Ferdinand Gregorovius
Geschichte der Stadt Athen im Mittelalter
Ferdinand Gregorovius

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Drittes Kapitel

Abfall der lombardischen Großen in Thessalonike vom Kaiser. Sie besetzen Theben. Erstes Parlament des Kaisers Heinrich in Ravennika. Sein Zug nach Theben, Athen und Negroponte. Zweiter Reichstag in Ravennika. Kirchliche Zustände. Die griechischen Kirchengüter. Konkordat von Ravennika. Champlitte verläßt Morea. Villehardouin, Fürst Achaias. Andravida. Eroberung von Korinth, Argos und Nauplia. Otto de la Roche wird mit der Argolis beliehen. Tod des Kaisers Heinrich. Untergang seines Nachfolgers Peter von Courtenay. Dessen Sohn Robert, Kaiser. Athen unter Otto de la Roche. Seine Familie. Die St. Omer in Theben. Otto kehrt nach Frankreich zurück. Guy de la Roche erhält von ihm Athen.

1.

Das Kaisertum der Lateiner war schon wenige Jahre nach seiner Errichtung durch eine innere Krisis gegangen, welche dartat, wie gering seine Lebensfähigkeit war. Die verschiedenen Nationalgruppen der Franken hatten dort begonnen, sich voneinander zu trennen oder gegen den obersten Lehnsherrn sich gleichgültig zu verhalten. Die Belgier mit ihrem Kaiser besaßen die Hauptstadt und ihr Gebiet, die Venezianer die wichtigsten Häfen und Inseln des Romäerreichs, ihre Kolonie in Konstantinopel mit dem gebieterischen Podesta an ihrer Spitze und das kirchliche Patriarchat. Die Franzosen herrschten im eigentlichen Griechenland, die Lombarden aus der kriegerischen Gefolgschaft des Bonifatius von Montferrat geboten über Makedonien und Thessalien bis zu den Thermopylen und auch über Euböa.

Nach dem Tode des Königs von Thessalonike suchten seine ehemaligen Waffengefährten und Lehnsbarone diesen Staat vom Vasallenverbande mit dem Kaiser loszureißen. Die Häupter der lombardischen Partei waren Oberto von Biandrate, Bail für die Regentin Thessalonikes, die Königin-Witwe Margaretha, und ihren zweijährigen Sohn Demetrios, der Konnetable Amadeo Buffa, Ravano dalle Carceri, Herr von Euböa, Albertino von Canossa, Gebieter im thessalischen Theben, und der Markgraf Pallavicini von Bodonitsa. Diese Großen hatten im Sinne, den kühnen Plan auszuführen, an dessen Verwirklichung Bonifatius durch den Tod auf dem Schlachtfelde verhindert worden war. Sie wollten aus Nordgriechenland, Hellas und dem Peloponnes ein selbständiges Reich bilden, an dessen Spitze sie Wilhelm von Montferrat zu stellen gedachten, den in Italien zurückgebliebenen Erben und Sohn des verstorbenen Helden.

Der Megaskyr Athens, welcher Lehnsmann des Königs von Thessalonike gewesen war, hatte bereits die Gelegenheit wahrgenommen, um sich dieser Fessel zu entledigen und fortan nur den Kaiser in Konstantinopel als seinen Oberherrn anzuerkennen. Da er sich weigerte, auf die Ideen der Lombarden einzugehen, und ihnen wahrscheinlich die Heeresfolge verweigerte, brachen diese mit Kriegsvolk im Jahre 1208 in Böotien ein. Theben, das erste Lehen, welches Otto de la Roche von Bonifatius erhalten hatte, wurde überrumpelt und dem Alberto Pallavicini zugesprochen.Henri de Valenciennes, Hist. de l'Empereur Henri, ed. Wailly, p. 366, nennt Aubertin Sire d'Estives. Der Megaskyr selbst befand sich nicht dort, sondern entweder in Athen oder auf einem Kriegszuge vor Korinth.

Nun aber brach der Kaiser Heinrich, ein tapferer und zur Tat entschlossener Mann, mit Kriegsvolk nach Thessalonike auf, um den Trotz jener Rebellen zu bändigen. Dies gelang ihm weniger durch Waffen als durch seine Kühnheit und Klugheit. Er ließ am 6. Januar 1208 den Knaben Demetrios als Nachfolger seines Vaters Bonifatius zum Könige krönen und ernannte einen neuen Regentschaftsrat. Sodann versammelte er im Mai ein Parlament auf dem Felde von Ravennika bei Zeitun, um alle Händel beizulegen und die Vasallen des Reichs sich zur Treue zu verpflichten.

Auf diesem Tage fanden sich auch Feudalherren Griechenlands ein, namentlich Gottfried von Villehardouin und Otto de la Roche, etwa sechzig geharnischte Ritter. Sie kamen von der Belagerung Korinths. Villehardouin, damals Bail Achaias für den abwesenden Champlitte, wurde vom Kaiser auf jede Weise ausgezeichnet, zum Seneschall Romaniens ernannt und dadurch über alle Barone Moreas erhoben. Der Megaskyr Athens aber trat als Kläger gegen jene lombardischen Großen auf, die ihm sein Lehen Theben entrissen hatten, und sie waren nicht zu dem Parlament erschienen.»Lombart defaillirent dou parlement, ke il n'i vinrent point.« Henri de Valenciennes, p. 406. Pallavicini, Ravano und Albertino trotzten dem Gebot des Kaisers in der von ihnen besetzten Kadmeia, weshalb dieser sie mit Kriegsgewalt zu unterwerfen beschloß und durch die Thermopylen nach Böotien herabzog. Otto de la Roche begleitete ihn. Heinrich wurde von den Thebanern mit allen Ehren empfangen; der dies erzählende französische Chronist bemerkt unter ihnen ausdrücklich griechische Geistliche und Archonten. Nach einigen mit Tapferkeit abgeschlagenen Stürmen auf die sehr starke Burg ließen sich die rebellischen Barone zu einem Vergleich herbei; sie übergaben dem Kaiser die Kadmeia, und dieser stellte das Lehen Theben dem Megaskyr zurück. Heinrich zog weiter nach Athen, wo ihn La Roche wahrscheinlich auf der Akropolis gastlich aufnahm, und dort verrichtete der Kaiser in der Marienkirche seine Andacht.Henri de Val., p. 412, nennt sie »maistre eglyse d'Athaines... c'on dist de Nostre Dame«. Zwei Tage blieb er in Athen, worauf er nach Negroponte hinüberging. Ravano, der ihm Treue gelobt hatte, begleitete ihn dorthin mit Otto de la Roche und andern Herren, und er schützte ihn gewissenhaft gegen die Anschläge Blandrates. Der Kaiser verweilte drei Tage auf jener Insel, worauf er über Theben nach dem Norden zurückkehrte, ohne den Peloponnes zu betreten. Mit preiswürdiger Willenskraft hatte er auf seinem Zuge durch Griechenland seine Reichsgewalt wiederhergestellt; selbst der Despot von Epiros huldigte seiner Oberherrlichkeit und gab seine Tochter dem Bruder Heinrichs, Eustache, zur Gemahlin. Seine Milde gegen die Griechen machte ihn auch bei diesen beliebt. Er suchte die Schranken zwischen ihnen und den Lateinern aufzuheben und zog byzantinische Männer in die Verwaltung und das Heer.Sein Lob deshalb bei Georg Akropolita, p. 31.

Am 2. Mai 1210 versammelte Heinrich seine Großen zum zweiten Mal in Ravennika. Dies geschah in derselben Zeit, als im Abendlande der Welfenkaiser Otto mit dem Papsttum in jenen heftigen Zwiespalt geriet, der erst seinen Bann und hierauf die Erhebung des Hohenstaufen Friedrich II. zur Folge hatte. Zwei katholische Kaisertümer bestanden demnach in derselben Stunde in den beiden Hälften des römischen Weltreichs; ein jedes dieser Oberhäupter war Fremdling in einem unterworfenen und widerstrebenden Lande. Auch der Kaiser Konstantinopels nannte sich, wie jener Roms, von Gottes Gnaden gekrönter Imperator und immer Augustus.»Hen. d. gr. fedel. in Ch. Constantinopolitanus Imp., a Deo coronatus, Romaniae moderator, et semper Augustus.« Brief an Innoz. III., II, 207. So nannte sich schon Balduin. – »In Christo Deo fedelis Imp. et moderator Romeorum et semper Aug.« nannte sich auch Theodor Laskaris, der griechische Nationalkaiser in Nikaia. Unter den Füßen eines jeden wankte der Boden, aber das germanisch-römische Kaisertum war ein altes, auf der Verfassung des Abendlandes gegründetes Institut, welches noch manche Katastrophe überdauern konnte, während das lateinisch-byzantinische einem wurzellosen Baume glich, den der nächste Sturm zu fällen drohte.

Nicht wie das Kreuzfahrer-Königreich Jerusalem war der Frankenstaat in Byzanz aus geistlichen Trieben hervorgegangen, sondern eine rein weltliche Schöpfung trotz des Papsts. Die Unterwerfung der orientalischen Kirche unter seine Gebote war der Tribut und Preis, welchen die lateinischen Eroberer Konstantinopels dem Papst für seine Anerkennung ihrer dortigen Gewaltherrschaft zahlten, aber sie waren nicht gesonnen, das griechische Reich zu einem römischen Kirchengut werden zu lassen. Vielmehr erkannten sie, daß ihre Herrschaft sich nur erhalten konnte, wenn zahlreiche kriegstüchtige Lehnsherren dieselbe mit dem Schwert verteidigten. Selbst der Widerstand, den die zwar augenblicklich vergewaltigte, aber doch unbezwingliche griechische Kirche, deren legitimer Patriarch jetzt in Nikaia residierte, dem Papsttum entgegenstellte, konnte den lateinischen Gebietern Griechenlands nicht ganz unwillkommen sein. An den Staatsgedanken Venedigs sich anlehnend, welches den Ansprüchen des Papsts mit kluger Festigkeit begegnete, durften sie den Versuch machen, auf den Trümmern Ostroms einen reinen Feudalstaat aufzurichten, in welchem der römischen Kirche nur so viel Macht gelassen wurde, als ihr das Lehnsrecht gestattete. Das Recht der Eroberung und des Schwerts blieb im lateinischen Orient immer stärker als die Ansprüche der römischen Kurie, deren Bannstrahlen die Entfernung abschwächte und der gemeinsame Vorteil der Barone abstumpfte. Diese waren auch über die Ursachen des ewigen Haders der deutschen Kaiser mit dem Papsttum aufgeklärt; sie eigneten sich etwas vom Geist des byzantinischen Cäsarismus an, welcher, statt der Kirche Eingriffe in die weltliche Gewalt zu erlauben, eher für sich selbst das Recht beanspruchte, in die geistlichen Angelegenheiten einzugreifen. Die Republik Venedig, der Frankenkaiser in Konstantinopel und seine Lehnsträger in Griechenland erkannten ganz richtig, daß einer der tiefsten Schäden des griechischen Reichs die Anhäufung des Grundbesitzes der toten Hand gewesen war: ein Übel, welchem vor ihnen manche Kaiser durch Gesetze zu steuern gesucht hatten. Die Lateiner waren alle in dem Vorsatze einig, das griechische Kirchengut zu säkularisieren, was meist überall geschehen war.

Innozenz III. verlangte von Heinrich, daß er das Verbot der Schenkungen an die tote Hand zurücknehme, und er stellte dieselbe Forderung an andere fränkische Dynasten. Weil der Kaiser einige Orte den Templern entzogen hatte, befahl der Papst den Erzbischöfen von Athen und Neopaträ, auf die Zurückgabe jener Städte zu dringen.Raynald, 1210, n. 29. Fortdauernd wurde er von den durch die Barone geschädigten Bischöfen mit Klagen bestürmt. Wie alle lateinischen Feudalherren in Griechenland hatte sich auch der Megaskyr in Athen den Ansprüchen der Geistlichkeit entgegengesetzt, obwohl er eifrig bemüht war, in seinem Lande katholische Kirchen einzurichten. Denn er hatte den Papst ersucht, überall in Orten, wo sich zwölf fränkische Haushaltungen vorfanden, einen Pfarrer anzustellen.Innoz. III., ep. XIII, 16, p. 418. Gleich Villehardouin zog er Kirchengüter ein und verbot, dem Edikt des Kaisers gemäß, Schenkungen an die tote Hand. Deshalb kam er mit dem Erzbischof Athens, mit dem lateinischen Patriarchen in Konstantinopel und dem Papst in Streit. Innozenz richtete heftige Breven an ihn, an Ravano von Negroponte, Thomas von Stromoncourt, den Markgrafen von Bodonitsa und andere Lehnsherren Romaniens.Lib. XI, ep. 244, p. 261. Wegen des Verbots der Schenkungen: »Quod nobilis vir Otto de Roccâ dom. Athenarum et alii barones et milites ipsius imperii... inhibuerint, ne quis de possessionib. suis in vita sua conferat... ecclesiis.« Lib. XIII, 110, p. 465, Lateran. VI. Id. Julii (1210). An den Kaiser, ibid., Ep. 99. Er ermahnte den Megaskyr vom Erzbistum Athen, weder das Akrostichon noch Renten zu erpressen, und suchte in gleicher Weise die Kirche Thebens zu schützen.Lib. XI, 121, 116. Als Berard aus Menschenfurcht dem Megaskyr, der sich eben vermählt hatte, die Einkünfte des kirchlichen Schatzamtes abtrat, verbot das der Papst. Der dortige Erzbischof klagte, daß die in seiner Provinz begüterten Johanniter die Herren Thebens (Otto de la Roche und Nikolaus von St. Omer) und das Volk aufreizten, seiner Kirche keine Zehnten zu geben, da sie selbst dieselben an sich rissen. Der Papst befahl den Erzbischöfen von Larissa und Athen und dem Bischof von Zeitun, dagegen einzuschreiten.Lib. XI, 153, dat. Ferentini VI. Id. Oct. a. XI.

Neben den Johannitern besaßen auch die Tempelherren im Lande des Megaskyr Güter. Der Kardinallegat Benedikt hatte ihnen die Kirche St. Lukas (Phote) bei Theben zugewiesen, der dortige Erzbischof ihnen einen Garten geschenkt, und Jacques d'Avesnes und Ravano hatten sie mit Besitzungen in Negroponte ausgestattet.Lib. XIII, 143, 146, 147. Auch dieser Orden klagte über Vergewaltigung durch die Landesherren. Die Bischöfe aber wehrten sich gegen die Eingriffe derselben durch so häufige und willkürliche Verhängung der Exkommunikation, daß der Papst selbst ihnen dies untersagte.So verbot er dem Erzb. von Athen ohne Grund, Ravano zu bannen, lib. XV, 100. Nicht nur lagen die Bistümer und Klöster in beständigem Zwiespalt mit den weltlichen Gewalten, sondern auch zwischen den Diözesen selbst wurde um die Ausdehnung ihrer Grenzen gestritten.Lib. XV, 29. Streit zwischen dem Erzbischof von Theben und dem Suffragan von Zaratora.

Die Mißverhältnisse dieses fortgesetzten Haders der Kirche und des Staats in den ehemals byzantinischen Ländern sollten nun im großen und ganzen durch das im Jahre 1210 zu Ravennika abgeschlossene Konkordat beseitigt werden. Dies war notwendig, um dem Chaos des kirchlichen Zustandes ein Ende zu machen und den Papst zufriedenzustellen, da im Grunde doch nur seiner Autorität und Protektion der Frankenkaiser den Fortbestand seines ephemeren Reichs verdankte.Heinrich schrieb an Innozenz im Sept. 1209: »Quia nisi patrocinio vestro terra et imperium nostrum totius Romaniae regatur.« Baluze II, ep. 207.

Die glanzvolle Versammlung auf der Ebene Ravennikas konnte an die Parlamente der römischen Kaiser deutscher Nation in Italien erinnern, zumal an jene auf dem ronkalischen Felde. Um das kaiserliche Zelt Heinrichs reihten sich diejenigen der großen Prälaten und Barone des fränkischen Griechenlands. Neben andern Lehnsträgern des Reichs waren dort erschienen der Megaskyr von Athen, die Herren von Salona und Bodonitsa, Nikolaus von St. Omer aus Theben und Ravano von Euböa. Berard, der erste französische Metropolit Athens, mit seinen Suffraganen und andere Erzbischöfe wie die von Larissa, Neopaträ, Herakleia umgaben den lateinischen Patriarchen Konstantinopels. Thomas Morosini schloß als solcher mit dem Kaiser und seinen Lehnsträgern ein Abkommen, wonach dem Klerus alle geistlichen Güter und Rechte von den Grenzen Thessalonikes bis Korinth zurückgegeben wurden als freies, eximiertes Kirchengut, doch mit der Verpflichtung, an die weltliche Macht das von den byzantinischen Gesetzen hergebrachte Akrostichon zu zahlen. Der Papst bestätigte diesen Vertrag.Akt von Ravennika vom 2. Mai 1210, einverleibt einer Bulle Honorius' III.; Innoz. III., Ep. II, p. 836. Bestätigung des Papstes Ep. XIII, p. 192, n. 21. Dez. 1210. Die »resignatio« galt »a confinio Thessalonicensis regni usque Corinthum«.

Seither besserten sich die kirchlichen Verhältnisse im ganzen, obwohl die Folgen der gewaltsamen Umwälzung in den volkswirtschaftlichen Zuständen Griechenlands nicht mehr heilbar sein konnten. Auch brach der Streit mit der Kirche dort immer wieder hervor. Im Jahre 1213 bannte der Erzbischof von Patras im Verein mit denen von Theben und Athen den Fürsten von Achaia und Otto de la Roche als Räuber von Kirchengut, doch hob der Papst diese Maßregel auf.Ep. XVI, p. 98. Vielleicht dankte ihm der Megaskyr dafür, indem er im Jahre 1214 das Kastell Levadia, das alte Lebadea in Böotien, dem Kardinallegaten Pelagios als Eigentum der Kirche schenkte, um es dann von dieser als Lehn zurückzunehmen.»Donatio castri Livadiae, quam fecit Otto de Rocca princeps Athenarum«, und Belehnung durch Pelagios, XI. Kal. Julii 1314, bei Muratori, Antiq. V, p. 834, n. 835; Bestätigung des Papsts, Laterani VIII. Id. Jan. a. XVIII. Der Megaskyr befand sich im Zerwürfnis mit dem Patriarchen von Konstantinopel, welcher selbst nach Theben kam und dort nicht nur Klöster als ihm zugehörig beanspruchte, sondern auch die geistliche Jurisdiktion jenes Erzbistums an sich ziehen wollte. Das thebanische Kapitel klagte beim Papst, und dieser beauftragte den Abt des Klosters Daphni, den Prior der Parthenonkirche und den Dekan von Daulia, solcher Anmaßung entgegenzutreten.Lateran, 14. Febr. 1217. Pitra, Anal. noviss. I, p. 535ff.

Im Jahre 12I8 erlaubte sich der Patriarch Morosini durch seinen Legaten in Andravida gegen Villehardouin und den Megaskyr das Interdikt zu verhängen, was dann der Papst als Eingriff in seine eigenen Rechte tadelte und aufhob. Dasselbe geschah mit der Exkommunikation, die noch im Jahre 122o der Kardinal Colonna gegen beide Fürsten erlassen hatte.Raynald, 1218, n. 27; 1222, n. 11; 1223, n. 13 (Villehardouin betreffend).

Im allgemeinen bieten für die kirchlichen Verhältnisse in Attika und Böotien unter der burgundischen Herrschaft die Einrichtungen in Zypern eine sichere Analogie dar. Auf dieser Insel setzte es der Kardinallegat Pelagios im Jahre 1220 durch, daß der König und die Barone den Zehnten von ihren Ländereien zahlten und die kirchlichen Leibeigenen von allen Leistungen an die Krone befreit wurden. Doch erlangten auch die orthodoxen Priester die Freiheit von den persönlichen Servituten unter der Bedingung des Gehorsams gegen den lateinischen Erzbischof. Die griechischen Kirchen behielten die ihnen von den Franken bewilligten Einkünfte, die Rechte der Temporalien abgerechnet, welche der Herr des Orts darauf besaß.Akt vom Okt. 1220, Limassol, bei Mas Latrie III, p. 612ff., ratifiziert durch Pelagios, 14. Sept. 1222 in Famagusta. Nach denselben Grundsätzen sind wohl diese Angelegenheiten auch im Lande des Megaskyr geregelt worden, und dasselbe geschah in Morea. Gottfried Villehardouin hatte freilich die Bestimmungen des Vertrags von Ravennika für sein Land abgelehnt; erst im Jahre 1222 schloß sein Sohn und Nachfolger mit dem Papst Honorius III. ein Konkordat auf den Grundlagen jenes erstgenannten Verzichts.


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