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Friedland

Der Nixen muntre Scharen,
Sie schwimmen stracks herbei,
Nun einmal zu erfahren,
Was in den Mauern sei.
Uhland

Altfriedland, vormals Kloster Friedland, bildet die zweite Hälfte des Besitzes, den Markgraf Karl von Schwedt in diesen Gegenden, das heißt am Rande des Oderbruchs, innehatte.

Friedland war in alten Zeiten ein Nonnenkloster des Zisterzienserordens. Was die Geschichte diesem Orden im allgemeinen nachahmt, das traf innerhalb der Marken, drin alles »wüst und leer« war, in verdoppeltem Maße zu. »Die Zisterzienser waren frei von jener geistigen Zerstreutheit welche damals die gewöhnliche Folge scholastischer Streitigkeiten war. Sie waren ausgezeichnete Landwirte, immer voran mit ihrer Hände Arbeit. Aber ihrer Hände Arbeit bestand nicht bloß außerhalb der Klostermauern im Ausroden des Waldes, im Fällen der Bäume, im Umgraben der Erde, sondern auch innerhalb des Klosters im Abschreiben der Bücher. Sie brachten nicht nur das Christentum, sie brachten auch die Kultur; sie bauten, sie lehrten. Dabei waren sie vor andern ausgezeichnet in der Kunst der Bekehrung.« So beschreibt sie die Geschichte des Ordens.

Wann Kloster Friedland gegründet wurde, ist nicht mehr mit Bestimmtheit festzustellen, da im Jahre 1300 das alte Kloster samt seinen Urkunden verbrannte. Doch läßt sich nachweisen, daß es bereits ziemlich lange vor 1271 bestand, also durchaus in die erste Zeit der Germanisierung dieser Landesteile zurückreicht. Der Evangelist Johannes war der Schutzheilige des Klosters; die Kloster kirche war der Heiligen Jungfrau geweiht.

Wahrscheinlich in demselben Jahre (1300), in dem das alte Kloster niederbrannte, schritt man auch bereits zu dem Aufbau eines neuen. In ebendiesem Jahre ward eine Urkunde ausgestellt, worin Markgraf Albrecht dem Kloster seinen alten Besitz bestätigte. Dieser war: das Städtchen (jetzt Dorf) Friedland; die Dörfer Ringenwalde, Biesdorf und Lüdersdorf; ferner Anteile an den Dörfern Metzdorf, Löwenberg, Beiersdorf, Börnecke, Ladeburg, Kleinbarnim und Marzahne; ferner, ganz oder teilweis, die Alebrand-Mühle bei Friedland, die Lapenowsche Mühle bei Ringenwalde und die Dornbusch-Mühle bei Bliesdorf. Besonders reich aber war Kloster Friedland an schönen Seen, deren Fischertrag für die frommen Jungfrauen ausgereicht haben würde, wenn auch das ganze Jahr aus Festtagen bestanden hätte. Das Kloster besaß nämlich: den Kloster- und Kietzer-See bei Friedland, den großen und kleinen Tornow-See bei Probsthagen (jetzt Pritzhagen), den Griepen-See, den Buckowschen See, den Weißen-See und zum Teil den großen Schermützel-See, alle vier bei Buckow gelegen. Dazu gesellte sich ein Weinberg bei Wriezen und von seiten der obengenannten Dornbusch-Mühle die Verpflichtung: den Nonnen zu Friedland täglich vor Sonnenaufgang eine warme Semmel zu liefern. Diese »warme Semmel« gönnt uns Einblick in die gemütliche Seite des Klosterlebens.

Es scheint indessen bei bloßen Gemütlichkeiten nicht lange geblieben zu sein, denn die nächste Urkunde, freilich fünfundachtzig Jahre später, ist bereits darauf aus, durch Erlasse und Befehle dem um sich greifenden Sittenverfall zu steuern. Es war die Zeit, wo die strenge Klosterregel überall einer »milden Praxis« zu weichen begann, ganz besonders in der Mark, wo die kaum bezähmte Wildheit der Bewohner unter der bayrischen und luxemburgischen Herrschaft neu hervorbrach. Auch die Klöster wurden davon berührt. Einst war das Leben innerhalb derselben stark genug gewesen, nach außen hin bildend und sittigend zu wirken, jetzt, schwach geworden, drang der allgemeine Sittenverfall von außen her in die Klostermauern ein. Das ersehen wir mit aller Bestimmtheit aus der zweiten Urkunde vom 3. Juli 1381, der Riedel die Überschrift gegeben hat: »Dietrich, Bischof von Brandenburg, ordnet die Einrichtungen des Klosters Friedland«. Sie ist die wichtigste unter allen Urkunden, die auf das Kloster Bezug nehmen, weshalb wir uns ausführlicher mit derselben beschäftigen. Es ist dreierlei, was wir aus ihr ersehn: 1. das Regiment des Klosters; 2. die Tatsache des Verfalls; 3. die Mittel und Wege, diesem Verfall zu steuern.

1. Die Urkunde beginnt, Einblicke in das »Regiment des Klosters« gönnend, wie folgt:

»Dietrich, durch die Gnade Gottes und des Heiligen Stuhles Bischof von Brandenburg, entbietet der in Christo geheiligten Abbatissin, der Priorin und dem ganzen Kloster der Heiligen Frauen in Fredelant sowie auch dem sehr ehrenwerten Präpositus derselben Gruß im Herrn und ermahnet sie, unseren Statuten, Ordinatorien und Mandaten fest und treu zu gehorsamen.«

Gleich dieser erste Satz der Urkunde belehrt uns über manches Abweichende. Wir sehen zunächst das Kloster unter dem Bischof stehen. Dies war nicht das Herkömmliche. Wir finden in der Geschichte des Zisterzienserordens folgendes: »Der heilige Stephan (Stephan Harding, ein Engländer) hatte mit den Bischöfen, in deren Diözesen die Klöster standen, einen wichtigen Vertrag geschlossen. Er versprach ihnen nämlich, daß in ihren bischöflichen Sprengeln nie ohne ihre Gutheißung ein Kloster errichtet werden sollte, und sie gaben ihm ihrerseits wiederum die Versicherung, daß sie freiwillig auf ihr Recht hinsichtlich der Beaufsichtigung verzichten wollten.« Soweit die Geschichte des Ordens. Doch ist es möglich, daß in der Mark Brandenburg von Anfang an diese Dinge sich anders gestalteten und die Klöster in eine Abhängigkeit von den Bischöfen eintraten.

Das andere, was in den zitierten Eingangsparagraphen auffällt, ist das Vorhandensein einer Priorin neben der Äbtissin, während doch die Klöster im allgemeinen nur eine Äbtissin oder Priorin hatten.

2. Die Urkunde fährt nun, die Tatsache des Verfalls konstatierend, folgendermaßen fort:

»Wir wissen und haben aus der Evidenz der Tatsachen erfahren, daß überall, wo die Herrschaft der Zucht verachtet wird, die Religion selber Schiffbruch leidet. Wir haben daher Vorsorge getroffen, damit nicht, durch Verachtung dieser Zucht, an denen, die sich Christo verlobt haben, Unpassendes wahrgenommen werde, Unpassendes, das allemalen angetan ist, dem Ruhm der Tugend und Ehrbarkeit einen Makel anzuheften oder die göttliche Majestät zu beleidigen. So denn haben wir, mit Übergehung geringerer Dinge, in nachstehendem in Betracht gezogen, wie euer Zustand würdig und angemessen zu reformieren sei

Der Zustand des Klosters war also der Reform bedürftig. Es scheint aber fast, daß er derselben sogar dringend bedürftig war, denn der letzte Satz der Urkunde, den wir zu diesem Zweck vorwegnehmen, schließt mit folgender Androhung:

»Wer aber unter euch, sei es im einzelnen oder in all und jedem, noch zwölf Tage nachdem diese Statuten, Ordinationen und Befehle zu eurer Kenntnis gelangt sind, als frecher Verletzer oder freche Verletzerin sich erblicken läßt, erfährt die Sentenz der Exkommunikation, von welcher der Betroffene, es sei denn, er stürbe (nisi in mortis articulo), nicht ohne unsere spezielle Erlaubnis absolviert werden wird.«

3. Den Hauptinhalt der Urkunde bildet aber die Aufzählung der verschiedenen Punkte, die der Reform bedürftig sind, und die Angabe des Guten und der Ordensregel Entsprechenden, das an die Stelle eingerissener Unordnung zu setzen ist. Die Urkunde sagt darüber:

  1. »So denn, nach fleißiger Beratung und Verhandlung, setzen wir fest, ordinieren und befehlen wir, inwieweit ihr Nonnen unter fester Klausur zu verbleiben habt. Zu allen Türen, deren Eingang und Ausgang erforderlich ist, sollt ihr zwei verschiedene Schlüssel haben, der eine, von innen her, für Euch, Abbatissin, der andere, von außen her, für Euch, Herr Präpositus, so daß niemand ein oder aus gehen kann ohne Wissen und Zulassung von euch beiden. Wir ordnen dabei ferner an, daß keine der Nonnen, unter was immer für Vorwand, Erlaubnis haben soll, außerhalb des Klosters wohnende Freunde noch auch überhaupt draußen Lebende zu besuchen, so wie wir auch befehlen, daß niemand ohne spezielle Erlaubnis der Abbatissin oder des Präpositus an das Küchenfenster (ad fenestram collationi) herantreten soll. Auch soll keine der Nonnen eine besondere Wohnung (habitaculum) oder sonstige Bequemlichkeit haben, noch auch außerhalb des gemeinschaftlichen Refektoriums oder eines andern gemeinschaftlichen Eßraumes (cenaculum) zu Mittag oder zu Abend essen. Diese Verordnungen waren gewiß um so nötiger, aber freilich auch um so schwieriger durchzuführen, als alle solche Klöster, die wie Kloster Friedland nur eine lokale Bedeutung hatten, wie von selber aus einem kirchlichen zugleich auch zu einem gesellschaftlichen Mittelpunkte des Kreises wurden. Die Pfuels und die Ilows, die Eyckendorps und die Höndorps, die Stranze, Barfuse und Wulffens, wie sie ihre Güter in nächster Nähe um Kloster Friedland herum hatten, so hatten sie auch ihre Töchter in demselben. Die einfache Folge davon war, daß das Kloster in gutem und oft auch wohl in nicht gutem Sinne des Worts zu einem Rendezvousplatze wurde, wohin die adeligen Insassen des Kreises ihre Neuigkeiten trugen, um sie gegen andere auszutauschen. Die Weit innerhalb und außerhalb der Klostermauern war dieselbe. Alles war versippt, verschwägert, und die Kordialität, die Familienzugehörigkeit mußte natürlich die Aufrechterhaltung der Disziplin erschweren. Nur in gewissen Fällen wird die Abbatissin von dieser Anordnung Abstand nehmen können, aber doch immerhin nur so, daß alsdann an einem andern, eigens und speziell dazu bestimmten Orte die Mahlzeit eingenommen werden muß.
  2. Im übrigen, in Gemäßheit der zweiten Ordensregel und nach alter löblicher Gewohnheit dieses Klosters, sollt ihr der Abbatissin folgsam und gehorsam sein. Und wenn eine unter euch, wegen Ausschreitung und Unterlassung, Mahnung oder Strafe verdient, so soll sie dem Ausspruch der Abbatissin, in Gemäßheit der Ordensregel, Gehorsam leisten, soll auch nicht von irgendeiner andern gegen die Abbatissin verteidigt werden, außer wenn es die Ordensregel gestattet.
  3. Und ihr sollt ferner keine Mägde oder besondere weltliche Dienerinnen, weder innerhalb des Klosters noch auch außerhalb desselben, zu diesem oder jenem Geschäfte haben, außer solche, welche durch euren Präpositus zugelassen und zu eurer Bedienung speziell erlesen sind; noch auch soll euch gestattet sein, unter was immer für Vorgabe, irgendeine weltliche Jungfrau in euer Kloster auf längere oder kürzere Zeit als Mitbewohnerin aufzunehmen, es sei denn auf spezielle Erlaubnis. Und wenn ihr infolge unserer Erlaubnis eine solche unter euch aufgenommen habt, so soll sich diese Aufgenommene (suscepta) kleiden wie ihr, in ein ebensolches Kleid und eine graue Tunika darüber. Und einmal aufgenommen, soll sie das Kloster nicht wieder verlassen, unter was immer für Vorgabe, vor Ablauf einer festgesetzten Zeit, es sei denn, daß sie unsere Erlaubnis dazu erhielte. Und für den Fall, daß etwas für die Kosten solcher Mitbewohnerin beigesteuert wird, sollt ihr dies dem Präpositus geben oder irgendeinem andern, in den ihr Vertrauen setzt.
  4. Im übrigen sollt ihr eine Lehrschwester oder Schulmeisterin sowie auch eine Gemeindeschule für Knaben und Mädchen (ad omnes moniales juniores) haben, und zwar dergestalt daß die Knaben von seiten der Lehrschwester und Schulmeisterin zu bestimmten und herkömmlichen Zeiten unterrichtet werden, wobei sie (die Knaben) in allem, was Zucht und Schulwissenschaft angeht, der Lehrschwester zu gehorchen haben.
  5. Und keine unter euch soll über Bedürfnis Speis und Trank fordern oder nehmen, sondern soll zufrieden sein mit dem, was durch den Präpositus gegeben wird. Außerdem sollt ihr bestrebt sein, durch Tracht und Kleid (vestitu et habitu), in Schuhen, in Haarschleifen, in eng schließenden Gürteln, in Gürtelschnebben keinen anderen Schmuck zu haben als solchen, welchen die Kirche zuläßt; noch sollt ihr, weil es der Scham, der Sitte und eurem Geschlechte widerstreitet, Maskenspiel und Maskenscherze treiben, noch auch sollt ihr die Geburtstage oder andere jährlich wiederkehrende Feste besonders halten und festlich begehen.
  6. Ebenso, wenn es sich trifft, daß ihr gemeinschaftlich ausgehet und in Prozession das Cimiterium umschreitet, so werde keine von irgendwem berührt oder nach Sitte weltlicher Frauen an Hand oder Arm geführt, vielmehr kehret alle nach dem Umgang in euer Kloster zurück, so daß kein anderer Zutritt zu euch offensteht wie der, der oben beschrieben wurde.
  7. Im übrigen, auf daß ihr aufmerksamer den heiligen Gebräuchen (divino cultui) obliegen könnt, sollt ihr nicht versuchen, Brote oder Backwerk zu Hochzeiten oder anderen Festlichkeiten zu machen, zu kochen oder zu schicken.«

Dann wird der Präpositus ermahnt, auch seinerseits das Rechte und Billige zu tun, niemand darben zu lassen, niemandem Grund zur Klage zu geben. Jedes Klostermitglied aber, das alsdann noch zu Übertretungen schreitet und Gehorsam weigert, wird, wie oben schon wörtlich mitgeteilt, mit der Sentenz der Exkommunikation bedroht.

Ob und inwieweit dieser Erlaß des brandenburgischen Bischofs der eingerissenen »milden Praxis« ein Ziel setzte, das erfahren wir nicht. Zwar sind es noch verschiedene Urkunden, denen wir auf dem langen Wege von 1381 bis zur Aufhebung des Klosters begegnen, aber außer den Namen einzelner Äbtissinnen, Priorinnen und Propste entnehmen wir denselben nichts weiter, als daß gelegentlich ein Pfuel oder Wulffen eine Schenkung machte oder ein Ilow oder Platen dies oder das – meist Zölle und Hebungen – an das Kloster Friedland verpfändete. Dieses scheint also immer bei Kasse gewesen zu sein.

So gingen die Dinge bis zum Jahre 1540, wo die Säkularisation erfolgte. Man zog die Klostergüter ein, respektierte jedoch die Personen, das heißt beließ die Nonnen spittelfrauenhaft in ihren Zellen und wartete ihr Aussterben ab. Dies Aussterben ließ aber lange auf sich warten. Die Luft um Friedland herum war sehr gesund.

Kloster Friedland ging inzwischen, gleich innerhalb der ersten zwei Dezennien, aus einer Hand in die andere, wobei die Nonnen, wie ein altes Inventarium, immer mit überliefert wurden.

Erst 1568 regelten sich die Dinge in einer zufriedenstellenden Weise. Schon vier Jahre früher hatte Joachim von Roebel die gesamten Kirchengüter durch Kauf an sich gebracht, jetzt (1568) gelang es ihm auch, die Nonnen zu einem Aufgeben ihrer Wohnungsansprüche zu vermögen. Eine Urkunde darüber ward aufgenommen, die noch existiert. Es heißt darin, mit einem leisen Vorwurf gegen den säkularisierenden Kurfürsten:

»Und dieweil hin und wieder in der Welt, sonderlich auch im Heiligen Römischen Reich, allerhand Permutationen hinsichtlich der Klöster und geistlichen Güter vorgefallen sind ( Veränderungen, die wir diejenigen verantworten lassen, denen es gebührt und zugesteht), so haben wir gedachtem Joachim Roebel, unserm Schwager, Freund und Landsmann, dieses Kloster gegönnt und ihm Brief, Siegel und Wohnung abgetreten.«

Aus ebendieser Urkunde lernen wir auch die Namen derjenigen Damen kennen, die damals noch, wie eine Hinterlassenschaft aus der katholischen Zeit her, als Nonnen von Kloster Friedland lebten. Es waren: Ursula von Barfus, Priorin. – Anna von Krummensee, Schaffnerin. – Ursula von Pfuel. – Margarete von Stranz, Küsterin. – Ursula von Barfus II., Nonne. – Magdalene von Löwenberg. – Ursula von Hoppenrade.

Ursula von Hoppenrade war die jüngste. Sie war zweiundvierzig Jahre früher als letzte Nonne aufgenommen worden, jetzt also, bei Unterzeichnung der Urkunde, mutmaßlich eine Dame von einigen sechzig Jahren. Es drängt sich unwillkürlich die Frage auf, wie alt die älteste gewesen sein möge.

Kloster Friedland blieb lange Zeit im Besitz der Roebels, bis es um die Mitte des vorigen Jahrhunderts, zusammen mit Quilitz, an den Markgrafen Karl kam, der sich wenigstens vorübergehend hier aufzuhalten pflegte. Seine bevorzugte Geliebte, eine Mamsell Siebert, der er in der Köpnicker Straße zu Berlin ein schönes Haus bauen ließ, war eine Taglöhnertochter aus Friedland.

Wie Friedland endlich an den General von Lestwitz und dadurch an die Familie Itzenplitz kam, erzähle ich im folgenden Kapitel, unter »Kunersdorf«.

Die Lage Kloster Friedlands – auf einem schmalen Landstreifen zwischen zwei Seen, dem Kloster- und dem Kietzer-See – muß von nicht gewöhnlicher Schönheit gewesen sein, als die umgebende Bruchlandschaft noch ihren alten Charakter hatte und die hohen Giebel des Klosters abwechselnd in den einen oder andern See ihren Schatten warfen. Aber ein solches Bild bietet sich dem Auge nicht länger dar, und die Ruinen anderer märkischer Klöster machen einen tieferen und poetischeren Eindruck, teils weil die Trümmer selber pittoresker, teils weil ihre Umgebungen, bei sonst mannigfach Verwandtem, ansprechender sind. Die Lage zum Beispiel des zur Schwedenzeit durch Feuer zerstörten Jungfrauenklosters zu Lindow, in der Grafschaft Ruppin, ist der Lage Kloster Friedlands nahe verwandt, aber die efeuumrankten Mauern, die storchnestgeschmückten Giebel, vielleicht auch die Hügellage zwischen den Seen, leihen jenem einen romantischen Reiz, den dieses entbehrt.

Kloster Lindow ist schöner gelegen, vielleicht auch malerischer in sich selbst, aber Kloster Friedland ist besser erhalten, und die Umfassungsmauer, das Haus des Propstes, ein Stück Kreuzgang, vor allem das Refektorium zeigen sich teilweise noch in gutem Zustand.

Das Refektorium, jetzt als Malzplatz benutzt, läßt sich in seinen Einzelheiten am besten verfolgen. Es scheint der Stil früherer Gotik. Das alte Kloster, das 1300 großenteils durch Feuer zerstört wurde, war ein romanischer Bau Die größte unter den Filialkirchen des Klosters war die zu Ringenwalde, eine alte, im romanischen Stile aufgeführte Feldsteinkirche, die sich bis diesen Tag trefflich erhalten hat und uns veranschaulicht, wie vor 600 Jahren von den Christentum und Kultur bringenden Zisterziensern märkische Dorfkirchen gebaut wurden. Alles zeigt noch durchaus den Charakter der »geistlichen Burg«: hoch hinaufgehende Feldsteinmauern, dann, ziemlich dicht unterm Dach, kleine rundgewölbte Fenster mit Öffnungen wie Schießscharten. , den nun ein gotischer Bau, mutmaßlich im Stile des uns erhalten gebliebenen Refektoriums, ersetzte. Die gewölbte Decke desselben wird von drei Säulenpfeilern getragen. Zwei dieser Pfeiler sind rund, der dritte (mittelste) vier- oder sechseckig. Die auf den Pfeilern stehenden Gewölbe sind vielgerippt, so daß immer sechzehn Rippen auf einem Pfeiler ruhen oder aus demselben palmenhaft aufwachsen. Der Abstand zwischen den Pfeilern ist verschieden, und von oben nach unten zu abgeschnitten, bemerkt man, daß der Zwischenraum von Pfeiler zu Pfeiler immer um ein bis zwei Fuß kleiner wird. Es stehe dahin, ob dies Absicht oder Zufall ist.

Neben dem Kloster, und vielleicht früher in unmittelbarem Zusammenhange mit ihm, steht die ehemalige Klosterkirche, jetzt die Dorfkirche. Sie ist nicht mehr, was sie war. Der Turm ist kein eigentlicher Turm mehr, und die Kirche selbst hat unter den verschiedenen Umbauten, denen sie unterworfen wurde, ihren gotischen Charakter beinah völlig verloren. Sie besitzt aber aus alter katholischer Zeit her noch mehrere Wertstücke, von denen Kuglers Kunstgeschichte vor allem eines Taufbeckens Erwähnung tut. Wohl in einiger Überschätzung. Es finden sich, ähnlich wie die Reste vergoldeter Schnitzaltäre, solche Taufbecken zu vielen Hunderten in unserer Mark.

Was aber nicht nach Hunderten anzutreffen ist und was in der Tat eine Sehenswürdigkeit der Friedländer Kirche bildet, das sind drei reichvergoldete Abendmahlskelche, die noch, als Wert- und Erinnerungsstücke aus der vorlutherischen Zeit her, im Pfarrhause aufbewahrt werden. Alle drei sind von verwandter Form und nur der Größe nach verschieden. Auf einem breiten Fuße ruht ein tulpenförmiger Kelch, in der Mitte des kurzen Stiels aber, der diese Kelchtulpe trägt, legt sich ein sechseckiges Ornament ringförmig um den Stiel herum. Eins dieser sechseckigen Ornamente ist hohl und von durchbrochener Arbeit; innerhalb desselben klappert eine Reliquie, ein Knochensplitter oder der Zahn eines Heiligen. Derselbe Kelch, einer der kleineren, trägt auch zugleich die Namen: »Martha. Johannes. Welsickendorp«. Ein anderer, der größte und schönste, zeigt statt der Namen drei sauber einradierte Marienbilder nach Stellen aus der Offenbarung und abwechselnd mit diesen drei Radierungen drei kleine Goldskulpturen, hautreliefartig auf den Fuß des Kelches aufgelötet. Diese kleinen Goldfigürchen stellen »Maria und Johannes zu beiden Seiten des Gekreuzigten«, ferner »Sankt Georg, den Drachen tötend«, und schließlich noch ein drittes dar, dessen Entzifferung mir nicht gelungen ist.

Die Kelche beweisen zur Genüge, daß Kloster Friedland zu den reicheren Stiftungen des Landes gehörte. Es darf auch nicht wundern. zählten doch die Barfus, die Pfuels, die Krummensee und Ilows, deren Töchtern wir vorzugsweise in Kloster Friedland begegnen, zu den begütertsten und angesehensten Familien des Landes. Über den Ort, wo die Kelche herstammen, ist nichts bekannt.

Die Geschichte »Kloster Friedlands« hatte mit dem Eingehen desselben ihre Endschaft nicht erreicht. Die Roebels und der Markgraf Karl von Schwedt folgten, wie schon hervorgehoben, im Besitz; aber keiner von ihnen hat nachträglich dem alten stillen Klosterdorf einen anderweiten Charakter aufzudrücken vermocht. Es konnte auch kaum anders sein. Die Roebels lebten in Buch (bei Berlin), das ihnen schon, um der Nähe der Hauptstadt willen, lieber sein mußte, und scheinen in Friedland niemals dauernd Wohnung genommen zu haben. Der Markgraf erschien allerdings von Zeit zu Zeit; aber seine Besuche waren doch zu flüchtig und zu selten, als daß der Wunsch in ihm hätte lebendig werden können, ein Schloß an dieser Stelle aufführen zu lassen. Ein einfaches Wohnhaus genügte dem Bedürfnis. Dies Wohnhaus existiert noch und in ihm, als einziges direktes Erinnerungsstück an die Zeit des Markgrafen, ein trefflich gemaltes Bildnis desselben in halber Figur. Ich weiß nicht, ob andere Portraits von ihm vorhanden sind; wäre es das einzige, so würde es schon um deshalb einen gewissen historischen Wert beanspruchen können.

Das Bild erinnert noch an Markgraf Karl und, nicht zu vergessen, eine andre Hinterlassenschaft noch: eine Glocke, die er der Kirche seinerzeit zum Geschenk machte. Sie führt nicht den Namen eines Heiligen, sondern heißt: »Markgraf Karl«. Ob er selber durch Beispiel und Mahnung die Dörfler jemals zur Kirche gerufen, ist mindestens zweifelhaft (es waren nicht die Zeiten danach), aber die Glocke tut es jetzt statt seiner, und sooft sie am Sonntagmorgen erklingt, heißt es im Dorfe: Markgraf Karl ruft.


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