jedes der gelblichweißen Blütenkörbchen enthält trotz seiner Kleinheit zahlreiche, oft 60 – 70 Griffelblüten und, von ihnen umgeben, 3 bis 4 vollständige, Staubblätter und Griffel enthaltende Zwitterblüten. Beide Blütenarten besitzen einen gleichgebauten Fruchtknoten, der mit einem Haarring gekrönt ist, einen Nektarkragen am Grunde des Griffels und eine 4 mm lange Blumenkrone, die bei den weiblichen Blüten sehr eng und weiß, bei den zwitterigen etwas weiter und oben etwas gelb gefärbt ist. Die Griffel der letzteren besitzen Fegehaare zum Hinausbürsten des Pollens. Infolge der Kleinheit der Köpfchen wird der Pollen der wenigen Zwitterblüten auch ohne Insektenbesuch wohl genügen, die Narben der zahlreichen Griffelblüten zu bestäuben.
Vereinblütler, Compositen, Kl. XIX. . Juli, August. H. 0,30 – 0,40 m.